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Das Preußische Erbrecht in der Judikatur des Berliner Obertribunals in den Jahren 1836 bis 1865
(2019)
Die Dissertation befasst sich mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Berliner Obertribunals. Im Fokus der Untersuchung stehen die erbrechtlichen Regelungen des Landrechts und deren Anwendung sowie Auslegung in der Judikatur des höchsten preußischen Gerichts. Der Forschungsgegenstand ergibt sich aus dem im Landrecht kodifizierten speziellen Gesetzesverständnisses. Nach diesem sollte die Gesetzesauslegung durch die Rechtsprechung auf ein Minimum, nämlich die Auslegung allein anhand des Wortlauts der Regelung reduziert werden, um dem absolutistischen Regierungsanspruch der preußischen Monarchen, namentlich Friedrich des Großen, hinreichend Rechnung zu tragen. In diesem Kontext wird der Frage nachgegangen, inwieweit das preußische Obertribunal das im Landrecht statuierte „Auslegungsverbot“ beachtet hat und in welchen Fällen sich das Gericht von der Vorgabe emanzipierte und weitere Auslegungsmethoden anwendete und sich so eine unabhängige Rechtsprechung entwickeln konnte.
Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptabschnitte. Im Anschluss an die Einleitung, in der zunächst die rechtshistorische Bedeutung des Landrechts und des Erbrechts sowie der Untersuchungsgegenstand umrissen werden, folgt die Darstellung der Entstehungsgeschichte des Landrechts und des Berliner Obertribunals.
Hieran schließt sich in einem dritten Abschnitt eine Analyse der erbrechtlichen Vorschriften des Landrechts an. In dieser wird auf die Entstehungsgeschichte der verschiedenen erbrechtlichen Institute wie beispielsweise der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht etc., unter Berücksichtigung des zeitgenössischen wissenschaftlichen Diskurses eingegangen.
Im vierten Abschnitt geht es um die Judikate des Berliner Obertribunals aus den Jahren 1836-1865 in denen die zuvor dargestellten erbrechtlichen Regelungen entscheidungserheblich waren. Dabei wird der Forschungsfrage, inwieweit das Obertribunal das im Landrecht statuierte Auslegungsverbot beachtet hat und in welchen Fällen es von diesem abwich bzw. weitere Auslegungsmethoden anwendete, konkret nachgegangen wird. Insgesamt werden 26 Entscheidungen des Obertribunals unter dem Aspekt der Auslegungspraxis, der Kontinuität und der Beschleunigung der Rechtsprechung analysiert und ausgewertet.
Auf dem Gelände der Landesgartenschau 2018 in Würzburg untersuchte unsere Forschungsgruppe das Anpassungsverhalten der BesucherInnen an Hitze. Ziel war es herauszufinden, wie BesucherInnen von Großveranstaltungen Hitzetage erleben und wie sie sich während unterschiedlicher Wetterbedingungen verhalten. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen Empfehlungen zur Förderung individuellen Anpassungsverhaltens bei Hitzebelastung an Veranstalter ausgesprochen werden. An sechs aufeinanderfolgenden Wochenenden im Juli und August führten wir Temperaturmessungen, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen unter den BesucherInnen durch. Die Wetterlage an den zwölf Erhebungstagen fiel unterschiedlich aus: Es gab sechs Hitzetage mit Temperaturen über 30 °C, vier warme Sommertage und zwei kühle Regentage.
Es ließen sich unterschiedliche Anpassungsmaßnahmen bei den 2741 beobachteten BesucherInnen identifizieren. Hierzu gehören das Tragen von leichter oder kurzer Kleidung und von Kopfbedeckungen, das Mitführen von Getränken oder Schirmen sowie das Aufhalten im Schatten oder Abkühlen in einer Wasserfläche. Dabei fanden sich Unterschiede zwischen den verschiedenen Altersgruppen: Jüngere und Ältere hatten unterschiedliche Präferenzen für einzelne Anpassungsmaßnahmen. So suchten BesucherInnen über 60 Jahren bevorzugt Sitzplätze im Schatten auf, wohingegen sich Kinder zum Abkühlen in Wasserflächen aufhielten.
Die Befragung von 306 BesucherInnen ergab, dass Hitzetage als stärker belastend wahrgenommen wurden als Sommer- oder Regentage. Die Mehrheit zeigte zudem ein hohes Bewusstsein für die Thematik Hitzebelastung und Anpassung. Dies spiegelte sich aber nur bei einem Teil der Befragten in ihrem tatsächlich gezeigten Anpassungsmaßnahmen wider. Offizielle Hitzewarnungen des DWD waren den meisten BesucherInnen an Tagen mit ebendiesen nicht bekannt.
Auf Grundlage unserer Untersuchungsergebnisse empfehlen wir eine verbesserte Risikokommunikation in Bezug auf Hitze. Veranstalter und Behörden müssen zielgruppenspezifisch denken, wenn es um die Förderung von Hitzeanpassung geht. Angeraten werden u. a. die Schaffung von schattigen Sitzplätzen besonders für ältere BesucherInnen und Wasserstellen, an denen Kinder und Jugendliche spielen und sich erfrischen können. Da sich Hitzewellen in Zukunft häufen werden, dienen die Erkenntnisse dieser Untersuchung der Planung und Durchführung weiterer Open-Air-Veranstaltungen.
College+
(2019)
C-Arylglykoside und Chalkone
(2019)
Im bis heute andauernden Zeitalter der wissenschaftlichen Medizin, konnte ein breites Spektrum von Wirkstoffen zur Behandlung diverser Krankheiten zusammengetragen werden. Dennoch hat es sich die organische Synthesechemie zur Aufgabe gemacht, dieses Spektrum auf neuen oder bekannten Wegen und aus verschiedenen Gründen zu erweitern. Zum einen ist das Vorkommen bestimmter Verbindungen in der Natur häufig limitiert, sodass synthetische Methoden immer öfter an Stelle eines weniger nachhaltigen Abbaus treten. Zum anderen kann durch Derivatisierung und Wirkstoffanpassung die physiologische Wirkung oder die Bioverfügbarkeit eines Wirkstoffes erhöht werden. In dieser Arbeit konnten einige Vertreter der bekannten Wirkstoffklassen C-Arylglykoside und Chalkone durch den Schlüsselschritt der Palladium-katalysierten MATSUDA-HECK-Reaktion synthetisiert werden.
Dazu wurden im Fall der C-Arylglykoside zunächst ungesättigte Kohlenhydrate (Glykale) über eine Ruthenium-katalysierte Zyklisierungsreaktion dargestellt. Diese wurden im Anschluss mit unterschiedlich substituierten Diazoniumsalzen in der oben erwähnten Palladium-katalysierten Kupplungsreaktion zur Reaktion gebracht. Bei der Auswertung der analytischen Daten konnte festgestellt werden, dass stets die trans-Diastereomere gebildet wurden. Im Anschluss konnte gezeigt werden, dass die Doppelbindungen dieser Verbindungen durch Hydrierung, Dihydroxylierung oder Epoxidierung funktionalisiert werden können. Auf diesem Wege konnte u. a. eine dem Diabetesmedikament Dapagliflozin ähnliche Verbindung hergestellt werden.
Im zweiten Teil der Arbeit wurden Arylallylchromanone durch die MATSUDA-HECK-Reaktion von verschiedenen 8-Allylchromanonen mit Diazoniumsalzen dargestellt. Dabei konnte beobachtet werden, dass eine MOM-Schutzgruppe in 7-Position der Moleküle die Darstellung von Produktgemischen unterdrückt und jeweils nur eine der möglichen Verbindungen gebildet wird. Die Lage der Doppelbindung konnte mittels 2D-NMR-Untersuchungen lokalisiert werden. In Kooperation mit der theoretischen Chemie sollte durch Berechnungen untersucht werden, wie die beobachteten Verbindungen entstehen. Durch eine auftretende Wechselwirkung innerhalb des Moleküls konnte allerdings keine explizite Aussage getroffen werden.
Im Anschluss sollten die erhaltenen Verbindungen in einer allylischen Oxidation zu Chalkonen umgesetzt werden. Die Ruthenium-katalysierten Methoden zeigten u. a. keine Eignung. Es konnte allerdings eine metallfreie, Mikrowellen-unterstützte Methode erfolgreich erprobt werden, sodass die Darstellung einiger Vertreter dieser physiologisch aktiven Stoffklasse gelang.