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"Microfilm" (1971) von Andrea Zanzotto ist ein hoch komplexes, intermediales Gebilde, das seit seiner erstmaligen Veröffentlichung der Zanzotto-Forschung große interpretative Schwierigkeiten bereitet hat. Die vorliegende Arbeit ist die erste umfassende Monographie zu "Microfilm". Nach Zanzottos eigener Aussage entstand "Microfilm" als künstlerische Reaktion auf die Katastrophe von Vajont vom 9. Oktober 1963, als ein Bergrutsch eine gewaltige Flutwelle auslöste, die über den Vajont-Staudamm hinweg ins Tal von Longarone stürzte. Der Hintergrund des Werkes gibt dem Autor den Anlass zu einem simulierten Hinterfragen des tragischen Ereignisses und zugleich seines eigenen Schaffens. Dies vollzieht sich in der Form einer trugbildhaften bildschriftlichen Komposition. Die Sinnlosigkeit der Katastrophe wiederholt sich in der diskontinuierlichen, hermetischen Form von Zanzottos Text.
Die Geschichte der Landtage in der SBZ und in der frühen DDR ist weithin in Vergessenheit geraten. Obwohl die allgemeine Forschungsmeinung ihnen bislang nur die Rolle einer Fußnote der Landesgeschichte beigemessen hat, besaßen die Parlamente in Wirklichkeit für die Nachkriegszeit eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.
Die vorliegende Studie untersucht am Beispiel der Landtage von Brandenburg und Thüringen den Wandel der Volksvertretungen von ihren Anfängen 1946 bis zur Auflösung 1952. Im Sinne einer vergleichenden Landesgeschichte werden die Parlamente nicht nur in den von der Besatzungsmacht vorgegebenen politischen und administrativen Rahmen eingeordnet, sondern es wird auch nach ihren strukturellen Gemeinsamkeiten und Besonderheiten gefragt. Das Augenmerk richtet sich zudem auf die Wandlung der Landtagsfraktionen von CDU und LDP: Pochten diese anfangs auf Eigenständigkeit und Gleichberechtigung, wurden sie rasch einem Prozess der politischen Anpassung und schließlich der Ausschaltung unterworfen. An dessen Ende stand die vollständige Unterordnung unter den Willen der Einheitspartei. Die Publikation versteht sich somit als ein Beitrag zum besseren Verständnis der Diktaturdurchsetzung in der SBZ/DDR auf Landesebene.
Deutsche Außenpolitik zu Beginn des 21. Jahrhunderts und die Linke im Spannungsfeld zwischen Nation und Internationalismus: Für Erhard Crome geht es um nicht weniger als die Frage, wie deutsche Außenpolitik von links gedacht und konzipiert werden sollte. In der vorliegenden Festschrift gehen Kolleginnen und Kollegen dieser Frage gemeinsam mit dem Jubilar nach. Ein Plädoyer für eine nicht-hegemoniale Verantwortung Deutschlands.
Zum Hundertsten nichts Neues
(2016)
E-Learning-Anwendungen bieten Chancen für die gesetzlich vorgeschriebene Inklusion von Lernenden mit Beeinträchtigungen. Die gleichberechtigte Teilhabe von blinden Lernenden an Veranstaltungen in virtuellen Klassenzimmern ist jedoch durch den synchronen, multimedialen Charakter und den hohen Informationsumfang dieser Lösungen kaum möglich.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Zugänglichkeit virtueller Klassenzimmer für blinde Nutzende, um eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe an synchronen, kollaborativen Lernszenarien zu ermöglichen. Im Rahmen einer Produktanalyse werden dazu virtuelle Klassenzimmer auf ihre Zugänglichkeit und bestehende Barrieren untersucht und Richtlinien für die zugängliche Gestaltung von virtuellen Klassenzimmern definiert. Anschließend wird ein alternatives Benutzungskonzept zur Darstellung und Bedienung virtueller Klassenzimmer auf einem zweidimensionalen taktilen Braille-Display entwickelt, um eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe blinder Lernender an synchronen Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Nach einer ersten Evaluation mit blinden Probanden erfolgt die prototypische Umsetzung des Benutzungskonzepts für ein Open-Source-Klassenzimmer. Die abschließende Evaluation der prototypischen Umsetzung zeigt die Verbesserung der Zugänglichkeit von virtuellen Klassenzimmern für blinde Lernende unter Verwendung eines taktilen Flächendisplays und bestätigt die Wirksamkeit der im Rahmen dieser Arbeit entwickelten Konzepte.
Der Autor wertet das Verwaltungsschriftgut in Brandenburg-Preußen und Kurhannover aus dem 18. Jahrhundert wissenschaftlich und in Teilen erstmalig aus. Der Fokus liegt dabei auf den vielen Akteuren, denn die Wirtschaftspolitik im 18. Jahrhundert ging im Wesentlichen von Beschwerden und Bitten der Untertanen aus. Wirtschaftspolitische Maßnahmen wie Fabrikgründungen, Monopole, Privilegien, Ein- und Ausfuhrverbote oder Zölle wurden im Wechselspiel von der Verwaltung mit den jeweils Betroffenen ausgehandelt. Von Diest stellt dabei die in der Forschung bisher weitverbreitete wirtschaftspolitische Theorie des Merkantilismus, nach der alle Wirtschaftskraft eines Staates auf einen zentral vom Monarchen vorgegebenen Plan ausgerichtet war, auf die Probe.
Wettbewerbsrecht
(2016)
Das Wettbewerbsrecht ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt, das den Begriff der "Lauterkeit" zur Feststellung der Zulässigkeit eines Geschäftsgebahrens verwendet. Das Rechtsgebiet wird daher in Abgrenzung zum europäischen Wettbewerbsrecht, das kartellrechtliche Fragen betrifft, auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet.
Von besonderer Bedeutung sind die Vorgaben der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), die es bei der Auslegung des UWG stets zu beachten gilt. Diese Richtlinie hat bereits 2008 zu einer Novellierung des UWG geführt. Zur weiteren klarstellenden Richtlinienumsetzung steht derzeit eine grundlegende Novellierung des UWG bevor.
Das Wettbewerbsrecht ist Gegenstand des Schwerpunktbereichsstudiums. Da sich die Materie vor allem aufgrund europäischer Einflüsse im ständigen Wandel befindet, ist das Bedürfnis an einem aktuellen, aber zugleich konsequent auf Studienbedürfnisse zugeschnittenen Lehrbuch groß.
Der Grundriss stellt das aktuelle Wettbewerbsrecht studiengerecht mit vielen Übersichten, Schemata, Beispielen und einer Übungsklausur mit Lösung dar.
Vorteile auf einen Blick
- kompakte Darstellung des geltenden Rechts
- mit vielen Einstiegsfällen und Beispielen
- vom Autor des Parallelwerks Kartellrecht in der Grundriss-Reihe
Zielgruppe
Für Studierende und alle, die sich auf einfache Weise in das Wettbewerbsrecht einarbeiten wollen.
Welche EU nach dem Brexit?
(2016)
The warm water geothermal reservoir below the village of Waiwera in New Zealand has been known by the native Maori for centuries. Development by the European immigrants began in 1863. Until the year 1969, the warm water flowing from all drilled wells was artesian. Due to overproduction, water up to 50 A degrees C now needs to be pumped to surface. Further, between 1975 and 1976, all warm water seeps on the beach of Waiwera ran dry. Within the context of sustainable water management, hydrogeological models must be developed as part of a management plan. Approaches of varying complexity have been set-up and applied since the 1980s. However, none of the models directly provide all results required for optimal water management. Answers are given simply to parts of the questions, nonetheless improving resource management of the geothermal reservoir.
In der modernen Kampfführung ist ein steigender Trend zu unbemannten und autonomen Systemen zu beobachten. Doch inwieweit gelingt es dem Recht, mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten? Ist der Einsatz vollautonomer Systeme noch mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar? Die Autorin untersucht zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Programmierung von vollautonomen Systemen und geht, sofern möglich, hierbei bereits auf technische Umsetzungsmöglichkeiten ein. Zugleich werden Grenzen der autonomen Entscheidungsfindung, wie z. B. bei der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit eines Angriffs, aufgezeigt. In einem zweiten Teil untersucht die Autorin die Problematik der Entscheidungs- und Legitimitätskette bei Einsätzen autonomer Systeme. Waren bisher stets einzelne Soldaten bzw. ihre Befehlshaber für Kriegsverbrechen verantwortlich, so stellt sich bei vollautonomen Systemen die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines rechtswidrigen Einsatzes. Inwieweit kann ein technischer Defekt oder die Fehlprogrammierung eines Systems noch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Befehlshabern und militärischem Personal führen? Hierbei werden die Lücken des geltenden Völkerstrafrechts deutlich, welches bisher nur begrenzt eine Strafbarkeit für Fahrlässigkeit und Unterlassen vorsieht.
Völkerrecht
(2016)