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Die vorliegende Magisterarbeit beschäftigt sich mit der bemerkenswerten Renaissance des ›Geistes des Kapitalismus‹ als Kategorie sozialwissenschaftlicher Untersuchung. In ihrem Buch »Der neue Geist des Kapitalismus« greifen Luc Boltanski und Ève Chiapello bereits im Titel auf Max Webers religionssoziologische Schrift »Die Protestantischen Ethik und der Geist des Kapitalismus« zurück. Dieser zentralen Bezugnahme geht die vorliegende Arbeit mit Hilfe eines Konzeptionsvergleiches nach. Auf diese Weise werden die komplexen Beziehungen zu Weber, wie auch die Akzentuierung eines ›neuen‹ Geistes und damit einer spezifischen Differenz sichtbar. Über eine Rekonstruktion und kritische Betrachtung der zentralen Schlüsselbegriffe – Geist, Ideologie und Kapitalismus – und der beiden Theoriemodelle, werden wissenschaftsgeschichtliche und theoretische Hintergründe diskutiert. In der näheren Untersuchung zeigt sich, dass sich die ›Wiederbelebung‹ des kapitalistischen Geistes innerhalb von Boltanskis und Chiapellos Transformationsmodell als eine Erneuerung und Rekombination des Weberschen Instrumentariums in ein verändertes theoretisches Verständnis beschreiben lässt. Anknüpfungspunkte sind für die Autoren dabei auch seine herrschaftssoziologischen Überlegungen. Die These von einem neuen Geist ergibt sich hingegen aus einer Perspektive, die ideengeschichtlich Abstand nimmt von Webers Verständnis der Moderne als Rationalisierung.
Die vorliegende Studie geht der Frage nach, wie im Reichsstift Quedlinburg während der wettinischen Schutzherrschaft (1477/79–1698) die Herrschaft zwischen den fürstlichen Äbtissinnen, dem Stiftskapitel und den Schutzherren bzw. Erbvögten verteilt und organisiert war. Sie fragt danach, wie das Stift verfaßt war. Es wurde versucht, soweit es möglich ist, das Reichsstift Quedlinburg innerhalb eines Zeitraumes von gut 200 Jahren als politisches System zu analysieren. Um diese Frage beantworten zu können, werden in der Hauptsache zwei symbolische Handlungen untersucht: Introduktion und Huldigung. Im ersten Hauptteil werden die Herrschaftsrechte und -grundlagen aufgezeigt, um dann im folgenden Hauptteil Herrschaftsanspruch und -wirklichkeit dieser drei Herrschaftsträger anhand des Zeremonielles zu überprüfen. Zudem interessieren die Fragen, ob es im Untersuchungszeitraum zu Veränderungen der Stiftsverfassung kam, wenn ja, worin diese bestanden, von wem sie ausgegangen und wer davon wie betroffen war. Von Interesse ist ebenso der Zugriff der untersuchten Akteure auf die Stiftsuntertanen, deren Wahrnehmung von Herrschaft und wie sich diese ihnen präsentierte.
Kann die Schule demokratisch sein? Wie kann in einer demokratischen Gesellschaft – d.h. in einer Gesellschaft, die sich vom modernen Staat Rechte in jahrhundertelangen Kämpfen erstritten hat – Bildung so organisiert werden, dass am Ende der Schulzeit die Schüler den Weg aus ihrer Unmündigkeit gefunden haben und somit tatsächlich zu demokratischen Bürgern geworden sind? Der Staat spielt hierbei als Bildungsträger in der Betrachtung dieser Frage eine entscheidende Rolle, denn er ist es, der Herrschaft ausübt, womit auch die Schule – als Institution des Staates – automatisch in den Prozess von Herrschaftsausübung miteinbezogen wird und ihr eine signifikante Rolle in der Erziehung und Formung künftiger Herrschaftsempfänger zukommt. Daher kann sich die Frage nach einer demokratischen Schule nicht auf Regeln des Miteinanders beschränken, sondern muss sich jenen komplexen Strukturen annehmen, in die die Schule eingebettet ist.