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Volle Souveränität?
(2021)
Nach Art. 7 Abs. 1 S. 1 des Vertrages zur abschließenden Regelung in Bezug aufDeutschland vom 12. September 1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag)1beendeten die Fran-zösische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das VereinigteKönigreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Ameri-ka„ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland alsGanzes“. Dies hatte, wie in dessen Art. 7 Abs. 1 S. 2 ausdrücklich niedergelegt, zurFolge, dass„die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Verein-barungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtun-gen der vier Mächte aufgelöst“wurden.2Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag stelltdemgemäß fest, dass das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inne-ren und äußeren Angelegenheiten erhalten habe. Nach dem Wortlaut des Vertrageshaben die Alliierten damit jegliche Rechte in Bezug auf Deutschland abgegeben,rechtliche Auswirkungen der Besatzungsgeschichte Deutschlands noch bis in dieheutige Zeit scheinen danach zunächst ausgeschlossen.In dem folgenden Beitrag soll diese aus heutiger Sicht selbstverständlich er-scheinende Hypothese kritisch hinterfragt und der Frage nachgegangen werden, obund inwieweit die Besatzungsgeschichte Deutschlands noch immer rechtliche Fol-gen zeitigt. Hierbei soll insbesondere auf Fragen der Fortgeltung alliierten Rechts,Eigentumsfragen sowie auf Fragen der Nachfolge in völkerrechtlichen Verträgeneingegangen werden.
Die schrumpfende Mittelschicht ist nicht nur in der Öffentlichkeit ein vieldiskutierter Themenbereich. Eine Vielzahl an wissenschaftlichen Fachdisziplinen setzt sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit der Mittelschicht im Kontext des Wandels von Schichtungsgefügen auseinander. Während die gesellschaftliche Mitte in Deutschland ein etabliertes Forschungsgebiet ist, liegen für Österreich hingegen bislang kaum Studien vor. Vor diesem Hintergrund vereint der Sammelband konzeptionelle und empirische Beiträge zur österreichischen Mittelschicht aus Soziologie, Politikwissenschaften, Staatswissenschaft, und Zeitgeschichte. Ziel ist die umfassende multidisziplinäre Darstellung des Status Quo der Mittelschicht in Österreich. Die Beiträge in diesem Sammelband bieten einen Überblick über historische Perspektiven, unterschiedliche Theorietraditionen, sowie gegenwärtige empirische Befunde und sozialpolitische Analysen.
Der abschließende Beitrag des multidisziplinären Sammelbands zielt darauf ab Perspektiven und Befunde zur Mittelschicht in Österreich aus der Soziologie, der Ökonomie, den Politikwissenschaften und der Zeitgeschichte zusammenzufassen und Verknüpfungen zwischen unterschiedlichen Analysen und Disziplinen zu benennen. Im Ergebnis liefert diese systematisierende Analyse der Beiträge einen umfassenden status quo der österreichischen Mitte in Hinblick auf Bildungserträge, Religionsausübung, Solidaritäts- und Abgrenzungsprozesse, Wahlverhalten, Vertrauen in Institutionen, psychische Gesundheit, Geschlechterungleichheit und vieles mehr. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion und werden neun Thesen zur jüngsten und zukünftigen Entwicklung der unter Druck stehenden gesellschaftlichen Mitte formulieren. Diese Thesen können als Beitrag zu einer laufenden gesellschaftspolitischen Debatte aber auch als Anregung für weitere sozialwissenschaftliche Forschung verstanden werden.
Einleitung
(2021)
Berühren changiert zwischen Buchstäblichkeit und Metaphorik. Gegenüber dem Distanzsinn des Sehens wird mit dem Berühren eine größere Unmittelbarkeit assoziiert. Doch die Möglichkeit des Kontaktes ist von Beginn an prekär. Das Berühren kann sich selbst nicht berühren. In das Berühren schiebt sich ein Dazwischen, das den Entzug dieser ambivalenten Figur bedingt. Diese aporetische Bestimmung des Berührens begründet das Unternehmen des Bandes. Jeder Eintrag wiederholt eine Bewegung des Berührens: In einzelnen Text- oder Bildlektüren werden Spuren verfolgt, die das Berühren im stetigen Sich-Entziehen in seinen mannigfaltigen Nachbarschaften hinterlässt. Die einzelnen Einträge generieren sich aus diesen Lektüren. Dabei spielt die Nachbarschaft der Einträge selbst eine tragende Rolle. So wird das Berühren zum produktiven Prinzip von Philologie als einer kollektiven Lektüre- und Schreibform.
Shakespeares Meteopoetik
(2021)
Shakespeare war zweifellos ›Meteopoet‹. Obwohl es die frühneuzeitliche Bühne, die ohne Kulisse, künstliches Licht und mit nur sehr beschränkten Requisiten auskam, vor allerhand Darstellungsprobleme stellen musste, bilden Wetterereignisse einen festen Bestandteil vieler seiner Dramen. Der über sechs Szenen andauernde Bühnensturm aus King Lear gehört zu den berühmtesten meteorologischen Momenten der westlichen Literatur. Schon in Julius Caesar, etwa sieben Jahre zuvor entstanden, leitet die Bühnenanweisung »Thunder and lightning« (JC 1.3; JC 2.2) ein sich über mehrere Auftritte erstreckendes Unwetter ein, das mit den damaligen Mitteln auf der Bühne inszeniert werden musste: Vermutlich kamen dabei in Holztrögen oder direkt auf dem die Bühne überspannenden Dachboden gerollte Kanonenkugeln und an Fäden geführte Feuerwerkskörper zum Einsatz, die Donner und Blitz simulierten. So auch in der Macbeth eröffnenden Hexenszene, zumindest lässt darauf die identische Bühnenanweisung schließen. Dass dieses Bühnenwetter hier nicht nur die übernatürliche Atmosphäre unterstützt, sondern tatsächlich auch meteorologisch relevant ist, verdeutlichen zwei Hinweise: Zum einen erfahren wir von Macbeth später selbst, dass er und seine Zeitgenossen den Hexen tatsächlich die Fähigkeit zuschrieben, das Wetter zu machen:
»Though you untie the winds, and let them fight / Against the churches« (Mac 4.1.52–53), ruft er den Hexen entgegen – es antworten drei Donnerschläge. Zum anderen berichten zwei Randfiguren von einem außergewöhnlichen Unwetter, das
just in der Nacht, in der Macbeth Duncan ermordet, gewütet hatte: »The night has been unruly: where we lay / The chimneys were blown down« (Mac 2.3.54–55), erzählt Lennox, eine Szene später ergänzt ein alter Mann, dass er zu seinen Lebzeiten keine vergleichbare »sore night« (Mac 2.4.3) gesehen habe. Wetterschilderungen vergleichbarer Art begegnen auch in Othello.
Art. 22 EuErbVO Rechtswahl
(2021)
Artikel 88 Verkauf der Ware
(2021)
Unterzeichnungsklausel
(2021)
Unterzeichnungsklausel
(2021)
Artikel 78 Zinsen
(2021)
Artikel 84 Vorteilsausgleich
(2021)
Artikel 84 Vorteilsausgleich
(2021)
Artikel 99 Inkrafttreten
(2021)
Artikel 78 Zinsen
(2021)