Refine
Has Fulltext
- no (282) (remove)
Year of publication
- 2017 (282) (remove)
Document Type
- Article (93)
- Doctoral Thesis (85)
- Part of a Book (63)
- Monograph/Edited Volume (32)
- Other (3)
- Conference Proceeding (2)
- Review (2)
- Habilitation Thesis (1)
- Part of Periodical (1)
Language
- German (282) (remove)
Is part of the Bibliography
- yes (282)
Keywords
- Mannheim Study of Children at Risk (4)
- longitudinal study (4)
- Längsschnittstudie (3)
- Inklusion (2)
- Mannheimer Risikokinderstudie (2)
- Politik (2)
- Therapie (2)
- berufliche Wiedereingliederung (2)
- clinical supervision (2)
- return to work (2)
Institute
- Department Erziehungswissenschaft (30)
- Historisches Institut (30)
- WeltTrends e.V. Potsdam (28)
- Institut für Romanistik (25)
- Wirtschaftswissenschaften (23)
- Öffentliches Recht (20)
- Department Psychologie (15)
- Bürgerliches Recht (14)
- Institut für Ernährungswissenschaft (8)
- Institut für Jüdische Studien und Religionswissenschaft (8)
Nicht jeder kann sich wegen Strafvereitelung durch Nichtanzeige einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft strafbar machen. Doch wie ist es, wenn eine Anzeige unterbleibt, nachdem die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einen Verdacht festgestellt haben?
Die Arbeit gibt, nach eingehenden Untersuchungen, die Antwort. Sie zeigt, wer sich strafbar machen kann, erläutert das Aufgabenfeld der Stellen, die Voraussetzungen der Anzeigepflicht und die einzelnen strafrechtlichen Problempunkte. Zu entscheidenden Streitfragen bezieht die Untersuchung Stellung. Beantwortet werden diverse Fragen, u.a. ob die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Orts-, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen, die Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Mitarbeiter der jeweiligen Stellen, Garanten zum Schutz der Strafrechtspflege sind.