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German-Polish border region
(2017)
Politics vs. economics
(2017)
Anlass für die Herausgabe dieses Sammelbandes sind Konferenzen, an denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Partneruniversitäten Moskau, St. Petersburg, Opole und Potsdam teilgenommen haben. Die vier Partneruniversitäten wollen über die bilaterale Zusammenarbeit hinausgehen, sich stärker miteinander vernetzen und wissenschaftlich interessante Themen gemeinsam bearbeiten. Dabei steht das inhaltliche wissenschaftliche Streitgespräch, aber auch der interkulturelle Austausch im Vordergrund. Alle Partner verbindet die Grundidee, auch in Zeiten schwieriger politischer und ökonomischer Rahmenbedingungen auf der wissenschaftlichen Ebene zusammenzuarbeiten, Brücken zu bauen und gegenseitiges Verständnis zu entwickeln. Der vorliegende Sammelband ist ein Zusammenschnitt der Beiträge aus den beiden Konferenzen.
Das vorliegende Werk widmet sich den an deutschen Hochschulen oftmals wiederkehrenden Fragestellungen zur Ausgestaltung und Anwendung von Prüfungsverfahren. Unter Bezugnahme auf die bestehenden verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Anforderungen, die für Hochschulabschlussprüfungen als auch für studienbegleitende Leistungskontrollen gelten, wird darin umfassend erörtert,
- für welche Prüfungsleistungen eine Begründungspflicht besteht,
- in welchen Fällen eine Kollegialprüfung durchzuführen ist,
- welche Prüflinge für die Herstellung einheitlicher Prüfungsbedingungen miteinander vergleichbar sind,
- welche verwaltungsrechtliche Qualität Hochschulprüfungsleistungen anhaftet,
- ob generell ein Anspruch auf ein verwaltungsinternes Kontrollverfahren gegen die gerügte Bewertung einer Hochschulprüfungsleistungen besteht und wenn ja in welchem Umfang, bzw. mit welchen rechtlichen Instrumentarien auf eine Bewertungsrüge zu reagieren ist
- und ob das Rechtsinstitut der reformatio in peius bei der Bescheidung einer Bewertungsrüge Anwendung finden darf.
Im Anschluss daran wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage dargestellt, inwieweit der parlamentarische Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Kodifikationsbedarf im Hochschulprüfungsrecht entspricht und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht.
Eine königliche Mission
(2017)
Unter hybriden Finanzinstrumenten werden ganz allgemein Mischformen zwischen Eigen- und Fremdkapital verstanden. Aufgrund ihrer flexiblen Ausgestaltung stellen hybride Finanzinstrumente eine in vielfacher Hinsicht vorteilhafte Alternative zu klassischen Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten dar. Bei der konkreten Ausgestaltung der Finanzinstrumente in der Praxis gilt es insbesondere zu berücksichtigen, wie sich diese beim Emittenten und beim Inhaber handels- und steuerbilanziell abbilden lassen. Auf Ebene des Emittenten stellt sich die Frage, ob das zugeführte Kapital als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren ist. Auf Ebene des Inhabers stellt sich die Frage, ob strukturierte hybride Finanzinstrumente einheitlich oder getrennt in ihre einzelnen Komponenten zu bilanzieren sind. Dabei gilt es zu beachten, dass sowohl die Frage der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital als auch die Frage der Abgrenzung der Beurteilungseinheit zum Teil wesentliche Rechtsfolgedivergenzen nach sich ziehen können. Es ist daher ein wesentliches Anliegen dieser Untersuchung sowohl für das Handels- als auch für das Steuerbilanzrecht klare und eindeutige Abgrenzungskriterien zu formulieren. Die Studie richtet sich einerseits an Wissenschaftler, die eine fundierte und kritische Auseinandersetzung mit der Thematik erwarten und andererseits an Praktiker, die auf der Suche nach konkreten Lösungen und Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten sind.
Mietpreisbremse
(2017)
Der Zugang der Bevölkerung zu Wohnraum und die Bezahlbarkeit des Wohnens sind seit jeher Kernthemen der Sozialen Marktwirtschaft. Für den Gesetzgeber ist es nicht zuletzt angesichts von rund 23 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland politisch attraktiv, mittels gesetzlicher Beschränkungen Einfluss auf die Mietpreisentwicklung zu nehmen. Das Werk zeigt die ökonomischen Auswirkungen derartiger Mietpreisbegrenzungen auf, untersucht ihre regulatorischen und privatrechtlichen Implikationen und arbeitet die Grenzen für eine verfassungskonforme Ausgestaltung heraus. Dabei nimmt der Autor auch zur Diskussion um die sog. Materialisierung des Privatrechts Stellung und entwickelt einen eigenen Ansatz, wie sich unter privatrechtlichen Gesichtspunkten Einschränkungen der Vertragsfreiheit rechtfertigen lassen. Die Arbeit schließt mit einer umfassenden Bewertung der im Jahr 2015 eingeführten Mietpreisbremse, in deren Rahmen insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse untersucht wird.
Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis der Universität Potsdam.
Das Thema der lateinamerikanischen Migration wird aktuell durch die Äußerungen und Pläne des neuen US-Präsidenten Trump verstärkt wahrgenommen. Dabei ist die lateinamerikanische Migration eine Massenerscheinung, die länger andauert und eine größere Dimensionen aufweist als diejenige nach Europa. Sie kann daher für die Migrationspolitik der EU interessante Schlussfolgerungen bereithalten. Raina Zimmering untersucht aus dieser vergleichenden Perspektive die Ursachen für Migration und Flucht sowie die Migrationspolitiken der Ziel- und Ausgangsländer und deren Folgen.
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2006 in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG und § 12 Abs. 1 S. 1 KStG zentrale ertragsteuerliche Entstrickungstatbestände eingefügt. Sie ordnen bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts die Rechtsfolgen einer Entnahme bzw. einer Veräußerung oder Überlassung zum gemeinen Wert an.
Jenny Broekmann untersucht die zweite Variante (Nutzungsentstrickung) dieser Entstrickungstatbestände hinsichtlich Voraussetzungen und Rechtsfolge. Dabei analysiert sie auch die erforderlichen Abgrenzungen des Nutzungstatbestandes und den Bezugspunkt des deutschen Besteuerungsrechts. Insbesondere geht sie der Frage nach, ob dem Nutzungstatbestand ein eigenständiger Anwendungsbereich verbleibt und ob dieser auch vor dem Hintergrund abkommensrechtlicher Regelungen bestehen kann. Abschließend erarbeitet sie für die Formulierung und systematische Stellung der Nutzungsentstrickung Verbesserungsvorschläge.
Bleibt alles beim Alten?
(2017)
Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurden die sog. Entstrickungsregeln des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG sowie des § 12 Abs. 1 HS 1 KStG in das deutsche Steuerrecht aufgenommen. Die Vorschriften verfolgen das Ziel, das deutsche Besteuerungssubstrat abzusichern. Hierzu führte der Gesetzgeber gesetzestechnisch das Tatbestandsmerkmal des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ein. Die Bedeutung dieses Begriffs sowie der Anwendungsbereich der Entstrickungsregeln sind seitdem in der Literatur vielfach diskutiert worden. Weitere Unsicherheit ergibt sich aus den Urteilen des BFH zur Aufgabe der finalen Entnahmetheorie. Diese betreffen zwar nicht das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik als gesetzliches Tatbestandsmerkmal, da sie zu einer Rechtslage vor Geltung des SEStEG ergangen sind. Inhaltlich setzen sich die Entscheidungen jedoch ebenfalls mit der Möglichkeit Deutschlands auseinander, sein Besteuerungsrecht gegenüber anderen Staaten durchzusetzen.
Gegenstand dieser Studie ist die Auslegung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts in der Form, in der es als Tatbestandsmerkmal Eingang in die Steuergesetze gefunden hat. Die Änderungen des SEStEG mit der Verwendung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik als normatives Tatbestandsmerkmal betrafen neben dem EStG und KStG auch das AStG und das UmwStG. Darüber hinaus könnte es das Potential für weitere zukünftige steuergesetzliche Regelungen zur Absicherung des deutschen Steueraufkommens aufweisen.