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Nach einer Einführung in die Geschichte der Strategiespiele und im Speziellen von 4X-Spielen wird das Phänomen der „Hands-off-Games“ erläutert. Im Anschluss wird ein Vorschlag unterbreitet, wie 4X-Geschichtsspiele im Unterricht eingesetzt werden können. Dabei soll ein 4X-Strategiespiel zu einem historischen Thema entworfen werden. Die Modellierung erfolgt in drei Arbeitsschritten: Themenfindung, Modellfindung, Parametrierung. In den Entwurf des Modells fließen viele Überlegungen ein, die zentrale Fragen der Gemeinschaftskunde betreffen.
Alexander von Humboldt betätigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er natürlich kein Jurist war, hat er sich vielfach mit Problemen befasst, die zu seinen Lebzeiten und danach zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen Völkerrechts avancierten. So beschäftigte er sich mit dem Verbot der Sklaverei und der Abschaffung der Rassendiskriminierung, mit der Fixierung von territorialen Grenzen von Staaten, mit Seegrenzen, der Förderung des Welthandels und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Viele dieser Fragen wurden später in internationalen Verträgen kodifiziert, weshalb man Humboldt als Vordenker des Völkerrechts bezeichnen kann. Diese von der internationalen Humboldt-Forschung bislang nicht als Forschungsfeld erkannte Dimension seines Wirkens wird nachfolgend erstmals vertiefend beleuchtet.
Im Jahre 1789 hatte Alexander von Humboldt als Student in Göttingen mit großem Enthusiasmus ein Manuskript zur „Weberei der Alten“ verfasst. Es war das Ziel seiner Studie, die Technologie und die Terminologie der antiken Weberei zu erfassen und beide Gebiete vereint darzustellen. Dieses Manuskript ist nicht veröffentlicht worden und gilt als verschollen. Alexander von Humboldt hatte offenbar neue Erkenntnisse gewonnen, denen er so große Bedeutung beimaß, dass er den Verlust seines Manuskriptes noch über 50 Jahre nach dessen Abfassung bedauerte. Humboldt benennt glücklicherweise in überlieferten Briefen verschiedene Grundgedanken seiner damaligen Arbeit. In der vorliegenden Studie wird unter Einbeziehung aktueller technikhistorischer Erkenntnisse nachgewiesen, dass der junge Alexander von Humboldt das für alle Webtechniken gültige Prinzip in seinen Grundzügen erkannt hatte.
Alles auf (Studien-)Anfang? Faktoren für den Studienerfolg in der Eingangsphase und zur Studienmitte
(2020)
Die hohen Abbruchquoten, insbesondere in der Studieneingangsphase, haben die Hochschulen in Deutschland veranlasst, eine Vielzahl von Maßnahmen zu ergreifen, über deren Wirkungen bisher allerdings wenig bekannt ist. Im vorliegenden Beitrag werden Befunde eines Forschungsprojekts speziell zur Studieneingangsphase sowie ergänzend zur Studienmitte vorgestellt, dessen Ziel es war, Bedingungen eines erfolgreichen Studieneinstiegs zu identifizieren und Empfehlungen für eine Optimierung des Studieneingangs abzuleiten. Das Forschungsdesign umfasste neben qualitativen Studien vor allem eine quantitative Längsschnittbefragung an fünf Universitäten (Potsdam, Mainz, Magdeburg, Kiel und Greifswald). Im Ergebnis der Analysen konnte die forschungsleitende Hypothese, dass Maßnahmen zum Studieneingang vor allem dann zur Erhöhung des Studienerfolgs einen Beitrag leisten, wenn sie zur akademischen und sozialen Integration in die Hochschule beitragen, bestätigt werden. Bedeutsam für den Studienerfolg sind demnach insbesondere solche Faktoren wie die Identifikation mit dem Studienfach, die Selbstwirksamkeit, die berufliche bzw. erfolgsorientierte Lernmotivation und die akademische Integration. Daneben konnte ein positiver Einfluss des sozialen Klimas sowie des Forschungs- und Praxisbezugs auf die Studienzufriedenheit nachgewiesen werden. Weiterführende Analysen zur Studienmitte verdeutlichen zudem, dass für die beiden Studienphasen (Eingang und Studienmitte) gleiche Faktoren bei zum Teil unterschiedlicher Gewichtung eine Rolle spielen. So ist die soziale Integration ein wesentlicher Prädiktor in beiden Phasen – in der Eingangsphase eher in die Studierendenschaft und im weiteren Studienverlauf (Studienmitte) eher in die akademische Gemeinschaft (in Form von Lehrenden). Insofern muss die Eingangsfrage wie folgt beantwortet werden: Ja, alles auf Anfang, aber dann mit den Bemühungen, soziale und akademische Integration aller Studierenden voll und ganz zu gewährleisten. Zudem machen die Befunde auf die bisher offenbar unterschätzte Rolle von Verwertungsmotiven aufmerksam.
Dieser Bericht nimmt die Institutionalisierung von Forschungsdatenmanagement (FDM) an den staatlichen Hochschulen Brandenburgs in den Blick. Er soll zur Beantwortung der folgenden Fragen beitragen: Warum wird FDM dort institutionalisiert? Wie wird FDM dort institutionalisiert? Welche Herausforderungen für eine weitere Institutionalisierung bestehen und wie kann ihnen begegnet werden? Zur Erhebung des Status Quo und zur Identifikation von Anforderungen und Weiterentwicklungspotenzialen wurde deshalb eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Untersuchung ist neben der Einhaltung wissenschaftlicher und professioneller Standards auch dem Anwendungsbezug der Ergebnisse, deren Anwendbarkeit im Kontext und der Partizipation der Beteiligten verpflichtet. Da es sich um ein für die betrachteten Einrichtungen noch vergleichsweise neues Themengebiet handelt, wurde ein exploratives Forschungsdesign unter Einsatz qualitativer Methoden gewählt. Grundlage der Ergebnisse sind ein Auftaktworkshop unter Beteiligung der Hochschulen, eine Dokumentenanalyse und 16 leitfadengestützte Expert*innen-Interviews auf Arbeits- und Leitungsebene der brandenburgischen Hochschulen. Die Ergebnisse werden anhand von vier Handlungsbereichen strukturiert vorgestellt: Relevanz von FDM und Institutionalisierung an den Hochschulen; Technologie und Infrastruktur; Personal und Qualifizierung; Organisation, Kooperation und Finanzierung. Dabei stellt der Bericht sowohl den Status Quo als auch die Ziele der Hochschulen sowie die Wünsche an eine Landesinitiative vor.
Die Universität Potsdam verwaltet seit 2015 einen DFG-geförderten Publikationsfonds. In den Publikationsjahren 2015 und 2017 wurden Outputanalysen durchgeführt. Open Access ist seit 2018 ein zentraler Bestandteil des Mittelverteilungsmodells. Der Artikel thematisiert die zentralen Erkenntnisse der letzten fünf Jahre und illustriert die entstandene Infrastruktur. Außerdem werden aktuelle Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze der Transformation auf dem Weg hin zu 100 Prozent Open Access thematisiert.
BioShock 1 und BioShock 2
(2020)
BioShock Infinite
(2020)
Bonner Stotterherapie
(2020)
Brothers: A Tale of Two Sons
(2020)
Call of Duty: WWII
(2020)
Christie Miedema: Not a Movement of Dissidents. Amnesty International Beyond the Iron Curtain
(2020)
Der Beitrag befasst sich mit der Möglichkeit, Computerspiele aufgrund der bildlichen Stilmittel parallel zu Entwicklungen der Kunstgeschichte zu untersuchen. Hierzu wird auf die Stilanalyse des Schweizer Kunstwissenschaftlers Heinrich Wölfflin zurückgegriffen, der den Wandel der realistischen Malerei von der Renaissance zum Barock am Übergang von ‚flachen‘ zu ‚tiefen‘ Darstellungen festmacht. In einem zeitlich wesentlich kürzeren Abstand lässt sich die gleiche Veränderung am Übergang früher realistischer Computerspiele vom Anfang der 1990er Jahre bis zu den 2000er Jahren feststellen. Damit zeigt sich sowohl die Relevanz der kunstgeschichtlichen Auseinandersetzung mit Computerspielen, wie sich auch eine neue Perspektive auf die Frage nach digitalen Spielen ‚als Kunst‘ eröffnet.
d.art
(2020)
Der Konzeptband dokumentiert den Aufbau und die Durchführung der pädagogischen Weiterbildung „d.art“. Der Band richtet sich an zukünftige Weiterbildungsanbietende und Weiterbildende, die ähnliche pädagogische Weiterbildungen durchführen wollen. Das vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) geförderte Projekt umfasste zwei Teilprojekte: erstens die Entwicklung eines Konzepts für die pädagogische Weiterbildung von Kunstschaffenden und zweitens die Evaluation der Bildungs- und Lernprozesse, welche die Kunstschaffenden im Verlauf der Weiterbildung durchliefen. Es werden Anregungen und Begründungen für eine pädagogische Weiterbildung von Kunstschaffenden geboten, mit der die Qualität ästhetischer Bildungsprojekte steigt. Die Professur für Erwachsenenbildung an der Universität Potsdam (Prof. Dr. Joachim Ludwig) hat mit insgesamt 41 Brandenburger und Berliner Künstler*innen (KuK) aller Kunstsparten in drei Weiterbildungsdurchgängen (2014-2017) dieses Konzept erprobt und entwickelt. Die KuK planen im Rahmen der Weiterbildung außerunterrichtliche Angebote ästhetischer Bildung an Ganztagsschulen, führen zwei Praxisprojekte durch und reflektieren in den Workshops ihre Erfahrungen. Eine Didaktik vom Standpunkt der Lernenden ist die Leitidee der Weiterbildung. Die Selbstbildungsprozesse der KuK werden in dieser Weiterbildung zum Ausgangspunkt gemacht, unterstützt und begleitet. Aus der Perspektive der Weiterbildungsanbietenden standen vier Themenfelder im Vordergrund, die mit den Anliegen der KuK gekoppelt wurden. Dabei fällt auf, dass methodische Fragen weitgehend ausgespart wurden. Dies war möglich, weil KuK eigene ästhetische Weltzugänge anbieten können. Stattdessen wurde die pädagogische Beziehung mit ihren grundlegenden Spannungsverhältnissen in den Vordergrund gestellt. Im ersten Teil des Bandes werden der Weiterbildungsverlauf, die Inhalte der vier Themenfelder (künstlerisches Selbstverständnis, ästhetische Bildung, didaktische Herausforderungen, Schule als Projektraum) und die Lernbegleitungsformate detailliert vorgestellt. Im zweiten Teil werden ausführliche bildungs- und lerntheoretische Grundlagen beschrieben, auf denen das Konzept aufbaut.
Dieser Beitrag erläutert, wie die im Teilprojekt entstandenen Selbstlernangebote (Schreibberatung, Vortragscoaching, Sprachtutorien) über die Laufzeit des Teilprojekts (weiter-)entwickelt wurden und wie Studierende durch die Einführung von neuen, flexibleren Lernformaten (z. B. Einzelberatungen) unterstützt werden. Zudem wird aufgezeigt, wie sich wissenschaftlichen Hilfskräften die Möglichkeit bietet, sich als Schreibberater/ in, Vortragscoach oder Sprachtutor/in weiterzubilden. Somit wird an der Universität Potsdam nicht nur das Selbstlernen, sondern auch Peer Learning gefördert.
Dieser Band der Reihe „Potsdamer Geographische Praxis“ enthält drei Beiträge, die sich mit dem Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ der Brandenburgischen Landesregierung befassen. In allen Beiträgen wird auf der Grundlage empirischer Erhebungen analysiert, wie dieses Konzept zum Umgang mit Rechtsextremismus und Rechtspopulismus sowie zur Demokratieförderung in den letzten Jahren umgesetzt wurde. Die ersten beiden Beiträge haben die sogenannten Zukunftsdialoge „Tolerantes Brandenburg“ zum Gegenstand, die in den Jahren 2015 bis 2017 in allen kreisfreien Städten und Landkreisen Brandenburgs durchgeführt wurden. Der erste Beitrag von Schubarth, Kohlstruck und Rolfes beinhaltet die Ergebnisse der wissenschaftlichen Beobachtung der Zukunftsdialoge; die Ergebnisse beruhen überwiegend auf teilnehmenden Beobachtungen der Zukunftsdialoge und qualitativen Interviews mit Teilnehmenden. Der zweite Beitrag von Bode und Rolfes basiert auf einer quantitativen Methodik und enthält die Auswertungen einer standardisierten Befragung der Teilnehmer/innen der Zukunftsdialoge. Die Ergebnisse beider Untersuchungen liefern wichtige Erkenntnisse und gute Ansatzpunkte, wie einerseits die Institutionen des Beratungsnetzwerks „Tolerantes Brandenburg“ und das Handlungskonzept auf lokaler Ebene eine größere Bekanntheit erlangen könnten und andererseits, welche Schritte hilfreich wären, um eine (noch) stärkere Verankerung des Handlungskonzeptes in den Regionen zu erreichen. Beim dritten Beitrag von Schubarth, Kohlstruck und Rolfes handelt es sich eine Expertise aus dem Jahr 2019. Der Beitrag liefert einen mehrdimensionalen Blick auf das Handlungskonzept aus unterschiedlichen internen wie externen Perspektiven. Dabei wird vor allem auf die gesellschaftlichen und politischen Veränderungen fokussiert, die sich seit 2014 im Handlungsfeld „Demokratiestärkung und Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus“ ergeben haben. Grundlage der Expertise waren leitfadenzentrierte Interviews.
Im Jahre 1960 behauptete Yamabe folgende Aussage bewiesen zu haben: Auf jeder kompakten Riemannschen Mannigfaltigkeit (M,g) der Dimension n ≥ 3 existiert eine zu g konform äquivalente Metrik mit konstanter Skalarkrümmung. Diese Aussage ist äquivalent zur Existenz einer Lösung einer bestimmten semilinearen elliptischen Differentialgleichung, der Yamabe-Gleichung. 1968 fand Trudinger einen Fehler in seinem Beweis und infolgedessen beschäftigten sich viele Mathematiker mit diesem nach Yamabe benannten Yamabe-Problem. In den 80er Jahren konnte durch die Arbeiten von Trudinger, Aubin und Schoen gezeigt werden, dass diese Aussage tatsächlich zutrifft. Dadurch ergeben sich viele Vorteile, z.B. kann beim Analysieren von konform invarianten partiellen Differentialgleichungen auf kompakten Riemannschen Mannigfaltigkeiten die Skalarkrümmung als konstant vorausgesetzt werden.
Es stellt sich nun die Frage, ob die entsprechende Aussage auch auf Lorentz-Mannigfaltigkeiten gilt. Das Lorentz'sche Yamabe Problem lautet somit: Existiert zu einer gegebenen räumlich kompakten global-hyperbolischen Lorentz-Mannigfaltigkeit (M,g) eine zu g konform äquivalente Metrik mit konstanter Skalarkrümmung? Das Ziel dieser Arbeit ist es, dieses Problem zu untersuchen.
Bei der sich aus dieser Fragestellung ergebenden Yamabe-Gleichung handelt es sich um eine semilineare Wellengleichung, deren Lösung eine positive glatte Funktion ist und aus der sich der konforme Faktor ergibt. Um die für die Behandlung des Yamabe-Problems benötigten Grundlagen so allgemein wie möglich zu halten, wird im ersten Teil dieser Arbeit die lokale Existenztheorie für beliebige semilineare Wellengleichungen für Schnitte auf Vektorbündeln im Rahmen eines Cauchy-Problems entwickelt. Hierzu wird der Umkehrsatz für Banachräume angewendet, um mithilfe von bereits existierenden Existenzergebnissen zu linearen Wellengleichungen, Existenzaussagen zu semilinearen Wellengleichungen machen zu können. Es wird bewiesen, dass, falls die Nichtlinearität bestimmte Bedingungen erfüllt, eine fast zeitglobale Lösung des Cauchy-Problems für kleine Anfangsdaten sowie eine zeitlokale Lösung für beliebige Anfangsdaten existiert.
Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit der Yamabe-Gleichung auf global-hyperbolischen Lorentz-Mannigfaltigkeiten. Zuerst wird gezeigt, dass die Nichtlinearität der Yamabe-Gleichung die geforderten Bedingungen aus dem ersten Teil erfüllt, so dass, falls die Skalarkrümmung der gegebenen Metrik nahe an einer Konstanten liegt, kleine Anfangsdaten existieren, so dass die Yamabe-Gleichung eine fast zeitglobale Lösung besitzt. Mithilfe von Energieabschätzungen wird anschließend für 4-dimensionale global-hyperbolische Lorentz-Mannigfaltigkeiten gezeigt, dass unter der Annahme, dass die konstante Skalarkrümmung der konform äquivalenten Metrik nichtpositiv ist, eine zeitglobale Lösung der Yamabe-Gleichung existiert, die allerdings nicht notwendigerweise positiv ist. Außerdem wird gezeigt, dass, falls die H2-Norm der Skalarkrümmung bezüglich der gegebenen Metrik auf einem kompakten Zeitintervall auf eine bestimmte Weise beschränkt ist, die Lösung positiv auf diesem Zeitintervall ist. Hierbei wird ebenfalls angenommen, dass die konstante Skalarkrümmung der konform äquivalenten Metrik nichtpositiv ist. Falls zusätzlich hierzu gilt, dass die Skalarkrümmung bezüglich der gegebenen Metrik negativ ist und die Metrik gewisse Bedingungen erfüllt, dann ist die Lösung für alle Zeiten in einem kompakten Zeitintervall positiv, auf dem der Gradient der Skalarkrümmung auf eine bestimmte Weise beschränkt ist. In beiden Fällen folgt unter den angeführten Bedingungen die Existenz einer zeitglobalen positiven Lösung, falls M = I x Σ für ein beschränktes offenes Intervall I ist. Zum Schluss wird für M = R x Σ ein Beispiel für die Nichtexistenz einer globalen positiven Lösung angeführt.
Die vorliegende Arbeit gibt einen Abriss über die Grundlagen des Brandenburgisch-Preußischen Fürsorgeerziehungssystems am Beispiel des Brandenburgischen Mädchenfürsorgeheims in Prenzlau, das in den Jahren 1902 bis 1935 bestand. Basierend auf historischer und erziehungswissenschaftlicher Forschung werden die Lebens- und Arbeitsverhältnisse junger Mädchen und Frauen und Erzieherinnen im Fürsorgesystem epochenübergreifend aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund erfolgte (in der Forschung erstmalig) die Rekonstruktion des geografischen und sozialen Raums des Brandenburgischen Mädchenfürsorgeheims mit seinen Spezifika als Heim für ‚verwahrloste‘, schulentlassene Mädchen, also Mädchen und junge Frauen im Alter von 14 bis 21 bzw. 19 Jahren. Dabei wird die Anstalt als eigenes System betrachtet, das von der Gesellschaft durch herrschende Diskurse, Normsetzungen und ökonomische Rahmenbedingungen beeinflusst war, gleichzeitig aber ein eigenes Regelsystem in Form einer festen Tagesstruktur, Disziplinierungsmaßnahmen und religiösen Ritualen ausbildete und den historischen Akteur*innen sehr eigene Handlungsspielräume und Grenzen aufzeigte.
Grundlage der Arbeit sind ungedruckte und gedruckte Quellen wie die Verwaltungsberichte des Provinzialausschusses, die „Statistiken über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger und über die Zwangserziehung Jugendlicher“ des Preußischen Innenministeriums, zahlreiches Kartenmaterial und Gebäudezeichnungen, Verwaltungsunterlagen sowie vier persönliche Briefe von Zöglingen und Angehörigen. Die verfügbaren statistischen Angaben zu den Mädchen des Heims sind in Form von Diagrammen zusammengefasst, aufgearbeitet und der Arbeit angehängt worden.
Der Südtirolkonflikt findet aufgrund der ausgeprägten Beschäftigung mit dem zeitgleich stattfindenden Kalten Krieg in der deutschen Zeitgeschichtsforschung kaum Beachtung. Wenn auch nicht auf höchster Ebene, musste sich neben Italien und Österreich jedoch auch die Bundesrepublik über mehrere Jahrzehnte hinweg mit dem Südtirolkonflikt auseinander setzten, wodurch eine internationale Bedeutung dieses „Randthemas“ zu erkennen ist. Die Auswertung der Akten des Auswärtigen Amtes ab dem Zeitpunkt der Internationalisierung der Südtirolfrage vor der UNO 1959/60 zeigt, dass die Bundesrepublik eine Einmischung in den Konflikt stets vermeiden und Neutralität in dieser Frage wahren wollte. Wenngleich verschiedene Akteure auf die Bundesrepublik einzuwirken versuchten, hielt sie weitgehend an der strikten Zurückhaltung fest. Weder die Aufforderung durch die USA Österreich von einer UNO-Befassung abzubringen, noch die durch italienische Sicherheitskräfte verübten Menschenrechtsverletzungen an Südtirol-Aktivisten konnten die Bundesrepublik zu einem aktiven Eingreifen in den Konflikt bewegen. Erst als die Untergrundorganisation „Befreiungsauschuss Südtirol“ mit gewaltsamen Aktionen gegen Italien beginnt und sich die deutsche Öffentlichkeit zunehmend mit Südtirol auseinandersetzte, wurde die Bundesrepublik zu Reaktionen gezwungen. Hierbei hatte sich die Bundesrepublik gegenüber Italien nicht nur zu rechtfertigen, wenn vereinzelt deutsche Staatsbürger an gewaltsamen Aktionen in Südtirol beteiligt waren, sondern auch, wenn deutsche Politiker öffentlich Sympathie für die Belange Südtirols bekundeten. Als prominente Südtirol-Aktivisten Zuflucht in der Bundesrepublik suchten, geriet das Auswärtige Amt aufgrund der Gefährdung der guten Beziehungen zu Italien im Rahmen der europäischen Integration schnell in Panik. Besonders wenn die deutsche Presse über Südtirol berichtete und dabei Südtirol-Aktivisten zu Wort kommen ließ, wurde durch die italienische Öffentlichkeit und auf diplomatischer Ebene stets der Vorwurf des Pangermanismus erhoben, was das Auswärtige Amt ursprünglich vermieden wissen wollte. Auch als die Anschläge des Südtirolkonfliktes zu blutigen Höhepunkten gelangten, wird entgegen politischer Ankündigungen keine tiefere Zusammenarbeit mit italienischen Sicherheitsorganen umgesetzt und an der strikten Zurückhaltung bis zum Abschluss eines Autonomiestatuts für Südtirol festgehalten.
Der bislang in Deutschland und Frankreich sowie auf EU-Ebene geltende Rechtsrahmen ist grundsätzlich geeignet, um den Besonderheiten der Digitalwirtschaft Rechnung tragen zu können. Legislatives Handeln scheint insbesondere dort sinnvoll, wo es zur Effektivierung der Durchsetzung des bestehenden Rechts beiträgt. Dies betrifft unter anderem die Stärkung einstweiliger Maßnahmen, für deren Anwendung Frankreich als Vorbild dienen kann.
In den untersuchten Rechtsordnungen lässt sich ein inkrementeller Politikansatz beobachten: die Säulen des Wettbewerbsrechts werken sukzessive in den Blick genommen und gesetzgeberische Maßnahmen nur schrittweise vorgenommen.
Die in Deutschland und Frankreich geführten Diskussionen und bereits vorgenommenen gesetzgeberischen Maßnahmen deuten derzeit auf eine zunehmende Divergenz zwischen deutschem und französischem Wettbewerbsrecht bei den Antworten auf die Herausforderungen der Digitalwirtschaft hin. Zum einen, weil die in Deutschland vorgenommenen Änderungen der Zusammenschlusskontrolle in Frankreich nicht übernommen werden. Zum anderen, weil die in Deutschland diskutierten Vorschläge zur Reform der Missbrauchsaufsicht kaum auf das französische Recht übertragbar sind.
Menschenrechte lassen sich begreifen als Antworten auf exemplarische Unrechtserfahrungen, und ihr Grundanliegen ist es, die natürliche Freiheit des Menschen gegenüber ungerechtfertigten Beschränkungen durch die von Staaten und heute auch von supranationalen Organisationen ausgeübte Hoheitsgewalt zu schützen. Sie sind somit nicht nur elementare Rechtsverbürgungen. Sie künden auch von der Rolle des Individuums in der Gemeinschaft, und in ihnen spiegelt sich die Vorstellung vom Staat. Menschenrechte gelten als Errungenschaft der Neuzeit. Die geistesgeschichtlichen Wurzeln dieser mit der Natur des Menschen untrennbar verknüpften Rechte reichen jedoch weit zurück. Das vorliegende Werk zeichnet die historische Entwicklung der Menschenrechte von der Antike bis in die heutige Zeit nach.
Die Geschichte lebt!
(2020)
In „Die Geschichte lebt!“ skizziert der Autor fünf wichtige Prämissen zur erfolgreichen Entwicklung didaktischer Spielformen. Auf Basis seiner eigenen Tätigkeit als Game Designer exemplifiziert er diese anhand eigener digitaler und analoger Spielformen und erklärt anschaulich das eigene Vorgehen bei der Entwicklung von Serious Games und Lernspielen.
Die Konkurrenz schläft nie!
(2020)
Es gibt Hunderte, ja Tausende von Listen und Auflistungen im wissenschaftlichen Schaffen Alexander von Humboldts. Sie fügen sich ein in die diskontinuierliche Schreibweise des preußischen Forschers und sind in vielerlei Hinsicht nicht nur wie seine Schriften selbst als vielsprachig, sondern auch als viellogisch zu bezeichnen. Sie repräsentieren Schreibformen, auf welche Humboldt in seinen Amerikanischen Reisetagebüchern als dem wohl besten Zugang zu seinem Denk-, Schreib- und Wissenschaftsstil, aber auch in seinen gedruckten wissenschaftlichen Abhandlungen häufig zurückgriff. Es sind Listen einer Epistemologie ständiger Erweiterung. Sie markieren den Beginn einer transdisziplinären Wissenschaft, die von ihrer Aktualität nichts verloren hat. In unseren Zeiten ökologischer Katastrophen braucht es ein Denken, das unseren Planeten Erde in all seinen Zusammenhängen und Wechselwirkungen erschließt und Sorge dafür trägt, die verschiedenartigen Einwirkungen der Kulturen der Welt auf die Natur nicht länger zu vernachlässigen.
Clusterpolitik als Politikfeld an der Schnittstelle von Industrie-, Innovations- (F&E) und Regionalpolitik entwickelte sich Mitte der 1990er Jahre zuerst in einigen EU Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. Mit einem Abstand von rund 10 Jahren begann die Herausbildung als eigenes Politikfeld in Frankreich. Die europäische Ebene begann ebenfalls erst ab Mitte der 2000er Jahre im Zusammenhang mit der Lissabon Strategie sich intensiver mit Clustern und Clusterpolitik zu beschäftigen und entwickelte ab 2008 Jahren einen systematischen Politikansatz.
Der Anstoß zur Politikfeldentwicklung auf dem Gebiet der Clusterpolitik ging in Europa also gerade nicht von der EU-Ebene aus. Auch wenn das Politikfeld „EU-Clusterpolitik“ einem erheblichen Wandel im Zuge der Europa 2020 Strategie unterlag, findet eine Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Politiken durch die EU-Ebene bislang nicht statt und ist – soweit ersichtlich – von Seiten der EU auch nicht angestrebt. Die EU Clusterpolitik ist vielmehr komplementär und unterstützend zu den nationalen Politiken ausgerichtet.
In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, dass sich die drei clusterpolitischen Arenen EU, Deutschland, Frankreich weitestgehend unabhängig voneinander entwickelten und jeweils eigenen von unterschiedlichen Institutionen, Kontexten, Traditionen und Pfadabhängigkeiten bestimmten Logiken folgten. Sowohl der vertikale als auch der horizontale Verflechtungsgrad ist gering zwischen EU und Mitgliedsstaaten. Verflechtungsmuster beginnen gerade erst sich auszudifferenzieren. Jedoch sind Policy-Transfer oder sogar Policy-Learning Prozesse zwischen den drei Arenen EU, Deutschland und Frankreich schon in Ansätzen erkennbar.
Es gibt deutliche Unterschiede in den Clusterpolitiken Frankreichs und Deutschlands. Clusterpolitik wird in Deutschland in erster Linie auf Ebene der Länder konzipiert und implementiert, während sie in Frankreich nach wie vor vom Zentralstaat gesteuert wird – wenn auch mit zunehmend konzeptioneller Beteiligung der regionalen Ebene. Die Neuausrichtung der EU Clusterpolitik im Rahmen der Europa 2020 Strategie fand in Frankreich eine deutlich stärkere Resonanz als in Deutschland.
Die Handlungslogik hinter den clusterpolitischen Maßnahmen der EU mit Bezug zur Lissabon-Strategie lag in der Verbesserung der Innovationsfähigkeit – die Handlungslogik der clusterpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020 Strategie liegt in der Modernisierung der industriellen Basis Europas durch Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten. Die EU Clusterpolitik unterlag insofern einem erheblichen Wandel.
Die Rechtsformen und Instrumente der staatlichen Subventionierung von innovativen Tätigkeiten
(2020)
Die Unterstützung von Innovationen wurde von der Europäischen Union als prioritär eingestuft. Da es notwendig ist, diese Priorität umzusetzen, gaben die EU-Organe in Form von nicht verbindlichen Rechtsakten im Rahmen der Politik allgemeine Leitlinien für die Art und Weise an, wie die Mitgliedstaaten die Politik zur Unterstützung der Innovationstätigkeit führen sollen. Die Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer Unabhängigkeit Maßnahmen, Handlungsformen und Verfahren zur Unterstützung innovativer Aktivitäten festlegen. Bei den diesbezüglich eingeführten Vorschriften sollten jedoch die Leitlinien berücksichtigt werden, die sich aus den politischen Rechtsakten der EU ergeben. Die Arbeit versuchte festzustellen, ob der polnische Gesetzgeber, die aus der EU-Politik ableitbare Pflicht zur Förderung innovativer Aktivitäten insbesondere auch durch die Einführung von Mittel, Rechtsformen und Verfahren für die Erteilung von Beihilfen erfüllt hat.
In Kapitel eins (I) wurden die grundlegenden Konzepte der Forschung diskutiert, insbesondere das Konzept der innovativen Tätigkeit und Fragen im Zusammenhang mit der Rolle der staatlichen Beihilfen als Maßnahmen zur Unterstützung der innovativen Tätigkeit. Daher wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog diskutiert, mit dem die Verwaltung die Verpflichtungen aus der EU-Wachstumspolitik umsetzt. Das zweite Kapitel (II) befasst sich mit der Klassifizierung der Rechtsformen der Wirtschaftsverwaltung. In Kapitel drei (III) wurden die Rechtsformen und Verfahren für die Gewährung staatlicher Beihilfen vorgestellt. Besonders zwei Rechtsformen wurden beleuchtet, der Verwaltungsakt und der Vertrag, da auf deren Grundlage am häufigsten staatliche Beihilfen gewährt werden. Gegenstand der Analyse wurden insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsinstitution der Verwaltungsvertrag sowie der deutschen Zweistufentheorie.
Vor dem oben beschriebenen Hintergrund wurden in den dann folgenden Kapiteln vier (IV) und fünf (V) die Maßnahmen und Rechtsformen der Vergabe staatlicher Beihilfen speziell für innovative Tätigkeiten analysiert. Darüber hinaus wurde in Kapitel fünf (V) auch die Förderung von innovativen Tätigkeiten durch staatliche Beihilfen in Form eines Verwaltungsaktes analysiert. Es wurden spezielle rechtliche Institute (Handlungsformen) (einschließlich rechtlicher Maßnahmen) im Zusammenhang mit der Gewährung staatlicher Beihilfen in Sonderwirtschaftszonen sowie die Unterstützung innovativer Aktivitäten im Rahmen der Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten vorgestellt.
Ziel der Arbeit ist es das für die Steuerpraxis enorm bedeutsame Instrument der tatsächlichen Verständigung dogmatisch einzuordnen und deren Kriterien herauszuarbeiten. Die tatsächliche Verständigung ist insbesondere in Verfahren der steuerlichen Betriebsprüfung und der Steuerfahndung von Bedeutung, wenn über im Nachhinein nicht erforschbare Sachverhalte aufgrund der vorhandenen Beweismittel keine zureichende Bestimmtheit erlangt werden kann. Problematisch erscheint vor diesem Hintergrund, dass die bestehenden rechtlichen Anforderungen nicht im Verhältnis zur praktischen Bedeutung des Instruments stehen und in der Folge zahlreiche offene Fragen bestehen. Insbesondere auch das Verhältnis zum Strafrecht und der dort vorherrschenden - und vom Steuerrecht abweichenden - Verfahrensgrundsätze und Beweisregelungen führen dabei zu Konflikten, welche zu lösen sind.
Zentrale Fragestellungen sind dabei, ob eine Verständigung im Besteuerungsverfahren überhaupt möglich ist und wenn ja, welche Voraussetzungen an diese zu stellen sind. Schließlich wird auch auf die Frage eingegangen, ob eine Verknüpfung dieser Verständigung mit einem Steuerstrafverfahren möglich ist.
Die Arbeit untersucht die Anforderungen, welche an eine tatsächliche Verständigung als Instrument im Besteuerungsverfahren gestellt werden. Dabei wird insbesondere auf die Zulässigkeit und die Grenzen von Verständigungen und kooperativem Verwaltungshandeln im Steuerrecht eingegangen. Diese werden anhand der verfassungsrechtlichen und abgaberechtlichen Grundlagen bestimmt. Die Entwicklung der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung wird dabei nachvollzogen und unter Auswertung der hierzu ergangenen Fachliteratur gewürdigt.
Schließlich werden auch auf die Anforderungen von Verständigungen im Strafverfahren beleuchtet und die Möglichkeit untersucht inwiefern die steuerrechtliche tatsächliche Verständigung hier verwertet werden kann.
Ein wesentlicher Grund für den fortdauernden wirtschaftlichen Rückstand Ostdeutschlands, im Vergleich zu Westdeutschland, liegt am geringeren Gewicht technologieintensiver Branchen und, damit zusammenhängend, an fehlenden regionalen Wachstumszentren („Clustern“). Die Économie des conventions (EC), ein wirtschaftswissenschaftliches und wirtschaftssoziologisches Paradigma, das in Frankreich in den 80er Jahren entstanden ist, ermöglicht die Analyse von Unternehmen und Märkten und wurde für die vorliegende Dissertation verwendet, um unterschiedliche „Qualitätskonventionen“ in einer vergleichenden Analyse in der west- und ostdeutschen Maschinenbaubranche zu identifizieren. Anhand von Studien des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH), der Baden-Württembergischen Landesregierung und des Verbandes des Deutschen Maschinen- und Anlagenbaus e. V. (VDMA) wurde das Feld auf fünf ostdeutsche und acht baden-württembergische Raumordungsregionen eingegrenzt und ein qualitativer Stichprobenplan entwickelt. Empirisch wurden 21 leitfadengestützte Experteninterviews mit Geschäftsführern der Maschinen- und Anlagenbaubranche durchgeführt, die mit der Qualitativen Inhaltsanalyse methodisch ausgewertet und dann mit Bezug zur EC zu Idealtypen verdichtet wurden.
Im Ost-West-Vergleich zeigte sich, dass für ostdeutsche Unternehmen eine Entwicklung hin zum Systemanbieter, die Projekte koordinieren (Netzwerkkonvention), um damit auf (internationalen) Märkten höhere Preise durchzusetzen (Marktkonvention), am vielversprechendsten ist. Damit einher geht der Aufbau und die Aufrechterhaltung von Netzwerken (Netzwerkkonvention), die Herausforderung besteht aber darin, auch mit Wettbewerbern (Marktkonvention) vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Des Weiteren zeigte sich, dass bei öffentlich geförderten Verbundprojekten („Clusterpolitik“) die Marktkonvention ebenfalls nicht dominant sein darf bzw. sie zumindest Kompromisse mit anderen Konventionen eingehen muss, damit diese Netzwerke nicht nach Ende der Förderperiode auseinander fallen. Diese Befunde decken sich mit Arbeiten aus der Wirtschaftsgeographie und verwandter Fächer, bei denen gezeigt wurde, dass erst ein Gebilde aus spezifischen regionale Institutionen technologisches Lernen ermöglicht bzw. dass insbesondere die gleichzeitige Ausprägung von Konkurrenz- und Kooperationsprinzipien („Coopetition“) auf der gleichen Wertschöpfungsstufe, es Unternehmen ermöglicht, neue wettbewerbsfähige Produkte auf den Markt zu bringen. Eine theoretisch fundierte Clusterpolitik sollte daher nicht nur Vernetzungsaktivitäten (Netzwerkkonvention), sondern auch den Wettbewerb (Marktkonvention) im Cluster mit fördern. Im Fazit wurden dann die Instrumente, die in der Literatur genannt werden, um vorhandene Clusterstrukturen weiter zu entwickeln, mit der rekonstruierten Typologie der Qualitätskonventionen verknüpft.
Digitale Plattformen
(2020)
Obwohl digitale Plattformen vornehmlich von Großunternehmen betrieben werden, bieten sie klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) Potenziale zur Verbreitung innovativer Technologien und für den Ausbau ihres Geschäftsmodells. Für die Umsetzung digitaler Plattformen stehen Unternehmen mehrere Strategien zur Verfügung. Der Beitrag vergleicht und bewertet grundlegende Strategien am Beispiel eines Maschinenbauunternehmens. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Entscheidungsfindung von KMU.
Die Digitalisierung der Hochschulbildung wird seit circa 20 Jahren vorangetrieben, ist jedoch noch nicht in der Breite von Lehre und Studium angekommen. Die Anforderungen an Universitäten steigen, was sich unter anderem an den gesellschaftlichen Erwartungen nach mehr Internationalisierung, Heterogenität und Arbeitsmarktfähigkeit der Abschlüsse ablesen lässt. Neben der Umsetzung einzelner Leuchtturm-Projekte benötigt es für einen kontinuierlichen Wandel die Entwicklung einer lernfreundlichen Organisationskultur. Das Konzept der Communities of Practice (CoP) verbindet als soziale Lerntheorie den erforderlichen Paradigmenwechsel im Lehren und Lernen mit neuen Ansätzen der Organisationsentwicklung. Im Folgenden wird skizziert, wie E-Learning-Koordinatorinnen und -Koordinatoren in Studienbereichen formal in den Hochschulstrukturen verankert werden, CoP kultivieren und somit zur nachhaltigen Hochschulentwicklung beitragen können.