Refine
Has Fulltext
- no (50) (remove)
Year of publication
- 2022 (50) (remove)
Document Type
- Doctoral Thesis (50) (remove)
Language
- German (50) (remove)
Is part of the Bibliography
- yes (50)
Keywords
- Kunstgeschichte (3)
- Antisemitismusforschung (2)
- Epigrafik (2)
- Friedhof (2)
- Holocaust (2)
- Judaistik (2)
- Jüdische Studien (2)
- Potsdam/Geschichte (2)
- Sepulkralkultur (2)
- internationale Beziehungen (2)
Institute
- Historisches Institut (14)
- Bürgerliches Recht (6)
- Institut für Jüdische Studien und Religionswissenschaft (4)
- Öffentliches Recht (4)
- Department Erziehungswissenschaft (3)
- Institut für Künste und Medien (3)
- Department Musik und Kunst (2)
- Institut für Biochemie und Biologie (2)
- Institut für Ernährungswissenschaft (2)
- Institut für Germanistik (2)
Das kolonisierte Heiligtum
(2022)
Während der Zeit des historischen Kolonialismus wurden in Völkerkundemuseen komplexe Formen rassistischer und religiöser Diskriminierung institutionalisiert, z.B. in den dort gültigen Ästhetik- und Kunstbegriffen. Viele der heutigen Museumsangestellten erklären sich deswegen zu Reformen bereit. Doch können sie sich tatsächlich vom Kolonialismus trennen? Ist eine Dekolonisation ethnologischer Museen mit kolonialer Beute je abschließend möglich? Am Beispiel umstrittener Heiligtümer lebender Kulturen untersucht Christoph Balzar das Verfahren der Musealisierung durch die Linse der Diskriminierungskritik. Im Fokus stehen dabei die Sammlungen der »Staatlichen Museen zu Berlin«.
In der fortwährenden Diskussion zur Familienbesteuerung bewertet der Autor vor dem Hintergrund des deutschen Verfassungsrechts die geltenden Regelungen und mögliche Reformmodelle rechtlich, steuerpolitisch und ökonomisch. Unter dem besonderen Blickwinkel eines seit mehr als 20 Jahren tätigen Steuerberaters kann der Autor die Wirkung des Splittingtarifs und deren Alternativen ökonomisch gut durchdringen.
Die Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen staatlichen Ordnung. Diese Schutzpflicht aus Art. 6 Abs. 1 GG geht deutlich über ein Abwehrrecht hinaus. Sie gebietet es, die Ehe zu schützen, ihr einen grundsätzlich unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung zu gewähren und innerfamiliär staatlicherseits keine bestimmte innereheliche Arbeits- und Aufgabenverteilung vorzuschreiben.
Die Ehe wird häufig als „Keimzelle“ jeglicher menschlichen Gesellschaft bezeichnet. Das erscheint folgerichtig und historisch bedeutsam. Im heutigen Zeitalter jedoch ist sie mehr oder weniger eine Erwerbs-, Konsum- und Verantwortungsgemeinschaft. Insofern stellt sich vornehmlich die Frage nach einer genügenden Rechtfertigung für die Gewährung eines Splittingtarifs.
Ausgangspunkt der umfassenden systematischen Darstellung ist die historischen Entwicklung in Deutschland und den angrenzenden Staaten; insbesondere der heutigen Europäischen Union. Denn in anderen Staaten werden bereits unterschiedliche Modelle wie beispielsweise die Einzel- oder Familienbesteuerung angewendet.
Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in und für die Familie in seine gesetzgeberischen Entscheidungen zwingend einzubeziehen. Es stellt sich demnach die Frage, ob beispielsweise seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting im Jahr 1957 relevante Veränderungen eingetreten sind, die eine Änderung der Familienbesteuerung rechtfertigen oder gar erfordern. Die zwischenzeitliche Anerkennung von Lebenspartnerschaften und die Ehe für alle sind Ausdruck einer solchen Veränderung. Sie implizieren die bereits eingetretenen Veränderungen der Lebensverhältnisse. Daher ist die politische Diskussion für eine Veränderung nachvollziehbar. Ob jedoch Alternativen vorzugswürdig sind, wird ausführlich dargestellt.
Pensionskassen
(2022)
Die Kapitalanlage von Pensionskassen in Investmentfonds wird dadurch erschwert, dass sich die sie betreffenden aufsichts- und steuerrechtlichen Normen widersprechen. Die den Pensionskassen aufsichtsrechtlich zugestandene Kaitalanlage, wird durch die aktuelle Lesart ihrer Steuerbefreiung beschränkt. Die Steuerbefreiung soll demnach entfallen, soweit die Pensionskasse durch die Kapitalanlage gewerbliche Einkünfte erzielt. Dann sei die dauernde Einkünfte- und Vermögensbindung für die Zwecke der Kasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c KStG nicht gesichert. Das benachteiligt die Pensionskassen bei der Erwirtschaftung von Rentenleistungen. Zugleich findet diese Lesart bei der Auslegung der entsprechenden steuerrechtlichen Normen keinen Zuspruch.
Die Zeit um 1600 markiert eine Zäsur in der Ausbildung junger Adliger, da neben der etablierten humanistischen Ausbildung zunehmend moderne Fremdsprachen und die institutionalisierte Ausbildung standesspezifischer Inhalte wie Fechten, Tanzen und Reiten an Bedeutung gewannen. Im vorliegenden Band werden die Ausbildungsgänge der Söhne dreier südwestdeutscher Freiherren- und Grafenfamilien in der Zeit des Späthumanismus untersucht. Dabei werden standesspezifische Bildungsstrategien herausgearbeitet und familiäre sowie konfessionelle Unterschiede aufgezeigt. Die Familien der Reichsgrafen orientierten sich – soweit es ihr Budget zuließ – einerseits am Fürstenstand, andererseits waren sie bestrebt, eigene Akzente zu setzen, sei es aus standespolitischen Erwägungen oder, weil sie eigenen Traditionen verpflichtet waren. Die systematische Auswertung breiter Quellenbestände förderte dabei auch eine Fülle an Informationen zu weiteren Wissensgebieten wie etwa der Reise-, Medizin-, Musikgeschichte oder der Alltagskultur zutage.
Die Arbeit ist ein Beitrag zu einer grundlegenden Diskussion der Kapitalmarktforschung, dem messbaren Erfolg „aktiver vs. passiver“ Investmentstrategien. Der Autor setzt sich kritisch mit den wesentlichen Anlagestrategien und Modellen für Indexprodukte auseinander und beleuchtet zugleich Closet Indexing bei aktiv gemanagten Investmentfonds. Das Ergebnis zeigt, dass Closet Indexing nicht nur sporadisch auftritt, sondern eine weit verbreitete Anlagestrategie in vielen vermeintlich aktiv gemanagten Aktieninvestmentfonds ist.
Während das nationale und das europäische Wettbewerbsrecht seit vielen Jahrzehnten eine differenzierte Regelung und wissenschaftliche Durchdringung erfahren haben, ist ein vergleichbarer wettbewerbsrechtlicher Normenbestand auf internationaler Ebene nicht zu verzeichnen. Diese Dissertation greift diese Forschungslücke auf und plädiert für die Schaffung eines internationalen, multilateralen Wettbewerbsrechts. Dabei wird der Bestand an hard-law und soft-law untersucht und als Ergebnis gefordert, neue multilaterale Wettbewerbsregelungen zu entwerfen. In institutioneller Hinsicht ist zu fragen, innerhalb welcher internationaler Organisation dies sinnvoll erfolgen kann. Insgesamt unternimmt die Dissertation den Versuch, mögliche Konturen einer globalen Wettbewerbsrechtsordnung aufzuzeigen und vertieft zu begründen.
Die betriebliche oder „arbeitsplatzorientierte Grundbildung (AoG)“ ist ein noch junges Forschungsgebiet der wissenschaftlichen Erwachsenenbildung. Neuerdings wenden sich auch betriebliche Kursangebote an die „Bildungsverlierer“ unseres Schulsystems, die mit z.T. massiven Problemen die Haupt- oder Sonderschule verlassen. Diese qualitative Studie ist dem Bereich der subjektwissenschaftlichen Lernforschung zuzuordnen. Sie rekonstruiert die subjektiven Lernbegründungen der formal gering literalisierten Beschäftigten, wenn sie an Grundbildungskursen am Arbeitsplatz teilnehmen. Die Studie zeigt auf, dass erhebliche lernbiografisch begründete Widerstände überwunden werden müssen, um – eingebettet in Anerkennungsverhältnisse im Kurs – zu persönlich bedeutsamem produktivem Lernen vorzudringen. Zunächst sind Freiwilligkeit und Teilnehmendenorientierung in Kursen häufig in Frage gestellt. Mehr oder weniger reflektierte Lernwiderstände mit defensiven Lerngründen werden insofern vom Autor als subjektiv sinnvolle Handlungsstrategien verstanden. Als lebenslang tätiger Praktiker erläutert der Autor, wie die Resultate der Studie für eine gute Praxis betrieblicher Grundbildung genutzt werden können.
Der Gefährdungsschaden
(2022)
Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Die allergische Kontaktdermatitis ist eine immunologisch bedingte Hauterkrankung mit insbesondere in den westlichen Industrienationen hoher und weiter ansteigender Prävalenz. Es handelt sich hierbei um eine Hypersensitivitätsreaktion vom Typ IV, die sich nach Allergenkontakt durch Juckreiz, Rötung, Bläschenbildung und Abschälung der Haut äußert. Zahlreiche Xenobiotika besitzen das Potenzial, Kontaktallergien auszulösen, darunter Konservierungsstoffe, Medikamente, Duftstoffe und Chemikalien. Die wirksamste Maßnahme zur Eindämmung der Erkrankung ist die Expositionsprophylaxe, also die Vermeidung des Kontakts mit den entsprechenden Substanzen. Dies wiederum setzt die Kenntnis des jeweiligen sensibilisierenden Potenzials einer Substanz voraus, dessen Bestimmung aus diesem Grund eine hohe toxikologische Relevanz besitzt. Zu diesem Zweck existieren von der OECD veröffentlichte Testleitlinien, welche auf entsprechend validierten Testmethoden basieren. Goldstandard bei der Prüfung auf hautsensibilisierendes Potenzial war über lange Zeit der murine Lokale Lymphknotentest. Seit der 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie, welche Tierversuche für Kosmetika und deren Inhaltsstoffe untersagt, wurden vermehrt Alternativmethoden in die OECD-Testleitlinien implementiert.. Die bestehenden in vitro Methoden sind jedoch alleinstehend nur begrenzt aussagekräftig, da sie lediglich singuläre Mechanismen bei der Entstehung einer Kontaktallergie abbilden. Die Entwicklung von Testmethoden, welche mehrere dieser Schlüsselereignisse berücksichtigen, erscheint daher richtungsweisend. Einen vielversprechenden Ansatz liefert hierbei der Loose-fit coculture-based sensitisation assay (LCSA), welcher eine Kokultur aus primären Keratinozyten und PBMC darstellt. Bei der Kokultivierung von Immunzellen mit anderen Zelltypen stellt sich allerdings die Frage, inwiefern die Nutzung von Zellen derselben Spender*innen (autologe Kokultur) bzw. verschiedener Spender*innen (allogene Kokultur) einen Einfluss nimmt. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen dieser Arbeit Hautzellen spenderspezifisch aus gezupften Haarfollikeln isoliert und der LCSA mit den generierten HFDK in autologen und allogenen Ansätzen verglichen. Zusätzlich wurde auch ein Vergleich zwischen der Nutzung von HFDK und NHK, welche aus humaner Vorhaut isoliert wurden, im LCSA durchgeführt. Dabei ergaben sich keine signifikanten Unterschiede zwischen autologen und allogenen Kokulturen bzw. zwischen der Verwendung von HFDK und NHK. Die Verwendung allogener Zellen aus anonymem Spendermaterial sowie die Nutzung von Keratinozyten aus unterschiedlichen Quellen scheint im Rahmen des LCSA problemlos möglich. Einige der getesteten Kontaktallergene, darunter DNCB und NiCl2, erwiesen sich im LCSA jedoch als problematisch und konnten nicht zufriedenstellend als sensibilisierend detektiert werden. Daher wurde eine Optimierung der Kokultur durch Verwendung ex vivo differenzierter Langerhans Zellen (MoLC) angestrebt, welche ein besseres Modell primärer epidermaler Langerhans Zellen darstellen als die dendritischen Zellen aus dem LCSA. Zusätzlich wurden weitere, den Erfolg der Kokultur beeinflussende Faktoren, wie die Art und Zusammensetzung des Mediums und die Kokultivierungsdauer, untersucht und angepasst. Das schlussendlich etablierte Kokultivierungsprotokoll führte zu einer maßgeblich verstärkten Expression von CD207 (Langerin) auf den MoLC, was auf eine wirkungsvolle Interaktion zwischen Haut- und Immunzellen in der Kokultur hindeutete. Des Weiteren konnten DNCB und NiCl2 im Gegensatz zum LCSA durch Verwendung des kostimulatorischen Moleküls CD86 sowie des Reifungsmarkers CD83 als Ausleseparameter eindeutig als Kontaktallergene identifiziert werden. Die Untersuchungen zur Kokultur von MoLC und HFDK wurden jeweils vergleichend in autologen und allogenen Ansätzen durchgeführt. Ähnlich wie beim LCSA kam es aber auch hier zu keinen signifikanten Unterschieden, weder hinsichtlich der Expression von Charakterisierungs- und Aktivierungsmarkern auf MoLC noch hinsichtlich der Zytokinsekretion in den Zellkulturüberstand. Die Hinweise aus zahlreichen Studien im Mausmodell, dass Zellen des angeborenen Immunsystems zur Erkennung von und Aktivierung durch allogene Zellen bzw. Gewebe in der Lage sind, bestätigten sich im Rahmen dieser Arbeit dementsprechend nicht. Aus diesem Grund wurden abschließend CD4+ T-Lymphozyten, die Effektorzellen des adaptiven Immunsystems, in die Kokultur aus MoLC und autologen bzw. allogenen HFDK integriert. Überraschenderweise traten auch hier keine verstärkten Aktivierungen in allogener Kokultur im Vergleich zur autologen Kokultur auf. Die Nutzung autologer Primärzellen scheint im Rahmen der hier getesteten Methoden nicht notwendig zu sein, was die Validierung von Kokulturen und deren Implementierung in die OECD-Testleitlinien erleichtern dürfte. Zuletzt wurde eine Kokultivierung primärer Haut- und Immunzellen auch im 3D-Vollhautmodell durchgeführt, wobei autologe MoLC in die Epidermisäquivalente entsprechender Modelle integriert werden sollten. Obwohl die erstellten Hautmodelle unter Verwendung autologer Haarfollikel-generierter Keratinozyten und Fibroblasten eine zufriedenstellende Differenzierung und Stratifizierung aufwiesen, gestaltete sich die Inkorporation der MoLC als problematisch und konnte im Rahmen dieser Arbeit nicht erreicht werden.
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit seiner Gründung in rationaler und emotionaler Auseinandersetzung mit Parlament und Öffentlichkeit. Wolfgang Geist untersucht in seiner Langzeitanalyse die wechselnde Stellung des Ausschusses im Bundestag und gegenüber dessen Fraktionen unter den sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten. So wird deutlich, welche Rolle der Ausschuss – auch in seiner besonderen Tätigkeit als Untersuchungsausschuss – in der Sicherheitspolitik der Bundesrepublik spielte sowie welcher Bedeutung der personellen Zusammensetzung und einzelnen politischen Akteuren zukam. Gleichzeitig hinterfragt er das Schlagwort »Parlamentsarmee«.
Der Jüdische Friedhof in Potsdam am Pfingstberg wurde 1743 angelegt und kontinuierlich bis in die NS-Zeit belegt. Bis Anfang des 21. Jahrhunderts gab es vereinzelte Begräbnisse mit Bezug zur alten Jüdischen Gemeinde Potsdams; mehrere Gedenkanlagen wurden errichtet. Mit mehr als 500 historischen Grabanlagen, seinem Ensemble aus Friedhofsbauten sowie aufgrund seiner Landschaftsarchitektur gehört dieser Ort heute zum UNESCO-Welterbe.
Teil 1 von Anke Geißler-Grünbergs Studie ist der Geschichte des Friedhofs gewidmet. Nach einem Blick auf die Rolle der Jüdischen Gemeinde Potsdams als Eigentümerin des Friedhofs erfolgt unter Auswertung von umfangreichem Archivmaterial eine detaillierte Darstellung der Geschichte des „Guten Ortes“. Eine Untersuchung sämtlicher Grabmale auf unterschiedliche Gestaltungsmerkmale visualisiert und rekonstruiert die Veränderungen in der erhaltenen Sepulkralkultur. Abschließend richtet sich der Fokus auf den Umgang mit dem Friedhof als Ort der Erinnerung.
Teil 2 bietet die Dokumentation von 370 Grabanlagen. Um den Friedhof in seiner Gesamtheit abzubilden, wurde die 1992 erfolgte Teildokumentation der 158 Grabsteine des gesamten ältesten Begräbnisfeldes ergänzend hinzugenommen. Mit mehr als 1.000 Fotos wird hier ein einmaliges Zeugnis der Brandenburger Juden dokumentiert.
Der Jüdische Friedhof in Potsdam am Pfingstberg wurde 1743 angelegt und kontinuierlich bis in die NS-Zeit belegt. Bis Anfang des 21. Jahrhunderts gab es vereinzelte Begräbnisse mit Bezug zur alten Jüdischen Gemeinde Potsdams; mehrere Gedenkanlagen wurden errichtet. Mit mehr als 500 historischen Grabanlagen, seinem Ensemble aus Friedhofsbauten sowie aufgrund seiner Landschaftsarchitektur gehört dieser Ort heute zum UNESCO-Welterbe.
Teil 1 von Anke Geißler-Grünbergs Studie ist der Geschichte des Friedhofs gewidmet. Nach einem Blick auf die Rolle der Jüdischen Gemeinde Potsdams als Eigentümerin des Friedhofs erfolgt unter Auswertung von umfangreichem Archivmaterial eine detaillierte Darstellung der Geschichte des „Guten Ortes“. Eine Untersuchung sämtlicher Grabmale auf unterschiedliche Gestaltungsmerkmale visualisiert und rekonstruiert die Veränderungen in der erhaltenen Sepulkralkultur. Abschließend richtet sich der Fokus auf den Umgang mit dem Friedhof als Ort der Erinnerung.
Teil 2 bietet die Dokumentation von 370 Grabanlagen. Um den Friedhof in seiner Gesamtheit abzubilden, wurde die 1992 erfolgte Teildokumentation der 158 Grabsteine des gesamten ältesten Begräbnisfeldes ergänzend hinzugenommen. Mit mehr als 1.000 Fotos wird hier ein einmaliges Zeugnis der Brandenburger Juden dokumentiert.
Vermögen vererben
(2022)
Die politische Regulierung der Vermögensweitergabe und individuelle Erbregelungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Das Vererben von Vermögen stabilisiert die Gesellschaftsordnung. Erbregelungen können soziale Ungleichheitsverhältnisse in die Zukunft fortschreiben oder zu Enttäuschungen übergangener Familienmitglieder führen. Da das Vererben soziale Gerechtigkeits- und Familienvorstellungen berührt, ist seine Regulierung politisch höchst umstritten. Obwohl die jährlich vererbten Vermögen in den letzten Jahren immer neue Rekordhöhen erreichten, ist die Vorgeschichte dieser gegenwärtigen Entwicklung bisher kaum erforscht.
Ronny Grundig untersucht den Wandel der Vermögensvererbung vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zum Ende der 1980er Jahre. Er blickt auf politische Regulierungen,
die Praktiken des Vererbens und die Aneignung des Erbes durch die Hinterbliebenen. Der Autor analysiert die Steuervermeidung Vermögender sowie Konflikte zwischen Erben und Erbinnen. Ebenso zeigt er den Wandel von Paar- und Familienbeziehungen beim Vererben, die sich in den Testamenten niederschlagen und die Verteilung der hinterlassenen Vermögen beeinflussen.
Die vorliegende Untersuchung zum internationalen Kryptowerterecht schafft einen umfassenden Überblick für die Praxis, indem eine systematische Analyse der Sachverhalte unter Berücksichtigung der technischen Besonderheiten, insbesondere der Blockchain, erfolgt. Kern der Arbeit stellen die vier untersuchten Sachverhalte dar, angefangen beim Mining, der Ausgabe neuer Kryptowerte im Rahmen eines ICO, Transaktionen auf dem Sekundärmarkt und der Prospekthaftung bei ICOs. Aus rechtlicher Sicht wird vor allem die Frage der internationalen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-VO und des anwendbaren Rechts nach der Rom I und II-VO behandelt. Zusätzlich werden Aspekte des Kapitalmarkt-IPR erörtert.
Ein Dach über Europa
(2022)
Wo ist Deutschlands Raketenabwehr? Diese Frage rückte nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland 2014 in den Fokus der Presseberichterstattung. Für die Abwehr von ballistischen Raketen ist die Flugabwehrraketentruppe der Luftwaffe zuständig. Im Ost-West-Konflikt schützten rund 18.600 deutsche Soldaten im Rahmen der Integrierten NATO-Luftverteidigung die westliche Allianz vor Luftangriffen durch den Warschauer Pakt. Nach der Wiedervereinigung befand sich der Luftverteidigungsgürtel des Bündnisses nicht nur in einer geografisch wirkungslosen Position, sondern ihm fehlte auch die Daseinsberechtigung. Mit seiner Auflösung ging ein erheblicher Abbau von Personal und Material der Flugabwehrraketenverbände einher. Nach der Neuausrichtung der Bundeswehr 2012 blieb diesem Dienstbereich der Luftwaffe nur noch ein Geschwader mit rund 2.300 Dienstposten. Der alte Feind war weg – und Deutschland nach 1989/90 umgeben von Freunden und Verbündeten. Warum also sollte die Regierung in eine Fähigkeit investieren, die Deutschland für sich selbst nicht brauchte?
Das Totenfürsorgerecht
(2022)
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit den allgegenwärtigen Fragen, welches rechtliche Schicksal der menschliche Körper nach dem Tod nimmt, ob der Leichnam vererbt wird und wer in welchem Umfang über ihn bestimmen darf. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass das Totenfürsorgerecht als wesentlicher Bestandteil des - im Grundgesetz als Staatszielbestimmung zu verankernden - sog. postmortalen Persönlichkeitsschutzes auf die Wahrung der Pietät ziele und zuvörderst dem Willen des Verstorbenen verpflichtet sei. Bei unbekanntem Verstorbenenwillen dürfe der Totenfürsorgeberechtigte aber in einigen wenigen Bereichen auch eigene Entscheidungen über den ihm anvertrauten Leichnam treffen. Der Umgang mit dem Leichnam lasse sich bislang keinem bekannten Rechtsinstitut zuordnen und stelle Gewohnheitsrecht dar. Gegenwärtig herrsche Rechtsunsicherheit. Zur Behebung des gesetzgeberischen Defizits schlägt die Autorin ein Bundesgesetz vor und unterbreitet hierfür einen Gesetzesvorschlag.
Die Conversos
(2022)
Das 15. Jahrhundert ist das Zeitalter der letzten Massenkonversionen zum Christentum auf der Iberischen Halbinsel. Unter starkem Druck und zum Teil mit Gewalt wurde die zuvor große jüdische Bevölkerung gedrängt, sich taufen zu lassen. Gleichwohl akzeptierten große Teile der christlichen Mehrheit die Neubekehrten nicht als gleichwertig und bezweifelten ihre Rechtgläubigkeit. Gegen diese Diskriminierung wandten sich immer wieder Geistliche und Gelehrte mit Predigten, Briefen und Denkschriften. Die vorliegende Studie zeichnet erstmals detailliert die wesentlichen Inhalte ihrer Theologie nach, ihre spezielle Auslegung der Bibel und deren Wurzeln in Recht und Tradition der lateinischen Kirche.