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MAILAMM 1932 - 1941 : die Geschichte einer Vereinigung zur Förderung jüdischer Musik in den USA
(2007)
Erziehung in der Bundeswehr
(2017)
Das Militär galt in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert als »Schule der Nation«. Auch die 1955 aufgestellte Bundeswehr musste sich mit diesem Anspruch auseinandersetzen. Die Erziehung der erwachsenen Soldaten sollte im Zeichen der Inneren Führung nun jedoch deutlich anders erfolgen als in Kaiserreich, Weimarer Republik und NS-Staat. Ein bedeutender Teil der jungen Bürger der Bundesrepublik sollte einer Erziehung unterzogen werden, deren Ziel der »Staatsbürger in Uniform« war.
Kai-Uwe Bormann, Referent beim Kommando des Heeres der Bundeswehr, Deutschland.
Virtuelle Welten wie World of Warcraft oder Second Life werden weltweit von vielen Millionen Menschen genutzt. Aufgrund der vielfältigen Interaktionsmöglichkeiten der Nutzer untereinander kommt es dabei immer wieder auch zu Verhaltensweisen, die die Frage nach strafrechtlicher Relevanz aufwerfen. Sebastian Bosch greift in seiner Arbeit einzelne Tatbestände des deutschen StGB heraus und untersucht diese auf ihre Begehbarkeit innerhalb virtueller Welten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Betrug gem. § 263 StGB gewidmet, da dieser im Hinblick auf den speziellen »Tatort« der virtuellen Welten besonders interessante Fragen aufwirft. Im Anschluss daran wird untersucht, ob der Täter einer solchen Straftat auch entsprechend bestraft werden sollte, oder ob sich aufgrund des Spielcharakters virtueller Welten nicht eine Privilegierung aufdrängt, wie sie aus dem Sportstrafrecht bekannt ist. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Privilegierung vorgenommen werden sollte, soweit es sich bei der verletzenden Handlung um eine spiel- bzw. weltenkonforme Handlung handelt.
Kinder und Jugendliche ohne Auslese und Barrieren zusammen lernen zu lassen, sie gemäß ihrer Fähigkeiten und Voraussetzungen zu fördern und mit verschiedenen Professionen gemeinsam an ihrer Lernentwicklung zu arbeiten sind Ziele inklusiver Bildung. Doch wie stehen Lehrerinnen und Lehrer diesen bildungspolitischen Herausforderungen gegenüber? Können sich Lehramtsstudierende und Lehrkräfte vorstellen, dass Kinder mit heterogenen Voraussetzungen gemeinsam lernen? Sind sie überzeugt davon, einen solchen inklusiven Unterricht ausgestalten zu können?
Insbesondere im deutschen Bildungssystem war lange Zeit das Primat eines separierenden Schulwesens vorherrschend, das Kinder bei der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Förder- bzw. Sonderschulen überwies und Kinder ohne diesen Status an Regelschulen lernen ließ. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts Kern von verschiedenen bildungspolitischen Reformen. Neben diesen top-down veranlassten Rahmenbedingungen sind im besonderen Maße individuelle Aspekte bedeutsam für das professionelle Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, da sie im Unterricht weitgehend autonom handeln.
Ausgehend vom Modell professioneller Handlungskompetenz ging es in dieser Dissertationsschrift vordergründig um zwei lehrerspezifische Merkmale: die Einstellung zum inklusiven Lernen und die Selbstwirksamkeit bezogen auf das inklusive Unterrichten. Wie zugewandt Lehrkräfte der schulischen Inklusion gegenüber sind und wie überzeugt sie sind, inklusiven Unterricht arrangieren zu können, hat Einfluss auf das Gelingen inklusiver Bildungsprozesse. Das Ziel der Dissertationsschrift war ein empirisches Untermauern der theoretischen Annahmen zur inklusiven Einstellung und Selbstwirksamkeit.
Katalytische Umwandlung von "Flur-Chlor-Kohlenwasserstoffen" zu umweltverträglichen Verbindungen
(2002)
Begriffe wie „Türken“, „Menschen mit türkischem Migrationshintergrund“, etc., die in vielen Bereichen des Lebens verwendet werden, sind Ausdruck der vorliegenden Differenzordnungen und Machtstrukturen und können diskriminierend wirken. Das ist z.B. dann der Fall, wenn bestimmte Begriffe verwendet werden, obwohl eine Kontextrelevanz nicht unbedingt vorliegt. Einige ethnische Bezeichnungen werden dabei häufiger verwendet als andere, trotz vergleichbarer Kontextrelevanz: „türkische/arabische Kinder“ aber nicht „englische/spanische Kinder“ (Wiese 2012), „Deutsch-Türke“ Mesut Özil aber nicht „Deutsch-Tunesier“ Sami Khedira. Erst die Bezeichnungen schaffen hier die Subjekte. Die besondere Auszeichnung macht es in der Folge möglich, dass ihnen Eigenschaften zugeschrieben werden (do Mar Castro Varela/Dhawan 2004). Aus Studien geht hervor, dass Ethnisierung mit Unterschichtung (Hormel 2007) in Verbindung gebracht wird und Begriffe wie „Migrant“ mit negativen Eigenschaften (Scarvagliere/Zech 2013). Durch die Auszeichnung von Abweichungen von dem von der Mehrheit definierten unmarkierten Normalfall wird eine Differenzordnung (Mecheril/Melter 2012) hergestellt, die das vermeintliche Anders-Sein ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt. Folgen sind Abwertung bestimmter (Erst-)Sprachen, Unterwerfung durch Beschreibungspraxen und Restriktionen auf dem Feld der Repräsentation (Broden/Mecheril 2007).
Ausgehend von diesen Überlegungen wird in der Arbeit „Ethnizität“ diskutiert, worauf viele dieser Bezeichnungen rekurrieren. Barth (1969, 1994) stellt fest, dass Ethnizität der Abgrenzung dient und Zugehörigkeit zu ethnische Gruppen durch kategoriale Selbst- und Fremdzuschreibungen bestimmt wird. Brubaker (2004) folgert daher, dass „Gruppen“ nur in Form von Vorstellungen existieren, die Individuen davon haben und diese Subjektivität zu unterschiedlichen Konstruktionen ethnischer Identität führt. Dementsprechend können auch „multiple ethnische Identitäten“ (Keupp 2002) und „Hybriditäten“ (Foroutan 2013) das Ergebnis der individuellen Konstruktion sein, ohne dass diese Formen gemeinhin akzeptierte Bezeichnungen darstellen.
Um die individuelle Entstehung ethnischer Identität nachvollziehen zu können, werden in der Arbeit Spracherwerbsgeschichten analysiert, da verschiedene Studien nahelegen, dass das Sprechen einer Sprache in engem Zusammenhang zur Ethnizität steht. Ohm (2008) zeigt, dass Zweitsprachenerwerb mit Identitätsprozessen in einem wechselseitigen Bedingungsverhältnis steht. Giles/Bourhis/Taylor (1977: 326) zeigen anhand von Untersuchungen in mehrsprachigen Gebieten wie Quebec und Wales, dass Sprache enger mit ethnischer Identität verbunden ist als Nationalität oder „Kultur“. Rosenberg (2015) führt am Beispiel der ehemaligen UdSSR auf, dass das Sprechen einer Sprache gleichbedeutend mit dem Zugehörigkeit zu einer ethnischen „Gruppe“ war. Sprache greift auch als Ausschlusskriterium: Nur wer eine Sprache gut spricht, darf die damit verbundene Identität in Anspruch nehmen (Schroeder/Dollnick, 2013: 104).
Mithilfe der Methode des narrativen Interviews können Spracherwerbsgeschichten produziert, und individuelle kognitive Perspektiven und gesellschaftliche Prozesse aufgedeckt werden. In der Analyse können vier Wege der Entstehung ethnischer Identität unterschieden werden: I. Ethnizität als primäre und dauerhafte Dimension, II. Multiple ethnische Identität, III. Unmarkierte ethnische Identität, IV. Selbstbestimmtheit. So kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass Ethnische Identität bei „Menschen mit türkischem Migrationshintergrund“ durch individuelle Erfahrungen entsteht, sich verändern und Mehrfachzugehörigkeiten oder Hybriditäten zulassen kann. Dieses Ergebnis widerspricht dem alltäglichen Gebrauch bestimmter Begriffe und stellt damit gängige Bezeichnungsweisen und Differenzordnungen in Frage.
Zur Entwicklung geistiger Fähigkeiten in der gymnasialen Oberstufe : Potsdamer Längsschnittstudie
(1992)
Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurden die sog. Entstrickungsregeln des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG sowie des § 12 Abs. 1 HS 1 KStG in das deutsche Steuerrecht aufgenommen. Die Vorschriften verfolgen das Ziel, das deutsche Besteuerungssubstrat abzusichern. Hierzu führte der Gesetzgeber gesetzestechnisch das Tatbestandsmerkmal des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ein. Die Bedeutung dieses Begriffs sowie der Anwendungsbereich der Entstrickungsregeln sind seitdem in der Literatur vielfach diskutiert worden. Weitere Unsicherheit ergibt sich aus den Urteilen des BFH zur Aufgabe der finalen Entnahmetheorie. Diese betreffen zwar nicht das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik als gesetzliches Tatbestandsmerkmal, da sie zu einer Rechtslage vor Geltung des SEStEG ergangen sind. Inhaltlich setzen sich die Entscheidungen jedoch ebenfalls mit der Möglichkeit Deutschlands auseinander, sein Besteuerungsrecht gegenüber anderen Staaten durchzusetzen.
Gegenstand dieser Studie ist die Auslegung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts in der Form, in der es als Tatbestandsmerkmal Eingang in die Steuergesetze gefunden hat. Die Änderungen des SEStEG mit der Verwendung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik als normatives Tatbestandsmerkmal betrafen neben dem EStG und KStG auch das AStG und das UmwStG. Darüber hinaus könnte es das Potential für weitere zukünftige steuergesetzliche Regelungen zur Absicherung des deutschen Steueraufkommens aufweisen.
In die Schule kommt Bewegung : Haltungs- und Gesundheitsvorsorge in einem "bewegten Unterricht"
(1996)
Im Januar 1916 eroberte die Armee des Habsburgerreichs das Königreich Montenegro, den kleinsten und bevölkerungsärmsten Staat Südosteuropas, der an der Seite Serbiens in den Ersten Weltkrieg eingetreten war. Bereits im Sommer 1916 formierte sich bewaffneter Widerstand gegen die Besatzer, 1918 eskalierte dieser zu einer Aufstandsbewegung. Diese Studie zum k. u. k. Militärgeneralgouvernement in Montenegro macht deutlich, welche Relevanz (Fehl-)Einschätzungen und (Fehl-)Entscheidungen in Besatzungssituationen zukommt. Außerdem arbeitet sie die Bedeutung der Geografie des Besatzungsgebiets, des strategischen Kontexts der Besatzung sowie des soziokulturellen Referenzrahmens der Besatzer wie der Besetzten heraus.
Der griechisch-turkische Konflikt stellt in der Geschichte der NATO einen besonderen Fall dar. Die latente Gefahr einer militarischen Auseinandersetzung unter den eigenen Bundnispartnern unterschied die Streitigkeiten zwischen Griechenland und der Turkei deutlich von allen anderen Krisen, die innerhalb der Allianz bestanden. Dieser Band widmet sich der Frage, welche Anlaufe die NATO unternahm, um die fortwahrenden griechisch-turkischen Spannungen zu entscharfen, die phasenweise in einen offenen Krieg zu munden drohten. Am Beispiel der Sudostflanke, die heute, rund 25 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges, wegen zahlreicher Kriege und Konflikte erneut im Blickpunkt der Offentlichkeit steht, wird die Fahigkeit der Atlantischen Allianz uberpruft, Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Bundnispartnern beizulegen. Im Fokus der Arbeit stehen zudem die damaligen Manahmen der NATO, um die beiden Staaten trotz bestehender Feindseligkeiten zu integrieren und langfristig an sich zu binden.
Bedeutung der abhängigen Streuung für die optischen Eigenschaften hochkonzentrierter Dispersionen
(2016)
Selbstverständnis und Image der Unternehmensberatung, das Bewerbern, Mitarbeitern und Kunden gleichermaßen Wissensvorsprung durch Ballung der besten Köpfe verspricht, scheinen sowohl für den Berater als auch den Kunden einen Erfolgsfaktor einzunehmen. Die Karriere des Unternehmensberaters wird im Vergleich zu anderen Branchen durch eine starke Formalisierung anhand von Kompetenzen und Entwicklungspfaden begleitet. Talentgewinnung und -entwicklung sind dabei Kernaufgaben des Personalmanagements, das gerade aufgrund seiner kompetenzbasierten Instrumente und formalistischen Strukturen als Erfolgsfaktor gilt. Die Analyse der Autorin setzt beim Personalmanagement der Unternehmensberatung an. Auffällig erscheinen dabei zunächst ähnliche Strukturen und Instrumente zur Talentidentifikation und -entwicklung, die für eine gesamte Branche charakteristisch sind. Speziell für Professional Service Firms ist der Mitarbeiter die entscheidende ökonomische Größe in der Leistungserbringung. Der Kunde beurteilt die Unternehmensleistung im Zusammenspiel mit seinem Kontakt zum Mitarbeiter, der maßgeblich für die Leistungserbringung und Qualitätssicherung verantwortlich ist. Der Analysefokus liegt deshalb im Personalmanagement von Unternehmensberatungen als Teil der Professional Service Firms und wird vor dem Hintergrund systemtheoretischer Überlegungen beleuchtet. Eckpfeiler des Systems zeigen sich insbesondere in Form von branchenüblichen Rekrutierungsstrategien, der formalistischen Leistungsbeurteilung, dem vergleichsweise steilen Karriereverlauf sowie anhand überdurchschnittlicher Gehälter. Hat die Unternehmensberatung die Qualifizierung und Entwicklung ihrer Mitarbeiter zum Erfolgsfaktor gemacht? Die Autorin analysiert, ob das Personalmanagement und seine Verfahren berechtigterweise als Erfolgsfaktor einer Branche gelten, welche Faktoren den wirtschaftlichen Erfolg der Branche beeinflussen und welche Grenzen die Nutzenanalyse in Bezug auf die Beratungsleistung erfährt. ?
§ 217 StGB reiht sich in andere kriminalpolitische Projekte des Gesetzgebers ein, die sich dem Einwand des fehlenden Rechtsgutsbezugs ausgesetzt sehen.
Die Untersuchung zeigt auf, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des § 217 StGB den Zweck des Strafrechts als „ultima-ratio“ des Rechtsgüterschutzes verfehlt hat. Auch wenn er mit der Norm den Schutz von Leben und Autonomie bezweckt hat, ist ihm die Umsetzung des Schutzes dieser Rechtsgüter nicht gelungen. Die Vorschrift dient vielmehr dem Zweck der Verhinderung einer Suizidkultur. Nach der systemkritischen Rechtsgutslehre kann ein solcher „moralischer“ Zweck jedoch kein strafrechtlich zu schützendes Rechtsgut darstellen.
Da eine Aufhebung der Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht wenig wahrscheinlich erscheint, schließt sich der Rechtsgutsdiskussion eine praxisorientierte Auslegung der Norm unter dem Gesichtspunkt des überindividuellen Zwecks, der Verhinderung einer Suizidkultur, an.