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Die Arbeit befasst sich zunächst mit der Analyse und Einordnung des Begriffs der Daseinsvorsorge und deren Erbringung durch den Staat. Schwerpunkt der Betrachtung bildet dabei die Energieversorgung als klassische Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge.
Weiterhin wird der durch die Liberalisierung der Energieversorgung im Jahr 1998 eingeleitete Wandel von sog. natürlichen Monopolen, hin zu einem wettbewerblichen System betrachtet. Dabei wird aufgezeigt, dass sich durch die Einführung des Wettbewerbs weder die damit erhofften Kostenreduzierungen, noch das von Kritikern befürchtete Sterben der kommunalen Energieversorger bewahrheitet haben. Statt einer freien Preisbildung im Wettbewerb ist es zu einer faktischen Verlagerung der früher staatlich festgesetzten Energiepreisgenehmigung auf die Gerichte gekommen, die hierfür jedoch nicht ausgelegt sind. Kommunale Stadtwerke haben sich in der wettbewerblichen Energieversorgung dagegen so gut behauptet, dass seit einiger Zeit ein Trend zur Rekommunalisierung von Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu verzeichnen ist.
Diesem offensichtlichen Wunsch nach einer gesteigerten Einflussnahme der Gemeinden auf die örtliche Energieversorgung läuft der aktuelle Rechtsrahmen der energierechtlichen Konzessionsvergabe in Gestalt des § 46 EnWG und seiner Auslegung durch die Rechtsprechung der Zivilgerichte zuwider. Die Arbeit zeigt auf, dass von Beginn der Liberalisierung der kommunale Einfluss auf die örtliche Konzessionsvergabe schrittweise und stetig beschnitten wurde, so dass gegenwärtig ein Zustand der Aushöhlung erreicht ist, der als unzulässiger Eingriff in den geschützten Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie i.S.d. Art. 28 II GG anzusehen ist.
Die steuerrechtliche Behandlung der Religionsgemeindschaften in Deutschland im Vergleich zu Südkorea
(2015)
Die Dissertation wird der rechtsstaatlichen Problematik in der Verfassung von Georgien und in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts Georgiens gewidmet und bietet eine umfangreiche Analyse der wichtigsten Rechtsstaatsmerkmale in dieser Hinsicht. Neben dieser Analyse der früheren und bestehenden Gegebenheiten, prognostiziert sie mittels der perspektivistischen Denkmodele zukünftige Entwicklungen und schlägt eventuelle Lösungswege von Problemen vor. Bei der Arbeit an der Dissertation wurde insbesondere die reiche Erfahrung der deutschen Rechtsstaatsdogmatik in Anspruch genommen.
Inhalt der Arbeit ist es, einen Überblick über die historische Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung in Deutschland vom 18. Jahrhundert bis heute zu geben sowie ihre praktische Bedeutung zu analysieren. Dabei wird zwischen den unterschiedlichen Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und den theoretischen Lösungsansätzen der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung unterschieden und insbesondere letzteres problematisiert. Ferner wird auf das Verhältnis zu den grundrechtlichen Schutzpflichten, den sozialen Risikotatbeständen, dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch und den Tumultschäden eingegangen.
Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland
(2013)
Der Tagungsband enthält die Referate und Diskussionsbeiträge des in Moskau an der Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 durchgeführten Rundtischgespräches zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Behandelt werden ausgewählte rechtshistorische und -politische Fragen sowie aktuelle rechtliche Probleme der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland sowohl aus der Sicht der Rechtspraxis als auch der Wissenschaft: insbesondere die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Geschichte und Gegenwart, Status, Rechtsnatur und Aufgaben des Verfassungsgerichts in den Subjekten der Föderation und in den Ländern sowie Verfassungsgericht und Gesetzgebung. Zudem werden Spezialfragen der Verfassungsgerichtsbarkeit erörtert, z.B. die Institution des Bevollmächtigten Vertreters des Präsidenten im Verfassungsgericht in Russland, der Eilrechtsschutz durch das BVerfG und der Rechtsschutz bei überlangen Verfahren vor dem BVerfG in Deutschland.
Die Zuwanderung und der Integration von Zuwanderern aus den GUS-Staaten in Deutschland ist eine bedeutsame politische und rechtliche Thematik. Diese Thematik ist in Deutschland bisher noch wenig untersucht und nur in Teilbereichen bearbeitet. Deshalb untersucht das vorgestellte Werk folgende Fragen und Aspekte: Analyse der Zuwanderung aus den GUS-Staaten; Darstellung von Zuwanderungsgruppen aus den GUS-Staaten und ihres rechtlichen Status; die Wellen der Zuwanderung anhand der Zuwanderer aus den GUS-Staaten, einschließlich (Spät)Aussiedlern und jüdische Zuwanderern, tschetschenischen Asylsuchenden, Familienangehörige, Studierende, qualifizierte Arbeitskrafte usw., Analyse der Integrationsprogramme und Integrationsmaßnahmen für die Zuwanderer aus den GUS-Staaten; Darstellung der Integrationschancen und Integrationshemmnisse am Beispiel der Zuwanderer aus den GUS-Staaten, einschließlich das Recht auf Annerkennung der akademischen und beruflichen Qualifikation, das Recht auf Arbeit u.a., die russischen Rückkehr- und (Reintegrations-) Programme für die im Bundesgebiet lebenden Zuwanderer aus den GUS-Staaten – ihre Analyse und Bewertung. Eine weitere Besonderheit der Veröffentlichung besteht darin, dass die Autorin Ihre wissenschaftlichen Ausführungen zur rechtlichen Stellung der GUS-Zuwanderer und zu den Erfolgen bei ihrer Integration, aber auch zu den Integrationshemmnissen und Integrationsproblemen auf eine soziologische Befragung von Zuwanderern aus den GUS-Staaten in den Ländern Brandenburg und Berlin stützt. Die empirische Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1991 bis 2009.
Inhalt: - Rück- und Ausblicke (Dorothea Assmann) - Israel as a Jewish and Democratic State - Constitutional Aspects (David Kretzmer) * Introduction * Historical Background * Jewish and Democratic State: Constitutional Manifestations * The Jewish State and Equality between Jew and Non-Jew * The Status of the Jewish religion * Summary and Conclusions
Inhalt: - Rück- und Ausblicke (Heidrun Pohl-Zahn) - Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (Konrad Redeker) - Anwaltliche Anforderungen an die juristische Ausbildung - Thesen - (Hans-Jürgen Rabe) - Vom Beruf des Anwalts (Alexander Ignor) - Anwaltliche Tätigkeit braucht Wissenschaft, die mehr als Wissen schafft (Linda Merschin)
Inhalt: - Die Rechtseinheit Europas ans der Sicht der Wirtschaft (Laurent Burelle) * Zum Steuerrecht * Zum Wettbewerbsrecht * Zum Sozialrecht * Zu den Rechnungslegungsnormen - Die rechtliche Einheit Europas aus der Sicht der deutschen Industrie (Friedrich Kretschmer) 1. Einleitung 2. Rückblick 3. Rechtseinheit heute und morgen 4. Ausblick - Die rechtliche Einheit Europas aus der Sicht der Politik (Barbara Richstein)
Inhalt: - Ungereimtheiten bei der verfassungskonformen Auslegung (Michael Dawin) - Über den Willen des Gesetzgebers als Auslegungsmethode: Die genetische Interpretation in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts Brandenburg (Matthias Dombert) A. Anlass B. Die Auslegung der Verfassung C. Die genetische Interpretation in der Rechtsprechung des LVerfG F. Zur Bewertung - Verantwortungsabgrenzung Verfassungsgerichtsbarkeit/Fachgerichtsbarkeit (Peter Macke)
Inhalt: - Der Einsatz neuer Medien in Rechtslehre und Rechtspraxis (Gerhard Wolf) 1. Teil: Grundlagen und Chancen der neuen Informationstechnologie 2. Teil: Probleme, die die Nutzung der neuen Informationstechnologie mit sich bringt 3. Teil: Probleme, die die neue Informationstechnologie in der Rechtswissenschaft aufdeckt - Internet und Allgemeiner Teil des BGB (Jens Petersen) I. Internetdomains im Licht des § 12 BGB II. Die Rechtsgeschäftslehre im Internet III. Ergebnis - Strafrecht und neue Medien (Uwe Hellmann) I. Internetstraftaten und Aufklärung von Straftaten mittels der neuen Medien II. Die Strafbarkeit neuer Formen von Angriffen auf das Internet III. Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts IV. Zusammenfassung - Öffentliches Recht und neue Medien (Oliver Castendyk)
Inhalt: - Das nationale Recht im Zugriff des Europäischen Gemeinschaftsrechts (Eckart Klein) I. Einführung I. Wege und Methoden des Zugriffs II. Das öffentliche Recht im Zugriff des Gemeinschaftsrechts III. Exemplarische Problemerörterung - Auf dem Weg zu einem europäischen Gewährleistungsrecht - Eine kritische Analyse zu den Grenzen der Rechtsharmonisierung durch EU-Richtlinien auf der Grundlage von Verbraucherschutz (Jürgen Oechsler) 1. Einleitung 2. Regelungsgegenstand der Richtlinie 3. Zur Dogmatik des Verbraucherschutzes 3. Strukturdefizite der Richtlinie 4. Ergebnis - Europäisierung des Strafrechts (Uwe Hellmann) I. Einleitende Bemerkungen II. Europäisierung des Kriminalstrafrechts III. Europäisches Bußgeldrecht IV. Europäisierung des Strafprozessrechts V. Zusammenfassung
Die vorliegende Untersuchung zeigt das ständige Wachstum der Dimension und Bedeutung der staatlichen Schutzpflichten als eine eigenständige Funktion der Grundrechte. Mit jedem Fortschritt und der Entwicklung in der modernen Welt, entstehen in der Gesellschaft immer wieder neue Bereiche, die gesetzlicher Regulierung bedürfen. Daher ist die staatliche Aufgabe eindeutig: Der Staat muss die in der Verfassung ausgelegten Prinzipien in der Realität durch die Gesetze umsetzen und sie ständig wiederkehrend nachbessern. Daher ist der Staat gefordert, die Einzelnen repressiv und präventiv zu schützen. Die Dissertation untersucht die Problematik von staatlichen Schutzpflichten im Rahmen der Grundrechte der georgischen Verfassung vom 24. August 1995 im Vergleich mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Arbeit greift ein Grundrechtsproblem auf, das sich gerade in rechtlichen und politischen Umbruchssituationen wie diejenige, die Georgien als Nachfolgestaat der zerbrochenen Sowjetunion durchlebt, als besonders wichtig erweist. Auf dem Weg zur dogmatischen Entfaltung einer grundrechtlichen Schutzpflicht wird als eine Art Leitbild die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) herangezogen. Dies erklärt sich aus der Natur der EMRK, die sich als eine Art Verfassung für Europa darstellt und in Georgien seit 1999 in Kraft ist. In der Arbeit wird auf die deutsche Schutzpflichtenlehre verwiesen. Das erklärt sich aus der in Deutschland schon seit etwa 30 Jahren geführten Diskussion, die immer noch nicht abgeschlossen ist, aber aus der sich bemerkenswerte und kontroverse Ergebnisse ziehen lassen. Die Arbeit zeigt, dass die georgische Verfassung zahlreiche Ansätze der staatlichen Schutzpflichten – allgemeiner und konkreter Art – liefert, die auch vor allem in der Rechtsprechung des Georgischen Verfassungsgerichts verschiedentlich schon aufgegriffen wurden, durchaus zum Teil unter Rückgriff auf Aussagen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Den Bereich der grundrechtlichen Schutzpflichten der georgischen Verfassung auszuleuchten ist für eine relativ neue Rechtstaatlichkeit eines postsowjetischen Staates wichtig, um den Anstoß für eine dringend nötige Debatte zu geben.
Die vorliegende Untersuchung zeigt das ständige Wachstum der Dimension und Bedeutung der staatlichen Schutzpflichten als eine eigenständige Funktion der Grundrechte. Mit jedem Fortschritt und der Entwicklung in der modernen Welt, entstehen in der Gesellschaft immer wieder neue Bereiche, die gesetzlicher Regulierung bedürfen. Daher ist die staatliche Aufgabe eindeutig: Der Staat muss die in der Verfassung ausgelegten Prinzipien in der Realität durch die Gesetze umsetzen und sie ständig wiederkehrend nachbessern. Daher ist der Staat gefordert, die Einzelnen repressiv und präventiv zu schützen. Die Dissertation untersucht die Problematik von staatlichen Schutzpflichten im Rahmen der Grundrechte der georgischen Verfassung vom 24. August 1995 im Vergleich mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Arbeit greift ein Grundrechtsproblem auf, das sich gerade in rechtlichen und politischen Umbruchssituationen wie diejenige, die Georgien als Nachfolgestaat der zerbrochenen Sowjetunion durchlebt, als besonders wichtig erweist. Auf dem Weg zur dogmatischen Entfaltung einer grundrechtlichen Schutzpflicht wird als eine Art Leitbild die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) herangezogen. Dies erklärt sich aus der Natur der EMRK, die sich als eine Art Verfassung für Europa darstellt und in Georgien seit 1999 in Kraft ist. In der Arbeit wird auf die deutsche Schutzpflichtenlehre verwiesen. Das erklärt sich aus der in Deutschland schon seit etwa 30 Jahren geführten Diskussion, die immer noch nicht abgeschlossen ist, aber aus der sich bemerkenswerte und kontroverse Ergebnisse ziehen lassen. Die Arbeit zeigt, dass die georgische Verfassung zahlreiche Ansätze der staatlichen Schutzpflichten – allgemeiner und konkreter Art – liefert, die auch vor allem in der Rechtsprechung des Georgischen Verfassungsgerichts verschiedentlich schon aufgegriffen wurden, durchaus zum Teil unter Rückgriff auf Aussagen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Den Bereich der grundrechtlichen Schutzpflichten der georgischen Verfassung auszuleuchten ist für eine relativ neue Rechtstaatlichkeit eines postsowjetischen Staates wichtig, um den Anstoß für eine dringend nötige Debatte zu geben.
Das nationale Recht wird mehr und mehr durch EG-Recht beeinflussst. In diesem Zusammenhang ergeben sich bei denjenigen EG-Rechtsakten, die anders als EG-Verordnungen nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten, sondern von diesen in nationales Recht umgesetzt werden müssen, vielfältige Probleme. Diese Probleme behandelt der Verfasser aus der Sicht des Anwalts in einer Weise, dass diejenigen, die sich in der Praxis mit derartigen Umsetzungsfragen zu beschäftigen haben, wertvolle Hinweise für eine konkret zu lösende Umsetzungsproblematik erhalten. Ergänzt und damit noch transparenter werden seine Lösungsvorschläge dadurch, dass der Verfasser sie im zweiten Teil der Untersuchung auf die konkrete Fragestellung anwendet, inwieweit es zu einer Umsetzung bzw. ordnungsgemäßen Umsetzung der in den Jahren 1988 bis 2001 erlassenen Fleischhygienegebührenrechtsakte der EG gekommen ist. Diese Arbeit wurde betreut von Professor Dr. D.C. Umbach an der Universität Potsdam. Aus dem Inhalt: Abgrenzung der Umsetzungszuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Anforderungen an das Vorliegen eines Umsetzungsaktes sowie an eine ordnungsgemäße Umsetzung. Rechtsfolgen bei Umsetzungsverstößen. Prozessuale Fragen.