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Algorithmen in der Justiz
(2020)
Unter welchen Bedingungen dürfen Gerichte in Deutschland digitale Anwendungen zur Entscheidungsfindung einsetzen? Das Werk zeigt die engen Grenzen und einen Lösungsweg hierfür auf. Neben rechtstheoretischen und durch die computerspezifische Arbeitsweise gesetzten Grenzen ist der durch das Grundgesetz und das Europarecht abgesteckte Rechtsrahmen zu beachten. Im Zentrum der Bearbeitung steht die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit, die durch den Technikeinsatz nicht infrage gestellt werden darf. Zur Auflösung des daraus resultierenden Konflikts wird ein Zertifizierungsverfahren für determinierte Programme vorgeschlagen. Schließlich werden konkrete Anwendungsbeispiele beleuchtet.
Um auch die unbeabsichtigten Folgen ihrer Politik zu ermitteln, unternehmen Regierungen umfassende Gesetzesfolgenabschätzungen. Immer häufiger lassen sie sich dabei von unabhängigen Expertengremien kontrollieren. Doch: Wie erzielen diese Gremien Einfluss? Und welche Rolle spielen sie als Politikberater für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung? Das Buch eröffnet neue Einblicke in die Entwicklungshistorie und Handlungsrealität der drei erfahrensten Normenkontrollräte in Europa. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verwaltungskulturen werden die Ratstypen „Wachhund“, „Torwächter“ und „Kritischer Freund“ herausgearbeitet. Die Ergebnisse schärfen die politische und wissenschaftliche Debatte um die Leistungsfähigkeit von Normenkontrollräten.
Die Arbeit untersucht den materiell- und prozessrechtlichen Istzustand des Vertraulichkeitsschutzes von Informationen, von denen an einer Mediation Beteiligte aufgrund der Durchführung des Mediationsverfahrens Kenntnis erlangt haben und erörtert sodann den Sollzustand dieses Schutzes. Die Ergebnisse der Erörterung werden in einem Formulierungsvorschlag zur Umgestaltung von § 4 MediationsG sowie in einer Mustervereinbarung für die Mediationsbeteiligten als privatautonome Schutzergänzung umgesetzt.
Die vorliegende Dissertationsschrift mit dem Titel: „Ruthenium(II)- und Rhenium(I)-Komplexe des 1,6,7,12-Tetraazaperylens und seiner Dimethyl- und Tetramethylderivate“ von Matthias Kirste wurde unter der Leitung des Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Holdt am Institut für Chemie der Universität Potsdam angefertigt. Die Arbeit beschäftigt sich mit Ruthenium(II)- und Rhenium(I)-Komplexen des großflächigen Liganden 1,6,7,12-Tetraazaperylen (tape) und seiner 2,11-Dimethyl-(dmtape)- und 2,5,8,11-Tetramethyl-(tmtape)-derivate. Es wurden die bekannten Herstellungen des tape- sowie des dmtape-Liganden verbessert und die Synthese des tmtape-Liganden neu entwickelt. Zudem gelang mit einer neu entwickelten chemischen Reaktion die Synthese des dianionischen 3,10-Disulfonato-1,6,7,12-tetraazaperylens. Mit dmtape und tmtape wurde jeweils ein neuer Ruthenium(II)-Komplex hergestellt. Die Komplexe wurden photophysikalisch und elektrochemisch charakterisiert. KT-DNS-Interkalationen wurden von einkernigen Ruthenium(II)-Komplexen mit jeweils tape-, dmtape- und tmtape als interkalative Einheit vermessen. Es zeigte sich, dass diese Komplexe mit einer hohen Bindungsaffinität in die doppelsträngige KT-DNS interkalieren. Aus den mononuklearen Ruthenium(II)-Komplexen gelang die Herstellung von heterodinuklearen RuIIReI-Komplexen, die charakteristische Signale in ihren UV/Vis-Absorptionsspektren zeigen und sehr leicht jeweils ein- sowie zweifach im Bereich von 70 mV bis -80 mV und -440 mV bis -600 mV vs. GKE reduzierbar sind. Diese dmtape- sowie tmtape-verbrückten heterodinuklearen RuIIReI-Komplexe ermöglichen eine Feinjustierung ihrer photophysikalischen und elektrochemischen Eigenschaften, wobei in dieser Arbeit mithilfe einer chemischen Reaktion eine gezielte Einstellung dieser Eigenschaften gezeigt werden konnte. Metallkomplexe mit solchen charakteristischen, leicht einstellbaren photophysikalischen sowie elektrochemischen Eigenschaften sind geeignete Sensor- und Elektronen-Shuttle-Moleküle besonders für bioanalytische Einsatzgebiete. Zudem könnten die vielen Einstellmöglichkeiten der elektronischen Struktur dieser Komplexe sehr interessant für katalytische Anwendungen sein.
Die vorgelegte Arbeit besteht aus drei Teilprojekten, der Realisierung eines Multiparametersensors (Temperatur, pH-Wert und Sauerstoffkonzentration), der Konzipierung und Untersuchung eines optischen Atemgassensors und Untersuchungen zur Anwendung des Konzeptes der Sauerstofflöschung in der Immuntechnologie. Zur Realisierung des Multiparametersensors wurden die einzelnen Sensorfarbstoffe, sofern notwendig, synthetisiert und anschließend einzeln unter Laborbedingungen charakterisiert. Im weiteren Verlauf wurde ein Versuchsaufbau konzipiert mit dem es möglich ist, alle verwendeten Sensorfarbstoffe mit einer Anregungsquelle anzuregen. Dabei erfolgte die Detektion der Parameter Temperatur und Sauerstoffkonzentration mittels Phasenmodulationsspektroskopie und die pH-Wert-bestimmung mittels stationärer Fluoreszenzspektroskopie. So konnte ein Multiparametersensor konzipiert werden, mit dem es möglich ist, die drei genannten Parameter simultan, in Echtzeit und ohne externe Temperaturmessung zu detektieren. Im Rahmen der Entwicklung eines optischen Atemgassensors konnte zunächst eine neue Sensorform entwickelt werden. Durch diese neue Sensorform, welche sich durch sehr kurze Ansprechzeiten auszeichnet, ist es möglich den Sauerstoffgehalt in der Exspirationsluft sehr detailreich zu erfassen. Durch freiwillige Selbstversuche mit dem Atemgassensor konnte eine Korrelation mit einer etablierten Untersuchungsmethode hergestellt werden. Während der Untersuchungen zur Anwendung des Konzeptes der Sauerstofflöschung in der Immuntechnologie konnte zunächst ein Modell entwickelt werden, welches die Wechselwirkung zwischen Antikörper und synthetisiertem Farbstoff, welcher als Antigen fungierte, beschreibt. Nachdem weiterhin eine Wechselwirkung zwischen Antikörper und Antigen in einfachen Medien, wie PBS-Pufferlösung, gezeigt werden konnte, gelang dies auch in komplexen Medien wie bovinem Serum, Kuhmilch oder Speichelflüssigkeit. So konnte ein System entwickelt werden, mit dem es möglich ist Antikörper-Antigen-Wechselwirkungen in komplexen biologischen Medien zu verfolgen.
Im internationalen Deliktsrecht kommt es immer wieder zu Friktionen, wenn das anwendbare Recht nicht dem Recht des Ortes der schädigenden Handlung entspricht. Der maßgebliche haftungsbegründende Verhaltensmaßstab ist für den Schädiger, der sich im Regelfall am Recht des Handlungsortes orientiert, in solchen Konstellationen nur schwer vorherzusehen. Der europäische Verordnungsgeber hat daher mit Art. 17 Rom-II-VO eine Norm geschaffen, die die „Berücksichtigung” von Sicherheits- und Verhaltensregeln des Handlungsortes unabhängig vom anwendbaren Recht allgemein anordnet. Diese „Berücksichtigung” statutsfremder Regeln ist ein Fremdkörper im hergebrachten Methodengefüge des kontinentalen IPR. Vor diesem Hintergrund untersucht Yannick Diehl Möglichkeiten zur Entwicklung einer tragfähigen dogmatischen Untermauerung der bisher zu großen Teilen diffus gebliebenen Rechtsfigur.
Zufriedenheitsanalysen durch Patientenbefragungen, wie in diesem Fall der neu entwickele und getestet Fragebogen (HNO-PROM), haben drei Säulen. Es kann zum einen eine bessere Patientenbindung geschaffen werden, die Qualität kann gemessen, verglichen und optimiert werden und es kann ein Mitarbeiterleitfaden im Sinne einer „Corporate Identity“ erstellt werden, welcher konkrete Managementimplikationen im Sinne von Handlungsimplikationen enthält. Der Leitgedanke des Qualitätsmanagements ist die Patientenorientierung im Sinne der Patientenzentrierten Medizin. Hierbei sollen nicht nur Wünsche und Bedürfnisse des Patienten erfüllt werden, sondern vorallem auch die Zufriedenheit gemessen und geplant werden. Gleichzeit muss man in diesem Zusammenhang die Behandlung der Patienten als Dienstleistung verstehen und die größtmögliche Zufriedenheit des Patienten als primäres Ziel setzen. Dies führt zu einer Kundenbindung dadurch, dass Patienten sowohl eine gleichbleibende Qualität erwarten können als auch und auch weiche Faktoren ihren Wünschen entsprechen werden. Corporate Identity mit dem Ziel als Unternehmen einheitlich für die Werte und damit die Qualität zu stehen.. Dies ermöglicht, das Wohlbefinden in der Vorstellung der Patienten beginnen zu lassen und dadurch Vertrauen zu schaffen. Alle drei Säulen haben nicht nur die Patientenzufriedenheit zum Ziel, sondern in gleichem Maße auch die Positionierung einer Institution auf dem Gesundheitsmarkt und damit die Verbesserung der Kosten-Nutzen-Rechnung durch ein positives Outcome. Damit fördern Zufriedenheitsanalysen nicht nur die ökonomische Position einer Abteilung, sondern behalten gleichermaßen die ethischen Aspekte einer Arzt-Patienten-Beziehung im Blick.
„… und abends in die SCALA!“ Das war in den sogenannten Goldenden Zwanzigern der einschlägige Werbeslogan für vergnügungssüchtige Berliner, denen das Varietétheater ermöglichte, für einen Abend den beschwerlichen Alltag hinter sich zu lassen. Tatsächlich wurden die 1919 gegründete SCALA in Schöneberg und das 1928 etablierte Varietétheater PLAZA im vormaligen Ostbahnhof in Berlin-Friedrichshain zu Wahrzeichen einer sich neu bildenden Gesellschaft. Beide hatte eine Gruppe jüdischer Kaufleute aus Berlin und Übersee gegründet, die zunächst durch den Umbau des ehemaligen Berliner Eispalasts das SCALA-Theater zur ersten Adresse einer neuen Art der Varieté-Revue entwickelten. Zu den Gründungsgesellschaftern gehörten der Verleger und Kinopionier Karl Wolffsohn sowie acht weitere Geschäftspartner, darunter der Bankkaufmann Jules Marx, der Flugzeugindustrielle Anton Fokker, der Modeunternehmer Ernst Strelitz und der US-amerikanische Filmunternehmer Ben Blumenthal. Die SCALA feierte in den 1920er-Jahren große Erfolge. Sie wurde schon bald nach ihrer Gründung zu einem weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannten Varietétheater, in dem Showgrößen wie der Jongleur Enrico Rastelli, die berühmten Clowns Grock und Charlie Rivel oder die Comedian Harmonists auftraten. Seinen jüdischen Gesellschaftern glückte mit der SCALA sowohl ein künstlerischer als auch, und dies vielleicht in höherem Maße, ein wirtschaftlicher Coup. In den späteren Jahren der Weimarer Republik kam es infolge der Weltwirtschaftskrise seit dem Herbst 1929 und der immer instabileren politischen Verhältnisse zu einer anhaltenden wirtschaftlichen Degression. Noch kurz davor, im Jahr 1928, hatten die erfolgsverwöhnten und zukunftsorientierten Gesellschafter der SCALA die Expansion ihres Unternehmens gewagt und als Pächter der Reichsbahn im einstigen Ostbahnhof Berlins unter Aufbringung erheblicher finanzieller Mittel ein 3..000 Plätze umfassendes, innovatives Volksvarieté gegründet. Auch die PLAZA war in ihren ersten Jahren – trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise – ein Erfolgsmodell, das erstmals die Arbeiterschaft als Zielgruppe ins Visier nahm und zahlreich ins Varietétheater lockte. Ab 1930 betrieb der Konzern der SCALA und PLAZA weitere Theater in Hamburg, Leipzig, Mannheim, Dortmund und Rotterdam. Den Höhepunkt des Unternehmenserfolgs stellt der Sommer 1931 mit der Gründung einer internationalen Buchungsgemeinschaft für weltbekannte Künstler in Partnerschaft mit der UFA und führenden Varietés in Paris und London dar. Zur Finanzierung des laufenden Betriebs nahm der Konzern der Varietétheater SCALA und PLAZA hypothekarisch und durch persönliche selbstschuldnerische Bürgschaften der jüdischen Gesellschafter gesichertes Fremdkapital der Bayerischen Vereinsbank München, der Vereinsbank Nürnberg, der Deutschen Unionbank und der Dresdner Bank auf. Das wurde notwendig aufgrund hoher Entnahmen der Gesellschafter und auch wegen des enorm kostspieligen Umbaus des Berliner Ostbahnhofs, der gleichzeitig mit einer Expansion in zahlreiche weitere Theater erfolgte. Ab Ende des Jahres 1931 traf der seit der Weltwirtschaftskrise anhaltende Niedergang der Varietébranche den im Aufbau befindlichen Konzern hart und führte zu schwer überwindbaren Zahlungsschwierigkeiten. Gründe dafür waren neben dem Fernbleiben des sich jegliches Kulturvergnügen sparenden Publikums auch geänderte Ansprüche. Vor allem der Aufstieg des Kinos, das sich mithilfe des Tonfilms zu einer neuen Kulturgattung entwickelte, führte zu immer leereren Rängen der klassischen Varietébühnen. Hinzu kamen harte Rückschläge bei einigen sich als Fehlspekulation erweisenden Engagements in der Provinz. In der Folge musste weiteres, hochverzinsliches Fremdkapital aufgenommen werden, was die Handlungsspielräume des Konzerns immer weiter einschränkte. Die Gläubigerbanken wurden zusehends nervöser und richteten im Februar 1932 einen Kontrollausschuss ein, der die Geschäftsführung ähnlich wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft kontrollierte. Dafür erklärten sich die Banken, allen voran die Dresdner Bank und die Deutsche Unionbank, bereit, bis auf weiteres mit ihren Forderungen stillzuhalten. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten Ende Januar 1933 gerieten die jüdischen Gesellschafter des prominenten Berliner Großunternehmens mit mehreren Hundert Angestellten auch politisch unter Druck. Schon im April 1933 wurde die gesamte jüdische Geschäftsführung gleichgeschaltet und alle jüdischen Mitarbeiter wurden entlassen. Dabei wurde die SCALA boykottiert und mehrfach von randalierenden nationalsozialistischen Unruhestiftern heimgesucht. Der Direktor der SCALA, Jules Marx, musste Berlin fluchtartig nach Paris verlassen. Anstatt der jahrelang im Unternehmen befindlichen jüdischen Geschäftsführer installierten die Gläubigerbanken ihnen nahestehende, fachfremde Autodidakten an den Machtpositionen des Konzerns. Die Folge waren noch höhere Verluste bei der SCALA und wegbrechende Einnahmen bei der PLAZA. Zudem setzte ab 1933 das NS-Regime, insbesondere das Propagandaministerium und die Gewerkschaften, die Hauptkreditgeber Dresdner Bank und Deutsche Unionbank zunehmend unter Druck, das in jüdischer Hand befindliche Unternehmen zu „arisieren“. Schon im Jahr 1934 wurde die SCALA wegen Rückständen bei der Hauptsteuerkasse und drohender Klagen unter Zwangsverwaltung gestellt. Kurze Zeit später kam es zur Kündigung eines wichtigen Vertrages zwischen der Betriebsgesellschaft der SCALA und ihrer Immobiliengesellschaft. Eine neue Betriebsgesellschaft, finanziert durch die Deutsche Unionbank und geführt von den durch die Banken installierten NS-Mitgliedern, schloss kurzerhand einen neuen Pachtvertrag mit der Immobiliengesellschaft ab und eliminierte damit die Einflussnahme der jüdischen Gesellschafter auf ihr Unternehmen. Bereits im Jahr 1935 wurde das SCALA-Grundstück zwangsversteigert und ebenfalls von der neuen „judenfreien“ Betriebsgesellschaft mit Mitteln der Deutschen Unionbank erworben. Die jüdischen Gesellschafter gingen leer aus. Dagegen erwarben sich die neuen nationalsozialistischen Inhaber der SCALA einen guten Ruf und bauten sie wieder auf. Durch regelmäßige Besuche oberster Parteikader der NSDAP, inklusive Adolf Hitler und Joseph Goebbels, gelangte das Varietétheater in den 1930er-Jahren zu erneutem, aber zweifelhaftem Ruhm. Im Jahr 1944 wurde es vollständig ausgebombt. Die PLAZA dagegen wurde durch Kredite der Dresdner Bank finanziert, die sich schon 1929 für ihr Engagement die Anteile der Betriebsgesellschaft der PLAZA pfandweise übertragen ließ. Als im Jahr 1934 der Konzern am Rande des Zusammenbruchs stand und auch keine Aussicht auf eine kurz- bis mittelfristige Besserung bestand, zog sich die Dresdner Bank auf ihre Sicherheit zurück. Hintergrund war ein Pakt mit dem Reichspropagandaministerium, das die „Arisierung“ des Konzerns forderte. Im August 1934 versteigerte die Dresdner Bank die ihr pfandweise überlassenen Anteile der Betriebsgesellschaft – jedoch ohne Erfolg: Die Bank musste die Anteile selbst übernehmen und wurde in der Folge Eigentümer eines langfristigen Pachtvertrages mit der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft zum Betrieb des Theaters. Da jegliche Versuche, das Theater anderen interessierten Unternehmen oder auch der Organisation „Kraft durch Freude“ und dem Propagandaministerium zu überlassen, scheiterten, sah sich die Bank im Sommer 1935 gezwungen, keine weiteren Mittel zur Aufrechterhaltung der am Boden befindlichen Betriebsgesellschaft des Theaters zur Verfügung zu stellen. Über die Betriebsgesellschaft wurde Konkursantrag gestellt und die Dresdner Bank verlor ihr knapp 2 Millionen RM hohes Engagement. Die NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ übernahm 1938 schließlich doch noch das Theater, bis es 1944 kriegsbedingt schließen musste. Im Jahr 1938 kam Karl Wolffsohn, Mitgründer und Mitgesellschafter des Konzerns, in monatelange Schutzhaft der Gestapo. Da kurz nach der Haftentlassung eine weitere Inhaftierung wegen Steuervergehen drohte, musste er im Frühjahr 1939 über Nacht aus Deutschland fliehen und emigrierte nach Palästina. Im Nachkriegsdeutschland kämpfte Wolffsohn um „Wiedergutmachung“ für das ihm zugefügte Unrecht. Dabei wurde ihm schnell klar, wie enorm langwierig und kompliziert die Beweisführung für die verwickelten Vorgänge der Vorkriegszeit werden würde. Zwei Verfahren strengte Wolffsohn mitsamt den ehemaligen Gesellschaftern oder deren Erben gegen die untreuen ehemaligen Geschäftsführer der SCALA, die neue Betriebsgesellschaft der SCALA und die Deutsche Unionbank an, die er beide nach Urteilen des Landgerichts Berlin, des Kammergerichts Berlin und des Obersten Rückerstattungsgerichts verlor. Außerdem nahmen Wolffsohn und seine Mitgesellschafter die Dresdner Bank wegen der PLAZA in Anspruch. Die Bank reagierte, indem sie ihrerseits Wolffsohn aufgrund seiner selbstschuldnerischen Bürgschaft aus dem Jahr 1929 verklagte. Im Sommer 1956 gewann die Dresdner Bank den jahrelangen Bürgschaftsprozess mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Karl Wolffsohn wurde dazu verurteilt, einen Teilbetrag seiner damaligen Bürgschaft von 6.100,- DM zu zahlen. Nur ein Jahr später starb er infolge eines Herzinfarkts. Die nervenaufreibenden Verfahren hatten ihn zunehmend an der Gerichtsbarkeit der noch jungen Bundesrepublik zweifeln lassen. Sein Sohn Max Wolffsohn beendete schließlich den Prozess mit der Dresdner Bank im Wege eines Vergleichs, da er befürchten musste, weiterhin aus der Bürgschaft seines Vaters in Anspruch genommen zu werden. Dabei mussten die ehemaligen Gesellschafter der PLAZA im Dezember 1961 sogar eine Ehrenerklärung abgeben, in der sie die Inanspruchnahme der Dresdner Bank ausdrücklich bedauerten. Heute erinnert eine Gedenktafel am Franz-Mehring-Platz 1 in Berlin-Friedrichshain an den Konzern der Varietétheater SCALA und PLAZA und dessen Mitgründer Karl Wolffsohn und Jules Marx.