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Die bisherige Forschung zur Lehrerfortbildung fokussierte das Teilnahmeverhalten und die Merkmale von Lehrkräften, die an Fortbildungen teilnehmen. Welche Lehrkräfte hingegen keine Fortbildungen besuchen, blieb bislang ebenso unberücksichtigt wie die Frage, was sie an der Teilnahme hindert. Die vorliegende Studie verfolgt das Ziel, Nicht-Teilnehmer/-innen von Lehrerfortbildungen anhand demografischer und professionsbezogener Merkmale zu beschreiben und die Bedeutung von Teilnahmebarrieren zu analysieren. Die Daten der vorliegenden Untersuchung stammen aus der Lehrkräftebefragung des IQB-Ländervergleichs 2012. Die Stichprobe umfasst mehr als 2400 Lehrkräfte der Sekundarstufe I an allgemeinbildenden Schulen. Als Teilnahmebarrieren konnten die Faktoren Disengagement, Qualitätsmangel, Familie, Kosten und Arbeit identifiziert werden. Die deskriptive Analyse dieser Teilnahmebarrieren zeigt, dass die Gründe gegen Fortbildungsbesuche variieren. Hohe Zustimmungswerte erhalten die Faktoren Arbeit und Qualitätsmangel. Statistisch signifikante Zusammenhänge zwischen Teilnahmebarrieren und Fortbildungsaktivität ergeben sich hingegen für die Faktoren Disengagement und Qualitätsmangel. Die Befunde deuten darauf hin, dass u. a. ein geringes Interesse sowie die wahrgenommene Qualität des Fortbildungsangebots die Entscheidung zur Teilnahme beeinflussen.
Mit Mitra und Statuten
(2018)
Der Autor beschreibt in einer Verbindung von kirchen- und landesgeschichtlichen Forschungsansätzen, wie die Bischöfe von Brandenburg von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis zur Reformation durch liturgisch-pontifikale Handlungen und diözesane Gesetzgebung einen eigenen Handlungsspielraum gegenüber den weltlichen Landesherren behaupten konnten. Die Arbeit setzt dabei drei Schwerpunkte: Eine Fallstudie zeigt eingangs am Beispiel der geistlichen Institutionen der Stadt Zerbst die Praxis pontifikaler Handlungsmöglichkeiten auf. Die Diözesanstatuten des 14. und 15. Jahrhunderts spiegeln bischöfliches Handeln dagegen im Licht normativer Quellen; eine Betrachtung der bischöflichen Stellvertreter – Weihbischöfe, Generalvikare, Offiziale, Archidiakone und Pröpste – schließlich verbindet kirchen-, sozial- und verwaltungsgeschichtliche Aspekte pontifikaler Tätigkeitsfelder. Die vom Historischen Institut der Universität Potsdam mit dem Dr. Elisabeth Hamacher-Stiftungspreis ausgezeichnete Dissertation hebt somit anders als in der bisherigen Forschung die Bedeutung der Bischöfe in der brandenburgischen Landesgeschichte neu hervor.
Ausgangspunkt meiner Forschungsarbeit war der Umstand, dass Forschungsbezüge, die im subjektwissenschaftlichen Sinne dezidiert vom Standpunkt der Lernenden ausgehen, bis dato im Rahmen der Schulentwicklungsforschung erheblich unterrepräsentiert waren und sind. Im Wesentlichen waren es zu Beginn der Forschungstätigkeit Untersuchungen, die die Schülerperspektive im Rahmen eines vorbestimmten schulorganisatorischen Settings als erkenntnisleitendes Interesse verfolgten. Zinnecker (2005) sprach von einer Schulentwicklung "ohne Schüler". Forschungsanlagen, die gewählten Forschungsmethoden, Muster, mit denen die Forschenden die gewonnen Daten interpretierten, waren etwa weitgehend von Funktionalität mit Bezug auf die institutionellen Erwartungen bzw. Anforderungen geprägt.
Die hier vorgelegte Dissertation basiert auf 12 Texten, die ich aus meinen bisherigen Veröffentlichungen ausgewählt und im Rahmen eines einführenden Textes, als ein aufeinander aufbauendes Forschungsprogramm dargestellt habe. Im Kern ging und geht es mir darum, mit dem Subjektstandpunkt als Forschungsperspektive, die Schulentwicklungsforschung substantiell zu ergänzen. Mein Forschungsansatz zielt auf verschiedene Ebenen der Forschung: auf eine kategoriale Ebene, auf eine konzeptionelle Ebene und auf die Ebene praxisrelevanter Fragestellungen.
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(2018)
Dachziegel
(2018)
Dieses Buch hat die Beobachtung zum Ausgangspunkt, dass politische Ideen seit jeher das politische Denken und die politische Praxis bestimmen. Sie sind mit dem Politischen verwoben, sei es offensichtlich, implizit oder kaschiert. Doch wie steht es um das Verhältnis politischer Ideen und politischer Bildung? Als Unterrichtsgegenstände stehen sie in den schulischen Curricula. In den einschlägigen Nachschlagewerken der politischen Bildung finden politische Ideen allenfalls indirekt Beachtung. In den Beiträgen des Sammelbandes wird das Verhältnis politischer Ideen und politischer Bildung in seinen unterschiedlichen Dimensionen reflektiert.
Ziel der Studie Die vorliegende Untersuchung beinhaltete die explorative Erfassung potenzieller Indikatoren der Ergebnisqualität der kardiologischen Rehabilitation (CR) für Patienten unter 65 Jahren.
Methoden In einer 4-stufigen webbasierten Delphi-Befragung (04-07/2016) von in der CR tätigen Ärzten[2] , Psychologen und Sport-/Physiotherapeuten wurden Parameter der körperlichen Leistungsfähigkeit, der Sozialmedizin, der subjektiven Gesundheit und kardiovaskuläre Risikofaktoren hinsichtlich ihrer Eignung als Qualitätsindikator bewertet.
Ergebnisse Von 44 vorgegebenen wie auch von den Teilnehmern vorgeschlagenen Parametern wurden 21 Parameter (48%), die Hälfte davon psychosoziale Faktoren, als potenzielle Qualitätsindikatoren ausgewählt, wobei lediglich für das Rauchverhalten, den Blutdruck, das LDL-Cholesterin und die max. Belastbarkeit im Belastungs-EKG ein Konsens (Zustimmung>75% der Befragten) erzielt wurde.
Schlussfolgerung Die Wahl der Qualitätsindikatoren durch die Experten erfolgte mehrheitlich mit nur geringer Einigkeit. Eine klinische und wissenschaftliche Evaluierung der gewählten Parameter ist daher zwingend erforderlich.
Hintergrund
Einem Großteil der Bevölkerung gelingt es trotz ausreichenden Wissens um die protektiven Effekte nicht, ausreichende körperliche Aktivität in den Alltag zu integrieren. Digitale Assistenzsysteme könnten hierbei unterstützend eingesetzt werden. Dies setzt jedoch das Interesse potentieller Nutzer voraus.
Methode
In einer Online-Befragung wurden im Juni/Juli 2015 Mitarbeiter und Studierende der Universität Potsdam zum individuellen Ausmaß der sportlichen Aktivität, dem Interesse an elektronischer Trainingsunterstützung und weiteren Parametern befragt.
Ergebnis 1217 Studierende und 485 Mitarbeiter (67,3 bzw. 67,5% Frauen, 26±4,9 bzw. 42,7±11,7 Jahre) nahmen an der Studie teil. Die empfohlene sportliche Aktivität (≥3 Tage bzw. 150 min/Woche) wurde von 70,1% der Mitarbeiter und 52,7% der Studierenden nicht erreicht. Innerhalb dieser Gruppen zeigten 53,2% (Studierende) bzw. 44,2% (Mitarbeiter), unabhängig von Alter, Geschlecht, BMI bzw. Bildungsniveau, Interesse an einer elektronischen Trainingsunterstützung.
Schlussfolgerung
Auch in jüngeren Bevölkerungsgruppen mit hohem Bildungsniveau ist die Mehrzahl der Personen unzureichend körperlich aktiv. Ein Interesse an Trainingsunterstützung besteht in etwa der Hälfte dieser sportlich inaktiven Gruppe. Dies legt den Schluss nahe, dass der personalisierte Einsatz mobiler Assistenzsysteme für die positive Beeinflussung des Lebensstils zunehmend an Bedeutung gewinnen könnte.
Hintergrund In den letzten Jahrzehnten führte die leitliniengerechte Therapie des akuten Myokardinfarktes (MI) zu einer Mortalitätsreduktion in Deutschland, wobei zwischen einzelnen Bundesländern erhebliche Unterschiede beschrieben werden. Ziel war es daher, die aktuelle Versorgungssituation von Patienten mit MI in der Region Nordost-Deutschland (Berlin, Brandenburg [BRB] und Mecklenburg-Vorpommern [MV]) zu untersuchen und Prädiktoren der 1-Jahresmortalität unter Berücksichtigung der regionalen Zuordnung zu identifizieren.
Methode Auf Basis pseudonymisierter Abrechnungsdaten einer gesetzlichen Krankenversicherung wurden für das Jahr 2012 anhand des ICD 10-Codes I21 und I22 von 1 387 084 Versicherten insgesamt 6733 Patienten mit stationärer Aufnahme bei MI gefiltert. Neben der Krankenhaus- und 1-Jahresmortalität wurden potenzielle Prognoseprädiktoren unter Berücksichtigung von Komorbiditäten, periinfarziellen Prozeduren und sekundärpräventiver Pharmakotherapie erfasst und im Ländervergleich analysiert.
Ergebnisse Sowohl die Krankenhaus- als auch die 1-Jahresmortalitätsrate der einzelnen Länder (Berlin 13,6 resp. 27,5 %, BRB 13,9 resp. 27,9 %, MV 14,4 resp. 29,0 %) war vergleichbar zur Gesamtrate (13,9 % resp. 28,0 %) und im Ländervergleich weitgehend identisch. Die multiple Analyse der Einflussfaktoren auf die 1-Jahresmortalität identifizierte vor allem die Koronarangiografie (OR 0,42, 95 % KI 0,35 – 0,51, p < 0,001) und die Umsetzung der pharmakologischen Leitlinienempfehlungen (OR 0,14, 95 % KI 0,12 – 0,17, p < 0,001) als wesentliche Maßnahmen zur Risikoreduktion. Bei beiden Einflussfaktoren lagen univariat keine statistischen Unterschiede zwischen den drei Bundesländern vor.
Schlussfolgerung Die vorliegenden Daten lassen auf eine vergleichbare stationäre und poststationäre Versorgung und 1-Jahresprognose von Patienten mit akutem MI in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in der untersuchten Population schließen, wobei insbesondere der Durchführung einer Koronarangiografie und der adäquaten Umsetzung einer leitliniengerechten Pharmakotherapie prognostische Bedeutung zukommt.
Versammlungen sind der Ursprung der Demokratie. "Friedlich und ohne Waffen" darf der öffentliche Raum zur politischen Willensbildung genutzt werden. Aber gilt die Versammlungsfreiheit auch im öffentlichen Raum, der im privaten Eigentum steht? Diese Frage ist von großer Brisanz, wenn öffentlicher Raum privatisiert wird. Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufsstraßen und Marktplätze können im privaten Eigentum stehen - und dabei öffentlicher Raum bleiben. Müssen Eigentümer eines Geländes, das als öffentlicher Raum gestaltet ist, dort auch Versammlungen dulden? Wie verhält sich die Versammlungsfreiheit zum Schutz des Grundeigentums? Kann der Staat die Versammlungsfreiheit auf privatem Gelände durchsetzen? Und wie unterscheidet sich der Schutz zwischen der EMRK und dem Grundgesetz? Maria Scharlau geht der Frage nach, wie dieser Konflikt zwischen Versammlungsrecht und Eigentumsschutz zu lösen ist.
Grundfragen des Europarechts
(2018)
Der Brexit
(2018)
Konjunktion
(2018)
Eine Vergabesperre ist der längerfristige Ausschluss eines Unternehmens von der öffentlichen Auftragsvergabe. Sie geht damit in ihrer Intensität deutlich über den Einzelfallausschluss hinaus und kann für die betroffenen Unternehmen gegebenenfalls sogar existenzbedrohend sein. Obwohl die Verhängung von Vergabesperren seit langem praktiziert wird, hat sie auch im Zuge der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 keine eindeutige Regelung erfahren. Diese Arbeit untersucht daher die rechtliche Zulässigkeit solcher Vergabesperren.
Die öffentliche Auftragsvergabe, die originär lediglich Beschaffungszwecken dient, wird seit einigen Jahren verstärkt zur Verfolgung anderer, häufig politischer Ziele eingesetzt. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Frage, ob eine Vergabesperre zur Verfolgung solcher öffentlicher Zwecke verhängt werden darf, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zur Auftragsvergabe aufweisen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Einsatz der Vergabesperre als Sanktionsmittel.