Refine
Has Fulltext
- no (16) (remove)
Year of publication
- 2015 (16) (remove)
Document Type
- Doctoral Thesis (11)
- Monograph/Edited Volume (4)
- Article (1)
Language
- German (16) (remove)
Is part of the Bibliography
- yes (16)
Institute
- Bürgerliches Recht (16) (remove)
Seit Einführung der ZPO war in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob titulierte Unterlassungsansprüche noch vollstreckt werden können, wenn sich der zugrunde liegende Anspruch bereits erledigt hat. Im Jahr 2003 hat sich der Bundesgerichtshof hierzu erstmals positioniert und einen – scheinbar – simplen Ausweg aus dem dogmatischen Dilemma anhand einer zeitlich beschränkten Erledigungserklärung aufgezeigt. Die Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur sind seitdem verstummt. Die Untersuchung setzt sich mit den Grundlagen einer Vollstreckung nach § 890 ZPO auseinander und zeigt auf, dass die Entscheidung für eine zeitlich beschränkte Erledigungserklärung ein Ausweg sein kann – sofern die prozessualen Weichen hierfür bereits im Erkenntnisverfahren richtig gestellt werden.
Übungen im Privatrecht
(2015)
Das vorliegende zweite Übungsbuch innerhalb der dreibändigen Reihe „Übungen im Privatrecht“ verfolgt wie der erste Band das Ziel, dem Studienanfänger sowohl des Jura-Studiums als auch anderer Fachrichtungen mit wirtschaftsprivatrechtlichem Profil die Methodik der Fallbearbeitung verständlich zu machen
Das deutsche Zivilrecht geht davon aus, dass eine erwachsene, gesunde Person ihren Willen grundsätzlich fehlerfrei bilden und äußern kann. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sie aufgrund besonderer geistiger oder körperlicher Umstände nicht die Fähigkeit zur freien Willensbildung besitzt. Willenserklärungen von Personen, die nicht dauerhaft, sondern nur für einen vorübergehenden Moment nicht fähig sind, ihren Willen so zu äußern wie sie es unter normalen Umständen tun würden, sind nach § 105 Absatz 2 BGB nichtig. Grund dafür ist entweder eine „Bewusstlosigkeit“ oder eine „vorübergehende Störung der Geistestätigkeit“. Die sorgfältige Auslegung des Tatbestands ist wichtig für die tägliche Entscheidungspraxis der Gerichte. Die Arbeit untersucht deshalb die Vorschrift des § 105 Absatz 2 BGB im historischen, juristischen und medizinischen Kontext, berücksichtigt dabei insbesondere die Abgrenzung zur Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB und geht der Anwendung der Vorschrift auf konkrete medizinische Störungen (alkoholbedingte Störungen, Abhängigkeit von illegalen Drogen, Epilepsien, Demenzen, Schizophrenien, neurotische Störungen, u.a.) nach.
Der Franchisevertrag
(2015)
Der Nötigungsnotstand
(2015)
Diese Arbeit untersucht, ob die Rassendiskriminierungskonvention (CERD) auf das Verhalten von Vertragsstaaten außerhalb ihres Staatsgebiets anwendbar ist. Unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung und Praxis anderer Menschenrechtsgremien zur Frage extraterritorialer Anwendbarkeit von Menschenrechtsverträgen werden die Entstehungsgeschichte, die Vorarbeiten zur CERD und die Praxis des CERD-Ausschusses analysiert. Diese Untersuchung bezieht auch das Verhalten der Vertragsstaaten mit ein. Die Struktur der CERD weist gegenüber anderen Menschenrechtsverträgen, die zur gleichen Zeit entstanden sind, Besonderheiten auf. Nur einzelne materielle Bestimmungen setzen die Ausübung von Hoheitsgewalt voraus. Unter diesem Aspekt sowie unter Berücksichtigung der in ihr enthaltenen Staatenpflichten wird die CERD in Bezug auf ihre extraterritoriale Anwendbarkeit erörtert. Anhand der Grundsätze des Völkerrechts werden Art und Umfang der Verpflichtungen, die den Vertragsstaaten unter der CERD auf fremdem Staatsgebiet aufgegeben werden können, diskutiert.
Das deutsche Strafgesetzbuch stellt nur die Fremdtötung und die Tötung auf Verlangen in den §§ 211ff. StGB unter Strafe. Der Suizid hingegen stellt keine Straftat dar, weshalb auch die Teilnahme daran straflos bleibt. Vor dem Hintergrund der sich hieraus ergebenden Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es seit 2006 verschiedene Gesetzesvorhaben, die Suizidmitwirkung, insbesondere durch Sterbehilfeorganisationen, strafrechtlich zu erfassen. Die vorliegende Arbeit erörtert die in diesem Zusammenhang entstehende Fragestellung, ob die Teilnahme am Suizid ein strafwürdiges Verhalten darstellt, welches strafrechtlich geahndet werden muss. Hierzu werden auch die vorgenannten Gesetzesvorhaben einer kritischen Stellungnahme unterzogen und entsprechende ausländische Regelungen betrachtet. Neben den Entwürfen eines solchen Straftatbestandes geht die Arbeit außerdem auf rechtliche Lösungen außerhalb des Strafrechts ein und stellt abschließend fest, ob ein Erfordernis zur Änderung der bestehenden Rechtslage im Strafgesetzbuch besteht.