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Zufriedenheitsanalysen durch Patientenbefragungen, wie in diesem Fall der neu entwickele und getestet Fragebogen (HNO-PROM), haben drei Säulen. Es kann zum einen eine bessere Patientenbindung geschaffen werden, die Qualität kann gemessen, verglichen und optimiert werden und es kann ein Mitarbeiterleitfaden im Sinne einer „Corporate Identity“ erstellt werden, welcher konkrete Managementimplikationen im Sinne von Handlungsimplikationen enthält. Der Leitgedanke des Qualitätsmanagements ist die Patientenorientierung im Sinne der Patientenzentrierten Medizin. Hierbei sollen nicht nur Wünsche und Bedürfnisse des Patienten erfüllt werden, sondern vorallem auch die Zufriedenheit gemessen und geplant werden. Gleichzeit muss man in diesem Zusammenhang die Behandlung der Patienten als Dienstleistung verstehen und die größtmögliche Zufriedenheit des Patienten als primäres Ziel setzen. Dies führt zu einer Kundenbindung dadurch, dass Patienten sowohl eine gleichbleibende Qualität erwarten können als auch und auch weiche Faktoren ihren Wünschen entsprechen werden. Corporate Identity mit dem Ziel als Unternehmen einheitlich für die Werte und damit die Qualität zu stehen.. Dies ermöglicht, das Wohlbefinden in der Vorstellung der Patienten beginnen zu lassen und dadurch Vertrauen zu schaffen. Alle drei Säulen haben nicht nur die Patientenzufriedenheit zum Ziel, sondern in gleichem Maße auch die Positionierung einer Institution auf dem Gesundheitsmarkt und damit die Verbesserung der Kosten-Nutzen-Rechnung durch ein positives Outcome. Damit fördern Zufriedenheitsanalysen nicht nur die ökonomische Position einer Abteilung, sondern behalten gleichermaßen die ethischen Aspekte einer Arzt-Patienten-Beziehung im Blick.
Der Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Praxis der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) nach Art. 11 Abs. 4 EUV, dem weltweit ersten und einzigen Instrument transnationaler, partizipativer und digitaler Demokratie. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, welchen Beitrag die EBI zur weiteren Demokratisierung der EU leisten kann und auf welche Art und Weise insoweit noch weitere Verbesserungen erzielt werden können. Nach zehnjähriger Anwendungspraxis von 2012 bis 2022 liegen inzwischen ausreichend empirische Daten vor, um den Forschungsgegenstand umfassend zu erforschen und das Instrument mit Blick auf seinen von den EU-Institutionen versprochenen Legitimations- und Demokratisierungsbeitrag bewerten zu können. Insbesondere wird das EBI-Verfahren in dieser Arbeit auf seine empirisch nachweisbare Nutzung, auf seine prozedurale Nutzerfreundlichkeit sowie auf seine politische wie rechtliche Wirkmächtigkeit untersucht. Zum Zwecke der korrekten Kategorisierung, Bewertung sowie der nutzerfreundlichen Ausgestaltung des EBI-Verfahrens werden Vergleiche mit Bürger- und Volksinitiativverfahren in den EU-Mitgliedstaaten sowie mit Bürgerbeteiligungsverfahren auf EU-Ebene vorgenommen. Den empirischen und komparativen Analysen werden eine historische Analyse über die Genese der EBI seit dem EU-Verfassungskonvent sowie theoretisch-normative Überlegungen und praktische Untersuchungen zu unterschiedlichen beteiligungszentrierten Demokratiemodellen vorangestellt, um die EBI einzuordnen und die Steigerungsmöglichkeiten ihres Demokratisierungsbeitrags zu erschließen. Letzteres zielt schließlich auf die Frage nach der prozeduralen Kombination und Kompatibilität der EBI mit demokratischen Innovationen aus dem Bereich der deliberativen und direkten Demokratie ab. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick und unterbreitet umfassende EBI-Reformoptionen sowohl auf der primär- und sekundärrechtlichen als auch auf der informellen Ebene.
In der fortwährenden Diskussion zur Familienbesteuerung bewertet der Autor vor dem Hintergrund des deutschen Verfassungsrechts die geltenden Regelungen und mögliche Reformmodelle rechtlich, steuerpolitisch und ökonomisch. Unter dem besonderen Blickwinkel eines seit mehr als 20 Jahren tätigen Steuerberaters kann der Autor die Wirkung des Splittingtarifs und deren Alternativen ökonomisch gut durchdringen.
Die Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen staatlichen Ordnung. Diese Schutzpflicht aus Art. 6 Abs. 1 GG geht deutlich über ein Abwehrrecht hinaus. Sie gebietet es, die Ehe zu schützen, ihr einen grundsätzlich unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung zu gewähren und innerfamiliär staatlicherseits keine bestimmte innereheliche Arbeits- und Aufgabenverteilung vorzuschreiben.
Die Ehe wird häufig als „Keimzelle“ jeglicher menschlichen Gesellschaft bezeichnet. Das erscheint folgerichtig und historisch bedeutsam. Im heutigen Zeitalter jedoch ist sie mehr oder weniger eine Erwerbs-, Konsum- und Verantwortungsgemeinschaft. Insofern stellt sich vornehmlich die Frage nach einer genügenden Rechtfertigung für die Gewährung eines Splittingtarifs.
Ausgangspunkt der umfassenden systematischen Darstellung ist die historischen Entwicklung in Deutschland und den angrenzenden Staaten; insbesondere der heutigen Europäischen Union. Denn in anderen Staaten werden bereits unterschiedliche Modelle wie beispielsweise die Einzel- oder Familienbesteuerung angewendet.
Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in und für die Familie in seine gesetzgeberischen Entscheidungen zwingend einzubeziehen. Es stellt sich demnach die Frage, ob beispielsweise seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting im Jahr 1957 relevante Veränderungen eingetreten sind, die eine Änderung der Familienbesteuerung rechtfertigen oder gar erfordern. Die zwischenzeitliche Anerkennung von Lebenspartnerschaften und die Ehe für alle sind Ausdruck einer solchen Veränderung. Sie implizieren die bereits eingetretenen Veränderungen der Lebensverhältnisse. Daher ist die politische Diskussion für eine Veränderung nachvollziehbar. Ob jedoch Alternativen vorzugswürdig sind, wird ausführlich dargestellt.
Symbolische Bedeutungen sind für den Erfolg von Marken heutzutage unerlässlich, denn Produkte lassen sich in postmodernen Konsumgesellschaften meist nicht mehr ausschließlich durch funktionale Leistungsunterschiede vom Wettbewerb differenzieren. Vielmehr sollten Marken zudem über einen signifikanten Zusatznutzen verfügen, welcher grundsätzlich sozialpsychologischer Natur ist. Dieser in der Markenpersönlichkeit verdichtete symbolische Kern spricht die zentralen menschlichen Bedürfnisse nach Selbstdefinition und Selbstausdruck an, da Individuen sich als „soziale Tiere“ grundlegend über die Zugehörigkeit zu sozialen Gruppen definieren. Einstellungen relevanter Bezugspersonen zum eigenen Selbstbild sind fundamental für die persönliche Standortbestimmung. Genauso leiten Konsumenten symbolische Markenbedeutungen von ihren Bezugsgruppen ab. Individuen evaluieren demnach permanent, inwiefern die wahrgenommene Markenpersönlichkeit zum aktuellen bzw. angestrebten Selbstkonzept passt. Diese dargestellten Phänomene unterliegen dem kulturellen Einfluss der jeweiligen Gesellschaft, in der sie sich herausbilden. Die symbolischen Bedeutungen von Selbstbildern und Marken formen sich also zwischen Kulturen bspw. unter unterschiedlich stark geartetem sozialem Einfluss.
Die Untersuchung geht demnach der Frage auf den Grund, inwiefern die soziale Umgebung Einfluss auf die Wahrnehmung symbolischer Markenaspekte und deren wahrgenommener Kongruenz zum Selbstkonzept von Konsumenten ausübt. Darüber hinaus eruiert der Verfasser intensiv, ob und in welchem Umfang die Empfänglichkeit für die verschiedenen Facetten sozialen Einflusses von der Enkulturation des Konsumenten abhängt.
Es werden somit Forderungen aus Marketing- und Konsumentenverhaltensforschung adressiert, wonach die sozialen sowie die kulturellen Einflusskomponenten stärker zu berücksichtigen sind, um ein vollständigeres Bild von Konsumentscheidungen zu erlangen.
Die zahlreichen theoretischen und empirischen Erkenntnisse der Studie weisen auf wichtige Implikationen für die intra- und interkulturelle Segmentierung von Zielgruppen hin. Empfehlungen für die strategische Positionierung von symbolischen Markenkernen und deren Kommunikation werden ebenfalls geliefert.
Schritt für Schritt
(2008)
Pensionskassen
(2022)
Die Kapitalanlage von Pensionskassen in Investmentfonds wird dadurch erschwert, dass sich die sie betreffenden aufsichts- und steuerrechtlichen Normen widersprechen. Die den Pensionskassen aufsichtsrechtlich zugestandene Kaitalanlage, wird durch die aktuelle Lesart ihrer Steuerbefreiung beschränkt. Die Steuerbefreiung soll demnach entfallen, soweit die Pensionskasse durch die Kapitalanlage gewerbliche Einkünfte erzielt. Dann sei die dauernde Einkünfte- und Vermögensbindung für die Zwecke der Kasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c KStG nicht gesichert. Das benachteiligt die Pensionskassen bei der Erwirtschaftung von Rentenleistungen. Zugleich findet diese Lesart bei der Auslegung der entsprechenden steuerrechtlichen Normen keinen Zuspruch.
Die Geschichte der Landtage in der SBZ und in der frühen DDR ist weithin in Vergessenheit geraten. Obwohl die allgemeine Forschungsmeinung ihnen bislang nur die Rolle einer Fußnote der Landesgeschichte beigemessen hat, besaßen die Parlamente in Wirklichkeit für die Nachkriegszeit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.
Die vorliegende Studie untersucht am Beispiel der Landtage von Brandenburg und Thüringen den Wandel der Volksvertretungen von ihren Anfängen 1946 bis zur Auflösung 1952. Im Sinne einer vergleichenden Landesgeschichte werden die Parlamente nicht nur in den von der Besatzungsmacht vorgegebenen politischen und administrativen Rahmen eingeordnet, sondern es wird auch nach ihren strukturellen Gemeinsamkeiten und Besonderheiten gefragt. Das Augenmerk richtet sich zudem auf die Wandlung der Landtagsfraktionen von CDU und LDP: Pochten diese anfangs auf Eigenständigkeit und Gleichberechtigung, wurden sie rasch einem Prozess der politischen Anpassung und schließlich der Ausschaltung unterworfen. An dessen Ende stand die vollständige Unterordnung unter den Willen der Einheitspartei. Die Publikation versteht sich somit als ein Beitrag zum besseren Verständnis der Diktaturdurchsetzung in der SBZ/DDR auf Landesebene.
In der DDR sollte die Rechtsprechung den Zielen der Politik und dem Aufbau sowie der Sicherung des Sozialismus dienen. Zur Verwirklichung dieser Ziele unternahm das SED-Regime insbesondere den Versuch, auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses Einfluss zu nehmen. Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte beleuchtet die Arbeit die sog. »Kaderarbeit« der DDR-Justiz sowie die wesentlichen Zulassungs-, Prüfungs-, Studien- und Weiterbildungsbedingungen. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war.
Beinahe 30 Jahre lang glänzte die »Völkerfreundschaft« zwischen Kuba und der DDR im öffentlichen Diskurs der SED als Musterbeispiel ihres proletarischen Internationalismus. Doch die Rhetorik täuscht: Besonders in den Anfangsjahren der bilateralen Beziehungen nahmen die deutschen Kader ihre kubanischen »Genossen« in der Karibik als notorische Querschläger wahr, die mit ihrem Aufbegehren gegen den ideologischen Suprematieanspruch des Kremls die Stabilität des Ostblocks gefährdeten.
Anhand bislang unveröffentlichten Quellenmaterials aus deutschen und kubanischen Archiven veranschaulicht Antonia Bihlmayer die Bemühungen der Regierung Walter Ulbrichts, die widerspenstigen Sozialisten in der Karibik auf Moskau auszurichten. Auf politisch-ideologischer, wirtschaftlicher und kulturpolitischer Ebene analysiert ihre Studie zum einen die Charakteristika dieser sozialistischen Zivilisierungsmission. Zum anderen nimmt sie diejenigen Faktoren in den Blick, die dafür ausschlaggebend waren, dass sich diese beiden sozialistischen Enklaven ab Mitte der 1970er Jahre schließlich zu gleichwertigen »Juniorpartnern« der Sowjetunion entwickelten.
Die Zeit um 1600 markiert eine Zäsur in der Ausbildung junger Adliger, da neben der etablierten humanistischen Ausbildung zunehmend moderne Fremdsprachen und die institutionalisierte Ausbildung standesspezifischer Inhalte wie Fechten, Tanzen und Reiten an Bedeutung gewannen. Im vorliegenden Band werden die Ausbildungsgänge der Söhne dreier südwestdeutscher Freiherren- und Grafenfamilien in der Zeit des Späthumanismus untersucht. Dabei werden standesspezifische Bildungsstrategien herausgearbeitet und familiäre sowie konfessionelle Unterschiede aufgezeigt. Die Familien der Reichsgrafen orientierten sich – soweit es ihr Budget zuließ – einerseits am Fürstenstand, andererseits waren sie bestrebt, eigene Akzente zu setzen, sei es aus standespolitischen Erwägungen oder, weil sie eigenen Traditionen verpflichtet waren. Die systematische Auswertung breiter Quellenbestände förderte dabei auch eine Fülle an Informationen zu weiteren Wissensgebieten wie etwa der Reise-, Medizin-, Musikgeschichte oder der Alltagskultur zutage.
Aktives kommunales Debt Management : Wege zu mehr Effizienz bei der kommunalen Fremdfinanzierung
(2008)
Eine königliche Mission
(2017)
Fiktion im Historischen
(2015)
Lucans unter Nero entstandenes Epos über den römischen Bürgerkrieg zielt weniger auf eine historisch korrekte Darstellung ab als auf eine Deutung in weitaus größerem Maße. Dafür bricht der Autor mit üblichen Gattungskonventionen, obwohl er typische Elemente des Genres nutzt. Entscheidend für das Verständnis ist die Bildsprache mit ihren Gleichnissen, Kurzvergleichen, Metaphern und Exempla, die bisher zu wenig Beachtung fanden und im Anhang erstmals vollständig erfaßt sind. So gleicht etwa Crassus einem “Isthmus”, der Caesar und Pompeius trennt, der alternde Pompeius einer “stürzenden Eiche” oder Caesar durch sein schnelles entschiedenes Handeln einem “Blitz”. Solche Formen werden planvoll eingesetzt und verknüpft, um die zentrale Rolle der Akteure im Bürgerkrieg zu kommunizieren. Dabei kommt Caesar, Pompeius, Cato, den Soldaten, dem Volk und einigen Nebenfiguren mehr Bedeutung zu als in anderen Berichten und epischen Prätexten. Der Blick des Lesers soll weniger auf das Geschehen als auf das Verhalten der Menschen gelenkt werden, wozu einzelne Geschehensabläufe auffallend anders als in anderen Quellen gewichtet und gestaltet sind.
Was wäre Brandenburg ohne seine vielen Einwanderer? Ohne die Hugenotten, ohne die Böhmen – und die Schweizer!? Die Zuwanderung von Schweizer Kolonisten nach Brandenburg hat die Migrationsforschung bisher nur marginal wahrgenommen.
Der „Große Kurfürst“ Friedrich Wilhelm hatte sich, nachdem es in der Schweiz Ende des 17. Jahrhunderts zu enormen sozialen Spannungen gekommen war, 1683 an den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bern gewandt: Er bat um Überlassung von „Zehen oder Zwantzig Familien“, „welche der Wirthschafft und Viehzucht wohl erfahren seyn“. Die Folgenbewältigung des 30-jährigen Krieges, der die Kurmark vielerorts entvölkert hatte, war für ihn oberstes Staatsziel. Unter den nachgeborenen Schweizer Söhnen fanden sich viele Einwanderwillige, sodass eine Auswahl unter ihnen nötig wurde, „denn es ginge um die Ehre der Schweizerischen Nation.“ Auch heute noch kann man den Stolz dieser kleinen Einwanderungsgruppe in Nattwerder erleben.
Dietmar Bleyl untersucht ihr Schicksal sowohl unter dem wirtschaftlichen Aspekt (bis ins 19. Jahrhundert) als auch unter dem konfessionellen Aspekt (bis 1949) und schließt damit eine Lücke in der bisherigen Forschung.
UN-Women
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UN Women – eine erfolgreiche Reform innerhalb der Vereinten Nationen für das Anliegen Geschlechtergleichberechtigung oder eine weitere verpasste Chance? Eine erste Bilanz nach 7 Jahren zeigt, wo erste Erfolge zu verzeichnen sind und welche Hürden vielleicht unüberwindbar zum Scheitern der neuen Institution für Frauen- und Gleichstellungsfragen beitragen werden.
Um zu begreifen, welche Neuerungen durch die Gründung von UN Women in das System der Vereinten Nationen eingeführt wurden, hilft dabei ein Blick zurück in die institutionelle und politische Geschichte der Vereinten Nationen, um die Entwicklung von Frauenrechten seit Gründung der UN zu beleuchten. Ferner wird der Status-quo des Völkerrechts im Hinblick auf die Rechte und den Schutz von Frauen ausführlich auf existierende Schwächen bzw. Lücken hin analysiert. Schlussendlich gibt die Verfasserin eine konkrete Bewertung bezüglich der institutionellen, politischen und rechtlichen Fortschritte und bestehenden Mängel sowie eigene Handlungsempfehlungen ab.
Datenbankbasierte epidemiologische Untersuchung über die Versorgung demenzerkrankter Patienten
(2016)
Hintergrund:
Demenz wird von der Weltgesundheitsorganisation als ein in der Regel chronisch oder progressiv verlaufendes Syndrom definiert, das von einer Vielzahl von Hirnerkrankungen verursacht wird, welche das Gedächtnis, das Denkvermögen, das Verhalten und die Fähigkeit, alltägliche Tätigkeiten auszuführen, beeinflussen. Weltweit leiden 47,5 Millionen Menschen unter Demenz und diese Zahl wird sich voraussichtlich bis zum Jahr 2050 verdreifachen.
In den vorliegenden Studien wurden zum Einem die Faktoren, welche mit dem Risiko einhergehen eine Demenz zu entwickeln, analysiert. Zum Anderen wurde die Persistenz der medikamentösen Behandlung von depressiven Zuständen mit Antidepressiva sowie die Persistenz der medikamentösen Behandlung von Verhaltensstörungen, therapiert mit Antipsychotika, bei Demenzpatienten untersucht.
Durchführung:
Alle drei Studien basieren auf den Daten der IMS Disease Analyzer-Datenbank.
Die Daten der Disease Analyzer-Datenbank werden über standardisierte Schnittstellen direkt monatlich aus dem Praxiscomputer generiert. Die Daten werden vor der Übertragung verschlüsselt und entsprechen in Umfang und Detaillierungsgrad der Patientenakte.
Risikofaktoren für eine Demenzdiagnose
Methode:
Insgesamt wurden in die Studie 11.956 Patienten mit einer Erstdiagnose (Indexdatum) einer Demenz (ICD 10: F01, F03, G30) zwischen Januar 2010 und Dezember 2014 eingeschlossen. 11.956 Kontrollpatienten (ohne Demenz) wurden den Patienten nach Alter, Geschlecht, Art der Krankenversicherung und Arzt zugeordnet. In beiden Fällen wurden die Praxisaufzeichnungen dazu verwendet, sicherzustellen, dass die Patienten vor dem Indexdatum jeweils 10 Jahre kontinuierlich beobachtet worden waren. Insgesamt wurden 23.912 Personen betrachtet.
Mehrere Erkrankungen, die möglicherweise mit Demenz assoziiert sind, wurden anhand von allgemeinärztlichen Diagnosen bestimmt (ICD-10-Codes): Diabetes (E10-E14), Hypertonie (I10), Adipositas (E66), Hyperlipidämie (E78), Schlaganfall (einschließlich transitorische ischämische Attacke, TIA) (I63, I64, G45), Parkinson-Krankheit (G20, G21), intrakranielle Verletzung (S06), koronare Herzkrankheit (I20-I25), leichte kognitive Beeinträchtigung (F06) und psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10). Das Vorhandensein mehrerer Medikamente, wie z. B. Statine, Protonenpumpenhemmer und Antihypertensiva (einschließlich Diuretika, Beta-Blocker, Calciumkanalblocker, ACE-Hemmer und Angiotensin-II), wurde ebenfalls bemessen.
Ergebnisse:
Das Durchschnittsalter für die 11.956 Demenzpatienten und die 11.956 der Kontrollkohorte war 80,4 (SD 5,3) Jahre. 39,0% der waren männlich. In dem multivariaten Regressionsmodell, wurden folgende Variablen mit einem erhöhten Risiko von Demenz in einem signifikanten Einfluß assoziiert: milde kognitive Beeinträchtigung (MCI) (OR: 2,12), psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (1,96), Parkinson-Krankheit (PD) (1,89), Schlaganfall (1,68), intrakranielle Verletzung (1,30), Diabetes (1,17), Fettstoffwechselstörung (1,07), koronare Herzkrankheit (1,06). Der Einsatz von Antihypertensiva (0,96), Statinen (OR: 0,94) und Protonen-Pumpen-Inhibitoren (PPI) (0,93) wurden mit einem verringerten Risiko der Entwicklung von Demenz.
Schlussfolgerung:
Die gefundenen Risikofaktoren für Demenz stehen in Einklang mit der Literatur. Nichtsdestotrotz bedürfen die Zusammenhänge zwischen der Verwendung von Statinen, PPI und Antihypertensiva und einem verringerten Demenzrisiko weiterer Untersuchungen.
Persistenz der Behandlung mit Antidepressiva bei Patienten mit Demenz
Methode:
Patienten wurden ausgewählt, wenn bei ihnen im Zeitraum zwischen Januar 2004 und Dezember 2013 eine Demenzdiagnose (ICD 10: F01, F03, G30) und eine erste Verordnung eines trizyklischen Antidepressivums oder selektiven Serotonin-
Wiederaufnahmehemmers (SSRI) oder Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmers (SSNRI) vorlagen. Ausgewählte Patienten wurden über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahre nach dem Indexdatum beobachtet. Das letzte Nachbeobachtungsdatum eines Patienten war der 31. Dezember 2014. Insgesamt standen 12.281 Patienten für die Persistenzanalyse zur Verfügung. Der Hauptzielparameter war die Abbruchrate der Antidepressivabehandlung innerhalb von sechs Monaten nach dem Indexdatum. Behandlungsabbruch wurde definiert als ein Zeitraum von 90 Tagen ohne diese Therapie.
Als demographische Daten wurden Alter, Art der Krankenversicherung (privat oder gesetzlich), Art der Praxis (Neurologe oder Allgemeinmediziner) und Praxisregion (Ost- oder Westdeutschland) erhoben. Die folgenden Demenzdiagnosen wurden berücksichtigt: Alzheimer-Krankheit (G30), vaskuläre Demenz (F01) und nicht näher bezeichnete Demenz (F03). Darüber hinaus wurde der Charlson-Komorbiditäts-Index als allgemeiner Marker für Komorbidität verwendet. Darüber hinaus wurden die folgenden Diagnosen als Komorbiditäten in die Studie aufgenommen: Depression (ICD 10: F32-33), Delir (F05), Typ-2-Diabetes mellitus (E11, E14), Hypertonie (I10), koronare Herzkrankheit (I24, I25), Schlaganfall (I63, I64), Myokardinfarkt (I21-23) und Herzinsuffizienz (I50).
Ergebnisse:
Nach sechs Monaten Nachbeobachtung hatten 52,7 % (von 12,281 Demenzpatienten) der mit Antidepressiva behandelten Demenzpatienten die Medikamenteneinnahme abgebrochen. Die multivariaten Regressionsanalysen zeigten ein signifikant geringeres Risiko für einen Behandlungsabbruch bei mit SSRRI oder SSNRI behandelten Patienten verglichen mit Patienten, die trizyklische Antidepressiva einnahmen. Es zeigte sich ein signifikant geringeres Risiko eines Behandlungsabbruchs bei jüngeren Patienten.
Schlussfolgerung:
Die Ergebnisse zeigen eine unzureichende Persistenz mit Antipsychotika bei Demenzpatienten unter Alltagsbedingungen. Es muss eine Verbesserung erreicht werden, um die in den Richtlinien empfohlene Behandlung sicherzustellen.
Persistenz der Behandlung mit Antipsychotika bei Patienten mit Demenz
Methode:
Diese Studie umfasste Patienten im Alter ab 60 Jahren mit Demenz beliebigen Ursprungs, die zwischen Januar 2009 und Dezember 2013 (Indexdatum) zum ersten Mal Antipsychotikaverordnungen (ATC: N05A) von deutschen Psychiatern erhielten. Der Nachbeobachtungszeitraum endete im Oktober 2015. Die Demenz wurde auf Grundlage der ICD-10-Codes für vaskuläre Demenz (F01), nicht näher bezeichnete Demenz (F03) und Alzheimer-Krankheit (G30) bewertet.
Der Hauptzielparameter war die Behandlungspersistenzrate über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten nach dem Indexdatum. Die Persistenz wurde als Therapiezeit ohne Absetzen der Behandlung, definiert als mindestens 180 Tage ohne Antipsychotikatherapie, geschätzt. Alle Patienten wurden für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ab ihrem Indexdatum beobachtet.
Gleichzeitig auftretende Erkrankungen wurden anhand von Diagnosen (ICD-10-Codes) von Depression (F32, F33), Parkinson-Krankheit (G20), psychischer Störungen aufgrund bekannter physiologischer Erkrankungen (F06) und Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund physiologischer Erkrankungen (F07) bestimmt. Als demographische Daten wurden Alter, Geschlecht und Art der Krankenversicherung (privat/gesetzlich) erhoben.
Ergebnisse:
12,979 Demenzpatienten mit einem Durchschnittsalter von 82 Jahre (52.1% leben in Pflegeheimen) wurden in diese Studie analysiert. Nach zwei Jahren Nachbeobachtung hatten 54,8 %, 57,2 %, 61,1 % bzw. 65,4 % der Patienten zwischen 60-69, 70-79, 80-89 bzw. 90-99 Jahren Antipsychotikaverordnungen erhalten (p<0,001). 82,6 % der in Pflegeheimen lebenden Patienten und 76,2 % der Patienten in häuslicher Pflege setzten ihre Behandlung ebenfalls länger als 6 Monate fort; nach zwei Jahren lag der Anteil bei 63,9 % (in Pflegeheimen) bzw. 55,0 % (in häuslicher Pflege) (p<0,001).
Schlussfolgerung:
Die Studie zeigt, dass der Anteil der mit Antipsychotika behandelten Demenzpatienten sehr hoch ist. Weitere Studien, einschließlich qualitativer Untersuchungen, sind nötig, um die Gründe für dieses Verschreibungsverhalten zu verstehen und zu erklären.
MAILAMM 1932 - 1941 : die Geschichte einer Vereinigung zur Förderung jüdischer Musik in den USA
(2007)
Erziehung in der Bundeswehr
(2017)
Das Militär galt in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert als »Schule der Nation«. Auch die 1955 aufgestellte Bundeswehr musste sich mit diesem Anspruch auseinandersetzen. Die Erziehung der erwachsenen Soldaten sollte im Zeichen der Inneren Führung nun jedoch deutlich anders erfolgen als in Kaiserreich, Weimarer Republik und NS-Staat. Ein bedeutender Teil der jungen Bürger der Bundesrepublik sollte einer Erziehung unterzogen werden, deren Ziel der »Staatsbürger in Uniform« war.
Kai-Uwe Bormann, Referent beim Kommando des Heeres der Bundeswehr, Deutschland.
Virtuelle Welten wie World of Warcraft oder Second Life werden weltweit von vielen Millionen Menschen genutzt. Aufgrund der vielfältigen Interaktionsmöglichkeiten der Nutzer untereinander kommt es dabei immer wieder auch zu Verhaltensweisen, die die Frage nach strafrechtlicher Relevanz aufwerfen. Sebastian Bosch greift in seiner Arbeit einzelne Tatbestände des deutschen StGB heraus und untersucht diese auf ihre Begehbarkeit innerhalb virtueller Welten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Betrug gem. § 263 StGB gewidmet, da dieser im Hinblick auf den speziellen »Tatort« der virtuellen Welten besonders interessante Fragen aufwirft. Im Anschluss daran wird untersucht, ob der Täter einer solchen Straftat auch entsprechend bestraft werden sollte, oder ob sich aufgrund des Spielcharakters virtueller Welten nicht eine Privilegierung aufdrängt, wie sie aus dem Sportstrafrecht bekannt ist. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Privilegierung vorgenommen werden sollte, soweit es sich bei der verletzenden Handlung um eine spiel- bzw. weltenkonforme Handlung handelt.
Kinder und Jugendliche ohne Auslese und Barrieren zusammen lernen zu lassen, sie gemäß ihrer Fähigkeiten und Voraussetzungen zu fördern und mit verschiedenen Professionen gemeinsam an ihrer Lernentwicklung zu arbeiten sind Ziele inklusiver Bildung. Doch wie stehen Lehrerinnen und Lehrer diesen bildungspolitischen Herausforderungen gegenüber? Können sich Lehramtsstudierende und Lehrkräfte vorstellen, dass Kinder mit heterogenen Voraussetzungen gemeinsam lernen? Sind sie überzeugt davon, einen solchen inklusiven Unterricht ausgestalten zu können?
Insbesondere im deutschen Bildungssystem war lange Zeit das Primat eines separierenden Schulwesens vorherrschend, das Kinder bei der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Förder- bzw. Sonderschulen überwies und Kinder ohne diesen Status an Regelschulen lernen ließ. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts Kern von verschiedenen bildungspolitischen Reformen. Neben diesen top-down veranlassten Rahmenbedingungen sind im besonderen Maße individuelle Aspekte bedeutsam für das professionelle Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, da sie im Unterricht weitgehend autonom handeln.
Ausgehend vom Modell professioneller Handlungskompetenz ging es in dieser Dissertationsschrift vordergründig um zwei lehrerspezifische Merkmale: die Einstellung zum inklusiven Lernen und die Selbstwirksamkeit bezogen auf das inklusive Unterrichten. Wie zugewandt Lehrkräfte der schulischen Inklusion gegenüber sind und wie überzeugt sie sind, inklusiven Unterricht arrangieren zu können, hat Einfluss auf das Gelingen inklusiver Bildungsprozesse. Das Ziel der Dissertationsschrift war ein empirisches Untermauern der theoretischen Annahmen zur inklusiven Einstellung und Selbstwirksamkeit.
Katalytische Umwandlung von "Flur-Chlor-Kohlenwasserstoffen" zu umweltverträglichen Verbindungen
(2002)
Begriffe wie „Türken“, „Menschen mit türkischem Migrationshintergrund“, etc., die in vielen Bereichen des Lebens verwendet werden, sind Ausdruck der vorliegenden Differenzordnungen und Machtstrukturen und können diskriminierend wirken. Das ist z.B. dann der Fall, wenn bestimmte Begriffe verwendet werden, obwohl eine Kontextrelevanz nicht unbedingt vorliegt. Einige ethnische Bezeichnungen werden dabei häufiger verwendet als andere, trotz vergleichbarer Kontextrelevanz: „türkische/arabische Kinder“ aber nicht „englische/spanische Kinder“ (Wiese 2012), „Deutsch-Türke“ Mesut Özil aber nicht „Deutsch-Tunesier“ Sami Khedira. Erst die Bezeichnungen schaffen hier die Subjekte. Die besondere Auszeichnung macht es in der Folge möglich, dass ihnen Eigenschaften zugeschrieben werden (do Mar Castro Varela/Dhawan 2004). Aus Studien geht hervor, dass Ethnisierung mit Unterschichtung (Hormel 2007) in Verbindung gebracht wird und Begriffe wie „Migrant“ mit negativen Eigenschaften (Scarvagliere/Zech 2013). Durch die Auszeichnung von Abweichungen von dem von der Mehrheit definierten unmarkierten Normalfall wird eine Differenzordnung (Mecheril/Melter 2012) hergestellt, die das vermeintliche Anders-Sein ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt. Folgen sind Abwertung bestimmter (Erst-)Sprachen, Unterwerfung durch Beschreibungspraxen und Restriktionen auf dem Feld der Repräsentation (Broden/Mecheril 2007).
Ausgehend von diesen Überlegungen wird in der Arbeit „Ethnizität“ diskutiert, worauf viele dieser Bezeichnungen rekurrieren. Barth (1969, 1994) stellt fest, dass Ethnizität der Abgrenzung dient und Zugehörigkeit zu ethnische Gruppen durch kategoriale Selbst- und Fremdzuschreibungen bestimmt wird. Brubaker (2004) folgert daher, dass „Gruppen“ nur in Form von Vorstellungen existieren, die Individuen davon haben und diese Subjektivität zu unterschiedlichen Konstruktionen ethnischer Identität führt. Dementsprechend können auch „multiple ethnische Identitäten“ (Keupp 2002) und „Hybriditäten“ (Foroutan 2013) das Ergebnis der individuellen Konstruktion sein, ohne dass diese Formen gemeinhin akzeptierte Bezeichnungen darstellen.
Um die individuelle Entstehung ethnischer Identität nachvollziehen zu können, werden in der Arbeit Spracherwerbsgeschichten analysiert, da verschiedene Studien nahelegen, dass das Sprechen einer Sprache in engem Zusammenhang zur Ethnizität steht. Ohm (2008) zeigt, dass Zweitsprachenerwerb mit Identitätsprozessen in einem wechselseitigen Bedingungsverhältnis steht. Giles/Bourhis/Taylor (1977: 326) zeigen anhand von Untersuchungen in mehrsprachigen Gebieten wie Quebec und Wales, dass Sprache enger mit ethnischer Identität verbunden ist als Nationalität oder „Kultur“. Rosenberg (2015) führt am Beispiel der ehemaligen UdSSR auf, dass das Sprechen einer Sprache gleichbedeutend mit dem Zugehörigkeit zu einer ethnischen „Gruppe“ war. Sprache greift auch als Ausschlusskriterium: Nur wer eine Sprache gut spricht, darf die damit verbundene Identität in Anspruch nehmen (Schroeder/Dollnick, 2013: 104).
Mithilfe der Methode des narrativen Interviews können Spracherwerbsgeschichten produziert, und individuelle kognitive Perspektiven und gesellschaftliche Prozesse aufgedeckt werden. In der Analyse können vier Wege der Entstehung ethnischer Identität unterschieden werden: I. Ethnizität als primäre und dauerhafte Dimension, II. Multiple ethnische Identität, III. Unmarkierte ethnische Identität, IV. Selbstbestimmtheit. So kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass Ethnische Identität bei „Menschen mit türkischem Migrationshintergrund“ durch individuelle Erfahrungen entsteht, sich verändern und Mehrfachzugehörigkeiten oder Hybriditäten zulassen kann. Dieses Ergebnis widerspricht dem alltäglichen Gebrauch bestimmter Begriffe und stellt damit gängige Bezeichnungsweisen und Differenzordnungen in Frage.
Zur Entwicklung geistiger Fähigkeiten in der gymnasialen Oberstufe : Potsdamer Längsschnittstudie
(1992)
Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurden die sog. Entstrickungsregeln des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG sowie des § 12 Abs. 1 HS 1 KStG in das deutsche Steuerrecht aufgenommen. Die Vorschriften verfolgen das Ziel, das deutsche Besteuerungssubstrat abzusichern. Hierzu führte der Gesetzgeber gesetzestechnisch das Tatbestandsmerkmal des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ein. Die Bedeutung dieses Begriffs sowie der Anwendungsbereich der Entstrickungsregeln sind seitdem in der Literatur vielfach diskutiert worden. Weitere Unsicherheit ergibt sich aus den Urteilen des BFH zur Aufgabe der finalen Entnahmetheorie. Diese betreffen zwar nicht das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik als gesetzliches Tatbestandsmerkmal, da sie zu einer Rechtslage vor Geltung des SEStEG ergangen sind. Inhaltlich setzen sich die Entscheidungen jedoch ebenfalls mit der Möglichkeit Deutschlands auseinander, sein Besteuerungsrecht gegenüber anderen Staaten durchzusetzen.
Gegenstand dieser Studie ist die Auslegung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts in der Form, in der es als Tatbestandsmerkmal Eingang in die Steuergesetze gefunden hat. Die Änderungen des SEStEG mit der Verwendung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik als normatives Tatbestandsmerkmal betrafen neben dem EStG und KStG auch das AStG und das UmwStG. Darüber hinaus könnte es das Potential für weitere zukünftige steuergesetzliche Regelungen zur Absicherung des deutschen Steueraufkommens aufweisen.
In die Schule kommt Bewegung : Haltungs- und Gesundheitsvorsorge in einem "bewegten Unterricht"
(1996)
Im Januar 1916 eroberte die Armee des Habsburgerreichs das Königreich Montenegro, den kleinsten und bevölkerungsärmsten Staat Südosteuropas, der an der Seite Serbiens in den Ersten Weltkrieg eingetreten war. Bereits im Sommer 1916 formierte sich bewaffneter Widerstand gegen die Besatzer, 1918 eskalierte dieser zu einer Aufstandsbewegung. Diese Studie zum k. u. k. Militärgeneralgouvernement in Montenegro macht deutlich, welche Relevanz (Fehl-)Einschätzungen und (Fehl-)Entscheidungen in Besatzungssituationen zukommt. Außerdem arbeitet sie die Bedeutung der Geografie des Besatzungsgebiets, des strategischen Kontexts der Besatzung sowie des soziokulturellen Referenzrahmens der Besatzer wie der Besetzten heraus.
Der griechisch-turkische Konflikt stellt in der Geschichte der NATO einen besonderen Fall dar. Die latente Gefahr einer militarischen Auseinandersetzung unter den eigenen Bundnispartnern unterschied die Streitigkeiten zwischen Griechenland und der Turkei deutlich von allen anderen Krisen, die innerhalb der Allianz bestanden. Dieser Band widmet sich der Frage, welche Anlaufe die NATO unternahm, um die fortwahrenden griechisch-turkischen Spannungen zu entscharfen, die phasenweise in einen offenen Krieg zu munden drohten. Am Beispiel der Sudostflanke, die heute, rund 25 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges, wegen zahlreicher Kriege und Konflikte erneut im Blickpunkt der Offentlichkeit steht, wird die Fahigkeit der Atlantischen Allianz uberpruft, Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Bundnispartnern beizulegen. Im Fokus der Arbeit stehen zudem die damaligen Manahmen der NATO, um die beiden Staaten trotz bestehender Feindseligkeiten zu integrieren und langfristig an sich zu binden.