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Ein Ergebnis der interkulturellen Beziehungen in Südostasien sind die immer noch existierenden portugiesisch-basierten Kreolsprachen Papia Kristang und Macaísta, die zu Muttersprachen von Generationen von Menschen in Malakka und Macau geworden sind. Welche Faktoren bewirken den Sprachwandel dieser Idiome, und wie ist dieser erkennbar? Dieser Band beschäftigt sich nicht nur mit der Sprachdynamik der portugiesisch-basierten Kreolsprachen Südostasiens, sondern auch mit anderen wesentlichen Fragestellungen der Variationslinguistik. Als Basis dienen die Ergebnisse einer empirischen Datenerhebung, die insbesondere die Veränderungen im Sprachgebrauch dokumentieren. Darüber hinaus stellt der Autor neue Resultate hinsichtlich der Sprachidentifikationen vor, die nicht nur für die Kreolistik von Bedeutung sind, sondern auch fachübergreifend für das Interesse der allgemeinen Sprachwissenschaft.
Die Auswirkungen der reformierten Psychotherapierichtlinie auf die ambulante Patentenversorgung
(2020)
Zufriedenheitsanalysen durch Patientenbefragungen, wie in diesem Fall der neu entwickele und getestet Fragebogen (HNO-PROM), haben drei Säulen. Es kann zum einen eine bessere Patientenbindung geschaffen werden, die Qualität kann gemessen, verglichen und optimiert werden und es kann ein Mitarbeiterleitfaden im Sinne einer „Corporate Identity“ erstellt werden, welcher konkrete Managementimplikationen im Sinne von Handlungsimplikationen enthält. Der Leitgedanke des Qualitätsmanagements ist die Patientenorientierung im Sinne der Patientenzentrierten Medizin. Hierbei sollen nicht nur Wünsche und Bedürfnisse des Patienten erfüllt werden, sondern vorallem auch die Zufriedenheit gemessen und geplant werden. Gleichzeit muss man in diesem Zusammenhang die Behandlung der Patienten als Dienstleistung verstehen und die größtmögliche Zufriedenheit des Patienten als primäres Ziel setzen. Dies führt zu einer Kundenbindung dadurch, dass Patienten sowohl eine gleichbleibende Qualität erwarten können als auch und auch weiche Faktoren ihren Wünschen entsprechen werden. Corporate Identity mit dem Ziel als Unternehmen einheitlich für die Werte und damit die Qualität zu stehen.. Dies ermöglicht, das Wohlbefinden in der Vorstellung der Patienten beginnen zu lassen und dadurch Vertrauen zu schaffen. Alle drei Säulen haben nicht nur die Patientenzufriedenheit zum Ziel, sondern in gleichem Maße auch die Positionierung einer Institution auf dem Gesundheitsmarkt und damit die Verbesserung der Kosten-Nutzen-Rechnung durch ein positives Outcome. Damit fördern Zufriedenheitsanalysen nicht nur die ökonomische Position einer Abteilung, sondern behalten gleichermaßen die ethischen Aspekte einer Arzt-Patienten-Beziehung im Blick.
Arbeitnehmer werden in der heutigen Informationsgesellschaft immer häufiger, genauer und dadurch intensiver überwacht. Die moderne Technik bietet dem Arbeitgeber qualitativ und quantitativ immer bessere Kontrollmechanismen. Dabei werden die verschiedenen Überwachungsmethoden nicht selten heimlich angewandt, was das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers stark beeinträchtigt und sich oft in einer rechtlichen Grauzone abspielt.
Das Thema der Überwachung am Arbeitsplatz und der Datenschutz stehen in Deutschland insbesondere seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mittelpunkt juristischer Diskussionen. Im Gegensatz zum deutschen Recht fand die Diskussion zur Überwachung am Arbeitsplatz und zum Arbeitnehmerdatenschutz in der Türkei trotz der Regelung von Art. 419 tOR und der Verabschiedung des türkischen Datenschutzgesetzes im Jahr 2016 ihren verdienten Platz noch nicht.
Die Autorin nimmt zu den zentralen Streitfragen um die heimliche Überwachung am Arbeitsplatz in Deutschland und in der Türkei rechtsvergleichend Stellung und will somit zum einen in beiden Ländern das Bewusstsein für Persönlichkeits- und Datenschutz am Arbeitsplatz stärken, zum anderen herausfinden, ob die deutsche Vorgehensweise bei diesem Thema dem türkischen Gesetzgeber Lösungsalternativen bieten kann. Im Vordergrund der Untersuchungen stehen dabei die in der Praxis häufigsten heimlichen Überwachungsmethoden, die heimliche Videoüberwachung, die Überwachung durch Detektive, die Standortüberwachung durch GPS-Empfänger sowie die E-Mail-Überwachung.
Das Ziel der vorliegenden Dissertation war es herauszuarbeiten, ob Nachhaltigkeitsbewusstsein den Konsum von Luxusgütern beeinflusst und ob verschiedene Moderatoren einen Einfluss auf diesen Zusammenhang ausüben. Das Nachhaltigkeitsbewusstsein wurde dabei basierend auf dem von Balderjahn et al. (2013) entwickelten Consciousness-for-sustainable-consumption-Modell durch die ökologische, soziale und die ökonomische Nachhaltigkeit sowie ergänzend durch das Tierschutzbewusstsein und Bewusstsein für lokale Produktion repräsentiert. Als Moderatoren dienten das Streben nach sozialer Anerkennung und Prestige, Materialismus, Hedonismus und Traditionsbewusstsein. Für die Aufdeckung möglicher Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit und Luxuskonsum wurde eine Prädiktorenanalyse durchgeführt. Moderatorenanalysen offenbarten zusätzlich, ob ein Einfluss der verschiedenen Moderatoren auf die einzelnen Zusammenhänge vorlag. Die Untersuchung zeigte, dass jeweils das Umweltbewusstsein, das Bewusstsein für genügsamen Konsum sowie das Bewusstsein für schuldenfreien Konsum als Teil der ökonomischen Nachhaltigkeit und das Tierschutzbewusstsein einen Einfluss auf den Luxuskonsum ausüben. Darüber hinaus konnten insgesamt sieben Einflüsse durch die verschiedenen Moderatorvariablen auf die unterschiedlichen Zusammenhänge zwischen den Nachhaltigkeitsdimensionen und Luxuskonsum aufgedeckt werden.
Im internationalen Deliktsrecht kommt es immer wieder zu Friktionen, wenn das anwendbare Recht nicht dem Recht des Ortes der schädigenden Handlung entspricht. Der maßgebliche haftungsbegründende Verhaltensmaßstab ist für den Schädiger, der sich im Regelfall am Recht des Handlungsortes orientiert, in solchen Konstellationen nur schwer vorherzusehen. Der europäische Verordnungsgeber hat daher mit Art. 17 Rom-II-VO eine Norm geschaffen, die die „Berücksichtigung” von Sicherheits- und Verhaltensregeln des Handlungsortes unabhängig vom anwendbaren Recht allgemein anordnet. Diese „Berücksichtigung” statutsfremder Regeln ist ein Fremdkörper im hergebrachten Methodengefüge des kontinentalen IPR. Vor diesem Hintergrund untersucht Yannick Diehl Möglichkeiten zur Entwicklung einer tragfähigen dogmatischen Untermauerung der bisher zu großen Teilen diffus gebliebenen Rechtsfigur.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Einwirkungen des Unionsrechts auf Doppelbesteuerungsabkommen. Werden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten geschlossen, die zugleich Mitglied der Europäischen Union sind, haben diese zusätzlich das Unionsrecht, insbesondere die Grundfreiheiten und Richtlinien, zu beachten. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie das grundsätzlich vorrangige Unionsrecht auf die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen einwirkt, wann diese Regelungen dennoch anzuwenden sind und wie die Vorschriften für das jeweils nationale Steuerrecht sowie die Doppelbesteuerungsabkommen ausgestaltet werden dürfen.
Auf der Grundlage verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs schafft die Arbeit eine Grundlage für die verlässliche Beurteilung vorliegender und künftiger Fälle, findet dabei einen Ausgleich zwischen dem Unionsrecht und dem jeweils nationalen Steuerrecht und zeigt Möglichkeiten für die Staaten auf, Steuervermeidungsmodelle zu verhindern.
Die Reformation in Brandenburg gilt als Musterbeispiel einer obrigkeitlich initiierten und gesteuerten Fürstenreformation in einem nordostdeutschen Territorialstaat. Deshalb haben lange Zeit das Handeln und die Motive hauptsächlich der Landesherrschaft die Aufmerksamkeit der brandenburgischen Reformationsgeschichtsforschung auf sich vereinigt. Felix Engel erweitert diesen recht eng gesteckten Horizont, indem er die Perspektive »von unten« in seine Betrachtung einbezieht und systematisch ergründet, welche Mittel und Wege den städtischen Akteuren zu verschiedenen Phasen des Reformationsprozesses offenstanden, um die Umgestaltung ihrer kommunalen Kirchenwesen aktiv zu beeinflussen. Daher finden zunächst sowohl die strukturellen und ideellen Vorbedingungen als auch die Reformationsverläufe Berücksichtigung. Anschließend werden Kontinuitäten und Brüche sowie die Handlungsspielräume der beteiligten Protagonisten in zentralen Bereichen der städtischen Kirchenwesen analysiert.
Die Trennung von Werbung und Programm gilt als »Magna Charta« des Medienrechts. In der Medienpraxis scheinen jedoch andere Spielregeln zu herrschen: Werbung soll dort so unauffällig wie möglich in das redaktionelle Programm eingebaut werden, um mit dem potenziellen Käufer erfolgreich zu kommunizieren. Immer neue programmintegrierte Werbeformen entstehen, die Programme darauf ausrichten, Markenprodukte in Szene zu setzen. Dieser Widerspruch zwischen Recht und Praxis bildet den Hintergrund dieser Arbeit. Im Schwerpunkt wird der Rechtsbegriff der Schleichwerbung im nationalen Medienrecht untersucht. Für die Bestimmung der verbotenen programmintegrierten Werbeform im Fernsehen und Internet stellt der Rundfunkstaatsvertrag die entscheidende Rechtsgrundlage dar. Insbesondere spielt die Schleichwerbung im Zusammenhang mit dem Influencer-Marketing eine große Rolle und daher klärt die Arbeit, was Werbebetreibende in sozialen Medien beachten müssen. Ferner werden die Aktualität und Angemessenheit der heutigen Regeln analysiert. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis des Vereins der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.
In der Arbeit „Von der Studienaufnahme bis zum Studienabbruch“ strebt die Autorin an, das Phänomen des Studienabbruchs sowohl handlungstheoretisch einzubetten als auch längsschnittlich zu untersuchen und damit einen wichtigen Beitrag für die Hochschulforschung zu leisten. Die übergeordneten Fragestellungen der Arbeit lauten „Wie kann der Entscheidungsprozess zum Studienabbruch handlungstheoretisch beschrieben werden?“ und „Inwieweit kann ein Studienabbruch durch die Veränderung wesentlicher Einflussfaktoren, wie des studentischen Frames, empirisch erklärt werden?“. Zur Beantwortung dieser zwei übergeordneten Fragen wählt die Autorin die integrative Handlungstheorie und das Modell der Frame-Selektion von Hartmut Esser und Clemens Kroneberg. Anhand dieser entwickelt die Autorin im theoretischen Teil ihrer Arbeit ein Modell des Reframings in der Studieneingangsphase, was den Prozess der Entscheidung zum Studienabbruch bzw. Studienverbleib beschreibt. Die Wahl der Theorie begründet sie durch den aktuellen Forschungsstand zu Bildungsentscheidungen aus der soziologischen Bildungsforschung. Im Rahmen des abgeleiteten Modells stellt der Studienabbruch eine weitere allgemeine Bildungsentscheidung dar, die durch ein Reframing des Interpretationsrahmens der Studierenden (das sogenannte Frame) in der Studieneingangsphase verursacht werden kann. Dabei liegt der Fokus des Modells auf dem Prozess der Entscheidung, indem beschrieben wird, wie und durch welche Faktoren das ursprüngliche Frame, mit dem die Studienentscheidung getroffen wurde, in der Studieneingangsphase sich verändert und infolgedessen es zu einer wiederholten Bildungsentscheidung kommt. Mit dem empirischen Teil der Arbeit verfolgt die Autorin zwei Ziele. Zum einen werden die theoretischen Annahmen aus dem Modell zum Reframing in der Studieneingangsphase anhand von Wiederholungsbefragungen von Studierenden überprüft. Zum anderen untersucht die Autorin mithilfe dieser Daten die Entscheidung zum Studienabbruch für den deutschen Kontext erstmalig im Längsschnitt. Die empirischen Untersuchungen umfassen vier Teilstudien und orientieren sich chronologisch am theoretischen Modell. So wird zunächst in der Teilstudie I die messtheoretische Güte der Operationalisierung des studentischen Frames überprüft und anschließend Bestimmungsfaktoren des anfänglichen studentischen Frames zur Studienaufnahme betrachtet. Die Teilstudie II bietet eine Untersuchung zum Match zwischen den anfänglichen Erwartungen und der vorgefundenen Studienrealität in der Studieneingangsphase, wobei das Match anhand von individuellen und institutionellen Faktoren erklärt wird. Der Fokus der Teilstudie III liegt auf dem Ausmaß und den Bedingungsfaktoren der Veränderungen des Frames in der Studieneingangsphase. Letztlich bietet die Teilstudie IV erstmalig für die deutsche Hochschulforschung eine längsschnittliche Perspektive mit dem Fokus auf die zeitliche Veränderung des studentischen Frames zur Erklärung des Studienabbruchs und Studienverbleibs. Im Fazit diskutiert die Autorin Implikationen für die Weiterentwicklung des vorgeschlagenen theoretischen Modells, Implikationen für die zukünftige Forschung zum Studienabbruch und Implikationen für die Praxis an den Hochschulen zur Gestaltung der Studieneingangsphase und Prävention von Studienabbrüchen. Dabei kann sie vor allem für die Hochschulpraxis fünf große Themenbereiche identifizieren: der Umfang von unerfüllten Erwartungen der Studierenden; die Heterogenität der studentischen Frames bei der Studienaufnahme; der große Anteil an Studierenden, die mindestens einen Studiengangwechsel vollzogen haben; die phasenspezifische Veränderung des studentischen Frames und ihre Bedeutung für die Stabilisierung bzw. Destabilisierung der Studienentscheidung sowie die Bedeutung der inhaltlichen und qualitativen Gestaltung der Studieneingangsphase und des Studiums. Letztlich spricht sich die Autorin auch für eine Entstigmatisierung des Studienabbruchs aus.
Mit dieser Arbeit soll ein Vorschlag unterbreitet werden, wie gerichtliche Entscheidungen analysiert und bewertet werden können. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die von Karl Larenz aufgeworfene Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen eine richterliche Rechtsfortbildung als gelungen bezeichnet werden kann. Geht man in diesem Zusammenhang von der grundsätzlichen Annahme aus, dass sich die Auslegung und Rechtsfortbildung trennen lassen, werden für diese Arbeit im wesentlichen drei Dinge relevant: Zum einen stellt sich die Frage wie Richterrecht auszulegen ist, da nur bei Klärung des konkreten Inhalts einer Entscheidung ein qualitatives Urteil ermöglicht wird. Sodann stellt sich die Frage, wie die Kriterien zu entwickeln sind. Dabei schlägt diese Arbeit Wege vor, bestehende Kriterien zu untermauern und zu präzisieren und neue Maßstäbe selbst zu entwickeln. Eine Anwendung der entwickelten Kriterien soll zum Abschluss anhand der Delisting-Rechtsprechung des BGH erfolgen.
Bilder des Glaubens
(2020)
Medien prägen maßgeblich das öffentliche Bild von Religion in der modernen Gesellschaft, weshalb die Kirchen frühzeitig mediale Wege der Verkündigung suchten. Das Fernsehen als bedeutendstes Massenmedium in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts spielte dabei eine Schlüsselrolle. Von den Kirchen produzierte Unterhaltungsserien erreichten große Reichweiten, gleichzeitig entwickelte sich das bundesdeutsche Fernsehen zu einem Experimentierfeld für neue Praktiken der Religionsausübung. Alternative Glaubensformen gewannen an Aufmerksamkeit, etwa nichtchristliche Weltreligionen wie der Islam, Gläubige am Rande der Kirchen wie die Evangelikalen oder als »Sekten« geschmähte Gruppen wie die Zeugen Jehovas, aber auch spirituelle Phänomene wie Wahrsagerei, Okkultismus und »New Age«. Ronald Funke analysiert die zwischen den 1950er und 1980er Jahren im Fernsehen gezeigten Bilder des Glaubens in der Bundesrepublik und verdeutlicht, wie deren Inhalte durch enge Zusammenarbeit, aber auch durch Konflikte ausgehandelt wurden.
Hugo Greßmann (1877-1927) hat als einer der führenden Vertreter der Religionsgeschichtlichen Schule die religionsgeschichtliche Methode zur Geltung gebracht. Die biographisch-wissenschaftsgeschichtliche Studie stellt Greßmanns religionsgeschichtliches Programm dar, ordnet es in den wissenschaftshistorischen Kontext ein und zeigt seine Bedeutung für die weitere Wissenschaftsgeschichte auf.
Hugo Greßmann (1877-1927) hat als einer der führenden Vertreter der Religionsgeschichtlichen Schule die religionsgeschichtliche Methode zur Geltung gebracht. Die biographisch-wissenschaftsgeschichtliche Studie stellt Greßmanns religionsgeschichtliches Programm dar, ordnet es in den wissenschaftshistorischen Kontext ein und zeigt seine Bedeutung für die weitere Wissenschaftsgeschichte auf.
Die Kooperation von Schule und Jugendhilfe befindet sich aktuell im Wandel. Spätestens seit Beginn der 2000er-Jahre wird insbesondere von Seiten der Politik eine verstärkte Zusammenarbeit beider Institutionen gefordert. Die PISA-Studie des Jahres 2000 verdeutlichte die Chancenungleichheit unseres Bildungssystems und sorgte damit für eine Renaissance der Thematik. Zuletzt führten die Inklusionsdebatte und die Flüchtlingsströme, die Europa seit 2015 erreichen, sowie daraus folgende rechtspopulistische Tendenzen in Deutschland verstärkt zur Notwendigkeit, die Bildungswelten Jugendhilfe und Schule stärker zu vernetzen. Junge Menschen unterschiedlichster Personengruppen sollen besser ins Bildungssystem integriert und demokratiefeindlichem Gedankengut entgegengewirkt werden.
Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule ist somit aktuell stärker gefragt denn je. Sie gilt als komplexe Problemlösestrategie und wird mit einer Vielzahl positiver Erwartungen assoziiert. Sie soll auf bildungs- und sozialpolitische Fragen Antwort geben, den demokratischen Gedanken stärken und junge Menschen auf rasche technische und mediale Veränderungen im Arbeitsalltag vorbereiten. In der Theorie wird die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule als Allheilmittel angepriesen, doch wie gestaltet sich die Praxis?
Diese Studie geht dieser Frage nach, indem sie exemplarisch die Kooperation an der Bildungsstätte „Kurt Löwenstein“ im brandenburgischen Werneuchen aus der Sicht von Lehrkräften untersucht. Die Autorin wertet Leitfadeninterviews systematisch aus und kommt dabei zu überraschenden Ergebnissen. Die Studie legt Erfolgsfaktoren und Hemmnisse der Kooperation dar und liefert eine kritische und differenzierte Analyse des Ist-Zustandes.
Die Untersuchung widmet sich mit der Besteuerung von Ordensgemeinschaften einem bisher in der Rechtswissenschaft vernachlässigten Thema, aus dem größeren Themenbereich der Besteuerung des Dritten Sektors. Die Vernachlässigung verwundert, kommt den Ordensgemeinschaften doch seit Jahrhunderten mit denen von ihnen in Deutschland betriebenen sozialen Einrichtungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke in ansprechender Weise. Durch die Bearbeitung entsteht auch ein übergreifendes Bild des geltenden Besteuerungsregimes im Dritten Sektor und seiner Problemfelder.