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Anne-Katrin Wolf beschäftigt sich mit der Aktivlegitimation im Individualbeschwerdeverfahren der UN-Menschenrechtskonventionen. Sie gibt einerseits eine leitfadenartige Übersicht zum Zulässigkeitskriterium der Aktivlegitimation. Andererseits zeigt sie, dass die Auslegungspraxis der UN-Ausschüsse zu dessen Voraussetzungen derzeit an einigen Stellen zu eng gefasst ist, um einen effektiven Menschenrechtsschutz zu gewährleisten. Im Zentrum steht dabei die Kategorisierung der UN-Menschenrechtskonventionen anhand der jeweiligen Regelungsmaterie und die daran anknüpfende, unterschiedlich weit reichenden Beschwerdemöglichkeiten von Individuen und Kollektiven wie Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen. Sofern eine Ausgestaltung durch die Ausschüsse selbst noch nicht erfolgt ist oder die Autorin bisher angewendeten Kriterien als defizitär bewertet, entwickelt sie Vorschläge zu einer möglichen Ausformung des Kriteriums der Aktivlegitimation in der Zusammenschau mit dem jeweiligen Schutzgehalt der Konvention.
Die Nutzung sozialer Netzwerke ist für viele Menschen nicht mehr aus ihrem Alltag wegzudenken. Dies zeigt sich insbesondere an den Nutzerzahlen. Facebook hat beispielsweise mittlerweile mehr als 2,2 Milliarden Nutzer. Zu den wesentlichen Funktionen der sozialen Netzwerke gehört das Teilen von nutzergenerierten Inhalten, die beispielsweise als Fotos oder Videos dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes unterfallen können.
Um diese geschützten Inhalte darstellen und verbreiten zu können, benötigen die sozialen Netzwerke die entsprechenden Nutzungsrechte ihrer Nutzer. Daher finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedene Regelungen über die Einräumung der Rechte, die von den Nutzern in den allermeisten Fällen jedoch im Zuge der Registrierung ungelesen akzeptiert werden.
Im Rahmen der Untersuchung wird geprüft, ob eine Nutzungsrechtseinräumung an den urheberrechtlich geschützten Inhalten der Nutzer durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke wirksam ist. Hierfür ist insbesondere entscheidend, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum fehlenden Leitbildcharakter des Übertragungszweckgrundsatzes einer Inhaltskontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke entgegensteht, oder, ob dieser als Maßstab für die Inhaltskontrolle herangezogen werden kann.
Versammlungen sind der Ursprung der Demokratie. "Friedlich und ohne Waffen" darf der öffentliche Raum zur politischen Willensbildung genutzt werden. Aber gilt die Versammlungsfreiheit auch im öffentlichen Raum, der im privaten Eigentum steht? Diese Frage ist von großer Brisanz, wenn öffentlicher Raum privatisiert wird. Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufsstraßen und Marktplätze können im privaten Eigentum stehen - und dabei öffentlicher Raum bleiben. Müssen Eigentümer eines Geländes, das als öffentlicher Raum gestaltet ist, dort auch Versammlungen dulden? Wie verhält sich die Versammlungsfreiheit zum Schutz des Grundeigentums? Kann der Staat die Versammlungsfreiheit auf privatem Gelände durchsetzen? Und wie unterscheidet sich der Schutz zwischen der EMRK und dem Grundgesetz? Maria Scharlau geht der Frage nach, wie dieser Konflikt zwischen Versammlungsrecht und Eigentumsschutz zu lösen ist.
Die stetig wachsenden internationalen und wirtschaftlichen Verflechtungen sowohl von Unternehmen als auch von Einzelsteuerpflichtigen stellen die deutsche Finanzverwaltung vor eine große Herausforderung. Hintergrund dafür ist, dass sich das deutsche Steuerrecht nicht nur auf rein nationale Sachverhalte beschränkt, sondern vielmehr auch an Vorgänge und Zustände anknüpft, die sich im Ausland befinden.
Das Auftreten solcher grenzüberschreitender Sachverhalte und deren juristische Begleiterscheinungen sind jedoch nicht ganz unproblematisch, da für die korrekte Besteuerung jener Sachverhalte sowohl das rein nationale Recht als auch die ausländischen Rechtsgrundlagen beachtet werden müssen. Diese werden in meiner Arbeit detailliert vorgestellt, wobei stets eine Unterscheidung zwischen gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundlagen, multilateralen, bilateralen und unilateralen Rechtsquellen erfolgt.
Zuvor werden die vielfältigen Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte, wie z.B. die Gefahr der Doppelbesteuerung oder der Steuerflucht dargestellt, um danach die nationalen Lösungsansätze, wie die erweiterten Anzeige- und Mitwirkungspflichten auf Seiten der Steuerpflichtigen und den Untersuchungsgrundsatz auf Seiten der Finanzverwaltung aufzuzeigen. Dabei werden die europäischen Grundfreiheiten als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote abgebildet, wobei auch die anerkannten geschriebenen und ungeschriebenen Rechtfertigungsgründe dargestellt werden. Die vielfältigen Auswirkungen des europäischen Primärrechts auf das deutsche Besteuerungsverfahren werden anhand von verschiedenen EuGH-Urteilen veranschaulicht, wobei auch die praktische Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben beispielhaft durch das Aktionsprogramm FISCALIS 2020, die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen in Bonn und das internationale Steuerzentrum in München vorgestellt werden.
Dem Unternehmenskauf geht eine langwierige Planungs- und Verhandlungsphase voraus. Dabei steht vor allem der gegenseitige Informationsaustausch beider Parteien im Vordergrund. Der Grundsatz der informationellen Selbstverantwortung zwingt zunächst jede Partei, die vorherrschende Informationsasymmetrie auf eigenes Risiko zu beseitigen. Das wird seitens der Rechtsprechung stets anhand von außervertraglichen Aufklärungspflichten zugunsten des Käufers korrigiert, wenn Treu und Glauben es im Einzelfall gebieten. Die Untersuchung widmet sich der Konkretisierung des Inhalts, der Reichweite und Rechtsfolgen der vorvertraglichen Aufklärungspflichten unter Auswertung bisher ergangener Rechtsprechung und Beiträgen im Schrifttum. Ein besonderes Augenmerk wird dabei neben dem Institut der culpa in contrahendo auf die Voraussetzungen der §§123, 444 BGB gelegt. Ferner wird die Bedeutung von Treu und Glauben gem. §242 BGB für die Entstehung von Aufklärungspflichten vor dem Hintergrund der spezifischen Interessenlage der Parteien und der Besonderheiten des Unternehmenskaufs beleuchtet.
Das Werk unternimmt eine erstmalige zusammenfassende Darstellung der Umsatzbesteuerung von Energieleistungen sowie deren mehrwertsteuerrechtlichen Beurteilung unter besonderer Berücksichtigung aktueller Probleme und Zweifelsfragen. Hierfür werden Problembereiche grundlegend und rechtsdogmatisch beleuchtet. Ziel der Arbeit ist es, die wesentlichen Geschäftspraktiken im Energiesektor einer mehrwertsteuerrechtlichen Analyse zu unterwerfen, die stets das unionsrechtliche Mehrwertsteuerrecht und das nationale Umsatzsteuerrecht betrachtet. Es wird untersucht, ob und inwieweit die gegenwärtigen Vorschriften zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Energieleistungen mit dem europäischen Unionsrecht vereinbar, praxistauglich und angemessen sind. Im Lichte der unaufhaltsam voranschreitenden Energiewende will die vorliegende Untersuchung einen systemimmanenten Überblick der energierechtlichen Implikationen auf das Mehrwertsteuerrecht in einem einheitlichen mehrwertsteuerrechtlichen Gesamtkontext geben.
Die Arbeit widmet sich den Haushaltssperren auf den verschiedenen Ebenen und untersucht, ob ein einheitliches Instrument der Haushaltssperre im deutschen Recht existiert, oder ob sich hinter dem Begriff der Haushaltssperre verschiedene haushaltsrechtliche Maßnahmen verbergen. Dazu werden auf verfassungsrechtlicher Ebene der Aspekt der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 II 2 GG sowie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG betrachtet. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden u.a. Sperrvermerke, Globale Minderausgaben, haushaltswirtschaftliche Sperren sowie Bewirtschaftungssperren eingehend dargestellt und erörtert. Ergänzend werden Aspekte wie weitere Instrumente zur Kontrolle des Haushalts und Rechtsschutz gegen Haushaltssperren dargestellt und Regelungsvorschläge unterbreitet. Im Fazit wird festgestellt, dass »Haushaltssperren« zu komplex und unterschiedlich sind, um ein einheitliches Institut der Haushaltssperre darstellen zu können.
Mit Inkrafttreten der NFA 2008 hat die Schweiz ihren Finanzausgleich umfassend reformiert und erstmals auch einen direkt umverteilenden Ausgleich zwischen den Kantonen geschaffen. Diese Reform blieb auf deutscher Seite weitgehend unbeachtet. Der Autor vergleicht zunächst die finanzverfassungsrechtlichen Grundstrukturen in beiden Ländern und erläutert das bestehende und das ab 2020 geltende deutsche System. Dem folgt eine umfassende Analyse des sekundären Finanzausgleichs in der Schweiz, sog. Finanzausgleich im engeren Sinn, mit ausführlicher Darstellung des Ressourcenausgleichs sowie des geografisch-topografischen und soziodemografischen Lastenausgleichs. Im Anschluss werden nach Problemschwerpunkten gegliedert Reformoptionen für Deutschland aufgezeigt. Der Autor plädiert insbesondere für einen nach Schweizer Vorbild gestalteten indikatorbasierten Lastenausgleich, um dem verfassungsrechtlichen Benennungs- und Begründungsgebot bei Sonderlasten besser gerecht zu werden.