Refine
Year of publication
Document Type
- Postprint (44)
- Monograph/Edited Volume (34)
- Article (29)
- Doctoral Thesis (9)
- Master's Thesis (4)
- Part of a Book (3)
- Bachelor Thesis (1)
- Habilitation Thesis (1)
- Other (1)
- Report (1)
Language
- German (127) (remove)
Keywords
- Deutschland (127) (remove)
Institute
- WeltTrends e.V. Potsdam (80)
- Fachgruppe Politik- & Verwaltungswissenschaft (6)
- Wirtschaftswissenschaften (6)
- Bürgerliches Recht (5)
- MenschenRechtsZentrum (5)
- Extern (4)
- Öffentliches Recht (4)
- Deutsches MEGA-Konsortialbüro an der Universität Potsdam (3)
- Juristische Fakultät (3)
- Strafrecht (3)
- Department Psychologie (1)
- Fachgruppe Volkswirtschaftslehre (1)
- Historisches Institut (1)
- Institut für Geowissenschaften (1)
- Institut für Germanistik (1)
- Institut für Informatik und Computational Science (1)
- Institut für Physik und Astronomie (1)
- Institut für Umweltwissenschaften und Geographie (1)
- Sozialwissenschaften (1)
- Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) (1)
Diese Arbeit zeigt auf, wie historisch und rechtlich eine Ungleichheit zwischen Schwarzen und Weißen in Deutschland gewachsen ist und geht der Frage nach, welche Anforderungen das Verfassungsrecht, die Rechtspraxis und die Politik erfüllen müssen, um sie auszugleichen.
Eingangs wird die Entwicklung des Verbots der rassischen Diskriminierung im internationalen und nationalen Recht dargelegt. Folglich zeichnet die Verfasserin die Diskriminierungsgeschichte von Schwarzen Menschen nach. Zur Überwindung der nach wie vor bestehenden strukturellen Diskriminierung schlägt sie ein positives Recht vor, das sich auf Menschenrechtsstandards und Lösungsansätzen aus Rechtsvergleichen stützt und die Gleichberechtigung von Schwarzen Menschen bewirken soll.
Digitale Plattformen prägen unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung, die Freizeitgestaltung, das Informationsverhalten und im Aggregat die digitale Öffentlichkeit. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind im Fluss und berühren alle juristischen Teildisziplinen. Der Tagungsband nähert sich daher den Entwicklungen des Plattformrechts aus disziplinübergreifendem Blickwinkel. Dieser Versuch einer überspannenden Perspektive fokussiert vor allem auf die beiden „Großen“ der jüngsten Rechtsakte (DSA/DMA) unter dem besonderen Gesichtspunkt ihres Vollzugs: Wie kann man ein globales Phänomen wie Plattformen lokal und regional regulieren? Welche Rolle spielt der Schwarm der Vielen in der Effektivierung der neuen Regularien? Passen Regelungsmodelle wie das Urheberrecht zum Plattformphänomen?
Dieser Beitrag befasst sich mit der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, sich an Auslandseinsätzen im gesamten Konfliktspektrum beteiligen zu können. Vor dem Hintergrund der „Zeitenwende“ werden drei Konflikte unterschiedlicher Intensität in der Ukraine, Afghanistan und Mali untersucht. Er bewertet sodann das Leistungspotenzial der Bundeswehr und gibt Empfehlungen für den Fähigkeitenaufbau: Neben der Modernisierung des Panzer- und Artilleriedispositivs fehlen vor allem Drohnen zur Fernaufklärung und als verharrende Waffen sowie eine wirksame Luftunterstützung – die jedoch in zwischenstaatlichen Konflikten hoher Intensität nur eingeschränkt einsetzbar sein wird.
Im vorliegenden Band wird das lokale Integrationsmanagement in Deutschland, Frankreich und Schweden vergleichend untersucht. Im Mittelpunkt stehen Verflechtungsstrukturen, Koordination und Leistungsfähigkeit der Integrationsverwaltung mit besonderem Fokus auf den Entwicklungen nach der Flüchtlingskrise von 2015/16. Auf der Grundlage von Fallstudien und Experteninterviews in den drei Ländern wird das institutionelle Zusammenspiel von Akteuren im Mehrebenensystem und im lokalen Raum analysiert. Dabei werden jeweils die nationalen Rahmenbedingungen, lokalen Gestaltungsvarianten und krisenbedingten Herausforderungen des Integrationsmanagement kommunen- und ländervergleichend in den Blick genommen. Gestützt auf illustrative Praxisbeispiele und Tiefeneinblicke in die lokalen Handlungsprobleme leitet die Studie Lehren und Empfehlungen für eine Optimierung des Integrationsmanagements und eine krisenresilientere Verwaltungsorganisation in diesem Aufgabenbereich ab.
Die Rechtsfolgen der Tat
(2023)
Der „Rechtsfolgen der Tat“ (§§ 38–76b StGB) sind ein vergleichsweise wenig erforschtes Feld des Allgemeinen Teils und dabei enorm facettenreich sowie praxisrelevant. Zu diesem Thema diskutieren neun Strafrechtshabilitand:innen aktuelle Fragen aus dogmatischer, kriminologischer oder kriminalpolitischer Sicht.
Die Beiträge behandeln die Gesamtstrafe (Bechtel), das Verbandssanktionenrecht (Großmann), die Systematik des § 46 StGB (Lenk), die Tagessatzhöhe bei Vermögenslosen und sehr Vermögenden (Li), die elektronische Fußfessel (Peters), strafmildernde Umstände bei Beziehungstaten (Preuß), die Strafzumessung in Steuerstrafsachen (Ruppert), die Vermögensabschöpfung (Schweiger) und die Strafmilderung beim Versuch (Stam).
Dieses Buch soll Hilfestellung bei der Vorbereitung auf Prüfungen im Lauterkeits- und Kartellrecht geben. Dabei soll es weniger um das Abfragen von sehr speziellen Einzelfragen gehen. Vielmehr soll in erster Linie überprüft werden, ob die Leserin/der Leser die Grundstrukturen der beiden Rechtsgebiete verstanden hat. Dies gilt umso mehr, als beide Rechtsgebiete sehr stark durch das jeweilige europäische Recht geprägt sind.
Die Coronapandemie hat die zentrale Rolle von Staat und Verwaltung für die Krisenbewältigung deutlich gemacht sowie ins Zentrum wissenschaftlicher und öffentlicher Aufmerksamkeit gerückt. Das intergouvernementale Pandemiemanagement, das Zusammenwirken verschiedener Politik- und Verwaltungsebenen im föderalen Staat und die Einbringung wissenschaftlicher Expertise haben sich in der Pandemie als entscheidende institutionelle Stellschrauben erwiesen. Zugleich sind erhebliche Schwachstellen und Engpässe zu Tage getreten, die teilweise zu institutioneller Überforderung, Reibungsverlusten, Koordinationsschwächen oder gar Institutionenversagen geführt haben. Beklagt wurden zudem Maßnahmenpakete und Entscheidungsoutputs, die hinsichtlich ihrer Evidenz- und Wissensbasis teils umstritten waren und in ihrem Zustandekommen hinreichende Legitimation, Zurechenbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz vermissen ließen.
Der seit März 2020 andauernde Krisenzustand hat einen neuartigen, vom bisherigen Normalzustand stark abweichenden Modus des Regierens und des Verwaltungsmanagements in Deutschland geschaffen. In diesem Bereich herrscht weiterhin ein erheblicher politik- und verwaltungswissenschaftlicher Forschungsbedarf, zu dessen Befriedigung diese Studie beitragen soll.
Deutschland
(2023)
Das Kapitel beginnt mit einem kurzen historischen Überblick über den Übergang Deutschlands im 20. und 21. Jahrhundert von einem Transit- und Auswanderungsland zu einem Einwanderungsland. Der nächste Teil des Kapitels befasst sich mit den Herausforderungen und Problemen der deutschen Einwanderungspolitik in einem föderalen Mehrebenensystem. Abschließend analysiert das Kapitel einige Trends in der deutschen Migrationspolitik seit der Flüchtlingskrise 2015, wie etwa Veränderungen im Parteiensystem und in den Konzepten, die der Migrationspolitik zugrunde liegen, um die Zuwanderung nach Deutschland besser zu steuern, zu kontrollieren und zu begrenzen.
Sozialrechtshandbuch
(2022)
In den vergangenen Jahren hat der im anglo-amerikanischen Rechtsraum wurzelnde Amicus Curiae, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, Eingang in die Verwaltungsgerichtsbarkeiten in Deutschland und Frankreich gefunden. Dabei erweist sich die französische Verwaltungsgerichtsordnung aus rechtsvergleichender Sicht als progressiv, da das Verfahrensinstrument hier – im Gegensatz zur deutschen Rechtslage – bereits positiv-rechtlich normiert ist. Diese Fortschrittlichkeit hat sich bisher jedoch nicht merklich auf die Drittinterventionspraxis niedergeschlagen, besitzen Amicus Curiae-Stellungnahmen doch in beiden Ländern und über alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen hinweg noch immer Seltenheitswert.
Da mithin keine Generalisierungen zur dieser Rechtspraxis erlaubt sind, kann sich eine Analyse der möglichen funktionalen Rolle derartiger Amicus Curiae-Stellungnahmen nur auf theoretische Überlegungen stützen. Danach ist eine Informationsfunktion gegenüber dem Gericht in Bezug auf Tatsachen- und Rechtsfragen klar zu bejahen. Auch dürfte der Verfahrensmechanismus ein zusätzliches – wenngleich nicht demokratisches – Legitimationspotential für gerichtliche Entscheidungen besitzen: Indem dieser gesellschaftliche Teilhabe und damit gleichzeitig die Einbettung verwaltungsgerichtlicher Verfahren in den jeweiligen sozialen Kontext ermöglicht, kann er zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der zunehmend unter Rechtsfertigungsdruck geratenden Richtermacht beitragen.
Leonhard Frank (1882-1961) hat bereits ein an Erfahrungen reiches Leben hinter sich, als er 1950 nach Deutschland zurückkehrt. Das langjährige Exil lässt der Schriftsteller nicht zuletzt aufgrund mangelnder Veröffentlichungs- und Verdienstmöglichkeiten sowie einer rigiden Immigrationsgesetzgebung in den USA hinter sich. Vor allem jedoch zieht es ihn in seine Heimat als das Land seiner Sprache zurück. Und nur hier weiß er sein Publikum, dessen Resonanz er als existenziell empfindet.
In dieser Studie werden die Bemühungen nachvollzogen, die ein während der Weimarer Republik renommierter und ökonomisch erfolgreicher Autor nach dem erzwungenen Exil während der Zeit des Nationalsozialismus unternimmt, um als linker Schriftsteller seine Position innerhalb der besonderen literarischen und kulturpolitischen Bedingungen in der BRD und der DDR im Jahrzehnt der 1950er Jahre zu finden. Ausgehend von umfangreichen Archivmaterialien werden die Lebens- und Arbeitsumstände Franks in seinem letzten Lebensjahrzehnt in die jeweiligen biographischen, sozialen, politischen und kulturellen Kontexte gesetzt.
Besondere Aufmerksamkeit erfährt dabei die Besonderheit, dass Frank als Bürger der Bundesrepublik fortdauernde Beziehungen zu Institutionen und Personen in der DDR unterhielt. Aus dieser Konstellation resultiert eingedenk der politisch-historischen Prozesse, in die sie sich einbettete, ein Spannungsfeld, dessen Spezifika transparent gemacht werden.
"Das Repetitorium:
Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Schuldrecht bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Juristischen Staatsprüfungen. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Es ist ein wichtiges Anliegen, die Bezüge des Allgemeinen Schuldrechts zum Besonderen Teil und zu den anderen Büchern des BGB und den ""Nebengesetzen"" darzustellen. Auch spielen handelsrechtliche und zivilprozessuale Folgefragen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Regressfällen. Die Darstellung wurde in allen Teilen aktualisiert, neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2021 berücksichtigt.
Strafrecht Allgemeiner Teil
(2021)
"Terrae motus factus est magnus". In diesen und ähnlichen Worten erinnern mittelalterliche Geschichtsschreiber stets an das verspürte Eintreten von Erdbeben. Für die ereignisgeschichtliche Rekonstruktion der historischen Seismizität besitzt das Verständnis, dieser seit dem Frühmittelalter zunehmend standardisiert gebrauchten Narrativen, einen hohen Wert. Daher ist es wichtig, mit den bislang nahezu unerkannt geblieben Intentionen, Vorstellungsstrukturen und Argumentationsstrategien früh- und hochmittelalterlicher Geschichtsschreiber bekannt zu werden. Ausgehend von den antiken Ursprüngen ermittelt diese Arbeit die Bandbreite einer auf "terrae motus" aufbauenden, spezifisch mittelalterlichen Traditionsbildung und setzt sie in den Kontext zum Wissens- und Erfahrungshorizont früh- und hochmittelalterlicher Gelehrter. Erdbeben besaßen ein außerordentliches hermeneutisches Potential für das mittelalterliche Weltverständnis. Somit sind mittelalterliche Erdbebenbeschreibungen hinsichtlich ihrer deskriptiven Qualität und argumentativen Wertigkeit verschieden. Die Historiographie- und Ideengeschichte sowie die seismologische Parametrisierung von mittelalterlichen Erdbeben wird von diesem Wissen gleichermaßen profitieren.
Der bislang in Deutschland und Frankreich sowie auf EU-Ebene geltende Rechtsrahmen ist grundsätzlich geeignet, um den Besonderheiten der Digitalwirtschaft Rechnung tragen zu können. Legislatives Handeln scheint insbesondere dort sinnvoll, wo es zur Effektivierung der Durchsetzung des bestehenden Rechts beiträgt. Dies betrifft unter anderem die Stärkung einstweiliger Maßnahmen, für deren Anwendung Frankreich als Vorbild dienen kann.
In den untersuchten Rechtsordnungen lässt sich ein inkrementeller Politikansatz beobachten: die Säulen des Wettbewerbsrechts werken sukzessive in den Blick genommen und gesetzgeberische Maßnahmen nur schrittweise vorgenommen.
Die in Deutschland und Frankreich geführten Diskussionen und bereits vorgenommenen gesetzgeberischen Maßnahmen deuten derzeit auf eine zunehmende Divergenz zwischen deutschem und französischem Wettbewerbsrecht bei den Antworten auf die Herausforderungen der Digitalwirtschaft hin. Zum einen, weil die in Deutschland vorgenommenen Änderungen der Zusammenschlusskontrolle in Frankreich nicht übernommen werden. Zum anderen, weil die in Deutschland diskutierten Vorschläge zur Reform der Missbrauchsaufsicht kaum auf das französische Recht übertragbar sind.
Clusterpolitik als Politikfeld an der Schnittstelle von Industrie-, Innovations- (F&E) und Regionalpolitik entwickelte sich Mitte der 1990er Jahre zuerst in einigen EU Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. Mit einem Abstand von rund 10 Jahren begann die Herausbildung als eigenes Politikfeld in Frankreich. Die europäische Ebene begann ebenfalls erst ab Mitte der 2000er Jahre im Zusammenhang mit der Lissabon Strategie sich intensiver mit Clustern und Clusterpolitik zu beschäftigen und entwickelte ab 2008 Jahren einen systematischen Politikansatz.
Der Anstoß zur Politikfeldentwicklung auf dem Gebiet der Clusterpolitik ging in Europa also gerade nicht von der EU-Ebene aus. Auch wenn das Politikfeld „EU-Clusterpolitik“ einem erheblichen Wandel im Zuge der Europa 2020 Strategie unterlag, findet eine Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Politiken durch die EU-Ebene bislang nicht statt und ist – soweit ersichtlich – von Seiten der EU auch nicht angestrebt. Die EU Clusterpolitik ist vielmehr komplementär und unterstützend zu den nationalen Politiken ausgerichtet.
In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, dass sich die drei clusterpolitischen Arenen EU, Deutschland, Frankreich weitestgehend unabhängig voneinander entwickelten und jeweils eigenen von unterschiedlichen Institutionen, Kontexten, Traditionen und Pfadabhängigkeiten bestimmten Logiken folgten. Sowohl der vertikale als auch der horizontale Verflechtungsgrad ist gering zwischen EU und Mitgliedsstaaten. Verflechtungsmuster beginnen gerade erst sich auszudifferenzieren. Jedoch sind Policy-Transfer oder sogar Policy-Learning Prozesse zwischen den drei Arenen EU, Deutschland und Frankreich schon in Ansätzen erkennbar.
Es gibt deutliche Unterschiede in den Clusterpolitiken Frankreichs und Deutschlands. Clusterpolitik wird in Deutschland in erster Linie auf Ebene der Länder konzipiert und implementiert, während sie in Frankreich nach wie vor vom Zentralstaat gesteuert wird – wenn auch mit zunehmend konzeptioneller Beteiligung der regionalen Ebene. Die Neuausrichtung der EU Clusterpolitik im Rahmen der Europa 2020 Strategie fand in Frankreich eine deutlich stärkere Resonanz als in Deutschland.
Die Handlungslogik hinter den clusterpolitischen Maßnahmen der EU mit Bezug zur Lissabon-Strategie lag in der Verbesserung der Innovationsfähigkeit – die Handlungslogik der clusterpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020 Strategie liegt in der Modernisierung der industriellen Basis Europas durch Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten. Die EU Clusterpolitik unterlag insofern einem erheblichen Wandel.
Das Klimaschutzgesetz hat einen Paradigmenwechsel eingeleitet: den Einstieg in eine CO2-Bepreisung als künftiges Leitinstrument der Klimapolitik. Auf den ersten Blick ist der CO2-Preis unter einer Fülle von Fördermaßnahmen und ordnungsrechtlichen Regelungen verschüttet, deren Wirksamkeit und Kosten höchst unsicher sind. Der CO2-Preis ist aber so angelegt, dass er langfristig das dominante Instrument einer europäisch harmonisierten Klimapolitik werden kann. Der angedeutete Paradigmenwechsel der deutschen Klimapolitik öffnet damit die Tür, die europäische und internationale Kooperation zu stärken. Dazu ist es aber notwendig, neben der europäischen auch die globale Klimapolitik neu auszurichten. Auch dort sollten sich die Verhandlungen statt auf nationale Mengenziele auf CO2-Preise konzentrieren. Die erforderliche Kooperation wird möglich, wenn die Regierungen Transferzahlungen strategisch und reziprok nutzen. So könnte die Effektivität der Klimapolitik erhöht werden und es ließen sich die entstehenden Verteilungskonflikte entschärfen.
Um auch die unbeabsichtigten Folgen ihrer Politik zu ermitteln, unternehmen Regierungen umfassende Gesetzesfolgenabschätzungen. Immer häufiger lassen sie sich dabei von unabhängigen Expertengremien kontrollieren. Doch: Wie erzielen diese Gremien Einfluss? Und welche Rolle spielen sie als Politikberater für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung? Das Buch eröffnet neue Einblicke in die Entwicklungshistorie und Handlungsrealität der drei erfahrensten Normenkontrollräte in Europa. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verwaltungskulturen werden die Ratstypen „Wachhund“, „Torwächter“ und „Kritischer Freund“ herausgearbeitet. Die Ergebnisse schärfen die politische und wissenschaftliche Debatte um die Leistungsfähigkeit von Normenkontrollräten.
Die verschwundene Diplomatie
(2019)
Das sechste Potsdamer Textbuch ist eine solide und kritische Bilanz der Außenpolitik der DDR. Weder rechtfertigt und verklärt sie nostalgisch eingefärbt das vergangene System, noch verurteilt sie pauschal. Den Beiträgen liegen sowohl umfangreiche Recherchen in den Archiven als auch lebensweltliche Erfahrungen mit der Außenpolitik des deutschen Realsozialismus zugrunde. Der Band, der zum 70. Geburtstag des ehemaligen Professors am Institut für Internationale Beziehungen der DDR Claus Montag erschien, macht generelle Linien der ostdeutschen Außenpolitik sichtbar und zeigt zugleich sehr konkret die internationale Vernetzung der DDR in den verschiedenen Phasen des Kalten Krieges.
Angehende Physiklehrkräfte sollen im Rahmen ihres Studiums fachliches und fachdidaktisches Wissen erwerben, welches die Gestaltung lernförderlichen Unterrichts ermöglicht. Es ist allerdings empirisch nur wenig geklärt, wie sich dieses Wissen im Laufe des Studiums entwickelt und ob es zur Ausbildung von Handlungsfähigkeiten beiträgt. Um derartige Wirkungsaussagen treffen zu können, müssen Instrumente entwickelt werden, die eine valide Testwertinterpretation zulassen. In diesem Beitrag werden auf Basis von im Projekt Profile-P+ entwickelten Instrumenten Validitätsanalysen zur längsschnittlichen Entwicklung des Professionswissens von Physiklehramtsstudierenden im Verlauf des Bachelorstudiums und ihrer Fähigkeiten zur Planung und Reflexion von Physikunterricht sowie zum Erklären von physikalischen Sachverhalten vor und nach dem Praxissemester dargestellt. Neben Wissenstests kamen standardisierte Performanztests zum Einsatz. Die vorliegenden Ergebnisse sprechen dafür, dass die erhobenen Messwerte im Sinne von Wirkungsaussagen interpretiert werden können.
Fälle zum Zivilprozessrecht
(2019)
Fälle zum Handelsrecht
(2019)
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Zahlreiche Regelungen des Handelsgesetzbuches ergänzen Vorschriften des bürgerlichen Rechts. So kennt das Handelsrecht besondere Vertretungsformen wie die Prokura, begründet bestimmte Rügeobliegenheiten oder erfasst Rechtsscheintatbestände. Insbesondere diese Verknüpfungen führen immer wieder zu Schwierigkeiten in Prüfungen.
Diesen Schwierigkeiten entgeht, wer die einschlägigen Fallgestaltungen trainiert. Der Band beinhaltet exemplarische Klausuren sowie Musterlösungen und gibt fallbezogene Hinweise. Behandelt werden beispielsweise Kaufmannseigenschaft, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten, Publizität des Handelsregisters (einschließlich der "Rosinentheorie"), Namensrecht, Unternehmensübergang, handelsrechtliche Stellvertretung, Kontokorrent, gutgläubiger Eigentumserwerb, Kommission und Frachtgeschäft.
Das Handelsrecht ist sowohl Pflichtfach- wie Schwerpunktstoff im juristischen Studium. Das Übungsbuch richtet sich sowohl an Pflichtfach- wie an Schwerpunktbereichsstudierende und kombiniert kürzere und längere Übungsfälle.
Darüber hinaus ist dieses Werk die ideale Ergänzung zu den Handelsrechtslehrbüchern von Brox/Henssler, Jung und Lettl.
Gliederungen und weiterführende Hinweise erleichtern die Strukturierung der Fälle und ihre Lösung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante und wissenschaftlich fundierte Darstellung examensrelevanter Bereiche
- Darstellung komplexer Sachverhalte anhand von Skizzen
- Fälle verschiedenen Schwierigkeitsgrades, daher für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum.
Zielgruppe
Für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und Rechtsreferendare.
Deutschland und Frankreich benötigen stetige Metallimporte, um ihr Wirtschaftsmodell aufrechtzuerhalten. Internationale Kooperation ist unerlässlich, damit diese Importe zuverlässig und nachhaltig verlaufen. Doch welche Potenziale bieten sich in diesem Bereich, welche Grenzen sind dabei zu erkennen? Dieser Frage geht Yann Wernert durch einen Fallstudienvergleich mit prozessanalytischen Methoden und auf der theoretischen Grundlage des neoliberalen Institutionalismus nach. Er zeigt, dass beide Länder ihre Bemühungen als reaktive Mittelmächte gestalten. Sie wollen durch staatliche Rohstoffstrategien wirtschaftliche, strategische und Nachhaltigkeitsziele erreichen. Während die Analyse durchaus Kooperationspotenziale ausmacht, fallen diese je nach Ländergruppe und Politikbereich sehr unterschiedlich aus.
Verbrannte Erde
(2018)
Innerhalb des öffentlichen und politischen Diskurses in Deutschland nehmen die Verbrechen in den ehemaligen Kolonien des Deutschen Kaiserreichs einen kaum wahrnehmbaren Platz ein. Rückt der Völkermord an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika seit ein paar Jahren vermehrt ins Licht der Öffentlichkeit, so sind die Kolonialkriege in Deutsch-Ostafrika, die mehrere Hunderttausend Afrikaner das Leben kosteten, nahezu vergessen. Frederik Haug analysiert den erinnerungspolitischen Umgang der Bundesregierung mit den Verbrechen, die die deutsche „Schutztruppe“ in Ostafrika vor über einem Jahrhundert verübte. Er untersucht dabei sowohl die Charakteristika dieser Haltung als auch die Gründe für eine solche Positionierung.
Viele der mittelost- und südosteuropäischen Länder haben mit der Migration ihrer Staatsbürger nach Westeuropa zu kämpfen und beklagen den brain drain ihrer jungen und gut ausgebildeten Generation. Dieses Buch widmet sich der Migration bulgarischer Staatsbürger nach Deutschland und analysiert die positiven sowie negativen Auswirkungen der Migration auf Bulgarien als Herkunftsland selbst. Es werden die Daten, Personengruppen und Ursachen der Migration unter Berücksichtigung der Push- und Pull-Faktoren beider Länder seit dem EU-Beitritt 2007, insbesondere seit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit 2014, analysiert. Ferner steht die Frage im Vordergrund, wie der bulgarische Staat und die Zivilgesellschaft mit dem Phänomen der Massenmigration umgehen und was zusätzlich getan werden könnte, um die Migration gezielter zu steuern und so mehr Bulgaren für eine Zukunft in der Heimat zu begeistern.
Weltweit verursachen Städte etwa 70 % der Treibhausgasemissionen und sind daher wichtige Akteure im Klimaschutz bzw. eine wichtige Zielgruppe von Klimapolitiken. Gleichzeitig sind Städte besonders stark von möglichen Auswirkungen des Klimawandels betroffen: Insbesondere extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen oder Starkregenereignisse mit Überflutungen verursachen in Städten hohe Sachschäden und wirken sich negativ auf die Gesundheit der städtischen Bevölkerung aus. Daher verfolgt das Projekt ExTrass das Ziel, die städtische Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen in enger Zusammenarbeit mit Stadtverwaltungen, Strukturen des Bevölkerungsschutzes und der Zivilgesellschaft zu stärken. Im Fokus stehen dabei (kreisfreie) Groß- und Mittelstädte mit 50.000 bis 500.000 Einwohnern, insbesondere die Fallstudienstädte Potsdam, Remscheid und Würzburg.
Der vorliegende Bericht beinhaltet die Ergebnisse der 14-monatigen Definitionsphase von ExTrass, in der vor allem die Abstimmung eines Arbeitsprogramms im Mittelpunkt stand, das in einem nachfolgenden dreijährigen Forschungsprojekt (F+E-Phase) gemeinsam von Wissenschaft und Praxispartnern umgesetzt werden soll. Begleitend wurde eine Bestandsaufnahme von Klimaanpassungs- und Klimaschutzstrategien/-plänen in 99 deutschen Groß- und Mittelstädten vorgenommen. Zudem wurden für Potsdam und Würzburg Pfadanalysen für die Klimapolitik durchgeführt. Darin wird insbesondere die Bedeutung von Schlüsselakteuren deutlich. Weiterhin wurden im Rahmen von Stakeholder-Workshops Anpassungsherausforderungen und aktuelle Handlungsbedarfe in den Fallstudienstädten identifiziert und Lösungsansätze erarbeitet, die in der F+E-Phase entwickelt und getestet werden sollen. Neben Maßnahmen auf gesamtstädtischer Ebene und auf Stadtteilebene wurden Maßnahmen angestrebt, die die Risikowahrnehmung, Vorsorge und Selbsthilfefähigkeit von Unternehmen und Bevölkerung stärken können. Daher wurde der Stand der Risikokommunikation in Deutschland für das Projekt aufgearbeitet und eine erste Evaluation von Risikokommunikationswerkzeugen durchgeführt. Der Bericht endet mit einer Kurzfassung des Arbeitsprogramms 2018-2021.
Die Kernfrage der vorliegenden Arbeit lautet: Sichert die Schuldenbremse die fiskalische Nachhaltigkeit in Deutschland? Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst untersucht, welche Vor-Wirkungen die Einführung der Schuldenbremse im Zeitraum 2010-16 auf die deutschen Bundesländer zeitigte. Dafür wurden die beobachtete Konsolidierungsleistung und der 2009 bestehende Konsolidierungsanreiz bzw. –druck der Bundesländer mit Hilfe einer eigens zu diesem Zweck entwickelten Scorecard evaluiert. Mittels multipler Regressionsanalyse wurde dann analysiert, wie die Faktoren der Scorecard die Konsolidierungsleistung der Bun- desländer beeinflussen. Dabei wurde festgestellt, dass beinahe 90% der Variation, durch die unabhängigen Variablen Haushaltslage, Schuldenlast, Einnahmenwachstum und Pensionslast erklärt werden und der Schuldenbremse bei der Konsolidierungsepisode 2009-2016 eher eine untergeordnete Rolle zugefallen sein dürfte. Anschließend wurde mithilfe der in 65 Expertinneninterviews gesammelten Daten analysiert, welche Grenzen der neuen Fiskalregel in ihrem Wirken gesetzt sind, bzw. welche Risiken zukünftig die Einhaltung der Schuldenbremse erschweren oder verhindern könnten: Kommunalverschuldung, FEUs, Eventualverpflichtungen in Form von Bürgschaften für Finanzinstitute und Pensionsverpflichtungen. Die häufig geäußerten Kritikpunkte, die Schuldenbremse sei eine Konjunktur- und Investitionsbremse werden ebenfalls überprüft und zurückgewiesen. Schließlich werden potentielle zukünftige Entwicklungen hinsichtlich der Schuldenbremse und der öffentlichen Verwaltung in Deutschland sowie der Konsolidierungsbemühungen der Länder erörtert.
Die zunehmende Digitalisierung des Lebens hält in vielen Bereichen Einzug. Im Sinne der Forderung nach lebenslangem Lernen und mit dem Ziel den vielfältigen sich ändernden Anforderungen des täglichen Lebens erfolgreich zu begegnen, bedarf es der Schaffung einer individuellen und persönlichen Lernumgebung jedes Einzelnen. Dieser Beitrag setzt sich zunächst kritisch mit dem Begriff der persönlichen Lernumgebung auseinander. Darauf aufbauend wird der Betrachtungsrahmen auf die Verwendung innerhalb der Institution Hochschule eingeengt. Hieraus erwachsen sowohl Herausforderungen als auch Divergenzen im Spannungsfeld zwischen institutioneller und persönlicher Lernumgebung, die innerhalb eines offenen Gestaltungsprozesses zu lösen sind, sodass sich allgemeingültige Designprinzipien institutioneller persönlicher Lernumgebungen ableiten lassen.
Datenbankbasierte epidemiologische Untersuchung über die Versorgung demenzerkrankter Patienten
(2016)
Hintergrund:
Demenz wird von der Weltgesundheitsorganisation als ein in der Regel chronisch oder progressiv verlaufendes Syndrom definiert, das von einer Vielzahl von Hirnerkrankungen verursacht wird, welche das Gedächtnis, das Denkvermögen, das Verhalten und die Fähigkeit, alltägliche Tätigkeiten auszuführen, beeinflussen. Weltweit leiden 47,5 Millionen Menschen unter Demenz und diese Zahl wird sich voraussichtlich bis zum Jahr 2050 verdreifachen.
In den vorliegenden Studien wurden zum Einem die Faktoren, welche mit dem Risiko einhergehen eine Demenz zu entwickeln, analysiert. Zum Anderen wurde die Persistenz der medikamentösen Behandlung von depressiven Zuständen mit Antidepressiva sowie die Persistenz der medikamentösen Behandlung von Verhaltensstörungen, therapiert mit Antipsychotika, bei Demenzpatienten untersucht.
Durchführung:
Alle drei Studien basieren auf den Daten der IMS Disease Analyzer-Datenbank.
Die Daten der Disease Analyzer-Datenbank werden über standardisierte Schnittstellen direkt monatlich aus dem Praxiscomputer generiert. Die Daten werden vor der Übertragung verschlüsselt und entsprechen in Umfang und Detaillierungsgrad der Patientenakte.
Risikofaktoren für eine Demenzdiagnose
Methode:
Insgesamt wurden in die Studie 11.956 Patienten mit einer Erstdiagnose (Indexdatum) einer Demenz (ICD 10: F01, F03, G30) zwischen Januar 2010 und Dezember 2014 eingeschlossen. 11.956 Kontrollpatienten (ohne Demenz) wurden den Patienten nach Alter, Geschlecht, Art der Krankenversicherung und Arzt zugeordnet. In beiden Fällen wurden die Praxisaufzeichnungen dazu verwendet, sicherzustellen, dass die Patienten vor dem Indexdatum jeweils 10 Jahre kontinuierlich beobachtet worden waren. Insgesamt wurden 23.912 Personen betrachtet.
Mehrere Erkrankungen, die möglicherweise mit Demenz assoziiert sind, wurden anhand von allgemeinärztlichen Diagnosen bestimmt (ICD-10-Codes): Diabetes (E10-E14), Hypertonie (I10), Adipositas (E66), Hyperlipidämie (E78), Schlaganfall (einschließlich transitorische ischämische Attacke, TIA) (I63, I64, G45), Parkinson-Krankheit (G20, G21), intrakranielle Verletzung (S06), koronare Herzkrankheit (I20-I25), leichte kognitive Beeinträchtigung (F06) und psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10). Das Vorhandensein mehrerer Medikamente, wie z. B. Statine, Protonenpumpenhemmer und Antihypertensiva (einschließlich Diuretika, Beta-Blocker, Calciumkanalblocker, ACE-Hemmer und Angiotensin-II), wurde ebenfalls bemessen.
Ergebnisse:
Das Durchschnittsalter für die 11.956 Demenzpatienten und die 11.956 der Kontrollkohorte war 80,4 (SD 5,3) Jahre. 39,0% der waren männlich. In dem multivariaten Regressionsmodell, wurden folgende Variablen mit einem erhöhten Risiko von Demenz in einem signifikanten Einfluß assoziiert: milde kognitive Beeinträchtigung (MCI) (OR: 2,12), psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (1,96), Parkinson-Krankheit (PD) (1,89), Schlaganfall (1,68), intrakranielle Verletzung (1,30), Diabetes (1,17), Fettstoffwechselstörung (1,07), koronare Herzkrankheit (1,06). Der Einsatz von Antihypertensiva (0,96), Statinen (OR: 0,94) und Protonen-Pumpen-Inhibitoren (PPI) (0,93) wurden mit einem verringerten Risiko der Entwicklung von Demenz.
Schlussfolgerung:
Die gefundenen Risikofaktoren für Demenz stehen in Einklang mit der Literatur. Nichtsdestotrotz bedürfen die Zusammenhänge zwischen der Verwendung von Statinen, PPI und Antihypertensiva und einem verringerten Demenzrisiko weiterer Untersuchungen.
Persistenz der Behandlung mit Antidepressiva bei Patienten mit Demenz
Methode:
Patienten wurden ausgewählt, wenn bei ihnen im Zeitraum zwischen Januar 2004 und Dezember 2013 eine Demenzdiagnose (ICD 10: F01, F03, G30) und eine erste Verordnung eines trizyklischen Antidepressivums oder selektiven Serotonin-
Wiederaufnahmehemmers (SSRI) oder Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmers (SSNRI) vorlagen. Ausgewählte Patienten wurden über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahre nach dem Indexdatum beobachtet. Das letzte Nachbeobachtungsdatum eines Patienten war der 31. Dezember 2014. Insgesamt standen 12.281 Patienten für die Persistenzanalyse zur Verfügung. Der Hauptzielparameter war die Abbruchrate der Antidepressivabehandlung innerhalb von sechs Monaten nach dem Indexdatum. Behandlungsabbruch wurde definiert als ein Zeitraum von 90 Tagen ohne diese Therapie.
Als demographische Daten wurden Alter, Art der Krankenversicherung (privat oder gesetzlich), Art der Praxis (Neurologe oder Allgemeinmediziner) und Praxisregion (Ost- oder Westdeutschland) erhoben. Die folgenden Demenzdiagnosen wurden berücksichtigt: Alzheimer-Krankheit (G30), vaskuläre Demenz (F01) und nicht näher bezeichnete Demenz (F03). Darüber hinaus wurde der Charlson-Komorbiditäts-Index als allgemeiner Marker für Komorbidität verwendet. Darüber hinaus wurden die folgenden Diagnosen als Komorbiditäten in die Studie aufgenommen: Depression (ICD 10: F32-33), Delir (F05), Typ-2-Diabetes mellitus (E11, E14), Hypertonie (I10), koronare Herzkrankheit (I24, I25), Schlaganfall (I63, I64), Myokardinfarkt (I21-23) und Herzinsuffizienz (I50).
Ergebnisse:
Nach sechs Monaten Nachbeobachtung hatten 52,7 % (von 12,281 Demenzpatienten) der mit Antidepressiva behandelten Demenzpatienten die Medikamenteneinnahme abgebrochen. Die multivariaten Regressionsanalysen zeigten ein signifikant geringeres Risiko für einen Behandlungsabbruch bei mit SSRRI oder SSNRI behandelten Patienten verglichen mit Patienten, die trizyklische Antidepressiva einnahmen. Es zeigte sich ein signifikant geringeres Risiko eines Behandlungsabbruchs bei jüngeren Patienten.
Schlussfolgerung:
Die Ergebnisse zeigen eine unzureichende Persistenz mit Antipsychotika bei Demenzpatienten unter Alltagsbedingungen. Es muss eine Verbesserung erreicht werden, um die in den Richtlinien empfohlene Behandlung sicherzustellen.
Persistenz der Behandlung mit Antipsychotika bei Patienten mit Demenz
Methode:
Diese Studie umfasste Patienten im Alter ab 60 Jahren mit Demenz beliebigen Ursprungs, die zwischen Januar 2009 und Dezember 2013 (Indexdatum) zum ersten Mal Antipsychotikaverordnungen (ATC: N05A) von deutschen Psychiatern erhielten. Der Nachbeobachtungszeitraum endete im Oktober 2015. Die Demenz wurde auf Grundlage der ICD-10-Codes für vaskuläre Demenz (F01), nicht näher bezeichnete Demenz (F03) und Alzheimer-Krankheit (G30) bewertet.
Der Hauptzielparameter war die Behandlungspersistenzrate über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten nach dem Indexdatum. Die Persistenz wurde als Therapiezeit ohne Absetzen der Behandlung, definiert als mindestens 180 Tage ohne Antipsychotikatherapie, geschätzt. Alle Patienten wurden für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ab ihrem Indexdatum beobachtet.
Gleichzeitig auftretende Erkrankungen wurden anhand von Diagnosen (ICD-10-Codes) von Depression (F32, F33), Parkinson-Krankheit (G20), psychischer Störungen aufgrund bekannter physiologischer Erkrankungen (F06) und Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund physiologischer Erkrankungen (F07) bestimmt. Als demographische Daten wurden Alter, Geschlecht und Art der Krankenversicherung (privat/gesetzlich) erhoben.
Ergebnisse:
12,979 Demenzpatienten mit einem Durchschnittsalter von 82 Jahre (52.1% leben in Pflegeheimen) wurden in diese Studie analysiert. Nach zwei Jahren Nachbeobachtung hatten 54,8 %, 57,2 %, 61,1 % bzw. 65,4 % der Patienten zwischen 60-69, 70-79, 80-89 bzw. 90-99 Jahren Antipsychotikaverordnungen erhalten (p<0,001). 82,6 % der in Pflegeheimen lebenden Patienten und 76,2 % der Patienten in häuslicher Pflege setzten ihre Behandlung ebenfalls länger als 6 Monate fort; nach zwei Jahren lag der Anteil bei 63,9 % (in Pflegeheimen) bzw. 55,0 % (in häuslicher Pflege) (p<0,001).
Schlussfolgerung:
Die Studie zeigt, dass der Anteil der mit Antipsychotika behandelten Demenzpatienten sehr hoch ist. Weitere Studien, einschließlich qualitativer Untersuchungen, sind nötig, um die Gründe für dieses Verschreibungsverhalten zu verstehen und zu erklären.
Der Staat im Recht – getragen vom und gebunden durch das Recht, orientiert an Gemeinwohl und Individualrechten gleichermaßen – ist Gegenstand und Ziel des wissenschaftlichen Wirkens von Eckart Klein.
Eckart Klein, dessen 70. Geburtstag Anlass zu dieser Festschrift ist, hat sich als Rechtswissenschaftler dem Öffentlichen Recht in seiner ganzen Bandbreite gewidmet, wobei die Tätigkeit am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und die Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht seine Interessen nachhaltig geprägt und fokussiert haben. Wichtige Themen seiner Publikationstätigkeit während seiner gesamten wissenschaftlichen Laufbahn sind dementsprechend das Verfassungsprozessrecht, das allgemeine Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisationen und der internationale Menschenrechtsschutz.
Nach einer Station an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz wechselte er an die Universität Potsdam. Hier gründete er auch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam, dem er als Direktor vorstand. Der Jurist ergänzte seine Tätigkeit als Hochschullehrer durch die Wahrnehmung von Richterämtern an den Oberverwaltungsgerichten in Koblenz und Frankfurt (Oder) sowie am Staatsgerichtshof in Bremen. Außerdem war er Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und wirkte mehrfach als deutscher Ad-hoc-Richter an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit. Dass bei alldem die akademische Lehre nicht zu kurz kam, war für Eckart Klein oberstes Gebot.
Schüler und Weggefährten haben in dieser Festschrift Beiträge aus den Bereichen des Völkerrechts, des Europarechts und des nationalen Rechts versammelt, um die Position des Staates im Recht aus unterschiedlichen Blickwinkeln auszuloten, Grenzen staatlichen Handelns zu markieren und nach Maßstäben für hoheitliche Entscheidungen zu fragen.
Die deutsche Energiewirtschaft befindet sich im Umbruch. Ein neuer staatlicher Ordnungsrahmen wurde geschaffen. Zentrales Element für die Regulierung der Stromnetze ist die „Anreizregulierung“ ‒ simulierter Wettbewerb, zentral gesteuert von der Bundesnetzagentur, um missbräuchliches Verhalten auszuschließen. Ausgehend von der Entwicklung des Energiemarktes seit dem 19. Jahrhundert analysiert Kai Kleinwächter die unterschiedlichen Interessen der Bundes- und Länderregierungen, der Stadtwerke sowie der großen Energiekonzerne bei der Einführung dieses Steuerungsinstrumentes. Bewertet werden auch die politischen Machtpotenziale der Akteure sowie ihr Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess.
Deutschland hat sich innerhalb kurzer Zeit zu einem bedeutenden sicherheitspolitischen Akteur im Weltraum entwickelt. Am 1. Dezember 2010 stellte die Bundesregierung die deutsche Raumfahrtstrategie vor. Immer wieder ist die Rede von der strategischen Bedeutung des Weltraums für die deutsche Sicherheitspolitik. Eine fundierte und überprüfbare Begründung für diese Behauptung fehlt indes. Der Politikwissenschaftler Cornelius Vogt analysiert die strategischen Aspekte deutscher Weltraumsicherheitspolitik. Seine Untersuchung des strategischen Umfeldes, der nationalen Interessen, des sicherheitspolitischen Nutzens des Weltraums und der wichtigsten Anwendungsfelder zeigt, dass der Weltraum zum unverzichtbaren Bestandteil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge avanciert ist.
Das Handbuch informiert über die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europäischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erklärenden Texten auch Formblätter für Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeistände.
Die Entwicklung der nationalen Rohstoffstrategie Deutschlands hat in den vergangenen Jahren deutlich an Struktur, Dynamik und Durchsetzungskraft gewonnen. Einige Vorhaben werden bereits realisiert. Dafür stehen der Aufbau von Rohstoffkooperationen mit Zielländern und die Diskussion über die Definition der strategischen Interessen Deutschlands im Rohstoffbereich.
Mit der Liberalisierung des Strommarkts, den unsicheren Aussichten in der Klimapolitik und stark schwankenden Preisen bei Brennstoffen, Emissionsrechten und Kraftwerkskomponenten hat bei Kraftwerksinvestitionen das Risikomanagement an Bedeutung gewonnen. Dies äußert sich im vermehrten Einsatz probabilistischer Verfahren. Insbesondere bei regulativen Risiken liefert der klassische, häufigkeitsbasierte Wahrscheinlichkeitsbegriff aber keine Handhabe zur Risikoquantifizierung. In dieser Arbeit werden Kraftwerksinvestitionen und -portfolien in Deutschland mit Methoden des Bayes'schen Risikomanagements bewertet. Die Bayes'sche Denkschule begreift Wahrscheinlichkeit als persönliches Maß für Unsicherheit. Wahrscheinlichkeiten können auch ohne statistische Datenanalyse allein mit Expertenbefragungen gewonnen werden. Das Zusammenwirken unsicherer Werttreiber wurde mit einem probabilistischen DCF-Modell (Discounted Cash Flow-Modell) spezifiziert und in ein Einflussdiagramm mit etwa 1200 Objekten umgesetzt. Da der Überwälzungsgrad von Brennstoff- und CO2-Kosten und damit die Höhe der von den Kraftwerken erwirtschafteten Deckungsbeiträge im Wettbewerb bestimmt werden, reicht eine einzelwirtschaftliche Betrachtung der Kraftwerke nicht aus. Strompreise und Auslastungen werden mit Heuristiken anhand der individuellen Position der Kraftwerke in der Merit Order bestimmt, d.h. anhand der nach kurzfristigen Grenzkosten gestaffelten Einsatzreihenfolge. Dazu wurden 113 thermische Großkraftwerke aus Deutschland in einer Merit Order vereinigt. Das Modell liefert Wahrscheinlichkeitsverteilungen für zentrale Größen wie Kapitalwerte von Bestandsportfolien sowie Stromgestehungskosten und Kapitalwerte von Einzelinvestitionen (Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke mit und ohne CO2-Abscheidung sowie GuD-Kraftwerke). Der Wert der Bestandsportfolien von RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall wird primär durch die Beiträge der Braunkohle- und Atomkraftwerke bestimmt. Erstaunlicherweise schlägt sich der Emissionshandel nicht in Verlusten nieder. Dies liegt einerseits an den Zusatzgewinnen der Atomkraftwerke, andererseits an den bis 2012 gratis zugeteilten Emissionsrechten, welche hohe Windfall-Profite generieren. Dadurch erweist sich der Emissionshandel in seiner konkreten Ausgestaltung insgesamt als gewinnbringendes Geschäft. Über die Restlaufzeit der Bestandskraftwerke resultiert ab 2008 aus der Einführung des Emissionshandels ein Barwertvorteil von insgesamt 8,6 Mrd. €. In ähnlicher Dimension liegen die Barwertvorteile aus der 2009 von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Bei einer achtjährigen Laufzeitverlängerung ergäben sich je nach CO2-Preisniveau Barwertvorteile von 8 bis 15 Mrd. €. Mit höheren CO2-Preisen und Laufzeitverlängerungen von bis zu 28 Jahren würden 25 Mrd. € oder mehr zusätzlich anfallen. Langfristig erscheint fraglich, ob unter dem gegenwärtigen Marktdesign noch Anreize für Investitionen in fossile Kraftwerke gegeben sind. Zu Beginn der NAP 2-Periode noch rentable Investitionen in Braunkohle- und GuD-Kraftwerke werden mit der auslaufenden Gratiszuteilung von Emissionsrechten zunehmend unrentabler. Die Rentabilität wird durch Strommarkteffekte der erneuerbaren Energien und ausscheidender alter Gas- und Ölkraftwerke stetig weiter untergraben. Steinkohlekraftwerke erweisen sich selbst mit anfänglicher Gratiszuteilung als riskante Investition. Die festgestellten Anreizprobleme für Neuinvestitionen sollten jedoch nicht dem Emissionshandel zugeschrieben werden, sondern resultieren aus den an Grenzkosten orientierten Strompreisen. Das Anreizproblem ist allerdings bei moderaten CO2-Preisen am größten. Es gilt auch für Kraftwerke mit CO2-Abscheidung: Obwohl die erwarteten Vermeidungskosten für CCS-Kraftwerke gegenüber konventionellen Kohlekraftwerken im Jahr 2025 auf 25 €/t CO2 (Braunkohle) bzw. 38,5 €/t CO2 (Steinkohle) geschätzt werden, wird ihr Bau erst ab CO2-Preisen von 50 bzw. 77 €/t CO2 rentabel. Ob und welche Kraftwerksinvestitionen sich langfristig rechnen, wird letztlich aber politisch entschieden und ist selbst unter stark idealisierten Bedingungen kaum vorhersagbar.
Europa ohne Kompass
(2012)
Die noch nicht ausgestandene Staatsschuldenkrise seit Ende 2009 hat Europa stärker verändert, als viele wahrhaben wollen. Es stellt sich die grundsätzliche Frage des Sinns der europäischen Integration. Vor allem die Glaubwürdigkeit des europäischen politischen Führungspersonals hat gelitten. Ohne Kompass wurstelt man sich seit mehr als zwei Jahren durch. Keine "rote Linie", die nicht nach wenigen Wochen überschritten wurde, kein Masterplan, der nicht bald Makulatur geworden ist.
Europa in der Krise – ganz Europa? Deutschland hat von der Krise scheinbar profitiert, buchstäblich: sowohl wirtschaftlich als auch politisch. Die deutsche Führungsrolle für das angeb- lich schwankende Konstrukt der Europäischen Union gilt vielen Kommentatoren als normal. Die wirtschaftliche Kraft des Landes wird als Grundlage seiner hegemonialen Stellung in Europa anerkannt. Die „deutsche Frage“ stellt sich, im Jahr 2012, neu – und ist kritisch zu diskutieren.
Agenda gegen Waffenhandel
(2012)
Deutschlands linke Mehrheit ist gespalten. In besonderem Maße betrifft dies außenpolitische Themen. Gegen den menschenfeindlichen Irrsinn von Rüstungsexporten anzugehen könnte hingegen ein einigendes Projekt werden. Die Kanzlerin hat mit ihrer zynischen Behauptung, Rüstungsexporte könnten Bestandteil von Konfliktbearbeitung sein, eine Steilvorlage geboten.
Neues deutsches Gedenken?
(2011)
Bedarf es eines neuen Gedenktages der Vertriebenen in Deutschland? Die deutsche Regierung meint Ja. Auf ihre Initiative hin wurde die Entschließung "60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen – Aussöhnung vollenden" im Februar 2011 angenommen. Dieser Gedenktag soll der 5. August sein, also jener Tag, an dem 1950 die "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" in Stuttgart angenommen wurde. Der Entschluss traf im Bundestag auf den Widerstand der Opposition – aber auch auf scharfe Kritik in Polen.
Deutschland braucht eine neue außenpolitische Kultur! Hierfür plädierte eine junge Gruppe aus dem "Tönissteiner Kreis" 2010 in der Frühjahrsausgabe von WeltTrends und forderte eine klare Formulierung deutscher Interessen. Die angestoßene Debatte stieß auf große Resonanz und wurde von jungen Akademikern aufgenommen, die sich nicht scheuten, eigene Anregungen für die deutsche Außenpolitik zu formulieren und zentrale Thesen des Plädoyers in Frage zu stellen: Worin bestand das Neue, worin das Deutsche an der Forderung nach einer Interessendefinition? Das Papier gibt die lebhafte Debatte des außenpolitischen Nachwuchses wieder, die 2010 innerhalb wie außerhalb der Zeitschrift geführt wurde.
Der vorliegende Beitrag knüpft an die in Potsdam seit 2001 durchgeführte Langzeitstudie an und untersucht die aktuelle Situation auf dem formellen Beteiligungsmarkt in Deutschland nach dem Ausbruch der Finanzkrise. Neben den allgemeinen Gegebenheiten des Marktes werden vor allem die Finanzierungsbedingungen sowie das Investitionsverhalten einzelner Beteiligungsgesellschaften analysiert. In den Jahren 2008 - 2009 zeigt sich einerseits eine weitestgehend unveränderte Struktur der Refinanzierungsquellen. Privatpersonen und Banken sowie der öffentliche Sektor nehmen weiterhin einen hohen Stellenwert ein. Andererseits werden deutliche Veränderungen der strukturellen Merkmale, wie auch im Investitionsverhalten einzelner Beteiligungsgesellschaften deutlich. Besonders auffällig für die Branche sind das Rationalisierungsbestreben beim Einsatz von Investmentmanagern sowie die zunehmende Spätphasenspezialisierung. Aus dem festgestellten Konsolidierungs- und Reifeprozess erwächst die Herausforderung und offene Frage, wie der Markt eine solche strukturelle Angebotslücke im Frühphasensegment begegnen will. Auch das Einwerben neuer Finanzmittel sowie die aktuellen Exit-Bedingungen werden in der vorliegenden Studie kritisch beleuchtet. Als ein reizvolles Instrument zur Reduzierung der aufgezeigten Problemfelder wird dabei die aktuell unterentwickelte Syndizierung von Beteiligungsinvestitionen angesehen. Die effizientere Ausgestaltung derartiger Finanzierungsstrukturen sollte dazu beitragen, dass das private Beteiligungskapital künftig stärker bei der Transformation betrieblicher Forschung und Entwicklung zum Einsatz gelangt.
Alte These – neuer Aufguss
(2011)
Wiederkehr des Immergleichen
(2011)
Das vorliegende Heft 16 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält den Tagungsband zum Workshop „Mechanismen zur Folterverhütung im Vergleich“, welcher am 6. und 7. Oktober 2010 in Potsdam stattfand und die unterschiedlichen Mechanismen zur Folterprävention auf universeller, regionaler und nationaler Ebene beleuchtete.