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Dieses Buch befasst sich mit der Anteilsübertragung von Kommanditanteilen, die von der Rechtsprechung zwar längst anerkannt ist, jedoch vom Gesetzgeber bislang nicht geregelt wurde. Bei der Eintragung einer solchen Anteilsübertragung in das Handelsregister unterlaufen in der Praxis häufig Fehler, deren jeweilige haftungsrechtliche Konsequenz die Autorin eingehend untersucht. Im Zentrum der Arbeit steht die These, dass die Nichteintragung des Sonderrechtsnachfolgevermerkes zu keiner doppelten Haftung von Neu- und Altkommanditist führt.
Bei der Arbeit mit literarischen Texten spielen Kontexte für das Verstehen naturgemäß eine herausgehobene Rolle. Lehrerinnen und Lehrer sind dabei mit vielfältigen Problemen konfrontiert: Welche Kontexte sind in welchen Jahrgangsstufen sinnvoll und ergiebig? Wann überfrachtet die Anreicherung mit Kontexten einen Verstehensprozess, wann ist sie unumgänglich? Wie gelingt es, dass Lernende Kontexte nicht nur schematisch, sondern flexibel für das Verstehen einsetzen? Wie können die Forderungen der Bildungsstandards und Lehrpläne nach einer intensiven Kontextualisierung im Unterricht konkret umgesetzt werden? Der vorliegende Band gibt auf diese Fragen anwendungsorientierte Antworten. Dies geschieht auf drei Ebenen: Zum einen wird über einen analytischen Zugang der Kontextbegriff systematisiert (mit den Kontextbereichen Gattung, Literaturgeschichte, Autorbiografie und Intertextualität), zum anderen wird in einer empirischen Studie die Wirksamkeit reflektierter Kontextnutzung für das Textverstehen verdeutlicht. Drittens werden erprobte Modelle für den konkreten Einsatz im Unterricht vorgestellt und diskutiert. So können Kontexte als ein ergiebiges Werkzeug für den Unterricht bereitgestellt werden.
Die deutschen Wirtschaftsverbände geraten zunehmend unter Konkurrenzdruck. Immer mehr Verbände werben um dieselbe Mitgliederklientel und haben einen ähnlichen Themenzuschnitt. Darüber hinaus betreiben immer mehr Mitgliedsunternehmen eigene politische Interessenvertretung. Die vorliegende Studie untersucht auf der Grundlage des aus der Evolutionsbiologie stammenden Population Ecology-Ansatzes, wie die Verbände mit dieser Konkurrenz umgehen.
Berlin, Leipziger Straße 3-4
(2019)
In der Leipziger Straße 3–4 in Berlin, in der seit Herbst 2000 der Deutsche Bundesrat residiert, waren seit jeher bedeutende Institutionen angesiedelt.
1904 errichtet für das Preußische Herrenhaus, wurde das Gebäude nach dem Ersten Weltkrieg von den Arbeiter- und Soldatenräten genutzt. In der Weimarer Republik teilten sich der Preußische Staatsrat und das Preußische Wohlfahrtsministerium das Haus. Im Nationalsozialismus arbeiteten hier u. a. das Reichskirchenministerium und die Reichsstelle für Raumordnung.
Bartek Wardecki bietet eine vollständige Darstellung der Geschichte dieser berühmten Adresse sowie eine Übersicht über annähernd 1000 Veranstaltungen, die hier ausgerichtet wurden.
Deutschland und Frankreich benötigen stetige Metallimporte, um ihr Wirtschaftsmodell aufrechtzuerhalten. Internationale Kooperation ist unerlässlich, damit diese Importe zuverlässig und nachhaltig verlaufen. Doch welche Potenziale bieten sich in diesem Bereich, welche Grenzen sind dabei zu erkennen? Dieser Frage geht Yann Wernert durch einen Fallstudienvergleich mit prozessanalytischen Methoden und auf der theoretischen Grundlage des neoliberalen Institutionalismus nach. Er zeigt, dass beide Länder ihre Bemühungen als reaktive Mittelmächte gestalten. Sie wollen durch staatliche Rohstoffstrategien wirtschaftliche, strategische und Nachhaltigkeitsziele erreichen. Während die Analyse durchaus Kooperationspotenziale ausmacht, fallen diese je nach Ländergruppe und Politikbereich sehr unterschiedlich aus.
Der Betrieb gewerblicher Art
(2019)
Die Arbeit untersucht die Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand, hier insbesondere die geschichtliche Entwicklung des Betriebs gewerblicher Art und die seit 2009 geltende Querverbundsystematik. Es wird die Entwicklung der einzelnen Tatbestände bis hin zur tatbestandsmäßigen Zusammenfassung einzelner Betriebe gewerblicher Art untersucht. Dabei stehen immer wieder die Wettbewerbssystematik und der steuerliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Diskussionsmittelpunkt. Nachstehend schließt sich ein Vergleich zwischen dem horizontalen und vertikalen Querverbund an, der die grundlegenden Rechtsfolgen und die dauerdefizitären Betätigungen umfasst. Das Ergebnis zeigt auf, dass die öffentliche Hand mit ihrem wahlweisen horizontalen Querverbund und der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht erhebliche Vorteile gegenüber privatrechtlich geführten Unternehmensformen genießt und somit erhebliches Steuersparpotential generiert.