Refine
Has Fulltext
- no (3976) (remove)
Year of publication
Document Type
- Doctoral Thesis (3976) (remove)
Keywords
- Deutschland (7)
- photosynthesis (5)
- Arabidopsis thaliana (4)
- Klimawandel (4)
- migration (4)
- Bundeswehr (3)
- Kunstgeschichte (3)
- Migration (3)
- Photosynthese (3)
- Politik (3)
Institute
- Institut für Biochemie und Biologie (658)
- Institut für Physik und Astronomie (376)
- Institut für Chemie (375)
- Wirtschaftswissenschaften (310)
- Öffentliches Recht (240)
- Bürgerliches Recht (217)
- Historisches Institut (195)
- Institut für Geowissenschaften (179)
- Institut für Ernährungswissenschaft (177)
- Institut für Informatik und Computational Science (121)
Ärgerliche Wirtshäuser, ergötzliche Häfen, empfindsame Kerker: Räume und Emotionen bilden emotionale Topografien, mit deren Hilfe sich die Akteure die Welt als Lebenswelt ordnen und aneignen. Der Autor untersucht den Zusammenhang zwischen Bewegung in frühneuzeitlichen Räumen und der emotionalen Bewegtheit der Akteure. Er kommt zu dem Schluss, dass Emotionen und Räume dabei nicht nur passiv erlebt, sondern aktiv vollzogen werden. Denn es handelt sich bei beiden um wechselseitig verbundene Handlungsanweisungen, die in Regeln, Topoi und Vorstellungen münden. Die sich ergebenden Verflechtungen nehmen verschiedene Formen an, die in kulturell, sozial und individuell bedingten emotionalen Topografien kulminieren, also in Anordnungen von Räumen und zugehörigen Emotionen. In dieser Struktur liegen somit Erklärungen für das Verhalten der Akteure verborgen.
§ 217 StGB reiht sich in andere kriminalpolitische Projekte des Gesetzgebers ein, die sich dem Einwand des fehlenden Rechtsgutsbezugs ausgesetzt sehen.
Die Untersuchung zeigt auf, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des § 217 StGB den Zweck des Strafrechts als „ultima-ratio“ des Rechtsgüterschutzes verfehlt hat. Auch wenn er mit der Norm den Schutz von Leben und Autonomie bezweckt hat, ist ihm die Umsetzung des Schutzes dieser Rechtsgüter nicht gelungen. Die Vorschrift dient vielmehr dem Zweck der Verhinderung einer Suizidkultur. Nach der systemkritischen Rechtsgutslehre kann ein solcher „moralischer“ Zweck jedoch kein strafrechtlich zu schützendes Rechtsgut darstellen.
Da eine Aufhebung der Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht wenig wahrscheinlich erscheint, schließt sich der Rechtsgutsdiskussion eine praxisorientierte Auslegung der Norm unter dem Gesichtspunkt des überindividuellen Zwecks, der Verhinderung einer Suizidkultur, an.
Die Geschichte der Landtage in der SBZ und in der frühen DDR ist weithin in Vergessenheit geraten. Obwohl die allgemeine Forschungsmeinung ihnen bislang nur die Rolle einer Fußnote der Landesgeschichte beigemessen hat, besaßen die Parlamente in Wirklichkeit für die Nachkriegszeit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.
Die vorliegende Studie untersucht am Beispiel der Landtage von Brandenburg und Thüringen den Wandel der Volksvertretungen von ihren Anfängen 1946 bis zur Auflösung 1952. Im Sinne einer vergleichenden Landesgeschichte werden die Parlamente nicht nur in den von der Besatzungsmacht vorgegebenen politischen und administrativen Rahmen eingeordnet, sondern es wird auch nach ihren strukturellen Gemeinsamkeiten und Besonderheiten gefragt. Das Augenmerk richtet sich zudem auf die Wandlung der Landtagsfraktionen von CDU und LDP: Pochten diese anfangs auf Eigenständigkeit und Gleichberechtigung, wurden sie rasch einem Prozess der politischen Anpassung und schließlich der Ausschaltung unterworfen. An dessen Ende stand die vollständige Unterordnung unter den Willen der Einheitspartei. Die Publikation versteht sich somit als ein Beitrag zum besseren Verständnis der Diktaturdurchsetzung in der SBZ/DDR auf Landesebene.
Zwischen Modellierung und Stakeholderbeteiligung - Wissensproduktion in der Energiewendeforschung
(2023)
Die Dekarbonisierung des Energiesystems ist Teil der international im Rahmen des Pariser Klimaabkommens beschlossenen CO2-Minderungsstrategie zur Bekämpfung des Klimawandels. Nach den Verhandlungen und Beschlüssen der Klimaziele stehen politische Entscheider weltweit nun vor der Frage, wie sie diese erreichen können. Dies produziert eine hohe politische Nachfrage nach Wissen um die direkten und indirekten Effekte verschiedener Instrumente und potentiellen Entwicklungspfade einer Energiewende. Dieser gesellschaftliche Bedarf an wissenschaftlichen Antworten zu Lösungsoptionen wurde im Rahmen einer Klimafolgenforschung, genauer einer Klimapolitikfolgenforschung, aufgenommen. Der relativ neue Zweig einer Energiewendeforschung hat sich weltweit entwickelt, steht dabei allerdings vor der doppelten Herausforderung: Erstens befindet sich das Objekt der Forschung nicht im luftleeren Raum, sondern innerhalb ökonomischer, sozialer und politischer Zusammenhänge, hier gesellschaftliche Einbettung genannt. Denn die Frage, wie die Energiewende erreicht werden kann, wird auch außerhalb der Wissenschaft debattiert und stellt damit ein Aushandlungsfeld unterschiedlicher Interessen und Narrative dar. Zweitens befindet sich das zu untersuchende Objekt in der Zukunft, hier unter dem Terminus des strukturellen Nicht-Wissens zusammengefasst. Diese beiden Bedingungen führen dazu, dass konventionelle Methoden der empirischen Sozialforschung nicht greifen und eine Öffnung und Transformation der Wissenschaft in Hinblick auf neue Methoden vonnöten ist (Nowotny 2001, Ravetz 2006, Schneidewind 2013). In dieser Arbeit untersuche ich zwei Möglichkeiten, wie mit der Herausforderung, Wissen unter der Bedingung des strukturellen Nicht-Wissens und der gesellschaftlichen Einbettung zu produzieren, in der Energiewendeforschung umgegangen wird. Einerseits wird dies durch die Einbeziehung von Stakeholdern, also nicht-wissenschaftlicher Akteure, in den Forschungsprozess getan. Andererseits ist die Nutzung von komplexen ökonometrischen Modellen zur Berechnung von Implikationen und energiewirtschaftlichen Entwicklungspfaden zu einem zentralen Mittel der Wissensgenerierung in der Energiewendeforschung avanciert. Damit wird der als Problem verstandenen strukturellen Bedingung des Nicht-Wissens insofern begegnet, als dass die Ergebnisse von Stakeholder-Involvement und von Modellierungsarbeiten zweifelsohne neues Wissen zur Verfügung stellen. Uneinigkeit besteht jedoch darin, worüber dieses Wissen etwas aussagt: Sind es Interessen oder legitime Perspektiven, die Stakeholder in den Forschungsprozess einbringen und sind Modelle vereinfachte Darstellungen der Welt oder sind sie Ausdruck der Vorstellung des Modellierers?