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„Die Gefahr eines Blackouts ist gegeben“ gab der Vorsitzende des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Gerd Landsberg, am 15. September 2022 in einem Interview mit der Welt am Sonntag bekannt. Diese Diagnose – hier bezogen auf mögliche Engpässe in der Energieversorgung im Winter 2022/23, die durch den kriegerischen Angriff Russlands auf die Ukraine zu drohen scheinen – reiht sich einer weiteren Perle gleich in die lange Kette unzähliger Krisendiagnosen der letzten Dekade ein, angesichts derer sich zunehmend der Eindruck einstellen muss, die Krise sei so etwas wie der neue Normalzustand. So ist seit etwas mehr als zehn Jahren die Klimakrise in aller Munde, die letzten drei Jahre wurden von der Corona-Krise dominiert, eine Energiekrise steht möglicherweise unmittelbar bevor.
Demokratie und politische Bildung stehen in einem sich zugewandten Verhältnis. Doch folgt daraus, dass politische Urteile stets demokratisch sein müssen? Der Beitrag diskutiert diese Frage vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatte um antidemokratische Bewegungen in der Gesellschaft, der Rolle politischer Bildung als Förderin von Demokratie und der individuellen Herausforderung für Lehrpersonen in der Unterrichtspraxis.
Qualitative Inhaltsanalyse
(2021)
Die qualitative Inhaltsanalyse dient als Auswertungsinstrument für Textmaterial, kann aber auch für die Analyse von Ton- und Bildmaterial genutzt werden. Anders als die quantitative Inhaltsanalyse zielt sie darauf ab, dem Material auch Informationen zu entnehmen, auf die ausschließlich interpretativ geschlossen werden kann. Die qualitative Inhaltsanalyse knüpft an die hermeneutische Tradition des Verstehens an. Der Verstehensprozess wird jedoch in einen vordefinierten, theorie- und regelgeleiteten Forschungsablauf gebettet, um dem wissenschaftlichen Anspruch an Systematik und Intersubjektivität nachzukommen.
Im Lehramtsstudium sollen Studierende grundlegende Fähigkeiten zur theoriegeleiteten Unterrichtsplanung erwerben.
In Übereinstimmung mit Modellen zur professionellen Handlungskompetenz von Lehrkräften wird hierbei meist angenommen, dass das im Studienverlauf erworbene Professionswissen eine wesentliche Grundlage für den Aufbau von Fähigkeiten zur Unterrichtsplanung bildet.
Lerngelegenheiten zur Anwendung dieses Professionswissens bieten vor allem schulpraktische Phasen im fortgeschrittenen Studienverlauf. Es wird aber ebenso angenommen, dass gerade Erfahrungen mit der Unterrichtsplanung den Aufbau von Professionswissen unterstützen.
Der Zusammenhang zwischen dem Ausmaß des Professionswissens und der Entwicklung von Planungsfähigkeit ist bisher unzureichend empirisch geklärt. Eine besondere methodische Herausforderung besteht darin, Planungsfähigkeiten sowohl möglichst authentisch als auch auf standardisierte Weise zu erfassen. Zur Untersuchung des genannten Zusammenhangs wurde eine längsschnittliche Studie im Prä-Post-Design bei angehenden Physiklehrkräften (N = 68 im Längsschnitt) an vier Universitäten durchgeführt.
Die Unterrichtsplanungsfähigkeit wurde mit Hilfe eines standardisierten Performanztests vor und nach dem Absolvieren eines Praxissemesters erfasst, indem als Standardsituation der Entwurf einer Unterrichtsstunde zum 3. Newton’schen Axiom unter definierten Zeitvorgaben im Praxissemester simuliert wurde. Zusätzlich wurden das fachliche, fachdidaktische und pädagogische Wissen der Studierenden mit Hilfe standardisierter Instrumente zu beiden Zeitpunkten erhoben, sowie die einschlägigen Lerngelegenheiten im Praxissemester über einen Fragebogen erfasst.
Sowohl für Unterrichtsplanungsfähigkeit als auch für alle Wissensvariablen können Zuwächse im Praxissemester beobachtet werden. Cross-Lagged-Panel-Analysen zeigen, dass insbesondere die Ausprägung des fachdidaktischen und pädagogischen Wissens der Studierenden am Beginn des Praxissemesters die Entwicklung von Unterrichtsplanungsfähigkeit begünstigt.
Schlussfolgerungen
(2023)
Erwartungsgemäß spielen die Traditionen der nationalstaatlichen Migrationspolitik weiterhin eine sehr wichtige Rolle, die Pfadabhängigkeit in diesem Politikfeld bleibt hoch. Die Verteilung der Zuständigkeiten in der Migrationspolitik und der Integration von Migranten in den Nationalstaaten ist nach wie vor sehr unterschiedlich. Bei der Umsetzung von Integrationsstrategien an der Basis sollte die jeweilige Politik auf das Profil sowohl der lokalen Migrantengemeinschaft als auch der einheimischen Bevölkerung zugeschnitten sein. Daneben sind ein besseres Migrationsmanagement in der lokalen Verwaltung und das Zusammenspiel von Top-down- und Bottom-up-Bemühungen zur Integration von Migranten von Bedeutung.
Integration von Zuwanderern
(2023)
Dieses Kapitel befasst sich mit der Beziehung zwischen der öffentlichen Meinung zur Migration und der Medienberichterstattung darüber. Verschiedene Erklärungsmodelle, darunter individuelle Merkmale, kulturelle Faktoren und der Einfluss von Medien und Politik, wurden vorgeschlagen, um die Einstellung der Öffentlichkeit gegenüber Migranten zu erklären. Es ist wichtig, den lokalen Kontext zu verstehen, da der Anteil der in den einzelnen Regionen und Städten lebenden Migranten sehr unterschiedlich ist. Die Bereitstellung korrekter statistischer Informationen, die Hervorhebung der Vielfalt der aktuellen Migrationsmuster in Europa und die Teilnahme an Medien- und öffentlichen Diskussionen sind Möglichkeiten, um die öffentliche Meinung auf lokaler Ebene zu beeinflussen.
In diesem einleitenden Kapitel beschreiben die Herausgeber die wichtigsten theoretischen Grundlagen der Analyse dieses Buches und den methodischen Ansatz. Der Kern des Buches besteht aus 14 länderspezifischen Kapiteln, die einen europäischen Vergleich ermöglichen und die zunehmende Varianz der migrationspolitischen Ansätze innerhalb und zwischen den europäischen Ländern aufzeigen. Der Grad der lokalen Autonomie, der Grad der Zentralisierung und die traditionellen Formen der Migrationspolitik sind Faktoren, die insbesondere die Möglichkeiten der lokalen Behörden beeinflussen, ihre eigene Integrationspolitik zu formulieren.
Deutschland
(2023)
Das Kapitel beginnt mit einem kurzen historischen Überblick über den Übergang Deutschlands im 20. und 21. Jahrhundert von einem Transit- und Auswanderungsland zu einem Einwanderungsland. Der nächste Teil des Kapitels befasst sich mit den Herausforderungen und Problemen der deutschen Einwanderungspolitik in einem föderalen Mehrebenensystem. Abschließend analysiert das Kapitel einige Trends in der deutschen Migrationspolitik seit der Flüchtlingskrise 2015, wie etwa Veränderungen im Parteiensystem und in den Konzepten, die der Migrationspolitik zugrunde liegen, um die Zuwanderung nach Deutschland besser zu steuern, zu kontrollieren und zu begrenzen.
Dieses Buch gibt einen Überblick über die europäische Migrationspolitik und die verschiedenen institutionellen Arrangements innerhalb und zwischen verschiedenen Akteuren wie Kommunalverwaltungen, lokalen Medien, lokaler Wirtschaft und lokalen zivilgesellschaftlichen Initiativen. Sowohl die Rolle der lokalen Behörden in diesem Politikfeld als auch ihre Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen oder Netzwerken sind noch zu wenig erforschte Themen der Forschung. Als Antwort darauf bietet dieses Buch eine Reihe von detaillierten Fallstudien, die sich auf die sechs Hauptgruppen nationaler und administrativer Traditionen in Europa konzentrieren: Germanische, skandinavische, napoleonische, südosteuropäische, mittelosteuropäische und angelsächsische.
Citizenship
(2024)
Editorial
(2023)
Leo Baeck
(2023)
Leo Baeck gilt als bedeutendster Repräsentant des deutschen Judentums in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und als Spiritus rector von dessen liberaler Richtung. Er entwickelte seinen Ansatz zu einer jüdischen Theologie in kritischer Auseinandersetzung mit dem zeitgenössischen Protestantismus. Als jüdischer Religionsphilosoph steht Baeck in einer Reihe mit Hermann Cohen (1842–1918), Franz Rosenzweig (1886–1929) und Martin Buber (1878–1965).
Eine veränderte Interozeption ist ein zentrales Korrelat der Anorexia nervosa (AN) und stellt einen potentiellen Ansatz in der Genesung der AN dar. Erste Ergebnisse zur Wirksamkeit von Yoga als körperorientierte Methode in der Therapie der AN sind vielversprechend. Dennoch liegen bislang unzureichende empirische Befunde bezüglich der Frage vor, auf welche Weise Yoga-Strategien und Yoga-Elemente wie Körperhaltungen, Entspannungs-, Atem-, und Meditationsübungen eingesetzt werden sollten. Vor diesem Hintergrund führten wir eine qualitative Pilotstudie mit einer Stichprobe von n=6 Patientinnen mit AN durch, die sich im Anschluss an eine klinische stationäre Behandlung in einer pädagogisch-therapeutischen Facheinrichtung der Jugend- und Eingliederungshilfe (SGB VIII/XII) befanden. Die Studienteilnehmerinnen erhielten eine einstündige Hatha-Yoga-Intervention über mindestens 12 Wochen. Nach der Yoga-Intervention wurden ½- bis 1-stündige halbstrukturierte Leitfadeninterviews zu den Erfahrungen mit den verwendeten Yoga-Strategien durchgeführt. Die Interviews wurden mittels Grounded Theory ausgewertet. Auf der obersten Analyseebene wurden 4 Kategorien differenziert: Angaben 1) zum Beschwerdebild der Studienteilnehmerinnen, 2) zu als hilfreich erlebten Elementen des therapeutischen Rahmens, 3) zu als hilfreich erlebten Yoga-Strategien sowie 4) zu subjektiv wahrgenommenen Konsequenzen der Yoga-Strategien. Bezüglich der als hilfreich erlebten Yoga-Strategien ergaben die Analysen 4 Subkategorien: Merkmale 1) der Bewegungselemente, 2) der Meditations- und Atemübungen, 3) der Entspannungsübungen sowie 4) allgemeine Hinweise zur Durchführung. Die Ergebnisse geben erste Hinweise für die Konzeption von Yoga in der Therapie der AN und zu potentiellen Wirkmechanismen. Weiterführende qualitative sowie quantitative Studien zu u. a. Wirksamkeit, Kontraindikationen oder Mediator- sowie Moderatorvariablen sind erforderlich, um das Potenzial von Yoga in der Therapie der AN noch besser bewerten zu können.
Keine Reform für die Zukunft
(2021)
Am 1. Januar 2021 trat die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Sie führte mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe ein: Durch das Zusammenspiel des neuen § 36k EEG 2021 mit der altbekannten EEG-Umlage fließt eine bei den Strom-Endverbrauchern erhobene Abgabe in die kommunalen Haushalte. Das kann auf keine Gesetzgebungskompetenz gestützt werden. Darüber hinaus führt die Deckelung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 in Verbindung mit § 36k EEG 2021 dazu, dass in verfassungswidriger Weise Bundesmittel den Gemeinden zur freien Verfügung gestellt werden.
Steigende Mieten?
(2022)
Vor dem Hintergrund rasant steigender Mieten in deutschen Großstädten untersuchen wir in einer neuen Studie die Auswirkungen von Gentrifizierung sowie von politischen Gegenmaßnahmen auf unterschiedliche Einkommensgruppen anhand eines quantitativen Modells für Berlin. Wir finden, dass eine Mietpreisbindung (wie der „Mietendeckel“) allen Haushalten, vor allem aber den ärmeren Haushalten, schadet. Andere Maßnahmen wie Neubau oder direkte Subventionen schneiden besser ab.
Die Herstellung von Produkten bindet Energie sowie auch materielle Ressourcen. Viel zu langsam entwickeln sich sowohl das Bewusstsein der Konsumenten sowie der Produzenten als auch gesetzgebende Aktivitäten, um zu einem nachhaltigen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu gelangen. In diesem Beitrag wird ein lokaler Remanufacturing-Ansatz vorgestellt, der es ermöglicht, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, lokale Unternehmen zu fördern und effiziente Lösungen für die regionale Wieder- und Weiterverwendung von Gütern anzubieten.
AUKUS und die strukturellen Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage im indo-pazifischen Raum
(2022)
In der DDR sollte die Rechtsprechung den Zielen der Politik und dem Aufbau sowie der Sicherung des Sozialismus dienen. Zur Verwirklichung dieser Ziele unternahm das SED-Regime insbesondere den Versuch, auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses Einfluss zu nehmen. Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte beleuchtet die Arbeit die sog. »Kaderarbeit« der DDR-Justiz sowie die wesentlichen Zulassungs-, Prüfungs-, Studien- und Weiterbildungsbedingungen. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war.
Mit dem Klima wandelt sich auch notwendig die offene Gesellschaft. Und mit ihr wandelt sich wiederum auch die Verfassung(-sinterpretation). Periodisch wiederkehrende Gesundheits- und Sicherheitskrisen fordern eine dynamische Reaktion des Grundgesetzes auf mit ihnen einhergehende Probleme. In andauernden Krisen wie der Umweltkrise muss die Verfassung gleichzeitig in vielerlei Hinsicht nachhaltig sein. Dabei muss das, was wir unter Freiheit, Klima‑, Umwelt- oder Tierschutz verstehen, immer im Wandel bleiben.
Kurzarbeitergeld
(2020)
Das Kurzarbeitergeld (nachfolgend: KuG) ist eines der wichtigsten Instrumente zur Überwindung der aktuellen Corona-Krise. Der Staat übernimmt einen Teil der Lohnkosten und hilft so, gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten und die Unternehmen zu entlasten. Kurzarbeit ist die vorübergehende Kürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit wegen Mangels an Arbeit bei entsprechender Minderung der Entgeltansprüche. Das KuG ersetzt den Teil des Entgelts, der in Folge des Arbeitsausfalls nicht erarbeitet und ausgezahlt werden kann. Ohne KuG läge das Wirtschaftsrisiko beim Arbeitgeber. Könnte er seine Mitarbeiter wegen der Corona-Krise nicht beschäftigen, würde er nach § 615 Satz 1 BGB den vollen Annahmeverzugslohn schulden. Davon entlastet ihn das Instrument der Kurzarbeit. Das KuG deckt die sog. „Nettoentgeltdifferenz“ zwischen dem bisherigen „Soll-Entgelt“ und dem nach Reduzierung von Arbeitszeit verbleibenden „Ist- Entgelt“ in Höhe von 60 % bzw. bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 % ab. Schon in der Finanzkrise 2008/2009 hat sich das KuG hervorragend bewährt, damit Unternehmen ihre Belegschaft behalten können, um nach Ende der Krise wieder voll „durchzustarten“.
„Zur rechten Zeit“ ist ein flüssig geschriebenes, gut lesbares und an ein breites Publikum gerichtetes Sachbuch. Es will die Geschichte der Bundesrepublik „unter dem Eindruck der gegenwärtigen rechten Konjunktur anders denn als gängige Erfolgsgeschichte“ (S. 10) erzählen. Die Autorinnen und Autoren sind nicht bestrebt, das Erfolgsnarrativ radikal zu dekonstruieren und damit den Forschungsertrag der Zeitgeschichtsschreibung zu ignorieren, wohl aber rekonstruieren sie Abschattungen und Brüche, die zeigen, dass der Prozess weniger geradlinig war als häufig angenommen – und dass seine Ergebnisse nicht irreversibel sind.
Welch ein Anblick für die Welt", notierte Joseph Goebbels geschockt in seinem Tagebuch. "Ein geistig zerrütteter zweiter Mann nach dem Führer. Grauenhaft und unausdenkbar." Da war Rudolf Hess soeben zu seinem mysteriösen Flug nach England aufgebrochen, um im Alleingang Frieden zu stiften. Wer war dieser von Rätseln umgebene Mann, der wie ein Schatten Hitlers wirkte, in Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt wurde und nach seinem Tod in Spandau zu einer Ikone der Neonazis werden sollte? Manfred Görtemaker legt die erste grundlegende Biographie vor, die mit neuen Quellen einen präzisen Einblick in die Chefetage des NS-Regimes ermöglicht. Der Potsdamer Zeithistoriker Manfred Görtemaker hat fast zwanzig Jahre lang an dieser akribisch recherchierten Biographie gearbeitet. Erstmals konnte er ca. 4.100 Briefe und 50.000 Blatt Schriftwechsel aus dem Hess-Nachlass im Berner Bundesarchiv auswerten, mit einer Sondergenehmigung die Papiere von Lord Selkirk of Douglas, dem Sohn des Duke of Hamilton, zu dem Hess nach Schottland flog, einsehen sowie eine beeindruckende Zahl von weiteren bislang unerschlossenen Archivalien heranziehen. Das Resultat ist das Lebensbild des Mannes, der von Anfang an mit Hitler durch dick und dünn ging, dessen wachsende Machtfülle wie ein Alter Ego verwaltete und über dessen Einfluss als "Stellvertreter des Führers" sich kein Rivale Illusionen machte. Manfred Görtemaker konnte als Erster Briefe und Schriften aus dem Nachlass von Rudolf Hess auswerten Hitlers treuester Paladin in einer präzisen biographischen Rekonstruktion Eine exemplarische Studie darüber, wie jemand zum Nazi wird
The successful Austrian pop-musician Andreas Gabalier has devoted several of his songs to his Styrian homeland. Gabalier's work and performance has often been per-ceived as nationalist. When analyzing some of his lyrics, an astonishing observation can be made: Most references to the »homeland« are backward-looking. This article argues that the remarkable lack of a national »future« in Gabalier's work is charac-teristic for contemporary nationalist manifestations, not only in popular culture, but also in ideologies and politics. The article introduces a new typology of nationalist movements. With regard to the character of the related nation-state, three types are discussed: »constructive nationalism« whereby the nationalist movement strives for a future sovereign nation state; »maintaining nationalism« wherein a nation state already exists; and »reconstructive nationalism« where nationalists believe that the nation state has lost its independence, sovereignty, and freedom in the course of globalization and hope for a reconstruction. However, these types are defined here as »ideal types« in a Weberian sense and will hardly be found in their »pure« forms in history or social reality.
Der vorliegende Beitrag informiert über 14 deutschsprachige Programme zur Prävention und Intervention bei Hatespeech unter Kindern und Jugendlichen (Jahrgangsstufen 5–12). Inhalte und Durchführungsmodalitäten der Programme sowie Ergebnisse einer kriteriengeleiteten Qualitätseinschätzung anhand von fünf Kriterien werden im Hinblick auf deren Anwendung in der schulischen Praxis beschrieben und erörtert. Der Überblick über Schwerpunkte, Stärken und Entwicklungspotentiale schulbezogener Hatespeech-Programme ermöglicht Leser*innen eine informierte Entscheidung über den Einsatz der Programme in der Schule sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Während zur Geschichte des Strafrechts in der alten Bundesrepublik bislang lediglich überblicksartige Gesamtdarstellungen und Monographien zu einzelnen Deliktsbereichen existierten, nimmt dieser Band einige prägnante Facetten des Besonderen Teils detailreich in den Blick und setzt damit das Projekt fort, das die Herausgeber 2020 mit dem bereits erschienenen Band zum Allgemeinen Teil begonnen haben. Auch hier interessieren die einzelnen Teilbereiche weniger dogmengeschichtlich als in ihrer Interaktion mit der Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen Veränderungen. Die individuellen Zugänge, die die Autorinnen und Autoren hierzu gesucht haben, sollen in ihrer methodischen Vielfalt durchaus als Experiment verstanden werden.
Raub mit Luftpumpe
(2023)
Strafbares Heldentum?
(2022)
Heldentum ist kein Straftatbestand. Dennoch kann ein Verhalten, das man ethisch als „heldenhaft“ bewerten würde, straftatbestandsmäßig sein. Leonidas und seine Mitstreiter waren Helden, obwohl sie vorsätzlich viele Perser getötet haben. Strafbar allerdings ist solches Heldentum nicht, sofern es gerechtfertigt oder wenigstens entschuldigt ist. Eine Tat, die nicht gerechtfertigt oder entschuldigt ist, würde man wahrscheinlich auch nicht „heldenhaft“ nennen. Diese Auszeichnung verdienen vor allem Menschen, die ohne Rücksicht auf eigene Sicherheit viel riskieren, sich selbst in Gefahr begeben oder sogar darin „umkommen“, weil sie jemanden, der in Gefahr ist, retten wollen. Dass ein zusätzliches Risiko einer solchen Aktion die Begründung eigener Strafbarkeit sein könnte, überrascht vielleicht. Jedoch besteht das Risiko des Bestraftwerdens, wenn das Strafrecht falsch angewendet wird. Abstrakt gibt es dieses Risiko immer. Strafrechtsanwendende sind nicht unfehlbar, Strafgesetzgebende auch nicht. Aber das Risiko ist verringerbar. Wo der Gesetzgeber keine oder ausfüllungsbedürftige Normen geschaffen hat, sollte die Strafrechtslehre falschen Strafentscheidungen entgegenwirken, indem sie den Gerichten klare Handlungsanweisungen gibt. Die richtige konkrete Einzelfallentscheidung muss sich idealerweise abstrakt bereits in den strafrechtlichen Regeln abzeichnen. Der Held in spe sollte schon anhand des Gesetzes und seiner Erläuterungen durch die wissenschaftliche Literatur erkennen können, wo seine mutige Selbstaufopferung de lege lata in strafbaren Aktionismus umzuschlagen droht. Das kann ihm gegenwärtig noch nicht garantiert werden. Denn bei den Themen, die Gegenstand dieser Abhandlung sind, existiert noch erheblicher Normsetzungs- und Normerläuterungsbedarf.
Der Fall thematisiert klassische und neuartige Probleme der Rechtfertigungsdogmatik im Strafrecht. Neben dem Fehlen eines subjektiven Rechtfertigungselements sind Probleme des § 32 StGB zu bewältigen, die darauf beruhen, dass (scheinbar) weder auf der Seite des Angreifers noch auf der Seite des Angegriffenen ein Mensch unmittelbar am Konflikt beteiligt ist.
Rspr. und Strafrechtswissenschaft tun sich schwer mit der Behandlung von Taten, deren Akteure als „Lebensmittelerpresser“ bezeichnet werden. Das hat der Fall gezeigt, über den der 1. Strafsenat des BGH am BGH 5.6.2019 nach Revision des Angekl. gegen die Verurteilung durch das LG Ravensburg entschieden hat. Sowohl das Gericht als auch die Kommentatoren der BGH-Entscheidung beschäftigen sich ausführlich mit den Problemen des Rücktritts vom Versuch (§ STGB § 24 StGB). Die Tatbestandsmerkmale der (versuchten) qualifizierten räuberischen Erpressung werden hingegen fast gänzlich außer Acht gelassen. Bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass schon die Erfüllung des Grundtatbestandes „versuchte Erpressung“ (§§ STGB § 253, STGB § 22 StGB) zweifelhaft ist und einer nicht ganz unkomplizierten Begründung bedarf. Erst recht problematisch sind sodann sämtliche Qualifikationsstufen, also §§ STGB § 255, STGB § 250 und STGB § 251 StGB. Der BGH und die Literatur – so hat es den Anschein − erachten dies als weitgehend unproblematisch. Am Beispiel des Friedrichshafener Falles soll aufgezeigt werden, was gegen eine Strafbarkeit des Täters aus §§ STGB § 253, STGB § 255, STGB § 250, STGB § 251, STGB § 22 StGB sprechen könnte und wie sich die Bedenken – teilweise − überwinden lassen.
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
Deutsche Bürger
(2021)
Vorwort
(2021)
Brandenburg ist das einzige ostdeutsche Bundesland, in dem die SPD seit 1990 durchgängig die Regierung führt. Dennoch hat Brandenburg den höchsten Anteil rechts motivierter Gewalttaten – und immer wieder feiern hier rechte Parteien bemerkenswerte Erfolge. In vier von sieben Legislaturperioden bildeten sie sogar Fraktionen im Landtag. Renommierte Fachleute aus Politik- und Sozialwissenschaften analysieren in diesem Band die politische Kultur des Bundeslands und die Landschaft der Rechtaußenparteien in den Jahren 1990 bis 2020 und stellen dabei Kontinuitäten wie Brüche heraus. Gegenstand der Betrachtung sind neonazistische Kleinparteien, nicht mehr bestehende Parteien wie die DVU, frühe populistische Experimente wie die Schill-Partei, aber auch die jüngste Rechtsaußenpartei, die AfD, die zugleich auch die bisher erfolgreichste ist. Biographische Informationen Gideon Botsch, Prof. Dr. phil., geboren 1970, ist Politikwissenschaftler und leitet die Emil Julius Gumbel Forschungsstelle Antisemitismus und Rechtsextremismus an der Universität Potsdam. Seit 2018 ist er Außerplanmäßiger Professor an der Universität Potsdam. Christoph Schulze, Dr., geboren 1979, studierte Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie in Berlin. Er ist am Moses Mendelssohn Zentrum Potsdam in der Rechtsextremismusforschung tätig.
Antisemitismus
(2023)
Ist Antisemitismus ein Rassismus, der sich gegen Jüdinnen und Juden richtet? Nein, er ist ein eigenständiges Phänomen, zu dessen Besonderheiten gehört, dass er häufig mit einem System der Weltverschwörung verknüpft wird. Doch es gibt rassistischen Antisemitismus. Auch die Shoah basierte auf einer rassistischen Einteilung von Menschen.
Dieses Buch geht der Frage nach, aus welchen Gründen im Berlin des Jahres 1845 mit der »Genossenschaft für Reform im Judenthum« die womöglich bis heute radikalste Ausprägung jüdischer Reform entstand. Dazu werden die Hauptwerke Sigismund Sterns (1812–1867), des Gründers der Bewegung, erstmals systematisch dargestellt und zeitgeschichtlich eingeordnet. Die Studie macht deutlich, dass die Gründung der Genossenschaft nur im Kontext der vielfältigen, gesamtgesellschaftlichen und innerjüdischen, religiösen und politischen Umwälzungen im Vormärz und deren theoretisch-diskursivem Unterbau verstanden werden kann. Das Aufkommen der Bewegung und das jähe Verklingen ihrer Vitalität nach 1848 erweisen sich dabei als Spiegel der komplexen Verflechtungszusammenhänge deutsch-jüdischen philosophisch-theologischen Denkens im 19. Jahrhundert.
Krisenvorstellungen
(2022)
Der Beitrag stellt zentrale Ergebnisse der qualitativen Untersuchung zum Thema „Gesellschaftliche Herausforderungen im sozialen und im schulischen Raum“ dar. Dabei wird zunächst nur der erste Teil und damit das Erfahrungswissen im sozialen Raum beleuchtet. Neben einer kurzen Darstellung des theoretischen und methodischen Zugangs werden unterschiedliche Krisenverständnisse von Lehrer/-innen herausgestellt und auf sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zurückgeführt. Der Rekurs auf die Krise(n) wird als Zugang genutzt, um gesellschaftliche He-rausforderungen zu identifizieren und Einschätzungen zu explizieren. In einem zweiten Schritt werden zwei Typen präsentiert, durch die exemplarisch konträre Vorstellungen zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Herausforderungen und Krisen herausgestellt werden können. Durch die zwei Typen „progressive“ und „konservative Kritiker/-innen“ kann ein Spannungsfeld aufgemacht werden, auf dem die untersuchten Fälle verortet werden. Ziel ist es, Erfahrungswissen und die gesellschaftlichen Sichtweisen wie auch politischen Überzeugungen sichtbar und vergleichbar werden zu lassen. Diese bilden die Grundlage, um anschließend zu untersuchen, wie sich Vorstellungen und Überzeugungen auch im schulischen Raum wiederfinden lassen. Ein erster Einblick wird am Ende des Beitrags durch die Darstellung eines exemplarischen Falls gewährt.
Der homo oeconomicus als einziges Leitbild der Gesellschaft – Der vorliegende Beitrag stellt die Frage, wie ein Verständnis der neoliberalen Subjektivierung als Grundlage für die sozioökonomische Bildung dienen kann, um einer Entwicklung zu einer marktkonformen Demokratie entgegenzuwirken. Ausgehend von Foucaults Vorlesungen zur Biopolitik und Browns aktueller Analyse zum Neoliberalismus wird ein soziologischer Erklärungsansatz formuliert, der das Menschenbild des homo oeconomicus als strukturelles Element unserer Gesellschaft begreift. Mit Bezug auf die besondere Rolle der neoliberalen Rationalität erläutert der Beitrag Sichtweisen, die in dieser Entwicklung ein Ende der liberal-demokratischen Ordnung sehen. Im zweiten Teil wird im Sinne der immanenten Kritik eine ideologiekritische Analysekompetenz skizziert, welche die soziale Wirklichkeit mithilfe von Schlüsselproblemen an eine gesellschaftskritische Perspektive koppelt. Ziel ist es, exemplarisch „gesellschaftliche Ordnungsgrundlagen“ (Salomon 2014) herauszufordern, um letztlich das übergeordnete Ziel einer Mündigkeit der Subjekte zu erreichen.
Holocaust Education
(2020)
#Gesellschaftslehre 7/8
(2022)
#Gesellschaftslehre 9/10
(2023)
Warten auf den Tag X
(2022)
Krankheitsängste in verschiedenen Populationen und die Effektivität ambulanter Verhaltenstheraphie
(2023)
"Come together in Rostock"
(2023)
Diese Arbeit zeigt auf, wie historisch und rechtlich eine Ungleichheit zwischen Schwarzen und Weißen in Deutschland gewachsen ist und geht der Frage nach, welche Anforderungen das Verfassungsrecht, die Rechtspraxis und die Politik erfüllen müssen, um sie auszugleichen.
Eingangs wird die Entwicklung des Verbots der rassischen Diskriminierung im internationalen und nationalen Recht dargelegt. Folglich zeichnet die Verfasserin die Diskriminierungsgeschichte von Schwarzen Menschen nach. Zur Überwindung der nach wie vor bestehenden strukturellen Diskriminierung schlägt sie ein positives Recht vor, das sich auf Menschenrechtsstandards und Lösungsansätzen aus Rechtsvergleichen stützt und die Gleichberechtigung von Schwarzen Menschen bewirken soll.
Taten statt Worte
(2023)
Rechte Gewalt
(2023)
Die rechtsextremen Ausschreitungen und Gewalttaten der frühen 1990er-Jahre mit zahlreichen Todesopfern fanden international hohe Aufmerksamkeit. Nachdem präventive und repressive Maßnahmen sowie Interventionen der Zivilgesellschaft zunächst erfolgreich waren und die Übergriffe abzuebben schienen, wechselten sich in den folgenden Jahrzehnten Phasen mit hoher und nachlassender Intensität der Gewalt ab. Dennoch blieb die rechtsextreme Bedrohung alltäglich. Rechte Gewalt gehört bis heute zur Realität gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Die Beiträge des Bandes untersuchen Phasen und Erscheinungsformen rechter Gewalt am Beispiel des Landes Brandenburg, darunter die Skinheadattacken in der Spätphase der DDR, Krawalle an der polnischen Grenze, Angriffe gegen KZ-Gedenkstätten sowie jüngere Entwicklungen antisemitischer und rassistischer Exzesse. Ebenso steht die Gegenwehr zivilgesellschaftlicher Akteure im Zentrum der Analysen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Betroffenen rechter Gewalt.
Vorwort
(2023)
Sinnlose Gewalt?
(2023)
Für deutsche Kinder, die sich im Gebiet des sog. Islamischen Staats aufhalten, kann sich aus Art. GG Artikel 2 Abs. GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. GG Artikel 1 Abs. GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG ein Anspruch auf Rückholung ergeben. Bei der Erfüllung der dem Anspruch zugrunde liegenden Schutzpflicht steht der Bundesregierung jedoch ein weiter Ermessenspielraum zu. Genaueren Aufschluss über weitergehende Anhaltspunkte zur Konkretisierung der Schutzpflicht geben die Spruchpraxen deutscher Gerichte und der UN-Menschenrechtsvertragsorgane, denen sich auch Hinweise für eine mögliche Erstreckung der Schutzpflicht auf Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit entnehmen lassen.
Die "europäischen Wilden"
(2023)
Der Kunst wird seit langem nachgesagt, dem Subjekt ein anderes Verhältnis zur Natur zu eröffnen, als dies die gewöhnliche theoretische oder praktische Erkenntnis ermöglicht. Statt die Natur zum distanzierten Objekt unserer Betrachtung zu machen oder zum bloßen Material und Mittel unserer praktischen Konstruktionen, erschließt sich uns in der Kunst eine Intelligibilität der Natur, die weiter reicht als unsere Begriffe, und eine Natürlichkeit unserer selbst, die uns mit dem verbindet, was uns sonst bloß gegenübersteht. Vor diesem Hintergrund scheint es nicht verwunderlich, dass die jüngeren Diskussionen um das problematische Verhältnis zur Natur, die das Anthropozän geprägt haben, immer wieder den Blick auf die Kunst richten und ihr Vermögen hervorheben, den problematischen modernen Gegensatz von Subjekt und Objekt, Geist und Natur zu überwinden, der uns in diese missliche Lage gebracht hat. Wenn die Kunst hier aber weiterführen soll, dann muss sie über die klassischen ästhetischen Paradigmen des Schönen und des Erhabenen hinausführen. Das Schöne träumt von einer Passung von Subjekt und Natur, die im Anthropozän gerade in Frage steht, und das Erhabene verwendet die Übermacht der Natur als Vehikel, um eine Macht im intelligiblen Subjekt zu markieren, die von der natürlichen Übermacht unberührt bleibt. Diese klassischen Figuren ästhetischer Erfahrung verstellen so, wie tiefgreifend wir das Naturverhältnis neu bestimmen müssen, um auf das Anthropozän zu antworten.
Der Band ist den existenziellen Turbulenzen gewidmet, die dem Menschen nicht als katastrophales Ereignis widerfahren, sondern seinen unentrinnbaren Alltag formen. Egal ob Verschiebungen im universitären Selbstverständnis (Vinken), Umgang mit geschlechtlicher Abweichung (Ungelenk; Hordych), Brüchen im Familiengefüge (Brook; Goldmann), Kampf gegen Abholzung (Nixon), technische Totalüberwachung im Alltag (Søilen/Maurer), narratologische Erkundungen von Zeit oder Gattung (Horst; Pierstorff; Reisener), stets erweist sich scheinbar banaler Alltag als erstaunlich produktiver Ausgangspunkt für gesellschaftliche, künstlerische und denkerische Prozesse. Das Gewöhnliche des Alltags ist nicht länger bloß statische Folie für einbrechende Ereignisse – es ist selbst als generatives Werden nobilitiert, das nun aber doppelbödige Wertung annimmt: Alltag verliert im Zuge einer Philosophie der Moderne das Verlässliche (Hüsch; Khurana), wird bedrohlich; zugleich bietet diese neue Unruhe des Alltags, sein "trouble", aber auch Chancen für Veränderung und feministisch-kritische oder künstlerische Intervention.
Factory Innovation Award
(2023)
Einmal mehr brachte die Hannover Messe die Spitzen der Industrie zusammen, um die wegweisenden Innovationen des Jahres mit dem begehrten Factory Innovation Award 2023 zu ehren. Dieser renommierte Preis, der erstmals auf der Industrial Transformation Stage verliehen wurde, markierte den Höhepunkt einer spannungsgeladenen Veranstaltung.
Selbstbestimmtes Lernen mit Onlinekursen findet zunehmend mehr Akzeptanz in unserer Gesellschaft. Lernende können mithilfe von Onlinekursen selbst festlegen, was sie wann lernen und Kurse können durch vielfältige Adaptionen an den Lernfortschritt der Nutzer angepasst und individualisiert werden. Auf der einen Seite ist eine große Zielgruppe für diese Lernangebote vorhanden. Auf der anderen Seite sind die Erstellung von Onlinekursen, ihre Bereitstellung, Wartung und Betreuung kostenintensiv, wodurch hochwertige Angebote häufig kostenpflichtig angeboten werden müssen, um als Anbieter zumindest kostenneutral agieren zu können. In diesem Beitrag erörtern und diskutieren wir ein offenes, nachhaltiges datengetriebenes zweiseitiges Geschäftsmodell zur Verwertung geprüfter Onlinekurse und deren kostenfreie Bereitstellung für jeden Lernenden. Kern des Geschäftsmodells ist die Nutzung der dabei entstehenden Verhaltensdaten, die daraus mögliche Ableitung von Persönlichkeitsmerkmalen und Interessen und deren Nutzung im kommerziellen Kontext. Dies ist eine bei der Websuche bereits weitläufig akzeptierte Methode, welche nun auf den Lernkontext übertragen wird. Welche Möglichkeiten, Herausforderungen, aber auch Barrieren überwunden werden müssen, damit das Geschäftsmodell nachhaltig und ethisch vertretbar funktioniert, werden zwei unabhängige, jedoch synergetisch verbundene Geschäftsmodelle vorgestellt und diskutiert. Zusätzlich wurde die Akzeptanz und Erwartung der Zielgruppe für das vorgestellte Geschäftsmodell untersucht, um notwendige Kernressourcen für die Praxis abzuleiten. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass das Geschäftsmodell von den Nutzer*innen grundlegend akzeptiert wird. 10 % der Befragten würden es bevorzugen, mit virtuellen Assistenten – anstelle mit Tutor*innen zu lernen. Zudem ist der Großteil der Nutzer*innen sich nicht darüber bewusst, dass Persönlichkeitsmerkmale anhand des Nutzerverhaltens abgeleitet werden können.
Risikokommunikation spielt eine zentrale Rolle in Public-Health-Notlagen: Sie muss informierte Entscheidungen ermöglichen, schützendes bzw. lebenserhaltendes Verhalten fördern und das Vertrauen in öffentliche Institutionen bewahren. Zudem müssen Unsicherheiten über wissenschaftliche Erkenntnisse transparent benannt werden, irrationale Ängste und Gerüchte entkräftet werden. Risikokommunikation sollte die Bevölkerung partizipativ einbeziehen. Ihre Risikowahrnehmung und -kompetenz müssen kontinuierlich erfasst werden. In der aktuellen Pandemie der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) ergeben sich spezifische Herausforderungen für die Risikokommunikation.
Der Wissensstand zu vielen wichtigen Aspekten, die COVID-19 betreffen, war und ist oftmals unsicher oder vorläufig, z. B. zu Übertragung, Symptomen, Langzeitfolgen und Immunität. Die Kommunikation ist durch wissenschaftliche Sprache sowie eine Vielzahl von Kennzahlen und Statistiken geprägt, was die Verständlichkeit erschweren kann. Neben offiziellen Mitteilungen und Einschätzungen von Expertinnen und Experten wird über COVID-19 in großem Umfang in sozialen Medien kommuniziert, dabei werden auch Fehlinformationen und Spekulationen verbreitet; diese „Infodemie“ erschwert die Risikokommunikation.
Nationale wie internationale Forschungsprojekte sollen helfen, die Risikokommunikation zu COVID-19 zielgruppenspezifischer und effektiver zu machen. Dazu gehören u. a. explorative Studien zum Umgang mit COVID-19-bezogenen Informationen, das COVID-19 Snapshot Monitoring (COSMO), ein regelmäßig durchgeführtes Onlinesurvey zu Risikowahrnehmung und Schutzverhalten sowie eine interdisziplinäre qualitative Studie, die die Konzeption, Umsetzung und Wirksamkeit von Risikokommunikationsstrategien vergleichend in 4 Ländern untersucht.
Band 5/6
(2020)
Zum Schuljahr 2020/21 trat in Nordrhein-Westfalen ein neuer Kernlehrplan für die Realschule, Gesamtschule und Sekundarschule in Kraft. Dafür haben wir gemeinsam mit Fachkräften aus dem Bundesland die #-Schulbuchreihen entwickelt.
In #Politik Wirtschaft – Nordrhein-Westfalen platzieren wir die Inhalte der Lehrpläne Politik und Wirtschaft sinnvoll kombiniert, sodass Sie Ihren Unterricht der Fächer mit einem Buch ganz individuell organisieren können.
Wir bieten Ihnen innovative und aktuelle Produkte für einen modernen Politik- und Wirtschaftsunterricht. Neben dem neuen Lehrplan sind die Vorgaben des Medienkompetenzrahmens und die besonderen Herausforderungen heterogener Lerngruppen berücksichtigt.
Die Konzeption bietet einerseits die Möglichkeit, die problemorientiert und schülernah aufbereiteten Inhalte entlang von Doppelseiten zu bearbeiten, die sich am didaktischen Aufbau von Unterrichtsstunden orientieren. Gleichzeitig gibt es in der Rubrik „Gemeinsam aktiv“ konkrete Vorschläge, größere Einheiten durch selbstgesteuertes Lernen projektartig in Gruppen zu erschließen. Dadurch können Sie Ihren Unterricht einfach und schnell besonders vielfältig und spannend gestalten.
Ein besonderes Kennzeichen der Reihe ist die Orientierung an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Durch Fallbeispiele werden sie direkt angesprochen. Eine kreative Vielfalt aus Bild-, Grafik- und Textmaterial, aktivierende Aufgaben, Methoden-und Grundwissenseiten und ein Kompetenzcheck zum Abschluss der Großkapitel vervollständigen das Angebot.
Zu jeder Unterrichtseinheit wird passgenau zum Schulbuch unterschiedliches Differenzierungsmaterial (Texte in einfacher Sprache, Vorstrukturierung von Aufgaben u.v.m) erstellt. Dieses steht Ihnen in unserem digitalen Lehrermaterial click & teach zur Verfügung und kann von Ihnen nach individuellen Bedürfnissen für einzelne digitale Schulbücher freigeschaltet werden.
Unternehmenssteuerrecht
(2024)
Das Unternehmenssteuerrecht gilt als schwierige Spezialmaterie. Wer in diesem praktisch wichtigen Rechtsgebiet den Durchblick behalten will, muss die relevanten Zusammenhänge verstehen. Der stringente Aufbau und zahlreiche – zumeist an die BFH-Rechtsprechung angelehnte – Beispiele des „Hüttemann/Schön" erleichtern ebenso wie viele Querverweise den Überblick und die Durchdringung der Zusammenhänge.
Das Werk eröffnet nicht nur interessierten Studierenden der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Steuerwissenschaften einen systematischen Zugang zum Unternehmenssteuerrecht. Er richtet sich auch an Praktiker, die bei ihrer beratenden und gestaltenden Tätigkeit auf hinreichende Kenntnisse und ein vertieftes Verständnis dieses Rechtsgebiets angewiesen sind.
Wer ist leistungsstark?
(2022)
Leistungsstarke Kinder und Jugendliche sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Bildungspolitik und der Bildungsforschung gerückt. Allerdings gibt es in der Forschung bislang kein geteiltes Verständnis darüber, was genau unter akademischer Leistungsstärke zu verstehen ist.
Die vorliegende Arbeit gibt einen systematischen Überblick darüber, wie Forschende, die seit dem Jahr 2000 die Gruppe der leistungsstarken Schülerinnen und Schüler erforschten, Leistungsstärke in ihren Studien operationalisiert haben.
Dabei wurde insbesondere untersucht, welche Leistungsindikatoren genutzt wurden, ob ein spezifischer Fachbezug hergestellt wurde und welche Cut-off-Werte und Vergleichsmaßstäbe angelegt wurden. Die systematische Datenbanksuche lieferte insgesamt N = 309 Artikel, von denen n = 55 die Einschlusskriterien erfüllten.
Die Ergebnisse zeigen, dass eine große Vielfalt in der Operationalisierung von Leistungsstärke vorliegt. Die meistgenutzten Leistungsindikatoren waren Noten und Testwerte, wobei fächerübergreifende und fachspezifische Definitionen beide häufig waren. Die Cut-off-Werte der Studien waren zum Teil schwierig vergleichbar, aber dort, wo ein Populationsbezug hergestellt werden konnte, lag der Median des Populationsanteils Leistungsstarker bei 10 Prozent.
Die Studie diskutiert methodische und inhaltliche Rahmenbedingungen, welche sich auf die Operationalisierung von Leistungsstärke und ihre Vergleichbarkeit über Studien hinweg auswirken.
Die vorliegende Arbeit schließt mit Empfehlungen zur Operationalisierung von Leistungsstärke.
In February 2020, the Inter-American Court of Human Rights (IACtHR) delivered a landmark decision in which it held Argentina responsible for the violation of several rights of 132 indigenous communities inhabiting a certain area in the province of Salta. In the Case of the Indigenous Communities of the Lhaka Honhat (Our Land) Association v. Argentina the IACtHR declared for the first time an autonomous violation of the right to a healthy environment and other DESCA (Economic, Social, Cultural and Environmental rights). Thereby, it further developed its case law on the direct justiciability of DESCA on the basis of Article 26 of the American Convention on Human Rights (ACHR) that was first established in Lagos del Campo in 2017. Focusing on the right to a healthy environment and the right to water the authors critically examine how the Court derived the direct justiciability of DESCA. In the following, the contribution examines to what extent the right to a healthy environment has been specified in the current judgment compared to the initial outline of this right by the Court in its Advisory Opinion No. 23. The analysis also deals with the question whether the facts of the case were at all suitable for such a specification and what general value could be added by an autonomous examination of DESCA. Finally, the contribution ends with a mixed conclusion on the significance of the judgment and a thoughtful outlook on the future development of the case law on Art. 26 ACHR.
§ 4 Kommunalrecht
(2021)
§ 250 StGB ist Teil einer »heillos durcheinander geratenen Qualifikationslandschaft bei Raub und Diebstahl« (Eidam, NStZ 2018, 280). Neuere Entscheidungen zum Merkmal »Verwenden« in § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zeigen, wie Recht der Kollege hat. Divergierende Stellungnahmen in der Literatur tragen dazu bei, dass man gegenwärtig von einer Klärung noch weit entfernt ist. Der vorliegende Text wird daran nur dann etwas ändern, wenn er alle, die anderer Meinung sind, überzeugt. Damit ist erfahrungsgemäß nicht zu rechnen.
Obwohl Handelsplattformen zunehmend an Bedeutung gewinnen, besteht im deutschsprachigen Raum ein Mangel an umfassenden Marktübersichten. Dadurch fehlt es Verkäufern, potenziellen Plattformbetreibern und Kunden an einer soliden Grundlage für fundierte Entscheidungen. Das ändern wir mit folgendem Beitrag. Erfahren Sie hier das Wichtigste über den rasant wachsenden Markt der Handelsplattformen.
Angesichts der vielfältigen ökologischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Anthropozäns gründete sich innerhalb der Gesellschaft für Politikdidaktik und politische Jugend- und Erwachsenenbildung (GPJE) im Verlauf des Jahres 2022 die Arbeitsgruppe Mensch-Tier-Umwelt, die es sich zur Aufgabe macht, sich mit den didaktischen Konsequenzen dieser Problemlagen für die politische Bildung auseinanderzusetzen. Ein erster Auftakt hierzu bildete die Tagung dieser GPJE-Arbeitsgruppe zum Thema Beziehungsweisen für Mensch, Tier und Umwelt. Perspektiven für die politische Bildung an der Universität Potsdam am 14. Oktober 2022. Der vorliegende Band fasst die daraus hervorgegangenen Ergebnisse zusammen.
Die Folgen der Wachstumsideologie der kapitalistischen Ökonomie, die nicht nur in den westlichen Industriestaaten bestimmend sind, sind spätestens seit nunmehr 50 Jahren wohl bekannt (vgl. Meadows, Dennis et al. 1972): Wir stellen eine gigantische Vernichtung von Arten und Lebensräumen fest, die eng verknüpft mit unserem konsumistischen Lebensstil ist. Dabei geht die Weise zu arbeiten, zu wirtschaften und Ressourcen zu verbrauchen mit einer Entfremdung von der Natur und von sich selbst einher. Zugleich gefährden wir mit unserem Lebensstil nicht nur unsere eigene Existenz – die gesamte Thematik ist für Menschen, andere Tiere sowie Flora existentiell.
Zahlreiche aktuelle Gerichtsentscheidungen haben der strafrechtswissenschaftlichen Diskussion über den Beginn des Versuchs beim Wohnungseinbruchsdiebstahl neue Impulse gegeben. Dabei geraten sogar strafrechtsdogmatische Lehrsätze, die eine feste Verankerung zu haben scheinen, ins Wanken. Da Diebstahl in allen Variationen zum Kernbereich des strafrechtlichen Examensstoffes gehört, sollten Studierende über diese Entwicklung informiert sein. Denn klausurtaugliche Sachverhalte realer Fälle kehren oft nach einiger Zeit als Prüfungsaufgabe wieder. Damit fließen auch neue Vorschläge der strafrechtlichen Lehre, die durch derartige Fälle inspiriert wurden, in das Prüfungsgeschehen ein. Nicht alles muss man kennen, wenn man im Examen Erfolg haben will. Aber umfassende Informiertheit über herrschende und abweichende (Minder-)Meinungen schadet nicht. Der Beitrag erklärt, worauf es bei der Prüfung des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls nach bislang herrschender Lehre ankommt und auf welche argumentativen Neuerungen man sich möglicherweise einstellen muss.
Volle Zufriedenheit hat der Gesetzgeber mit der Einführung des neuen § 192a StGB in der Gemeinde der Strafrechtler nicht erzeugt. Bezweifelt wird, ob die Strafbarkeitslücken, die die Vorschrift schließen soll, tatsächlich existierten. Auf der anderen Seite wird beanstandet, dass der neue Tatbestand selbst lückenhaft ist. Tatsache ist, dass das sprachliche Erscheinungsbild der Norm nicht zufriedenstellt. Der unausgegorene Gesetzestext wirft zahlreiche Fragen auf, die mit den Mitteln der Auslegung kaum zu beantworten sind. Taten werden strafbar gestellt, deren Strafwürdigkeit fragwürdig ist. Andererseits öffnen sich Räume der Straflosigkeit für Taten, die in Relation zu den vom Gesetzestext erfassten Fällen nur unter Missachtung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) von der Strafbarkeit verschont bleiben können.