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Hartz IV steht als Chiffre für eine Sozialrechtsreform, mit der 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein neues Fundament gestellt wurde. Die Reform war von Anbeginn umstritten. Streitpunkte waren sowohl die organisationsrechtliche Zuordnung der Trägerschaft (ARGE, Optionskommunen) als auch Voraussetzungen, Art und Höhe der Leistungen nach dem damals neuen SGB II. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelten Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber für die Herstellung grundgesetzkonformer Zustände eine Frist längstens bis Ende 2010. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e), in Kraft getreten am 27.07.2010, hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Verfassung wurde um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Er schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der SGB II-Leistungsträger in gemeinsamen Einrichtungen. Dadurch wird eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nach Art. 91e Abs. 2 GG kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des kommunalen Trägers und bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Doch beschränken sich die Schwierigkeiten nicht allein auf die Verwaltungsorganisation und das Organisationsrecht. Vielmehr haben sich bei der praktischen Handhabung des SGB II auch im Leistungsrecht viele Schwachstellen gezeigt. Folge davon ist eine Klagenflut bei den Sozialgerichten, in deren Urteilen manche eine Fundgrube für gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf sehen. Hinzu kommen Reformvorschläge aus der Politik, die bis hin zu einer Arbeitspflicht reichen. Weitere Reformimpulse gehen vom Bundesverfassungsgericht aus, das unlängst in dem zentralen Bereich der Regelleistungen verfassungswidrige Vorschriften ausgemacht und damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu einer Neubestimmung sozialstaatlicher Leistungen anregt. Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf.
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(2010)
Seit seiner berühmt-berüchtigten Friedenspreisrede von 1998 nimmt die Anzahl der literaturwissenschaftlichen und -politischen Publikationen, die Martin Walsers Werk eine nationalistische und antisemitische Tendenz unterstellen, zu. Bisweilen wird Walser unterstellt, er suche über die Ausschließung des Jüdischen das Nationale zu stärken und behaupte die Unversöhnlichkeit von Tätergemeinschaft und Opfergemeinschaft nach 1945. Das bislang in der Forschung wenig beachtete Hörspiel "Das Gespenst von Gattnau" lässt die Annahme einer anderen Tendenz zu: die Tendenz zur Versöhnung.
Als Schnittstelle zwischen der Lokal- und der Staatsebene konnten die Landkreise ihre Stellung im politischen System Deutschlands bewahren und ausbauen. Optimierungsbedarf hat sich aufgrund des sozioökonomischen, technischen und demographischen Wandel sowie der öffentlichen Finanzkrise ergeben. Kreisgebietsreformmodelle und die Ausweitung der Aufgabenkooperation dominieren die Reformdebatte. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Akzeptanz der Reform bei den Betroffenen ist der Reformerfolg wesentlich von der Qualität der Umsetzungsstrategie abhängig. Der aktivierenden Einbeziehung der Mitarbeiter in den Reformprozess kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Implikationen der Studienabschlüsse Bechelor und Master auf die Personalbeschaffung und -auswahl
(2010)
Vorwort
(2010)
Am 24. und 25. Juni 2010 fand am Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik GmbH in Potsdam der 3. Deutsche IPv6 Gipfel 2010 statt, dessen Dokumentation der vorliegende technische Report dient. Als nationaler Arm des weltweiten IPv6-Forums fördert der Deutsche IPv6-Rat den Übergangsprozess zur neuen Internetgeneration und brachte in diesem Rahmen nationale und internationale Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung zusammen, um Awareness für das Zukunftsthema IPv6 zu schaffen und um ein Resumé über die bislang erzielten Fortschritte zu ziehen. Die Grenzen des alten Internetprotokolls IPv4 sind in den vergangenen zwei Jahren deutlicher denn je zutage getreten. Waren im vergangenen Jahr anlässlich des 2. IPv6 Gipfels noch 11% aller zu vergebenden IPv4 Adressen verfügbar, ist diese Zahl mittlerweile auf nur noch 6% geschrumpft. Ehrengast war in diesem Jahr der „europäische Vater“ des Internets, Prof. Peter T. Kirstein vom University College London, dessen Hauptvortrag von weiteren Beiträgen hochrangiger Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft ergänzt wurde.