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#Gesellschaftslehre 9/10
(2023)
Das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht hat das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten und wiederholt beschäftigt. Insbesondere in den letzten drei Jahren hatte sich das Gericht erneut intensiv damit zu befassen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen zu formulieren. Der Beitrag analysiert überblicksartig, inwieweit es in seinen neueren Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt, ergänzt oder gar nachjustiert hat.
Der Text analysiert den Gesetzesentwurf des Kriminalpolitischen Kreises zur Regelung des Notwehrexzesses und des Putativnotwehrexzesses, veröffentlicht unter Hoven/Mitsch in GA 2023, S. 241 ff., ausgehend vom aktuellen Diskussionsstand in Rechtsprechung und Literatur. Im Schwerpunkt widmet er sich dem Anwendungsbereich des Regelungsvorschlags, insbesondere der Reichweite des intensiven Notwehrexzesses, der Erfassung des extensiven Notwehrexzesses sowie den Voraussetzungen eines entschuldigenden Putativnotwehrexzesses. Er beruht auf einem Kommentar, den die Verfasserin im Juni 2023 auf dem Online-Workshop „Ein neues Konzept der Notwehr“ des kriminalpolitischen Kreises gehalten hat. Der Vortragsstil wurde beibehalten.
§§ 78a GVG
(2023)
#WAT 5/6
(2023)
Animal Welfare Versus Commercial Animal Use. Commercial Use of Animals Outside Agriculture: The forms of commercial animal use beyond agriculture are diverse. This includes, for example, circuses and working with film animals. However, the associated animal welfare problems have so far not been discussed in great detail. The authorities work mainly with non-binding expert opinions instead of legal regulations. The various instruments of the executive branch in this area will be dealt with, as well as possible new perspectives for animal protection law - and its limits.
Thomas Brehl (1957–2010)
(2023)
Körper, Geist und Schule
(2023)
Der Schulalltag ist oft von fehlender Mitarbeit und mangelnder Motivation der Schüler:innen geprägt. Um diesen Umstand entgegenzuwirken und die Lernsituation zu verbessern, stellt das praxisorientierte Buch einen neuen Ansatz vor: Lernen ist ein körperlicher Prozess und im Unterricht müssen Körper und Geist gleichermaßen angesprochen werden. Als Resultat wird eine körperintegrierende Lerntheorie entwickelt, die den Körper als Ausgangspunkt für Lernprozesse versteht und die Methode vermittelt, im Unterricht mit und durch den Körper zu lernen. Es beinhaltet wichtige Hinweise und Anregungen für die Unterrichtsgestaltung und zeigt mögliche Entwicklungen für die Didaktik und die allgemeine Schullandschaft auf.
Militärische Organisationen
(2023)
Die Spezifik militärischer Organisationen als Organisationstypus lässt sich aus der Bestimmung von Kriegen als Trias von „Gewalt + Organisation + Legitimation“ ableiten. Der Kern des Typs liegt entsprechend zum einen darin, die Fähigkeit zum organisierten Kampf zu entwickeln, d. h., bei seinen Mitgliedern die Fähigkeit zu erzeugen, Gewalt strategisch einzusetzen und diese auch selbst zu ertragen, und zum anderen, die Etablierung dieser Fähigkeit und ihren Einsatz auch zu legitimieren. Der Beitrag arbeitet darüber hinaus die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei Subtypen militärischer Organisationen – reguläre Streitkräfte, private militärische Organisationen und Guerilla – heraus. Die Unterschiede liegen darin, wie sie sich legitimieren und finanzieren, wie sie ihr Personal akquirieren und ausbilden, und welche Bedeutung militärische Symbole und Rituale haben.
Militärische Sozialisation
(2023)
Zwar gibt es für jeden Beruf und in vielen Betrieben spezielle Ausbildungs- oder Traineeprogramme. Zumeist aber unterscheiden sich diese in Inhalt und der Art ihrer Vermittlung von der Ausbildung, die Soldaten und Soldatinnen erhalten. In diesem Beitrag wird der Begriff der militärischen Sozialisation in Bezug zu den neueren Konzeptionen des Sozialisationsbegriffs gesetzt. Danach werden verschiedene Sozialisationskonzepte, die auf die militärische Sozialisation angewendet wurden, vorgestellt. Dazu gehören Goffmans Theorie der totalen Institution, Foucaults Idee der Disziplinierung und entwicklungstheoretische Ansätze. Gezeigt wird aber auch, wie schwierig es ist, militärische Sozialisation empirisch zu fassen.
Hochwasser, Brände, Stromausfälle oder Vandalismus – Kulturgüter können durch verschiedene Ereignisse gefährdet oder gar zerstört werden. Die Notfallvorsorge für Kulturgüter gehört zwar zu den Kernaufgaben von Kultureinrichtungen, doch nach wie vor fehlen vielerorts die nötigen Ressourcen sowie eine konsequente Koordination aller für einen effektiven Kulturgutschutz notwendigen Partner. Das Diskussionspapier „Organisatorische Voraussetzungen der Notfallvorsorge für Kulturgüter“ fasst die bereits etablierten Methoden zur Notfallvorsorge zusammen und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung.
Der Umgang mit Diversität in militärischen Organisationen wird auf drei Ebenen diskutiert: Auf der ersten geht es um Gemeinsamkeiten und die typischen Diskurse um Vielfalt in den Streitkräften. Auf der zweiten wird aufgezeigt, wie unterschiedlich in den Streitkräften um Diversität gerungen wird. Auf der dritten Ebene wird auf die mikropolitischen Auseinandersetzungen innerhalb von Streitkräften eingegangen. Deutlich gemacht wird in dem Beitrag, wie vielfältig der Umgang mit Diversität in den Streitkräften ist.
Ramadan in der Schule
(2023)
Wenn Schüler:innen im Ramadan fasten, müssen Schulen sowohl die Religionsausübung respektieren, als auch ihrem Bildungsauftrag nachkommen. Die daraus erwachsenden Herausforderungen werden vor allem an die Lehrkräfte und weniger an formale Bildungsstrukturen adressiert. Beim Versuch, diese widersprüchlichen Erwartungen als einzelne Lehrkraft zu bewältigen, entstehen Risiken für Diskriminierung. Unser Beitrag zeigt damit beispielhaft den Zusammenhang von schulorganisatorischen Rahmenbedingungen und Diskriminierungsrisiken auf.
Dieser Beitrag arbeitet die Spezifik von Verwaltungen als besonderen Organisationstypen heraus. Verwaltungen werden typischerweise und orientiert an Weber als Prototypen von Organisationen angesehen. Das erschwert die Aufgabenstellung. Ankerpunkte für die Beobachtung der Verwaltung als Organisationstypus sind die Besonderheit ihres Entscheidens, das Verhältnis zu Politik und Öffentlichkeit, die Etappen von Verwaltungsreformen und die Frage, ob in der Veränderungsresistenz möglicherweise eine Spezifität von Verwaltungen liegen könnte.
Einleitung
(2023)
Nach der einleitenden Bemerkung, dass die alteuropäische (mittelalterliche und früh neuzeitliche) Identität grundsätzlich konfessionell bestimmt war (Heiraten, Vergabe von Ämtern, Kriegsbündnisse u. a. orientierten sich an der Konfession), gliederte der Referent seinen Vortrag in zwei Abschnitte:
Teil 1: Reflexion über die christliche Identität Alteuropas an der Schwelle vom Mittelalter zur Neuzeit
Teil 2: Die Folgen von Katholischer Reform, Reformation und Gegenreformation für die europäische Geschichte im Konfessionellen Zeitalter, mit einigen Ausblicken auf das aufgeklärte, säkulare 18. Jahrhundert
Fälle zum Zivilprozessrecht
(2023)
Verfahrensrechtliche Klausuren sind häufig Gegenstand des Pflichtfachstudiums, vor allem aber auch im Schwerpunktbereichsstudium Zivilrechtspflege. Dieser Band enthält 15 Fälle aus allen Gebieten des Zivilprozessrechts, also aus dem Erkenntnisverfahren sowie dem Zwangsvollstreckungsrecht. Die Bearbeitung der Klausuren soll der Aneignung des Stoffes, dessen Wiederholung und der Vorbereitung auf Prüfungen dienen. Die Autorin hat die Fälle konsequent nach der Ausbildungsrelevanz ausgewählt, behandelt Streitfragen und gibt Aufbautipps. Eine Einführung in die Fallbearbeitungstechnik im Zivilprozessrecht rundet das Werk ab. Vorteile auf einen Blickdas gesamte prüfungsrelevante Wissen in Klausurformzahlreiche didaktische Hinweise mit Anleitung zur Bearbeitung von ZPO-Klausuren. Die Neuauflage berücksichtigt den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
§§ 253-299a
(2023)
Die Kommentierung umfasst neben der Zivilprozessordnung auch die relevanten Nebengesetze (wie EGZPO, GVG, KapMuG und MediationsG) sowie das europäische und internationale Zivilprozessrecht. Selbstverständlich sind alle relevanten Gesetzesänderungen sowie die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre berücksichtigt.
Umfassende Kommentierung zum Verfahren vor den Landgerichten bis zum Urteil.
Das Denken von Rechtsverhältnissen her ist in der Wissenschaft vom öffentlichen Recht ein Politikum. Doch bestätigen sowohl rechtshistorische Rück-blicke als auch eine ebenenübergreifende Durchsicht des positiven Rechts die ubiquitäre Präsenz von Rechtsverhältnissen (auch) im Ius Publicum. Dieser Befund ebnet den Weg zur Programmatik der Rechtsverhältnislehre, die in vielerlei Hinsicht einen Eigen- und Mehrwert relationalen Rechtsdenkens ausweist. Das erklärt die seit geraumer Zeit (wieder) zunehmend hohe Anziehungskraft des Denkens in Rechtsverhältnissen für eine zeitgemäße Fortentwicklung der Rechtsdogmatik, in der sich wichtige Perspektivenerweiterungen und -wechsel abzeichnen.
Investment control has experienced a considerable increase in importance in M&A transactions, as it has been constantly adapted to real economic conditions and successively tightened. The result is a partially inconsistent review regime that contains value contradictions and creates legal uncertainties. In a comprehensive approach, this doctoral thesis analyzes the problems of the current investment control regime and states concrete reform proposals.
Auffälliges Verhalten von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag zeugt oftmals von den schwierigen Lebenssituationen, in denen sie aufwachsen. Für Lehr- und pädagogische Fachkräfte stellt der Umgang mit den daraus resultierenden Konflikten die größte Herausforderung dar. In diesem Buch werden Ansätze und Lösungen für das Verstehen und Handeln in schwierigen pädagogischen Situationen in der Schule vorgestellt. Außerdem bietet ein inklusiver Förderansatz Impulse für die Schulentwicklung zur Prävention auffälligen Verhaltens.
Die Wettbewerbsposition von Unternehmen zukunftsorientiert ausbauenPlattformen als strategisches Geschäftsmodell können die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Mittels eigener Plattformen koordinieren Unternehmen externe Wertschöpfung, setzen strategische Impulse am Markt und reduzieren gleichzeitig die Risiken von Innovationen.Die Stellung am Markt festigen, absichern oder ausbauenDer Autor vermittelt einen Eindruck von den Potenzialen plattformbasierter Geschäftsmodelle, wobei er auf mögliche Stolpersteine hinweist. Dieses Buch zeigt anhand von Beispielen erfolgreicher Pioniere, welche unternehmerischen Chancen die Integration externer Partner in die Wertschöpfungskette mit sich bringt. Zudem bietet es folgende Inhalte:Praxistauglicher Zugang zu den Grundlagen der Plattformökonomie durch sorgfältig zusammengestellte ChecklistenHandlungsempfehlungen für kleine und mittelständische Unternehmen für die Realisierung plattformbasierter GeschäftsmodelleEntscheider werden durch das wissenschaftlich-fundierte Vorgehensmodell von der Konzeption bis zur nachhaltigen Umsetzung begleitetPlattformbasierte Geschäftsmodelle - Neue Ansätze zur Erweiterung bestehender Businesskonzepte gewährt einen Blick hinter die Kulissen von Plattformen für Industrie und Handel und hilft, mögliche Synergien für Unternehmen und Geschäfte zu identifizieren und von den Möglichkeiten der Plattformökonomie zu profitieren.
Der Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Praxis der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) nach Art. 11 Abs. 4 EUV, dem weltweit ersten und einzigen Instrument transnationaler, partizipativer und digitaler Demokratie. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, welchen Beitrag die EBI zur weiteren Demokratisierung der EU leisten kann und auf welche Art und Weise insoweit noch weitere Verbesserungen erzielt werden können. Nach zehnjähriger Anwendungspraxis von 2012 bis 2022 liegen inzwischen ausreichend empirische Daten vor, um den Forschungsgegenstand umfassend zu erforschen und das Instrument mit Blick auf seinen von den EU-Institutionen versprochenen Legitimations- und Demokratisierungsbeitrag bewerten zu können. Insbesondere wird das EBI-Verfahren in dieser Arbeit auf seine empirisch nachweisbare Nutzung, auf seine prozedurale Nutzerfreundlichkeit sowie auf seine politische wie rechtliche Wirkmächtigkeit untersucht. Zum Zwecke der korrekten Kategorisierung, Bewertung sowie der nutzerfreundlichen Ausgestaltung des EBI-Verfahrens werden Vergleiche mit Bürger- und Volksinitiativverfahren in den EU-Mitgliedstaaten sowie mit Bürgerbeteiligungsverfahren auf EU-Ebene vorgenommen. Den empirischen und komparativen Analysen werden eine historische Analyse über die Genese der EBI seit dem EU-Verfassungskonvent sowie theoretisch-normative Überlegungen und praktische Untersuchungen zu unterschiedlichen beteiligungszentrierten Demokratiemodellen vorangestellt, um die EBI einzuordnen und die Steigerungsmöglichkeiten ihres Demokratisierungsbeitrags zu erschließen. Letzteres zielt schließlich auf die Frage nach der prozeduralen Kombination und Kompatibilität der EBI mit demokratischen Innovationen aus dem Bereich der deliberativen und direkten Demokratie ab. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick und unterbreitet umfassende EBI-Reformoptionen sowohl auf der primär- und sekundärrechtlichen als auch auf der informellen Ebene.
Die Regeln über den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen sind unebenes Gelände, denn sie führen in das Recht des Besitzes und namentlich des mittelbaren Besitzes, und hier ist vieles schwankender Boden. Oft geht es um widerstreitende Übereignungsgeschäfte im Zusammenhang mit der Kreditsicherung, so wie die Sicherungsübereignung von Vorbehaltsgut oder die mehrfache Sicherungsübereignung derselben Sache. Wenn ein Vorbehaltskäufer die ihm noch nicht gehörende Sache einer Bank zur Sicherheit übereignen will und ihr den Besitz zu vermitteln verspricht, erwirbt die Bank zwar kein Eigentum (§ 933 BGB). Aber wenn man der Bank den mittelbaren Besitz zuspricht, kann von ihr später ein anderer Sicherungsnehmer durch die Abtretung des aus dem Sicherungsvertrag entspringenden Herausgabeanspruchs der Bank gegen den Vorbehaltskäufer gutgläubig Eigentum erwerben (§ 934 Fall 1 BGB). So sehen es jedenfalls die meisten, und auch der Bundesgerichtshof hat 1968 in dem vielerörterten »Fräsmaschinen-Urteil« so entschieden.
Klimaschutzklagen
(2023)
The Paris Agreement enshrines the triad of mitigation, adaptation and resilience. In this connection, climate protection lawsuits are increasingly being filed. The question for the courts is whether or not they are functionally overburdened in view of the dimension of climate change and transformation. They will have to find a path between non-functional activism and misplaced restraint. Adapted from the usual introductory question for civil law cases, «Who wants what out of what from whom?», an overview of the subjects of dispute will be provided. Subsequently, the challenges of the courts of lower instance and the Federal Constitutional Court with regard to the separation of powers and the principle of democracy are presented. Particular attention is paid to the climate decision of the Federal Constitutional Court of March 24th, 2021.
Beinahe 30 Jahre lang glänzte die »Völkerfreundschaft« zwischen Kuba und der DDR im öffentlichen Diskurs der SED als Musterbeispiel ihres proletarischen Internationalismus. Doch die Rhetorik täuscht: Besonders in den Anfangsjahren der bilateralen Beziehungen nahmen die deutschen Kader ihre kubanischen »Genossen« in der Karibik als notorische Querschläger wahr, die mit ihrem Aufbegehren gegen den ideologischen Suprematieanspruch des Kremls die Stabilität des Ostblocks gefährdeten.
Anhand bislang unveröffentlichten Quellenmaterials aus deutschen und kubanischen Archiven veranschaulicht Antonia Bihlmayer die Bemühungen der Regierung Walter Ulbrichts, die widerspenstigen Sozialisten in der Karibik auf Moskau auszurichten. Auf politisch-ideologischer, wirtschaftlicher und kulturpolitischer Ebene analysiert ihre Studie zum einen die Charakteristika dieser sozialistischen Zivilisierungsmission. Zum anderen nimmt sie diejenigen Faktoren in den Blick, die dafür ausschlaggebend waren, dass sich diese beiden sozialistischen Enklaven ab Mitte der 1970er Jahre schließlich zu gleichwertigen »Juniorpartnern« der Sowjetunion entwickelten.
Die Umweltkrise zwingt zur Debatte über das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes. Mit dem Klimawandel nehmen nicht nur Extremwetterereignisse, Dürren und Hunger zu, sondern auch Gefahren für Demokratie und Frieden. Dass die Krise menschgemacht ist, bedeutet, dass Menschen ihre Freiheit bewusst oder unbewusst zu willkürlich, exzessiv und rücksichtslos gebraucht haben. Der Beitrag schlägt darum in Abkehr vom bisherigen Freiheitsdogma „tun und lassen, was man will“ eine alternative Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG vor. Erst wenn eine Grundpflicht für einen nachhaltigen Freiheitsgebrauch an die Seite des staatlichen Schutzauftrages gestellt wird, kann das Verfassungsrecht dem Ernst dieser Menschheitskrise gerecht werden.
Tiere
(2023)
The main reason for human dignity is our capacity for autonomy. By virtue of our gift of reason we can relativize our purposes in the interests of others and set limits for ourselves. This also gives rise to our duty to recognize and respect animals. From the recognition of every living being as an end in itself follows the duty to respect its intrinsic value. But since animals are not recognized de lege lata as legal subjects with their own rights and cannot adequately assert their interests, the right to rights based on their dignity remains only a moral one. Law that does not posit this right is immoral and therefore unjust.
Mit dem Klima wandelt sich auch notwendig die offene Gesellschaft. Und mit ihr wandelt sich wiederum auch die Verfassung(-sinterpretation). Periodisch wiederkehrende Gesundheits- und Sicherheitskrisen fordern eine dynamische Reaktion des Grundgesetzes auf mit ihnen einhergehende Probleme. In andauernden Krisen wie der Umweltkrise muss die Verfassung gleichzeitig in vielerlei Hinsicht nachhaltig sein. Dabei muss das, was wir unter Freiheit, Klima‑, Umwelt- oder Tierschutz verstehen, immer im Wandel bleiben.
Der "Smarte Hühnerstall"
(2023)
§ 219a StGB
(2023)
„Und damit ist der Gesetzentwurf angenommen“, heißt es am Freitag den 24. Juni 2022 um 10:33 Uhr im Deutschen Bundestag. Unter Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde soeben die Streichung des § 219a StGB beschlossen. § 219a StGB stellte es bis dahin unter Strafe, wenn Ärzt:innen frei zugänglich Informationen zum Schwangerschaftsabbruch etwa auf ihrer Website zur Verfügung stellten. Der vorliegende Beitrag gibt einen chronologischen Überblick über diese nun historische Norm von deren Entstehung bis zu ihrer jüngst beschlossenen Abschaffung.
Eine vollumfängliche Beleuchtung des § 219a StGB ist insbesondere aufgrund der divergierenden Ansichten zur Geschichte der Norm, des Normcharakters und der mit der Abschaffung einhergehenden weiteren Reformbestrebungen lohnenswert.
Sinnlose Gewalt?
(2023)