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Alles nur Strategie?
(2015)
Welcher Diskurs wird um Jungenarbeit als geschlechtssensible pädagogische Arbeit mit männlichen Kindern und Jugendlichen und deren Umsetzung in kurzzeitpädagogischen außerunterrichtlichen Angeboten geführt? Thomas Viola Rieske geht dieser Frage nach und legt nahe, dass Normativität als unausweichlicher Bestandteil pädagogischer Praxis anerkannt und zugleich kritisch reflektiert werden muss, um Jungen in ihrer Entwicklung stärken zu können. Er diskutiert die verschiedenen geschlechtertheoretischen und pädagogischen Grundpositionen, die im Fachdiskurs über Jungenarbeit bestehen und untersucht die Umsetzung von Jungenarbeit. Er zeigt auf, dass die Teilnehmer der beobachteten Jungenseminare einerseits zu einem partnerschaftlichen, normenkritischen und direkten Kontakt mit sich und anderen befähigt werden, andererseits aber auch Zuschreibungen, Grenzüberschreitungen und ein Übergehen ihrer Bedürfnisse erfahren.
Wir sind eine IdeenUni
(2015)
Volksschädlinge vor Gericht
(2015)
Deutschland, September 1939. Der Zweite Weltkrieg hat gerade begonnen, die Kriegsmoral der deutschen Bevölkerung musste unter allen Umständen aufrechterhalten werden. Um ein Abklingen wie im Ersten Weltkrieg durch Aushungern zu vermeiden, musste die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und anderen lebenswichtigen Dingen stets gewährleistet sein.Jana Nüchterlein analysiert die am 5. September 1939 initiierte Volksschädlingsverordnung, nach der jeder, der die Verteilung verknappter und bezugsscheinpflichtiger Waren gefährdete, schwer bestraft werden sollte. Sie zeigt, dass mit der Verordnung vorrangig Ziele wie Abschreckung und Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz (und damit in das System) erreicht werden sollten, und wie letztendlich – durch weitgefasste Tatbestände, scharfe Strafandrohungen und weit gespannte Strafrahmen – selbst die Gewährleistung der Durchführung kriegswirtschaftlicher Maßnahmen und die Unterbindung sämtlicher Formen der Sabotage zum Ziel wurden.
Das deutsche Strafgesetzbuch stellt nur die Fremdtötung und die Tötung auf Verlangen in den §§ 211ff. StGB unter Strafe. Der Suizid hingegen stellt keine Straftat dar, weshalb auch die Teilnahme daran straflos bleibt. Vor dem Hintergrund der sich hieraus ergebenden Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es seit 2006 verschiedene Gesetzesvorhaben, die Suizidmitwirkung, insbesondere durch Sterbehilfeorganisationen, strafrechtlich zu erfassen. Die vorliegende Arbeit erörtert die in diesem Zusammenhang entstehende Fragestellung, ob die Teilnahme am Suizid ein strafwürdiges Verhalten darstellt, welches strafrechtlich geahndet werden muss. Hierzu werden auch die vorgenannten Gesetzesvorhaben einer kritischen Stellungnahme unterzogen und entsprechende ausländische Regelungen betrachtet. Neben den Entwürfen eines solchen Straftatbestandes geht die Arbeit außerdem auf rechtliche Lösungen außerhalb des Strafrechts ein und stellt abschließend fest, ob ein Erfordernis zur Änderung der bestehenden Rechtslage im Strafgesetzbuch besteht.
Der maskierte Voltaire
(2015)
Voltaire schrieb mit spitzer Feder, doch verbarg er seine Kritik mittels verdeckter Schreibarten. So schlüpft er in der Tischrunde der großen abendländischen Satiriker abwechselnd in die Masken von Lukian, Erasmus und Rabelais, um verwandte Geister miteinander sprechen zu lassen. – Im Drama Mahomet inszeniert er religiösen Fanatismus und Glaubenskriege als die große „Geißel“ der Menschheit. – Candide gerät als autofiktionale Spiegelung Voltaires und des Preußenkönigs Friedrich zu einer versteckten Abrechnung mit dem Freund. – Eine weite Lesart des Candide, eine Neuinterpretation unter dem Aspekt von Heterotopie und Heterologie, rückt die Neue Welt in den Blick. Unter Rückgriff auf das kartographische Imaginaire der Entdecker verwandeln sich geographische Orte in Heterotopien. Aspekte der Kolonialismuskritik und Globalisierung erweisen sich hier erstmals als eine wesentliche Strategie zur Ironisierung der ‚besten aller möglichen Welten‘.
Philipp Richter untersucht Unterschiede in der Makroorganisation der Landesverwaltungen. In seiner verwaltungswissenschaftlich-empirischen Analyse zeigt er am Beispiel der Versorgungsverwaltung, wie sich der vormals einheitliche Verwaltungsaufbau durch Verwaltungsstruktur- und Funktionalreformen zwischen den Bundesländern ausdifferenziert hat und wie die dadurch entstandenen Unterschiede den Vollzug von Bundesgesetzen beeinflussen. Mit Blick auf die Implementation des Schwerbehinderten- und Sozialen Entschädigungsrechts identifiziert der Autor problemadäquate Lösungen und zieht praxisrelevante Schlussfolgerungen für eine Modernisierung des äußeren Verwaltungsaufbaus, die auch wichtige Erkenntnisse für die Ausgestaltung der Makroorganisation in anderen Verwaltungsbereichen bereithalten.
Diese Arbeit untersucht, ob die Rassendiskriminierungskonvention (CERD) auf das Verhalten von Vertragsstaaten außerhalb ihres Staatsgebiets anwendbar ist. Unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung und Praxis anderer Menschenrechtsgremien zur Frage extraterritorialer Anwendbarkeit von Menschenrechtsverträgen werden die Entstehungsgeschichte, die Vorarbeiten zur CERD und die Praxis des CERD-Ausschusses analysiert. Diese Untersuchung bezieht auch das Verhalten der Vertragsstaaten mit ein. Die Struktur der CERD weist gegenüber anderen Menschenrechtsverträgen, die zur gleichen Zeit entstanden sind, Besonderheiten auf. Nur einzelne materielle Bestimmungen setzen die Ausübung von Hoheitsgewalt voraus. Unter diesem Aspekt sowie unter Berücksichtigung der in ihr enthaltenen Staatenpflichten wird die CERD in Bezug auf ihre extraterritoriale Anwendbarkeit erörtert. Anhand der Grundsätze des Völkerrechts werden Art und Umfang der Verpflichtungen, die den Vertragsstaaten unter der CERD auf fremdem Staatsgebiet aufgegeben werden können, diskutiert.
Das Treasury-Management von Internationalen Unternehmen gewinnt in der Praxis zunehmend an strategischer Bedeutung; eine wissenschaftlich umfassende Erörterung des Themas unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven und aktueller Entwicklungen fehlt jedoch. Daher wird in der vorliegenden Dissertation einerseits ein holistisches Verständnis des Treasury-Managements von Internationalen Unternehmen erarbeitet. Diese neuartige Sichtweise wird durch die Entwicklung von theoretischen Modellen untermauert und eine zunehmende Strategieorientierung nachgewiesen. Ergänzend wird das Treasury-Management vor dem Hintergrund einer Fokussierung auf Internationale Unternehmen und Finanzmärkte in einen Gesamtunternehmenskontext eingeordnet, aber auch Spezial-bereiche – wie die Corporate Governance der Treasury-Abteilung werden hinreichend behandelt. Daneben wird aber auch eine umfangreiche empirische Analyse der Bankensteuerung und des Cash-Managements von Internationalen Unternehmen am Beispiel von DAX- und MDAX-Unternehmen im Kontext der Globalen Finanzkrise durchgeführt. Es werden wesentliche Entwicklungstendenzen – wie eine zunehmende Risikoorientierung – aufgezeigt und ein Zusammenhang zwischen beiden Untersuchungsbereichen nachgewiesen.
Art. 50 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon normiert erstmals ein Recht für Mitgliedstaaten zum Austritt aus der EU. Manuela Ludewig stellt das Austrittsverfahren dar, diskutiert die Rechtsnatur und den Inhalt des anzustrebenden Austrittsabkommens und befasst sich mit dem Problem, ob ein (partieller) Austritt aus der Währungsunion möglich ist. Insbesondere interessiert die Autorin die Frage, ob die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation führenden Tatbestände einen 'notwendigen', d. h. auf die Erhaltung der Organisation, oder einen 'dynamischen', d. h. auf die bessere Realisierung des Organisationszwecks gerichteten Effekt haben können - und zwar allein aufgrund ihrer Existenz, ihrer Instrumentalisierung (Androhung) oder ihrer Verwirklichung.
Überlegene Geschäftsmodelle
(2015)