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In die Schule kommt Bewegung : Haltungs- und Gesundheitsvorsorge in einem "bewegten Unterricht"
(1996)
Im Januar 1916 eroberte die Armee des Habsburgerreichs das Königreich Montenegro, den kleinsten und bevölkerungsärmsten Staat Südosteuropas, der an der Seite Serbiens in den Ersten Weltkrieg eingetreten war. Bereits im Sommer 1916 formierte sich bewaffneter Widerstand gegen die Besatzer, 1918 eskalierte dieser zu einer Aufstandsbewegung. Diese Studie zum k. u. k. Militärgeneralgouvernement in Montenegro macht deutlich, welche Relevanz (Fehl-)Einschätzungen und (Fehl-)Entscheidungen in Besatzungssituationen zukommt. Außerdem arbeitet sie die Bedeutung der Geografie des Besatzungsgebiets, des strategischen Kontexts der Besatzung sowie des soziokulturellen Referenzrahmens der Besatzer wie der Besetzten heraus.
Der griechisch-turkische Konflikt stellt in der Geschichte der NATO einen besonderen Fall dar. Die latente Gefahr einer militarischen Auseinandersetzung unter den eigenen Bundnispartnern unterschied die Streitigkeiten zwischen Griechenland und der Turkei deutlich von allen anderen Krisen, die innerhalb der Allianz bestanden. Dieser Band widmet sich der Frage, welche Anlaufe die NATO unternahm, um die fortwahrenden griechisch-turkischen Spannungen zu entscharfen, die phasenweise in einen offenen Krieg zu munden drohten. Am Beispiel der Sudostflanke, die heute, rund 25 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges, wegen zahlreicher Kriege und Konflikte erneut im Blickpunkt der Offentlichkeit steht, wird die Fahigkeit der Atlantischen Allianz uberpruft, Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Bundnispartnern beizulegen. Im Fokus der Arbeit stehen zudem die damaligen Manahmen der NATO, um die beiden Staaten trotz bestehender Feindseligkeiten zu integrieren und langfristig an sich zu binden.
Bedeutung der abhängigen Streuung für die optischen Eigenschaften hochkonzentrierter Dispersionen
(2016)
Selbstverständnis und Image der Unternehmensberatung, das Bewerbern, Mitarbeitern und Kunden gleichermaßen Wissensvorsprung durch Ballung der besten Köpfe verspricht, scheinen sowohl für den Berater als auch den Kunden einen Erfolgsfaktor einzunehmen. Die Karriere des Unternehmensberaters wird im Vergleich zu anderen Branchen durch eine starke Formalisierung anhand von Kompetenzen und Entwicklungspfaden begleitet. Talentgewinnung und -entwicklung sind dabei Kernaufgaben des Personalmanagements, das gerade aufgrund seiner kompetenzbasierten Instrumente und formalistischen Strukturen als Erfolgsfaktor gilt. Die Analyse der Autorin setzt beim Personalmanagement der Unternehmensberatung an. Auffällig erscheinen dabei zunächst ähnliche Strukturen und Instrumente zur Talentidentifikation und -entwicklung, die für eine gesamte Branche charakteristisch sind. Speziell für Professional Service Firms ist der Mitarbeiter die entscheidende ökonomische Größe in der Leistungserbringung. Der Kunde beurteilt die Unternehmensleistung im Zusammenspiel mit seinem Kontakt zum Mitarbeiter, der maßgeblich für die Leistungserbringung und Qualitätssicherung verantwortlich ist. Der Analysefokus liegt deshalb im Personalmanagement von Unternehmensberatungen als Teil der Professional Service Firms und wird vor dem Hintergrund systemtheoretischer Überlegungen beleuchtet. Eckpfeiler des Systems zeigen sich insbesondere in Form von branchenüblichen Rekrutierungsstrategien, der formalistischen Leistungsbeurteilung, dem vergleichsweise steilen Karriereverlauf sowie anhand überdurchschnittlicher Gehälter. Hat die Unternehmensberatung die Qualifizierung und Entwicklung ihrer Mitarbeiter zum Erfolgsfaktor gemacht? Die Autorin analysiert, ob das Personalmanagement und seine Verfahren berechtigterweise als Erfolgsfaktor einer Branche gelten, welche Faktoren den wirtschaftlichen Erfolg der Branche beeinflussen und welche Grenzen die Nutzenanalyse in Bezug auf die Beratungsleistung erfährt. ?
§ 217 StGB reiht sich in andere kriminalpolitische Projekte des Gesetzgebers ein, die sich dem Einwand des fehlenden Rechtsgutsbezugs ausgesetzt sehen.
Die Untersuchung zeigt auf, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des § 217 StGB den Zweck des Strafrechts als „ultima-ratio“ des Rechtsgüterschutzes verfehlt hat. Auch wenn er mit der Norm den Schutz von Leben und Autonomie bezweckt hat, ist ihm die Umsetzung des Schutzes dieser Rechtsgüter nicht gelungen. Die Vorschrift dient vielmehr dem Zweck der Verhinderung einer Suizidkultur. Nach der systemkritischen Rechtsgutslehre kann ein solcher „moralischer“ Zweck jedoch kein strafrechtlich zu schützendes Rechtsgut darstellen.
Da eine Aufhebung der Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht wenig wahrscheinlich erscheint, schließt sich der Rechtsgutsdiskussion eine praxisorientierte Auslegung der Norm unter dem Gesichtspunkt des überindividuellen Zwecks, der Verhinderung einer Suizidkultur, an.
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2006 in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG und § 12 Abs. 1 S. 1 KStG zentrale ertragsteuerliche Entstrickungstatbestände eingefügt. Sie ordnen bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts die Rechtsfolgen einer Entnahme bzw. einer Veräußerung oder Überlassung zum gemeinen Wert an.
Jenny Broekmann untersucht die zweite Variante (Nutzungsentstrickung) dieser Entstrickungstatbestände hinsichtlich Voraussetzungen und Rechtsfolge. Dabei analysiert sie auch die erforderlichen Abgrenzungen des Nutzungstatbestandes und den Bezugspunkt des deutschen Besteuerungsrechts. Insbesondere geht sie der Frage nach, ob dem Nutzungstatbestand ein eigenständiger Anwendungsbereich verbleibt und ob dieser auch vor dem Hintergrund abkommensrechtlicher Regelungen bestehen kann. Abschließend erarbeitet sie für die Formulierung und systematische Stellung der Nutzungsentstrickung Verbesserungsvorschläge.
Exzentrik und Bürgertum
(2015)
Es wird eine verzweigte Intellektuellen- und Ideengeschichte um 1900 aufgeschlagen. Der Sozialphilosoph – heute aber vor allem als Schwiegersohn Wagners, Bayreuther Ideologe und Vordenker Hitlers bekannte – Chamberlain pflegte intensive Beziehungen zu jüdischen Intellektuellen. Erstaunliche Konstellationen zwischen Rassentheorie, Kulturreform, Kunst und Wissenschaft werden in einer Zeit lebendig, in der sich antisemitische und zionistische Anschauungen konsolidierten, revolutionär Konservative auf avantgardistische Künstler trafen und sich reformbewegte Sonnenanbeter gleichzeitig links- und rechtspopulistisch orientierten.
Kritische Untersuchungen zu Chamberlain und Persönlichkeiten jüdischer Herkunft sind ein Desiderat. Die Analyse und Auswertung dieser unbekannten Korrespondenzen und Hintergründe zielen in den Kernbereich deutsch-jüdischer Forschung. Das Buch zeigt Chamberlain, der in der kulturellen Szene Wiens und Bayreuths zwischen 1890 und 1920 eine Schlüsselfigur darstellt, im feingeistigen Austausch mit jüdischen Intellektuellen wie Karl Kraus, Walther Rathenau, Maximilian Harden, Otto Weininger und Martin Buber.
Es werden ideologische Verschränkungen in der Moderne und daraus resultierende Verhaltensmuster herausragender Persönlichkeiten aufgedeckt, die in Bezug auf antisemitische Verkrümmungen und sogenannten jüdischen Selbsthass eine lange Vorgeschichte des »Dritten Reiches« belegen.