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Seit 2003 hat sich das politische Bild des Irak stark verändert. Dadurch begann der Prozess der Neugestaltung der irakischen Rechtsordnung. Die irakische Verfassung von 2005 legt erstmalig in der Geschichte des Irak den Islam und die Demokratie als zwei nebeneinander zu beachtende Grundprinzipien bei der Gesetzgebung fest. Trotz dieser signifikanten Veränderung im irakischen Rechtssystem und erheblicher Entwicklungen im internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht (IPR/IZVR) im internationalen Vergleich gilt die hauptsächlich im irakischen Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1951 enthaltene gesetzliche Regelung des IPR/IZVR im Irak weiterhin. Deshalb entstand diese Arbeit für eine Reformierung des irakischen IPR/IZVR.
Die Arbeit gilt als erste umfassende wissenschaftliche Untersuchung, die sich mit dem jetzigen Inhalt und der zukünftigen Reformierung des irakischen internationalen Privatrecht- und Zivilverfahrensrechts (IPR/IZVR) beschäftigt.
Die Verfasserin vermittelt einen Gesamtüberblick über das jetzt geltende irakische internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht mit gelegentlicher punktueller und stichwortartiger Heranziehung des deutschen, islamischen, türkischen und tunesischen Rechts, zeigt dessen Schwachstellen auf und unterbreitet entsprechende Reformvorschläge.
Wegen der besonderen Bedeutung des internationalen Vertragsrechts für die Wirtschaft im Irak und auch zum Teil für Deutschland gibt die Verfasserin einen genaueren Überblick über das irakische internationale Vertragsrecht und bekräftigt gleichzeitig dessen Reformbedürftigkeit.
Die Darstellung der wichtigen Entwicklungen im deutsch-europäischen, im traditionellen islamischen Recht und im türkischen und tunesischen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht im zweiten Kapitel dienen als Grundlage, auf die bei der Reformierung des irakischen IPR/ IZVR zurück gegriffen werden kann. Da die Kenntnisse des islamischen Rechts nicht zwingend zum Rechtsstudium gehören, wird das islamische Recht dazu in Bezug auf seine Entstehung und die Rechtsquellen dargestellt.
Am Ende der Arbeit wird ein Entwurf eines föderalen Gesetzes zum internationalen Privatrecht im Irak katalogisiert, der sich im Rahmen der irakischen Verfassung gleichzeitig mit dem Islam und der Demokratie vereinbaren lässt.
Recht bei Tacitus
(2019)
Et corruptissima re publica plurimae leges: Ein Schriftsteller, der vor fast zweitausend Jahren mit einem halben Dutzend Worten die grassierende Verrechtlichung zum Gradmesser der Verdorbenheit eines Gemeinwesens zu machen vermochte, verdient nicht nur einer der größten Stilisten der Weltliteratur genannt zu werden, sondern sollte als hellsichtiger Zeitdiagnostiker auch der gegenwärtigen Jurisprudenz nicht gleichgültig sein.
Die vorliegende Abhandlung bereitet erstmals systematisch das Verhältnis von Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung nach der Theorie der Interdependenz der Ordnungen von Walter Eucken auf.
Die meisten Juristen werden Walter Eucke noch mit dem Ordoliberalismus in Verbindung bringen, manche der Freiburger Schule zuordnen, die wenigsten jedoch seine 'Grundsätze der Wirtschaftspolitik' oder gar seine juristisch nicht minder gehaltvollen 'Grundlagen der Nationalökonomie' gelesen haben. Gerade die ersteren jedoch – sein nachgelassenes Hauptwerk – bilden nicht nur für Ökonomen, sondern auch für Juristen eine überaus anregende Lektüre.
Jedem Juristen, vor allem jedem Wirtschaftsrechtler, sollte eine beiläufige Beobachtung zu denken geben, die Walter Eucken in seinen 'Grundlagen der Nationalökonomie' angestellt hat: „Werden der Wissenschaft in zwei Jahrtausenden nur unsere wichtigsten Rechtsnormen bekannt sein, so wird sie von unserer Wirtschaftsordnung kein wirkliches Bild gewinnen".