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Hartz IV im Umbruch
(2010)
Grußwort
(2010)
I. Einführung II. Die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von Leistungen II.1. Erwerbsfähigkeit nach § 8 SGB II II.2. Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II III. Die Leistungen des SGB II im Überblick III.1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit III.2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts IV. Ausgewählte Einzelprobleme IV.1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit IV.2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
I. Ausgewählte Strukturdaten zum Landkreis Oder-Spree II. Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Option III. Option als Impulsgeber für Ansätze der Verwaltungsmodernisierung IV. Tragende Entscheidungsaspekte pro Option aus der Sicht der Kommunalpolitik V. Rückmeldungen zur Aufgabendurchführung aus der Bürgersphäre VI. Intensive Begleitung des Umsetzungsprozesses durch die Kommunalpolitik VII. Personelle und organisatorische Handlungsautonomie als Erfolgskriterium für die Arbeit des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung VIII. Unterschiede im Aufgabenverständnis und ihre Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis
Als Schnittstelle zwischen der Lokal- und der Staatsebene konnten die Landkreise ihre Stellung im politischen System Deutschlands bewahren und ausbauen. Optimierungsbedarf hat sich aufgrund des sozioökonomischen, technischen und demographischen Wandel sowie der öffentlichen Finanzkrise ergeben. Kreisgebietsreformmodelle und die Ausweitung der Aufgabenkooperation dominieren die Reformdebatte. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Akzeptanz der Reform bei den Betroffenen ist der Reformerfolg wesentlich von der Qualität der Umsetzungsstrategie abhängig. Der aktivierenden Einbeziehung der Mitarbeiter in den Reformprozess kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Als Schnittstelle zwischen der Lokal- und der Staatsebene konnten die Landkreise ihre Stellung im politischen System Deutschlands bewahren und ausbauen. Optimierungsbedarf hat sich aufgrund des sozioökonomischen, technischen und demographischen Wandel sowie der öffentlichen Finanzkrise ergeben. Kreisgebietsreformmodelle und die Ausweitung der Aufgabenkooperation dominieren die Reformdebatte. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Akzeptanz der Reform bei den Betroffenen ist der Reformerfolg wesentlich von der Qualität der Umsetzungsstrategie abhängig. Der aktivierenden Einbeziehung der Mitarbeiter in den Reformprozess kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Die Einführung der Städteordnung 1808 wird den preußischen Reformern unter Stein und Hardenberg als wichtiger Schritt zur städtischen Selbstverwaltung zugerechnet. Die Bedeutung der Städteordnung ist in der Wissenschaft und Praxis unbestritten. Sie gilt als die erste Konstituierung des modernen Gemeindeverfassungsrechts. Mit der Schaffung der Stadtverordnetenversammlung und der damit verbundenen Einführung des freien Mandats der Mitglieder trug sie die Merkmale des ersten modernen „Parlaments“ in Deutschland. Die Stein’sche Städteordnung gewährte der Stadtverordnetenversammlung ein hohes Maß an Autonomie, insbesondere Budget- und Steuerbewilligungsrecht, ohne an staatliche Gesetzesnormen gebunden zu sein. Auch in Potsdam wurde im Zuge der preußischen Reformen im März 1809 erstmals eine Stadtverordnetenversammlung gewählt. Das 200jährige Jubiläum war für Wissenschaftler und Experten aus Politik und Verwaltung Anlass, verfassungsrechtliche Grundlagen, Entscheidungskompetenzen, Aufgaben und Strategien der Stadtverordnetenversammlung im Wandel der Zeit zu diskutieren.
I. Einleitung II. Die Zusammenführung von Arbeitslosen und Sozialhilfe als Paradigmenwechsel III. Verfassungsrechtliche Grundlage der Weiterentwicklung, Art. 91e GG IV. Überblick über die wichtigsten allgemeinen Regelungsinhalte V. Gemeinsame Einrichtung – „Jobcenter“ V.1. Struktur V.2. Personal V.3. Aufsicht V.4. IT; Datenschutz VI. Optionskommunen VI.1. Entfristung der bestehenden 69 Optionskommunen VI.2. Neuzulassungen in begrenztem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen VI.3. Gebietsreform VI.4. Aufsicht, Zielvereinbarungssystem VI.5. Finanzkontrolle VII. Übergreifende Strukturen VII.1. Kooperationsausschüsse auf Landesebene VII.2. Bund-Länder-Ausschuss VII.3. Örtliche Beiräte VII.4. Zielsteuerung, Benchmarking und Controlling VIII. Ausblick