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Die Arbeit zielt darauf ab, ein tieferes Verständnis darüber zu schaffen, wodurch die Verwendung von Performance-Informationen in der öffentlichen Verwaltung bestimmt wird. Ausgehend von einer Literaturrecherche zu den wichtigsten theoretischen Erklärungen für die Verwendung von Performance-Informationen wird ein Analyseraster entwickelt, anhand dessen der Grad der Informationsverwendung in der Verwaltung operationalisiert wird. Anschließend wird eine Fallstudie über die Berliner Sozialhilfeverwaltung durchgeführt. Es kann gezeigt werden, dass verschiedene Verwaltungsakteure desselben Politikbereichs heterogene Präferenzen besitzen und sich folglich auch ihre Erwartungen an Performance-Informationen unterscheiden: Da beispielsweise die Sozialämter in den Berliner Bezirken hauptsächlich im „operativen Tagesgeschäft“ involviert sind, richtet sich ihr Hauptaugenmerk auf Kennzahlen, die diese Perspektive abdecken. Demgegenüber liegt etwa auf der Landesseite das Augenmerkt der Senatsverwaltung für Finanzen mehr auf den Kosteninformationen, da hier die Steuerung über die Globalsummenzuweisung an die Bezirke erfolgt. Es lassen sich verschiedene Indizien finden, um die Verwendung dieser Daten erklären zu können. Es wird festgestellt, dass der Schwerpunkt bislang eindimensional auf den Finanzdaten liegt. Die Verwendung lässt sich vor allem durch die subjektive politische Brisanz bestimmter Daten sowie durch die Einstellung der Führungskräfte gegenüber einer performance-basierten Steuerungsphilosophie erklären.
Für den Umgang post-autoritärer Gesellschaften mit den Tätern von Menschenrechtsverletzungen der Vorgängerregime gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben der legalen Strafverfolgung haben sich seit Mitte der 1970er Jahre vor allem Wahrheitskommissionen als Form gegenseitiger Versöhnung zwischen Tätern und Opfern etabliert. Die vorliegende Studie gibt aus der Perspektive der vergleichenden Politikfeldforschung eine Antwort auf die Frage, welche politischen Faktoren der Wahrheitskommissionen in Uruguay, Panama und Ghana zu einer Verzögerung bei den Aufarbeitungsprozessen nach der Transition führen. Dazu werden aus der Theorie von Transitional Justice Hypothesen zur Machtverteilung, dem Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen und den zivil-militärischen Reformen für verspätete Wahrheitskommissionen abgeleitet, welche zur Plausibilisierung der Verzögerung beitragen. Im empirisch-analytischen Teil der Arbeit wird in der Untersuchungs- und Kontrollgruppe deutlich, dass im Vergleich zu transitionsnahen Wahrheitskommissionen ein niedrigeres Niveau an Menschenrechtsverletzungen den politischen Druck für die Aufarbeitung hemmt und die Täter als demokratisch gewählte Machthaber nach der Transition kein Interesse an der Wahrheit haben (Ghana und Panama) bzw. mit den neuen Machthabern paktierten (Uruguay). Zudem zeigt die Studie, dass zivil-militärische Reformen keinen Einfluss auf die Aufarbeitung der Wahrheit haben, wie in der Literatur argumentiert wird. Auch wird angezweifelt, dass sich die politische Machtverteilung bei der Einsetzung von Wahrheitskommissionen im Gleichgewicht befindet.
Dass die Textlinguistik nicht umhin kommt, ihre Beschreibungen und ihr Instrumentarium auch im Hinblick auf Texte zu überprüfen, die nicht von Muttersprachlern erzeugt worden sind, ist durch die wachsenden Bedürfnisse nach fremdsprachiger Kommunikation und die rapide steigende Zahl entsprechender kommunikativer Ereignisse bedingt. Der Fokus der vorliegenden Publikation liegt auf dem fremdsprachigen Text (vorzugsweise in seiner schriftlichen, monologischen Ausprägung) als sprachlicher Größe liegen. Bei der Analyse fremdsprachiger Texte werden neben textlinguistischen Fragen aber auch andere Gesichtspunkte berücksichtigt: soziolinguistische Aspekte, z.B. in Bezug auf die Kommunikationspartner, die kommunikativen Domänen, den sozial-historischen Rahmen der Kommunikation usw., psycholinguistische Hintergründe, z.B. im Hinblick auf die kognitive Verarbeitung fremdsprachlich-kommunikativer Anforderungen, literaturwissenschaftliche Bezüge, etwa hinsichtlich fremdsprachiger Einflüsse auf literarische Werke und ihre Rolle im literarischen Diskurs, translationswissenschaftliche Gesichtspunkte im Hinblick auf die Adaptation und Bewahrung des Fremden im übersetzten Text sowie pädagogisch-didaktische Fragen im Rahmen des gesteuerten Fremdsprachenerwerbs.
In der Handreichung geben Experten (Wissenschaftler und Praktiker) theoretische Orientierungen und praktische Anregungen und Hinweise zur Umwelterziehung und Erziehung zur Naturverbundenheit innerhalb und außerhalb von Schule. Einen Schwerpunkt bilden hierbei der Schulgarten und Schulgartenunterricht. Weitere Themen sind Lernen mit allen Sinnen, Erfahrungen im Grünen Klassenzimmer, praktische Umweltprojekte und Naturerziehung konkret, Nutzung moderner Medien in der Umweltbildung u.a. Adressaten der Handreichung sind Förderer, Träger, Betreiber und Nutzer schulischer und außerschulischer Umweltbildungseinrichtungen und des Schulgartens sowie auf dem Gebiet arbeitende und forschende Wissenschaftler. Insbesondere richtet sich die Handreichung an im Schulgarten tätige Lehrerinnen und Lehrer, denen Möglichkeiten aufgezeigt werden sollen, wie die nicht explizit in der Stundentafel der Schule verankerte Arbeit im Schulgarten zu einem festen Bestandteil pädagogischer Bemühungen um die Umwelterziehung (auch über Schulgrenzen hinaus) gemacht und der Schulgartenbewegung neue Impulse verliehen werden kann.
Wie kaum eine andere soziale Bewegung der letzten 25 Jahre erfuhren die Zapatisten eine weltweite, breite Rezeption. Von der medialen Präsenz der 1990er Jahre ist jedoch nicht viel übrig geblieben. Um die mexikanischen Guerillas ist es ruhig geworden. Wurden die Zapatistas vom Zeitgeist überholt? Verloren ihre postneoliberalen Ansätze durch den Wandel der Bewegung an Attraktivität? Das Papier geht den Ursprüngen der indigenen Aufstandsbewegung und deren Paradigmenwechsel nach und zeigt auf, wie trotz des neu eingeschlagenen Weges der antisystemische und antietatistische Charakter der Bewegung beibehalten wurde.
Für den internationalen Vergleich von Gesellschaften wird ein System gesellschaftlicher Dauerbeobachtung vorgeschlagen, indem aufgrund einer Auseinandersetzung mit der sozialphilosophischen Diskussion acht Performanzkriterien für den internationalen Vergleich von Lebensbedingungen entwickelt werden: Wohlstand und Wachstum; ökologische Nachhaltigkeit; Innovation; soziale Sicherung durch Unterstützungsleistungen im Risikofall sowie vorsorgend durch Bildungsinvestitionen; Anerkennung der Besonderheiten (Frauenfreundlichkeit und Migrantenfreundlichkeit); Gleichheit der Teilhabe; soziale Integration; Autonomie („freedom of choice and capabilities”). In unserem Ansatz gehen wir nicht von einem einheitlichen Pfad der Modernisierung in Richtung Wachstum, Partizipation und Inklusion aus, sondern unterscheiden in Erweiterung der „drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus“ von Esping-Andersen (mindestens) fünf verschiedene institutionelle Entwicklungspfade der Modernisierung: Der sozialdemokratisch-universalistische Pfad, der wirtschaftsliberale Pfad, der Status-konservierende Pfad, der „familistische“ Pfad und die Entwicklung der Gruppe der ex-sozialistischen Länder, die sich in einem Prozess der Ausdifferenzierung befinden. Ab der 3. Auflage werden nun 36 Länder verglichen (incl. aller EU-Mitglieder) statt wie zuvor 28 Länder, in der 6. Auflage auf dem Stand von März 2010. Zur Analyse der Sozialstrukturen werden als Modelle sozialer Lagen berücksichtigt: Marx, Weber, Roemer/Wright; soziale Schichten, berufliche Lagen, Goldthorpe-Modell; Bourdieu, Vester, Hradil. Als Anwendungsbereiche werden behandelt: Dienstleistungsgesellschaften und Erwerbstätigkeit, Bildung; Wohlfahrtsregime und soziale Sicherung; Wohlstand, Einkommen, Vermögen und Armut; soziale Mobilität; soziale Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern; Bevölkerungsstruktur und Lebensformen; Lebensstile; Individualisierung und ihre Gegenbewegungen; zusammenfassender Vergleich von Lebensbedingungen in verschiedenen Ländern und Wohlfahrtsregimen.
Die Umsetzung theoretisch fundierter Besteuerungsprinzipien in die Praxis hat seit längerer Zeit einen prominenten Platz in der finanzwissenschaftlichen Forschung. Dabei besteht kein Zweifel, dass es ein größeres Interesse daran gibt, nicht nur theoretisch fundierte Prinzipien abzuleiten, sondern diese auch auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen. Dieses Interesse an der optimalen Ausgestaltung eines Steuersystems in der Praxis wurde mit dem Zusammenbruch der sozialistischen Planwirtschaften in den 1990er Jahren nochmals verstärkt. Im Rahmen dieser umfassenden Transformationsprozesse ist es unabdingbar, dass die Wirtschaftsentwicklung über ein leistungsfähiges Steuersystem finanziert wird. Die zu erhebenden Steuern haben einen unmittelbaren Einfluss auf die ökonomischen Entscheidungen wie beispielsweise in Form eines Konsumverzichts. Darüber hinaus entstehen Zusatzlasten der Besteuerung (excess burden), wenn vergleichbare ökonomische Aktivitäten unterschiedlich besteuert werden und damit etwa der Konsum bestimmter Güter, eine bestimmte Investitionsart oder der Einsatz eines bestimmten Produktionsfaktors diskriminiert wird. Aus den Substitutionseffekten, die durch die Veränderungen der relativen Preise hervorgerufen werden, resultieren letztendlich über die Zahllast hinausgehende Nutzenverluste bei den Wirtschaftssubjekten. Dadurch werden die ökonomischen Konsum-/Sparentscheidungen verzerrt (Besteuerung der Kapitaleinkommen), das Leistungsangebot vermindert (Besteuerung der Arbeitseinkommen), Produktionsfaktoren umgelenkt oder Investitions- und Finanzierungsentscheidungen verzerrt (Unternehmenssteuer). Somit kann durch Steuern bzw. durch ihre unangemessene Ausgestaltung ein gesamtwirtschaftlicher Effizienzverlust verursacht werden. Gerade in Transformationsländern wie Georgien war mit Beginn der Transformationsphase de facto kein steuerpolitisches Know-how vorhanden, so dass eine enorme Nachfrage nach Beratung bestand und letztendlich der größte Teil der verabschiedeten Steuerreformen ein Ergebnis externer Beratung war. Ein erstes Ziel der Arbeit ist die Erstellung einer theoretischen Basis, um die einzelnen Steuerreformphasen besser zu verstehen. Ein zweites Ziel liegt in die Ableitung eines theoretisch fundierten Referenzrahmens (Benchmark) für die Beurteilung des Status quo sowie der Ausgestaltung der Einkommens- und Gewinnbesteuerung in Georgien. Die Ableitung von Benchmarks gilt dabei als ein eigenständiges Ziel wissenschaftlicher Forschung. Im Rahmen dieser Arbeit dienen die Benchmarks jedoch als Beurteilungsmaßstab für die Evaluation der Steuerreformen in Georgien sowie für die Evaluation des hier erarbeiteten konkreten Reformvorschlags. Ein drittes Ziel der vorliegenden Arbeit ist also in der konzeptionellen Ausgestaltung der Einkommens- und Gewinnbesteuerung in Georgien und deren konsequenten Ausrichtung an einem international anerkannten lebenszeitlichen bzw. konsumorientierten Leitbild der Besteuerung zu sehen. Im Rahmen dieser Arbeit wurde ein Entwurf für eine integrierte Einkommens- und Gewinnsteuer (Einfachsteuer) entwickelt, der den lokalen gesellschaftlichen Gegebenheiten optimal angepasst ist. Bei der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes für Georgien war zu berücksichtigen, dass die Effizienz reduzierenden Allokationsverzerrungen in diesen Systemen minimiert und die Belastung der Löhne und Gewinne durch Steuern auf ein angemessenes Niveau begrenzt werden sollten, um negative Anreizwirkungen in Bezug auf das Wirtschaftswachstum so gering wie möglich zu halten. Neben einer integrierten Einkommens- und Gewinnbesteuerung spielten dabei eine einheitliche Gewinnermittlung für Unternehmen (modifiziertes Kassenprinzip) sowie eine am Kassenprinzip orientierte Mehrwertsteuer eine besondere Rolle. Einkommen- und Mehrwertsteuerentwürfe erfüllen alle Neutralitätskriterien (Neutralität der intertemporalen Konsum- und Ersparnisbildung, Rechtsformneutralität, Investitionsneutralität in Bezug auf Human- und Sachkapital, Finanzierungsneutralität sowie Inflationsneutralität). Nach der Definition der Bemessungsgrundlagen für die Einzelsteuern und deren Anpassung an georgische Gegebenheiten war es notwendig, die technischen Einzelheiten für die Steuerverwaltung (Durchführungsverordnungen) und teilweise die zugehörigen Steuerformulare zu entwickeln. Diese müssen alle notwendigen Variablen der Veranlagungsverfahren erfassen und eindeutige Identifikationsmöglichkeiten für die Haushalte und Unternehmen bieten, was eine wichtige Rolle für die spätere Mikrosimulation spielt. Die gewonnenen Erkenntnisse dieser Arbeit sollen die politischen Entscheidungsträger bei der Auswahl eines geeigneten Reformvorschlages für das Einkommensteuergesetz unterstützen.
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), die bis zum 28. Dezember 2009 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden musste, stellt die Kommunen vor enorme rechtliche, verwaltungsorganisatorische und technische Herausforderungen. Zwei zentrale Anliegen der Richtlinie sind die Verpflichtung zur Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, über den im Anwendungsbereich der Richtlinie sämtliche erforderlichen Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können, sowie die Gewährleistung einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Die Entscheidung über die konkrete verwaltungsorganisatorische Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners ist von den Bundesländern zu treffen, die dabei durchaus unterschiedliche Wege gehen. Der vorliegende Tagungsband der 15. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam thematisierte die Instrumente der Dienstleistungsrichtlinie, diskutierte Strategien der Umsetzung und regte damit zu einem Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis an.
Mit dem Amtsantritt Barack Obamas wurden nach Jahren schwelender Kriegsgefahr mit dem Iran große Hoffnungen verbunden. Das Papier analysiert die der US-Regierung vorgelegten Iran-Strategiepapiere im Hinblick auf eine Lösung im Iran-Konflikt. Das Spektrum der angedachten Politik reicht von Scheindiplomatie zur Kriegslegitimation bis hin zu selektiver Annäherung. Zum Schluss wird der Frage nachgegangen, inwieweit tatsächlich eine Wende in der Iran-Politik Obamas zu erwarten ist.
Die vorliegende Untersuchung zeigt das ständige Wachstum der Dimension und Bedeutung der staatlichen Schutzpflichten als eine eigenständige Funktion der Grundrechte. Mit jedem Fortschritt und der Entwicklung in der modernen Welt, entstehen in der Gesellschaft immer wieder neue Bereiche, die gesetzlicher Regulierung bedürfen. Daher ist die staatliche Aufgabe eindeutig: Der Staat muss die in der Verfassung ausgelegten Prinzipien in der Realität durch die Gesetze umsetzen und sie ständig wiederkehrend nachbessern. Daher ist der Staat gefordert, die Einzelnen repressiv und präventiv zu schützen. Die Dissertation untersucht die Problematik von staatlichen Schutzpflichten im Rahmen der Grundrechte der georgischen Verfassung vom 24. August 1995 im Vergleich mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Arbeit greift ein Grundrechtsproblem auf, das sich gerade in rechtlichen und politischen Umbruchssituationen wie diejenige, die Georgien als Nachfolgestaat der zerbrochenen Sowjetunion durchlebt, als besonders wichtig erweist. Auf dem Weg zur dogmatischen Entfaltung einer grundrechtlichen Schutzpflicht wird als eine Art Leitbild die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) herangezogen. Dies erklärt sich aus der Natur der EMRK, die sich als eine Art Verfassung für Europa darstellt und in Georgien seit 1999 in Kraft ist. In der Arbeit wird auf die deutsche Schutzpflichtenlehre verwiesen. Das erklärt sich aus der in Deutschland schon seit etwa 30 Jahren geführten Diskussion, die immer noch nicht abgeschlossen ist, aber aus der sich bemerkenswerte und kontroverse Ergebnisse ziehen lassen. Die Arbeit zeigt, dass die georgische Verfassung zahlreiche Ansätze der staatlichen Schutzpflichten – allgemeiner und konkreter Art – liefert, die auch vor allem in der Rechtsprechung des Georgischen Verfassungsgerichts verschiedentlich schon aufgegriffen wurden, durchaus zum Teil unter Rückgriff auf Aussagen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Den Bereich der grundrechtlichen Schutzpflichten der georgischen Verfassung auszuleuchten ist für eine relativ neue Rechtstaatlichkeit eines postsowjetischen Staates wichtig, um den Anstoß für eine dringend nötige Debatte zu geben.