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Das in diesem Beitrag vorgestellte Projektseminarkonzept reagiert auf eine wahrgenommene Distanz und Unsicherheit Studierender im Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde gegenüber religionsbezogenen Themen. Mittels verschiedener Strategien wurde, ausgehend von der Conceptual Change-Forschung, zur Wahrnehmung und Reflexion des eigenen kulturellen Standortes und der eigenen Konzepte in Bezug auf Religion(en) angeregt. Ihren Lernprozess haben die Studierenden in Arbeitsjournaleinträgen festgehalten. Diese Einträge wurden wiederum mittels einer qualitative Inhaltsanalyse untersucht. Nach der Darstellung der dabei erhobenen religions- und unterrichtsbezogenen Vorstellungen der Studierenden werden im Beitrag Anregungen gegeben, inwiefern die analysierten Befunde als Grundlage für die Verbesserung der Hochschullehre im Fachbereich dienen können.
Die islamische Speiseordnung
(2024)
Kaschrut
(2024)
Hässlich aber gut
(2024)
Citizenship
(2024)
Chronologie der Englandreise
(2023)
Einleitender Kommentar
(2023)
Das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht hat das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten und wiederholt beschäftigt. Insbesondere in den letzten drei Jahren hatte sich das Gericht erneut intensiv damit zu befassen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen zu formulieren. Der Beitrag analysiert überblicksartig, inwieweit es in seinen neueren Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt, ergänzt oder gar nachjustiert hat.
Verantwortungseigentum ist mittlerweile mehr als ein Nischenthema innerhalb der Rechtswissenschaft und unternehmerischen Praxis. Unternehmen werden in Verantwortungseigentum gegründet oder umgewandelt, also die persönlichen Gewinne der Gesellschafter perpetuiert und die Nachfolge reguliert. Auch der Profifußball stellt sich immer wieder die Frage nach der richtigen Balance zwischen Gewinnstreben und Gemeinwohl. Das wirft Fragen nach alternativen Gestaltungsmöglichkeiten auf, für die das Verantwortungseigentum eine Lösung bieten könnte.
Social Scoring
(2023)
Das Fenster zum Garten
(2023)
Whistleblowing
(2023)
Taubblind, Juristin
(2023)
Angesichts der dramatischen Lage in der Ukraine untersucht der folgende Beitrag, auf welchem Wege, vor welchen völkerrechtlichen Gerichten, in welchem Umfang und mit welcher Aussicht auf Erfolg die Ukraine oder einzelne ukrainische Staatsangehörige Sicherheitsschutz vor der russischen Invasion und/oder den im Zusammenhang damit bereits begangenen oder noch bevorstehenden Völkerrechtsverstößen Rechtsschutz erlangen können. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um zwei anhängige Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, mehrere Staaten- sowie eine große Vielzahl von Individualbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; ein Verfahren vor dem Internationalen Seegerichtshof; zahlreiche Investitionsverfahren vor internationalen Schiedsgerichten sowie schließlich zwei "Situationen" vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Abschließend wird die Option der Schaffung eines ad-hoc-Tribunals für das Verbrechen der Aggression behandelt.
Wirtschafts- und Sozialverträglichkeit des Klimaschutzes als Verfassungsgebot und Staatsräson
(2023)
Mehr als nur Ehefrauen
(2023)
Frauen im Widerstand
(2023)
Krisen in Afganisthan
(2023)
Im Vergleich zu Umfragen an Wahrscheinlichkeitsstichproben bieten Umfragen an Access-Panels, die auf Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichproben basieren, unbestreitbare wirtschaftliche Vorteile. Diese Vorteile gehen jedoch mit unvermeidbaren Qualitätseinbußen einher, die auch dann bestehen bleiben, wenn Erstere sehr niedrige Responseraten haben. Daher müssen die wirtschaftlichen Vorteile und die methodischen Einschränkungen gegeneinander abgewogen werden. Es wird argumentiert, dass diese Abwägung anhand normativer Festlegungen erfolgen muss. Unter Anwendung der hier vorgeschlagenen Maßstäbe kommt der Beitrag zu dem Schluss, dass die Qualitätsansprüche an über Massenmedien verbreitete Meinungsumfragen höher sein sollten als für rein (sozial)wissenschaftliche Zwecke.
Neben kleineren, meist automatisierten Update-Aktivitäten zur Fehlerbehebung und zur Steigerung der Performance von ERP-Systemen, gibt es größere Updates mit umfangreicheren Aktualisierungen und Erweiterungen der Software – auch „Updateprojekte“ oder „Upgrades“ genannt. Ein ERP-Upgrade beschreibt einen größeren Änderungsprozess, der die Nutzung neuer Technologien ermöglicht und das System mit (neuen) Geschäftsstrategien in Einklang bringt. Upgrades tragen zur Verbesserung der Software bei und sind klar zu unterscheiden von geringfügigen Änderungen innerhalb einer Version eines ERP-Systems.
Umfassend oder überfrachtet?
(2023)
In der Theorie klingt es erst mal pädagogisch und didaktisch verlockend: Umfassend ausgebildete Lehrkräfte verharren nicht stur in ihren fachlichen Grenzen, sondern unterrichten Phänomene in ihren mannigfaltigen Zusammenhängen. So erwerben Schüler*innen die Möglichkeit, Sachverhalte umfassend aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und ihnen kompetent zu begegnen. Im Hinblick auf eine vollgestopfte Stundentafel scheint dies auch zeitlich effizient: Warum verschiedene Fächer aufwenden, wenn man drei oder vier Bildungsanliegen in einem zweistündigen Fach unterbringen kann?
Virtual Reality
(2023)
Social Media
(2023)
Probier mal was Neues!
(2023)
Berufswahl differenzieren(d)
(2023)
Nachdem sich das BVerfG 2005 auf eine verfassungsrechtliche Garantie einer zwingenden, bedarfsunabhängigen Mindestbeteiligung der nächsten Angehörigen am Nachlass festgelegt hat, ist die Diskussion um das Pflichtteilsrecht abgeebbt. Ein radikaler Vorschlag aus dem Schrifttum könnte den Diskurs jetzt neu entfachen: An die Stelle des Quotenpflichtteils soll ein bedarfsabhängiger Angehörigenschutz in Form eines passiv vererblichen Unterhaltsanspruchs treten. Der Beitrag greift diesen Ansatz auf, beleuchtet Vorzüge und Schwächen des vorgelegten Konzepts und formuliert Fragen für die weitere rechtspolitische Debatte. Ergänzt werden die Überlegungen durch den Entwurf eines gesetzlichen Pflegevermächtnisses. De lege ferenda wird für einen vollständigen Systemwechsel von der zwingenden Mindestbeteiligung naher Angehöriger zu einer von den Gedanken der Alimentation und der Äquivalenz getragenen Nachlassteilhabe plädiert.
Bei der Festsetzung des Gefahrtarifs steht den Unfallversicherungsträgern nach § 157 SGB VII ein weiter Gestaltungsspielraum zu. An Grenzen stößt er bei der Zusammenfassung verschiedener Gewerbezweige in einer Tarifstelle. Unternehmensarten, die ein vom Durchschnitt der Tarifstelle erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko haben, steht ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigene Tarifstelle oder auf Neuzuordnung zu einer anderen, passenderen Tarifstelle zu. Ein fester Grenzwert für eine nicht mehr zulässige Abweichung der Belastungsziffer von Unternehmen von der Belastungsziffer des Tarifstellendurchschnitts hat sich aber bislang nicht herausgebildet. Der vorliegende Teil I befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen für die Tarifstellenbildung im Gefahrtarif. Teil II (abgedruckt in einem der nächsten Hefte der SGb 2023) geht auf den aktuellen Fall des 4. Gefahrtarifs der BG BAU ein.
Der Beitrag hat sich in Teil 1 (abgedruckt in SGb 2023, 461 ff.) dem rechtlichen Rahmen und den offenen Rechtsfragen bei der Gliederung des Gefahrtarifs nach Tarifstellen gewidmet. Teil 2 zeigt anhand des aktuellen Falls des 4. Gefahrtarifs der BG BAU, welche Rechtsfehler zur Rechtswidrigkeit von Gefahrtarifen führen.
Finnland und Schweden
(2023)
Soziale Schließung
(2023)
Über kaum ein Thema werden so hitzige Debatten geführt wie über Geschlechtsidentität. Das Wissen darum, dass Gender sozial konstruiert ist, wird von Anti-Gender Aktivist*innen häufig als ‚Gender-Ideologie‘ bezeichnet und ruft heftige Gegenreaktionen hervor. Dies gilt nicht nur in Deutschland – sondern länderübergreifend. Auffällig viele der transnationalen Anti- Gender Mobilisierungen der letzten 20 Jahre finden bezogen auf Bildungseinrichtungen statt. Dieser Beitrag widmet sich der besonderen Rolle der Universität und der Wissenschaft für transnationale Anti-Gender Diskurse. Anhand verschiedener Beispiele zeige ich auf, dass das Verhältnis zwischen Anti-Gender Bewegungen und Wissenschaft geprägt ist von widersprüchlichen Dynamiken, von Abgrenzung aber auch Imitation. In ihrem Zusammenspiel wirken beide Dynamiken mobilisierend und tragen zum Erstarken regressiver Rollenbilder und antidemokratischer rechter Bewegungen in der breiteren Gesellschaft bei. Der letzte Teil des Beitrags ruft daher zu mehr Selbstreflexion der wissenschaftlichen Praxis auf Grundlage feministischer und intersektionaler Ansätze auf.
Ortsteilbudgets
(2023)
Ortsteile sind ein Forum lokaler Demokratie, was manche Landesgesetzgeber bewogen hat, ihnen Budgets zuzugestehen, die nach eigener Entscheidung des Ortsbeirats zu verwenden sind. Nach einer Erörterung des Für und Wider solch kleiner Globalhaushalte (I.) werden die bisherigen Regeln zur Einführung von Ortsteilbudgets (II.) sowie deren Ausgestaltung und Höhe betrachtet (III.). Konflikte zwischen Ortsteilbudgets und Haushaltsgrundsätzen (IV.) leiten über zur Bewährung der Budgets in besonderen haushaltsrechtlichen Lagen (V.) sowie zu ihrer Einordnung in die umfassenden Finanzbeziehungen zwischen Gesamtgemeinde und Land (VI.). Endlich werden die prozessuale Verteidigung der Budgets (VII.) sowie ähnliche Erscheinungsformen in anderen Selbstverwaltungsgebieten (VIII.) betrachtet und die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (IX.).
Im Zuge der Corona-Pandemie ist die alte Debatte über eine stärkere Berücksichtigung von gesundheitsschädlichem Vorverhalten Versicherter neu entflammt. Sollen nichtgeimpfte Versicherte bei einer Erkrankung mit Covid-19 an ihren Behandlungskosten beteiligt werden?[1] Mit § 52 SGB V existiert zwar eine Vorschrift, die es den Krankenkassen ermöglicht, Versicherte an den Kosten ihrer Krankenbehandlung zu beteiligen, eine Beteiligung nichtgeimpfter Versicherter an den Kosten ihrer Coronakrankheit wirft aber materiell-rechtlich und prozessual Probleme auf. Der Gesetzgeber könnte allerdings bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des allgemeinen Gleichheitssatzes eine Vorschrift zur Kostenbeteiligung Versicherter bei Nichtimpfung gegen Covid-19 einführen und das Solidarprinzip auf diese Weise neu justieren. Der Grundsatz der Eigenverantwortung ist Kernbestandteil und nicht Fremdkörper des Solidarprinzips. Das solidarische Finanzierungskonzept der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist langfristig nur tragfähig, wenn jeder Versicherte die ihm zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um seine Gesundheit zu erhalten und den Eintritt von Krankheit zu vermeiden (vgl. § 1 S. 3 SGB V).
Wahlen in der Türkei
(2023)
Mord durch Unfallflucht
(2023)
Jüngst hat der BGH zu der Frage Stellung genommen, ob Garantenstellungen i. S.v. § STGB § 13 StGB zur Fussnote 1 „besondere persönliche Merkmale“ sind und bei Beteiligung mehrerer an einem unechten Unterlassungsdelikt folglich § STGB § 28 StGB zu beachten ist. Der BGH hat diese Frage bejaht. Nicht dazu soll hier ein Diskussionsbeitrag geliefert werden, sondern zu einem Teil der Entscheidung, der nicht strittig zu sein scheint: die Erfüllung von Mordmerkmalen gemäß § STGB § 211 Abs. STGB § 211 Absatz 2 StGB durch eine Tat, die ein unechtes Unterlassungsdelikt ist. Für die Leser einer Fachzeitschrift mit dem Fokus „Straßenverkehr“ könnte das Thema interessant sein, weil sich der Fall im Straßenverkehr ereignete und das entscheidungsgegenständliche Verhalten ein Akt der Teilnahme am Straßenverkehr war.
Umstieg auf S/4HANA
(2023)
Sehr viele langjährige R/3-Nutzer stehen derzeit vor der Frage, wie sie sich hinsichtlich des Upgrades auf S/4HANA entscheiden sollen. Die Wartung für R/3 endet absehbar in den nächsten Jahren, und mit S/4 kommen neue Möglichkeiten, aber auch neue Herausforderungen. Dieser Beitrag beschreibt die Entscheidungen, die bei der Prüfung eines Umstiegs auf S/4HANA getroffen werden müssen und zeigt diese am Beispiel eines Multi-Channel-Handelsunternehmens.
Brasilien in den BRICS
(2023)
Der Text analysiert den Gesetzesentwurf des Kriminalpolitischen Kreises zur Regelung des Notwehrexzesses und des Putativnotwehrexzesses, veröffentlicht unter Hoven/Mitsch in GA 2023, S. 241 ff., ausgehend vom aktuellen Diskussionsstand in Rechtsprechung und Literatur. Im Schwerpunkt widmet er sich dem Anwendungsbereich des Regelungsvorschlags, insbesondere der Reichweite des intensiven Notwehrexzesses, der Erfassung des extensiven Notwehrexzesses sowie den Voraussetzungen eines entschuldigenden Putativnotwehrexzesses. Er beruht auf einem Kommentar, den die Verfasserin im Juni 2023 auf dem Online-Workshop „Ein neues Konzept der Notwehr“ des kriminalpolitischen Kreises gehalten hat. Der Vortragsstil wurde beibehalten.
Dieser Beitrag präsentiert die epistemischen Veränderungen, die von der Entdeckungsreise zur Forschungsreise führten, im Lichte jener Auseinandersetzungen, die als „Berliner Debatte um die Neue Welt“ berühmt wurden. Alexander von Humboldt bemerkte und beschrieb um die Wende zum 19. Jahrhundert eine fundamentale Epochenschwelle, die er im Vorwort zu seinen Vues des Cordillères et Monumens des Peuples Indigènes de l’Amérique als eine „glückliche Revolution“ bezeichnete. Diese Revolution schloss für Humboldt auch die Tatsache mit ein, die Aufklärung nicht als eine rein europäische, sondern als eine transatlantische und weltumspannende philosophische Bewegung zu verstehen.
Animal Welfare Versus Commercial Animal Use. Commercial Use of Animals Outside Agriculture: The forms of commercial animal use beyond agriculture are diverse. This includes, for example, circuses and working with film animals. However, the associated animal welfare problems have so far not been discussed in great detail. The authorities work mainly with non-binding expert opinions instead of legal regulations. The various instruments of the executive branch in this area will be dealt with, as well as possible new perspectives for animal protection law - and its limits.
Großer Marktüberblick
(2023)
Der Beratermarkt ist ähnlich undurchsichtig wie der ERP-Markt selbst. Daher veröffentlichen wir in dieser Ausgabe einen umfassenden Marktüberblick zu ERP-Beratungen mit 24 Unternehmen vom Spezialisten zum Generalisten, aber immer fokussiert auf das Thema ERP. Sehr spannend ist z. B. die Bandbreite der Antworten, mit der ERP-Berater den Nutzen von ERP bei der ERP-Auswahl bewerten. Auch Auswahlportale stoßen nicht überall auf große Gegenliebe. Manche Antworten mussten aus Platzgründen leider gekürzt werden. Alle Abonnenten von ERP Management finden die vollständigen Antworten zum Download im Webauftritt.
Jürgen Rieger (1946–2009)
(2023)
In Königstein im Taunus gründeten vertriebene katholische Priester aus den ehemaligen Ostgebieten nach 1945 eine Bildungsstätte, in der die Frömmigkeitskultur an die nächsten Generationen weitergegeben werden sollte. Hier entwickelte sich in den 1950er Jahren ein Kommunikationszentrum, in dem eine Hochschule Priester für den Osten ausbildete und vielfältige Medien über die Lage hinter dem Eisernen Vorhang informierten. Von Königstein ging die Kapellenwagenmission aus, die katholische Gläubige in der westdeutschen Diaspora aufsuchte. Nostalgische Rückbesinnung verband sich mit der Errichtung eines modernen Tagungsbaus. Seit den 1970er Jahren gerieten die Königsteiner Unternehmungen in eine grundlegende Krise. Mit der Gründungsgeneration starben die auf den Osten bezogene Mentalität und letztlich auch die Königsteiner Anstalten. Das Ende des Kalten Kriegs verschob die Nachkriegszeit der katholischen Vetriebenen endgültig in die Erinnerungskultur.
Mehr als nur Ehefrauen
(2023)
Pulp Science?
(2023)
§ 219a StGB
(2023)
„Und damit ist der Gesetzentwurf angenommen“, heißt es am Freitag den 24. Juni 2022 um 10:33 Uhr im Deutschen Bundestag. Unter Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde soeben die Streichung des § 219a StGB beschlossen. § 219a StGB stellte es bis dahin unter Strafe, wenn Ärzt:innen frei zugänglich Informationen zum Schwangerschaftsabbruch etwa auf ihrer Website zur Verfügung stellten. Der vorliegende Beitrag gibt einen chronologischen Überblick über diese nun historische Norm von deren Entstehung bis zu ihrer jüngst beschlossenen Abschaffung.
Eine vollumfängliche Beleuchtung des § 219a StGB ist insbesondere aufgrund der divergierenden Ansichten zur Geschichte der Norm, des Normcharakters und der mit der Abschaffung einhergehenden weiteren Reformbestrebungen lohnenswert.
Ein Jahr nach der Gründung der Potsdamer Law-Clinic „Legal-UP“ ziehen die Mitarbeitenden der Universität Potsdam in einem Werkstattbericht Bilanz. Sie stellen ein Projekt vor, das es angehenden Jurist:innen ermöglicht, mit Fokus auf digitale Arbeitsweisen praktische Erfahrungen in der Beratung zu sammeln. Viele Anwält:innen unterstützen die Studierenden als Mentor:innen und sichern die Qualität der studentischen Rechtsberatung. Eine Chance, jungen Menschen den Anwaltsberuf schon in der Ausbildung nahe zu bringen.
Ordre vergessen
(2023)
Dieser Beitrag befasst sich mit der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, sich an Auslandseinsätzen im gesamten Konfliktspektrum beteiligen zu können. Vor dem Hintergrund der „Zeitenwende“ werden drei Konflikte unterschiedlicher Intensität in der Ukraine, Afghanistan und Mali untersucht. Er bewertet sodann das Leistungspotenzial der Bundeswehr und gibt Empfehlungen für den Fähigkeitenaufbau: Neben der Modernisierung des Panzer- und Artilleriedispositivs fehlen vor allem Drohnen zur Fernaufklärung und als verharrende Waffen sowie eine wirksame Luftunterstützung – die jedoch in zwischenstaatlichen Konflikten hoher Intensität nur eingeschränkt einsetzbar sein wird.
Flüchtlingsintegration
(2023)
Die Ausgleichszahlungen für die Integration von Flüchtlingen sind anzupassen, mit der Beobachtungspflicht geht eine Anpassungspflicht einher, erläutert Fachanwalt Matthias Dombert. Kosten bei übertragenen kommunalen Aufgaben müssen immer wieder realitätsgerecht ermittelt werden. In seinem Gastbeitrag erläutert er die Rechtslage.
Semantik der Textgestalt
(2023)
Die Regeln über den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen sind unebenes Gelände, denn sie führen in das Recht des Besitzes und namentlich des mittelbaren Besitzes, und hier ist vieles schwankender Boden. Oft geht es um widerstreitende Übereignungsgeschäfte im Zusammenhang mit der Kreditsicherung, so wie die Sicherungsübereignung von Vorbehaltsgut oder die mehrfache Sicherungsübereignung derselben Sache. Wenn ein Vorbehaltskäufer die ihm noch nicht gehörende Sache einer Bank zur Sicherheit übereignen will und ihr den Besitz zu vermitteln verspricht, erwirbt die Bank zwar kein Eigentum (§ 933 BGB). Aber wenn man der Bank den mittelbaren Besitz zuspricht, kann von ihr später ein anderer Sicherungsnehmer durch die Abtretung des aus dem Sicherungsvertrag entspringenden Herausgabeanspruchs der Bank gegen den Vorbehaltskäufer gutgläubig Eigentum erwerben (§ 934 Fall 1 BGB). So sehen es jedenfalls die meisten, und auch der Bundesgerichtshof hat 1968 in dem vielerörterten »Fräsmaschinen-Urteil« so entschieden.
Nach der einleitenden Bemerkung, dass die alteuropäische (mittelalterliche und früh neuzeitliche) Identität grundsätzlich konfessionell bestimmt war (Heiraten, Vergabe von Ämtern, Kriegsbündnisse u. a. orientierten sich an der Konfession), gliederte der Referent seinen Vortrag in zwei Abschnitte:
Teil 1: Reflexion über die christliche Identität Alteuropas an der Schwelle vom Mittelalter zur Neuzeit
Teil 2: Die Folgen von Katholischer Reform, Reformation und Gegenreformation für die europäische Geschichte im Konfessionellen Zeitalter, mit einigen Ausblicken auf das aufgeklärte, säkulare 18. Jahrhundert
Portal = Zukunft
(2023)
Haben Sie auch manchmal das Gefühl, dass die Zeit schneller verrinnt als früher? Die Tage, Wochen und Monate kommen und gehen scheinbar wie im Flug, und schon beginnt ein neues Jahr, das bereits nach einem Wimpernschlag gar nicht mehr jung ist. Vielleicht hat sich unser Zeitempfinden verändert, denn manchmal wirkt es, als würden sich die Ereignisse überschlagen. Und dabei denke ich nicht nur an die krisenhaften Veränderungen auf der Welt, die auf uns einprasseln und sich sogar überlagern. Auch unser Alltag nimmt Fahrt auf, denn wir suchen nach ständig neuen Erlebnissen und verarbeiten täglich mehr und mehr Informationen. Die Technologien um uns herum verändern sich rasant, Wissen scheint exponentiell zu wachsen und in immer kürzerer Zeit bewirken wir immer mehr auf diesem Planeten und um ihn herum. In diesem Zeitgefühl stehen wir mit einem Bein schon im Morgen: Wir sind auf das Kommende gerichtet und setzen im Hier und Jetzt alles daran, unsere Zukunft zu gestalten.
Diesem vorwärts gewandten Lebensgefühl möchten wir die aktuelle Ausgabe des Universitätsmagazins widmen und haben uns mal umgehört, was da auf uns zukommt. Auch an dieser Hochschule – so schildern Studierende, Forschende und Beschäftigte ihre Utopien der Universität der Zukunft. Und weil das nicht ohne die Vergangenheit geht, haben wir für Sie eine fotografische Zeitreise in die Geschichte der Hochschule gemacht, als heute noch morgen war. Lesen Sie, warum Literatur der Ort für Visionen des Kommenden und die digitale Literaturwissenschaft von morgen heute schon Realität ist. Erfahren Sie, wie wir künftig Musik hören werden, wie der Chemieunterricht von Morgen aussehen und der Klimawandel afrikanische Landschaften verändern wird. Haben Sie sich schon gefragt, was in zehn Jahren wohl aus ihrem Job geworden ist? Wir informieren Sie über Arbeit 4.0 und was das Homeoffice bereits jetzt mit unseren Verhandlungskompetenzen macht.
Dass ich mit den Gedanken eigentlich schon beim nächsten großen Event bin, möchte ich Ihnen auch nicht vorenthalten. Denn am 6. Mai 2023 findet der Potsdamer Tag der Wissenschaften statt, und zwar auf dem Campus Griebnitzsee. Wir freuen uns, Sie dort zu sehen!
Und nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Portal = Mentale Gesundheit
(2023)
„Es geht mir gut!“ Wann haben Sie diesen Satz zuletzt ganz ehrlich und aus vollem Herzen gesagt? Ich hoffe, es ist nicht allzu lange her. Oft fallen uns ja auf die Frage „Wie geht es dir?“ viele Gründe ein, warum es uns nicht gut geht. Und tatsächlich können unsichere Lebensbedingungen, belastende Ereignisse, problematische soziale Beziehungen oder körperliche Erkrankungen einen großen Einfluss darauf nehmen, wie es um unsere mentale Gesundheit steht. Und doch: Es gibt immer einen Weg aus der Krise und, wie Studien zeigen, gehen viele Menschen sogar gestärkt aus ihnen hervor. Sie können das Gute in ihrem Leben besser wahrnehmen als zuvor und Dankbarkeit dafür empfinden. Letztlich ist die Frage, wie es uns geht, zentral in jeder Phase unseres Lebens – sei es in der Kindheit, in Studium und Ausbildung, im Job und im Alter. Wir widmen daher dem seelischen Wohlbefinden eine Titelgeschichte in „Portal“.
Was ist eigentlich die mentale Gesundheit? Das haben wir Prof. Dr. Petra Warschburger und Prof. Dr. Michael Rapp gefragt. Die beiden sind Expert*innen für psychische Belastungen sowohl in der Jugend als auch im Alter. Wie wirkt eigentlich Psychotherapie? Wie werden Zwangs- und soziale Störungen behandelt und warum hilft Sport bei Depressionen? Was macht Stress mit uns und wieso kann Mental Load die Psyche belasten? Welche Rolle spielt die Teamkultur für die mentale Gesundheit am Arbeitsplatz und wie trainieren MINT-Studierende ihre Resilienz? In dieser Ausgabe des Universitätsmagazins finden Sie auf all diese Fragen Antworten aus der Forschung. Außerdem bieten wir Ihnen einen Überblick über die zahlreichen Anlaufstellen an Ihrer Universität, die Sie dabei unterstützen, Ihre mentale Gesundheit zu erhalten. Ob Sucht, Prokrastination und Prüfungsangst, Konflikte im Team oder Schwerbehinderung – Beschäftigte und Studierende beraten Sie und haben praktische Angebote für den Alltag im Gepäck.
Und nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Die Umweltkrise zwingt zur Debatte über das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes. Mit dem Klimawandel nehmen nicht nur Extremwetterereignisse, Dürren und Hunger zu, sondern auch Gefahren für Demokratie und Frieden. Dass die Krise menschgemacht ist, bedeutet, dass Menschen ihre Freiheit bewusst oder unbewusst zu willkürlich, exzessiv und rücksichtslos gebraucht haben. Der Beitrag schlägt darum in Abkehr vom bisherigen Freiheitsdogma „tun und lassen, was man will“ eine alternative Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG vor. Erst wenn eine Grundpflicht für einen nachhaltigen Freiheitsgebrauch an die Seite des staatlichen Schutzauftrages gestellt wird, kann das Verfassungsrecht dem Ernst dieser Menschheitskrise gerecht werden.
Tiere
(2023)
The main reason for human dignity is our capacity for autonomy. By virtue of our gift of reason we can relativize our purposes in the interests of others and set limits for ourselves. This also gives rise to our duty to recognize and respect animals. From the recognition of every living being as an end in itself follows the duty to respect its intrinsic value. But since animals are not recognized de lege lata as legal subjects with their own rights and cannot adequately assert their interests, the right to rights based on their dignity remains only a moral one. Law that does not posit this right is immoral and therefore unjust.
Der vorliegende Beitrag gibt den Leserinnen und Lesern einen Überblick über die Planung und Durchführung einer erfolgreichen Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Ausgangspunkt ist die Darstellung der verschiedenen Strategien der Examensvorbereitung sowie der Vorgehensweisen zur Erstellung eines Stoff- und Zeitplanes. Daran knüpfen Ausführungen zur Lernphase an, d. h. im Einzelnen zur Strukturierung des Lernalltags und zum Klausurentraining. Abschließend folgen Erläuterungen zum Ablauf der mündlichen Prüfung und zur zugehörigen Vorbereitung. Die Darstellung zielt darauf ab, die Studierenden bei der Planung ihrer persönlichen Examensvorbereitung zu unterstützen.
Der "Smarte Hühnerstall"
(2023)
Heinrich Böll was known in German postwar literature primarily as a committed intellectual and author of novels and short stories. Less visible were his poems, which are neither among the great lyrical texts of postwar literature nor exclusively occasional poetry – although occasional poems make up an important part of Böll’s body of work. The writer of poems also expresses concerns typical of Böll as an author in general, such as themes of everyday life, social problems, or issues of religion. This is particularly evident in the poems written between 1968 and 1984, in which he speaks of his hometown of Cologne. Changes of the postwar decades are thereby problematized within the horizon of Cologne’s history. Böll thus delivers a noteworthy attempt to update the tradition of metropolitan poetry beyond National Socialism and the postwar period.
Zukunftswissen?
(2023)
This article examines Erich Fromm (1900-1980) within the context of the so-called “renaissance of Jewish religious thought” in Germany during the early 20th century. It is well known that Fromm was a member of the Institute for Social Research, later called the Frankfurt School. The focus of this study, however, is on what has received little attention in research, namely Fromm’s involvement in founding the Freies jüdisches Lehrhaus (the Jewish House of Free Study) in Frankfurt. Fromm participated in the founding of the Lehrhaus as a student and later as a lecturer. During this time, Fromm also wrote his dissertation on Judaism at Heidelberg University. Methodologically, this paper intertwines the historical-biographical axis, which deals with Fromm’s connections to several thinkers: Rabbi Nehemia Nobel, Rabbi Georg Salzberger, Baruch Salman Rabinkow, Franz Rosenzweig, Ernest Simon and others, and the philosophical axis, which focuses on his dissertation, The Jewish Law. The Freies jüdisches Lehrhaus in Frankfurt is primarily associated with Franz Rosenzweig and other thinkers who worked there, such as Gershom Scholem, Ernest Simon, Leo Löwenthal and Martin Buber, who wrote Ich und Du during the years he taught there. With the exception of Buber, the Lehrhaus was their first official teaching venue. The Lehrhaus was characterized by its dialogical atmosphere, and symmetrical relationships between teachers and students, which softened some of the rigidity that was the norm at German educational frameworks at the time. This atmosphere continued to influence Fromm in his adult life, in terms of his attitude towards religion, questioning of authority and his understanding of human nature. Finally, it later played a role in his departure from Freudian libido theory. This study presents some key ideas from his dissertation, including his position on religious dogma, particularly concerning the Karaite sect, a subject that he later taught as a lecturer at the Lehrhaus. Fromm’s dissertation expresses his preoccupation with his Jewish identity and his examination of the complex theopolitical reality in which the Jews of Germany found themselves at the beginning of the 20th century, including the debates between Orthodox Jews and reformers, and between Zionists and anti-Zionists. This article supports the claim that Fromm’s position that religious factors play a central role in the historical process, which he held throughout his life, was formed in these early years. The article strengthens the scholarly position that Fromm’s Jewish background is relevant to understanding his thought in general.