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In gewaltsamen Auseinandersetzungen mit nicht staatlichen Akteuren setzen Staaten zunehmend bewaffnete unbemannte Flugsysteme, sogenannte Drohnen, ein. Oft verläuft der Einsatz über Staatsgrenzen hinweg und ist von einer starken Asymmetrie zwischen der staatlichen und der nicht staatlichen Konfliktpartei geprägt. Der Verfasser untersucht derartige Einsätze vor dem Hintergrund des Rechts des nicht internationalen bewaffneten Konflikts. Er setzt sich kritisch mit den Problemen auseinander, die die Verwendung von Drohnen in solchen Auseinandersetzungen mit sich bringt: Inwieweit droht die Ausweitung des geografischen Anwendungsbereichs kriegsrechtlicher Standards zulasten der Menschenrechte, welche Modelle zur räumlichen Einhegung des Kriegsrechts sind denkbar? Dürfen zivile Opfer damit gerechtfertigt werden, dass unbemannte Systeme das Risiko für deren Verwender reduzieren? Wie beeinflusst die vermeintliche Präzision von Drohnen die Einhaltung der Pflicht zu Vorsichtsmaßnahmen? Bewertet werden auch spezifische Einsatztaktiken, etwa sogenannte „signature strikes“ oder die Ortung einer Zielperson mithilfe von Mobilfunkdaten.
Der Sportrechtevermarktungsvertrag als Gewinnabschöpfungsmodell bei Fußballvereinen in der Krise
(2016)
Es existiert bisher in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft keine umfassende Forschung zu Metaphern. Der vorliegende Band stellt einen wichtigen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke dar. Auf gut zwei Dritteln der Studie wird ein als 'Rechtsmetaphorologie' bezeichnetes Forschungsprogramm theoretisch und methodologisch fundiert. Sie bietet zunächst einen differenzierten Metaphernbegriff an, der das bislang gestörte Verhältnis der Rechtswissenschaft zu 'Metaphern' weitgehend klärt. Danach fokussiert sie auf die Erscheinungsform der hier sog. 'präskriptiven Metapher'. Diese und ihre Anerkennung werden insbesondere philosophisch und anthropologisch legitimiert. Rechtswissenschaftliche Begriffe sind wohl fast immer präskriptive Metaphern. Ein herausragendes Beispiel bieten der Begriff der 'Grundrechte' und die zentralen Begriffe ihrer Dogmatik. Ihre Geschichte bis in die Gegenwart wird im letzten Drittel rechtsmetaphorologisch begründet und in vielerlei Hinsicht neu erzählt