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Ende Juli 2011 jubelt die europäische Presse: Endlich gebe es die nötige Solidarität in der Euro-Zone. Die Angriffe der Rating-Agenturen könnten abgewehrt, die Interessen der Finanzmärkte befriedet werden. Was aber heißt Solidarität hier und heute? Wie ist sie in der Europäischen Union verankert, formal, rechtlich und politisch? Mit was für einer Krise haben wir es überhaupt zu tun? Was verbindet die eingeforderte Solidarität mit der Demokratie? Und welche Rolle spielt Deutschland in dieser Krise? Antworten auf diese Fragen bietet der Text von Heinz Kleger.
Thema des ersten Potsdamer Textbuches sind Regionen als Subjekte der internationalen Politik, speziell innerhalb der EU. Die Bandbreite reicht von den österreichischen Bundesländern über Schottland und Katalonien bis zu den belgischen communautés. Der "Europäisierung" der deutschen Länder wird besonderes Augenmerk geschenkt. Namhafte Autorinnen und Autoren des In- und Auslandes beteiligen sich an der Diskussion. Theoretische Überlegungen zur Erklärung des Phänomens der transföderalen Beziehungen werden durch anschauliche und detaillierte Fallstudien ergänzt.
Das momentane Urteil fällt ambivalent aus: Das Projekt einer EU-Verfassung ist erfolgreich gescheitert. Das heißt: Das Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft, eine substantielle Einigung über die Inhalte einer neuen Vertragsreform unter Beibehaltung der Grundzüge des Konventsentwurfs herbeizuführen, ist geglückt. Der europäische Verfassungsprozess wurde hingegen auf einen Reformprozess der bestehenden Verträge reduziert. Wir kritisieren den mangelnden Einbezug der Unionsbürgerschaft in das Ratifizierungsverfahren sowie die Uneinheitlichkeit dieser Verfahren (einmal Referendum, einmal nicht).
Der zweite Potsdamer Textbuch-Band enthält Aufsätze zur Entwicklung des polnischen Staates nach den Umbrüchen von 1989/90 und zur Ausformung eines demokratischen politischen Systems. Die Transformation der Wirtschaftsordnung wird ebenso dargestellt wie die Veränderung der sozialen Lage. Die Artikel zeigen sowohl die Ursachen der erstaunlichen Erfolge der polnischen Transformation im politischen und wirtschaftlichen Bereich als auch die bestehenden, teilweise ernsthaften Probleme. Im außenpolitischen Teil wird der Schwerpunkt auf das Verhältnis zur EU und zu Deutschland gelegt.
Digitale Plattformen prägen unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung, die Freizeitgestaltung, das Informationsverhalten und im Aggregat die digitale Öffentlichkeit. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind im Fluss und berühren alle juristischen Teildisziplinen. Der Tagungsband nähert sich daher den Entwicklungen des Plattformrechts aus disziplinübergreifendem Blickwinkel. Dieser Versuch einer überspannenden Perspektive fokussiert vor allem auf die beiden „Großen“ der jüngsten Rechtsakte (DSA/DMA) unter dem besonderen Gesichtspunkt ihres Vollzugs: Wie kann man ein globales Phänomen wie Plattformen lokal und regional regulieren? Welche Rolle spielt der Schwarm der Vielen in der Effektivierung der neuen Regularien? Passen Regelungsmodelle wie das Urheberrecht zum Plattformphänomen?
Die Integration Europas bleibt für die Sozialwissenschaften eine Quelle der Inspiration und Herausforderung. Auch 53 Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge ist der Kontinent weiter in Bewegung, geht es um die Vision seiner zukünftigen Gestalt ebenso wie um die Regelung vielfältigster Tagesprobleme. Um zu dieser Debatte einen spezifischen Beitrag zu leisten, fand im Juni 2010 an der Universität Potsdam eine deutsch-polnische Konferenz zum Thema „Europa als Inspiration und Herausforderung aus sozialwissenschaftlicher Sicht“ statt. Dabei wurden unterschiedliche Ansätze der europawissenschaftlichen Forschungen in den beteiligten Einrichtungen (z. B. aus der Sicht von Politologen, Soziologen, Historikern oder Kulturwissenschaftlern) präsentiert. Zugleich diente die Konferenz dazu, das wissenschaftliche Forschungsinteresse am „nahen Osten“ wieder zu stärken.
Digitale Technologien bieten erhebliche politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Chancen. Zugleich ist der Begriff digitale Souveränität zu einem Leitmotiv im deutschen Diskurs über digitale Technologien geworden: das heißt, die Fähigkeit des Staates, seine Verantwortung wahrzunehmen und die Befähigung der Gesellschaft – und des Einzelnen – sicherzustellen, die digitale Transformation selbstbestimmt zu gestalten. Exemplarisch für die Herausforderung in Deutschland und Europa, die Vorteile digitaler Technologien zu nutzen und gleichzeitig Souveränitätsbedenken zu berücksichtigen, steht der Bildungssektor. Er umfasst Bildung als zentrales öffentliches Gut, ein schnell aufkommendes Geschäftsfeld und wachsende Bestände an hochsensiblen personenbezogenen Daten. Davon ausgehend beschreibt der Bericht Wege zur Entschärfung des Spannungsverhältnisses zwischen Digitalisierung und Souveränität auf drei verschiedenen Ebenen – Staat, Wirtschaft und Individuum – anhand konkreter technischer Projekte im Bildungsbereich: die HPI Schul-Cloud (staatliche Souveränität), die MERLOT-Datenräume (wirtschaftliche Souveränität) und die openHPI-Plattform (individuelle Souveränität).
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist eine der größten Herausforderungen und eine der drängendsten Aufgaben der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Dabei stellt die Frage der „gerechten Lastenteilung“ in der Asyl- und Migrationspolitik den Zusammenhalt der EU auf eine Zerreißprobe. Seit den gescheiterten Verhandlungen über die GEAS-Reform 2016/2017 versuchen die Mitgliedstaaten, einen Ausgleich zwischen den Grundsätzen der Solidarität und Verantwortlichkeit zu finden, wie es Art. 80 AEUV für das GEAS vorgibt. Je nach Interessenlage verbirgt sich dahinter aber ein sehr unterschiedliches Verständnis.
Diese Arbeit untersucht die Reformbemühungen beim GEAS nach Vorlage der Kommissionsvorschläge im September 2020 und beleuchtet die divergierenden Interessenlagen der Mitgliedstaaten hinsichtlich Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten. Ziel der Arbeit ist, eine Aussage über die Erfolgsaussichten einer Einigung über die Grundsätze der Solidarität und Verantwortung zu treffen. Dazu werden zunächst die Verpflichtungen im Asylrecht basierend auf internationalen Übereinkommen wie der Genfer Flüchtlingskonvention dargestellt. An-schließend werden GEAS und Dublin-System, das dem Ersteinreisestaat die Zuständigkeit für die Asylverfahren zuschreibt, und die Ursachen für sein Scheitern analysiert.
Diese Verantwortungsteilung, die zu einer überproportionalen Belastung der Mitgliedstaaten im Süden führt, ist Kristallisationspunkt für Konflikte, gegenseitigen Vorwürfe und Misstrau-en zwischen den Mitgliedstaaten. Infolge einer tatsächlichen Überlastung und teilweise selbst verschuldeten Unmöglichkeit, die GEAS-Verpflichtungen zu erfüllen, rufen die Südstaaten nach Unterstützung aus dem Norden und betreiben teilweise sogar eine Politik des Laissez-Passer. Durch teilweise katastrophale Zustände bei Verfahren, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten entstehen Rückführungshindernisse und Druck auf die Zielstaaten, mehr Solidarität zu leisten.
Ausgehend von diesem Befund wird der Bedeutungsgehalt des Solidaritätsprinzips in Art. 80 AEUV in normativer und deskriptiver Hinsicht untersucht. Normativ handelt es sich dabei um eine abstrakte Rechtspflicht zur gegenseitigen Unterstützung, deren Ausgestaltung im politischen Ermessen der Mitgliedstaaten liegt. Deskriptiv kann unter „Solidarität“ der Zweck verstanden werden, dass die Verwirklichung individueller Interessen einer kollektiven Anstrengung bedarf, die wiederum das Gemeinwohl fördert und somit im Interesse aller liegt. Dem folgend müssten alle Mitgliedstaaten ein Interesse an der Bewältigung der Herausforderungen der Migration nach Europa haben.
Die Interessen der Mitgliedstaten deuten aber auf etwas anderes hin. Die durch die Ankünfte von Schutzsuchenden aus dem Süden stark belasteten Mittelmeeranrainer wie Griechenland und Italien fordern eine Abkehr vom Dublin-System. Die migrationskritischen Visegrád-Staaten verweigern im Grunde jede Unterstützung bei der Aufnahme und berufen sich darauf, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Staaten, die lange Zeit eine liberale Migrationspolitik verfolgten und beliebte Zielländer waren wie Schweden, ringen nach der Migrationskrise 2015/2016 mit sich auf der Suche nach einem migrationspolitischen Kurs, der rechts-populistische Kräfte nicht noch weiter erstarken lässt. Auch die Hauptzielländer Deutschland und Frankreich versuchen den jeweiligen innenpolitischen Diskursen entsprechend, die Sekundärmigration zu verhindern und wollen auf unterschiedliche Weise die Außengrenzstaaten unterstützen, wobei Deutschland die Umverteilung aller unterstützt.
Die im September 2020 vorgelegten Vorschläge der Kommission versuchen, den unterschiedlichen Interessen Rechnung zu tragen. Durch die Schaffung eines Grenzverfahrens soll die Anzahl der in die EU einreisenden und zu verteilenden Geflüchteten reduziert werden. Durch Änderung der Dublin-Kriterien soll die Zuständigkeit der potentiellen Zielländer erweitert werden, um die Südländer zu entlasten und der Sekundärmigration entgegenzuwirken. Mit der gleichen Zielrichtung soll auf Grundlage eines neuen Solidaritätsmechanismus eine Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger und aus Seenot Geretteter erfolgen. In Krisenzeiten soll daraus eine generelle Umverteilung aller Schutzsuchenden erwachsen, wobei Solidarität weiterhin auf verschiedene Art und Weise geleistet werden können soll.
Angesichts der Verhandlungen während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des er-reichten Zwischenergebnisses besteht Skepsis, dass die Mitgliedstaaten sich bald auf eine GEAS-Reform einigen werden. Dazu liegen die Interessen der Mitgliedstaaten auch hinsichtlich der Solidarität zu weit auseinander. Zudem stellt sich die in Hinblick auf die europäische Integration und die Zukunft der EU besorgniserregende Frage, worin das im Interesse aller liegende Gemeinwohl in der Asylpolitik liegen soll, das die gemeinsame Kraftanstrengung zu einem individuellen Interesse jedes Einzelnen werden lässt. Denn anders als bei der Schaffung des Schengen-Raums als Raum ohne Binnengrenzen sind Wohlstandsgewinne von der Aufnahme Geflüchteter vorerst nicht zu erwarten.