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Obwohl seit der Finanzkrise 2008 systemische Finanzrisiken das Objekt zahlreicher wissenschaftlicher Studien waren, hat die Frage, unter welchen Bedingungen und Umständen die Auferlegung eines systemischen Finanzrisikos moralisch unzulässig ist, bisher kaum Beachtung gefunden. Ziel dieses Aufsatzes ist es, eine Reihe von normativen Kriterien für die Einschätzung der moralischen Unzulässigkeit von systemischen Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus wird argumentiert, dass staatliche und andere relevante Institutionen zwei zentrale Pflichten hinsichtlich des Umgangs mit systemischen Finanzrisiken haben: eine Schutzpflicht gegenüber allen Bürger*innen und eine Sorgfaltspflicht, um die diesen Institutionen obliegenden Kontroll- und Aufsichtsfunktionen verantwortungsvoll auszuüben.
Aporien des Rechts
(2021)
Mundus vult decipi
(2021)
Die Menschen glauben, was sie glauben wollen. Betonung auf wollen. (…) Nein, der Glaube der Menschen hängt nicht von Fakten ab, nicht von Beweisen. Schlimmer noch – und das ist fast so etwas wie der zweite Teil der Erleuchtung, eine Steigerung: Man kann ihnen Fakten liefern, man kann sie widerlegen, es hilft nichts. Im Gegenteil, wer etwas glauben will, findet einen Weg! Er wird sich durch den winzigen Spalt quetschen, den die Wahrheit im lässt. Wird die Dinge so lange so drehen und wenden, bis sie wieder in seinen Glauben hineinpassen, und seine ganze Klugheit wird ihn nicht etwa daran hindern, sondern ihm noch dabei behilflich sein.
Eugen Ruge, Metropol
Toren sind, die alles loben und lieben, was im Nebel verdrehter Worte dunkel daherkommt; Toren, die für wahr halten, was ihnen eingefärbt durch wohltönende Phrasen, reizvoll die Ohren kitzelt.
Lukrez, Über die Natur der Dinge
Ein Volkskanzler
(2021)
Wie Grundrechte unter den Augen aller ausgehöhlt und umgebaut werden, wie kurz der Weg von der Demokratie zur Diktatur ist, zeigt Maximilian Steinbeis‘ Gedankenexperiment »Ein Volkskanzler« in sechs Schritten. Auf der Grundlage seines Essays hat er ein Theaterstück verfasst, das bereits auf vielen Bühnen gespielt und nun auch als Kammerspiel verfilmt wurde.
Die didaktische Handreichung unterstützt Lehrerinnen und Lehrer bei der Einbettung des Theaterstücks oder der Verfilmung von »Ein Volkskanzler« im Unterricht.
Ingo Juchler setzt sich am Beispiel des Romans „Am kürzeren Ende der Sonnenallee“ (1999) von Thomas Brussig mit „Groteske und Satire im DDR-Roman als didaktische Momente in der politischen Bildung“ auseinander. Nach der Einführung in den Roman erörtert er dessen politischen Sinngehalt, den er in der Auseinandersetzung mit den literarischen Leitfiguren des Romans, Friedrich Schiller und Jean-Paul Sartre, im besonderen Wert der Freiheit findet. Den Toten der Berliner Mauer, die davon Zeugnis geben, setzt Juchler im abschließenden Kapitel ein Denkmal.
Die vorliegende Research Note stellt die erste systematische Dokumentation der Gesetzgebung in den deutschen Landtagen vor. Der Datensatz umfasst insgesamt 16.610 dokumentierte Gesetzgebungsvorgänge zwischen den Jahren 1990 und 2020. Nach einer Beschreibung des Datensatzes werden einige Gesetzgebungsmuster in den deutschen Ländern exemplarisch dargestellt. Die Landesgesetzgebung erweist sich dabei als stark durch den neuen Dualismus zwischen Regierung und Opposition geprägt. Im Initiativverhalten lassen sich zudem die Anreize des thematischen Parteienwettbewerbs ablesen. Wenig Evidenz findet sich für die These, dass innerkoalitionäre Gegensätze die Dauer der Gesetzgebungsverfahren in die Länge ziehen. Der mit dieser Research Note veröffentlichte Datensatz steht der Forschung für die Untersuchung zahlreicher weiterer Fragestellungen zur Verfügung.
Dieser Beitrag in der Zeitschrift GIO schlägt eine äquivalenzfunktionalistische Perspektive auf postbürokratische Reformen vor, die Teile der Unsicherheitsabsorption von Organisationen in Interaktionssysteme verlagern. Postbürokratie versucht, organisationale und gesellschaftliche Entwicklungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf den Begriff zu bringen. Auch aktuelle agile Managementkonzepte lassen sich der Postbürokratie zuordnen und zeichnen sich unter anderem durch eine Multiplikation von Interaktionen aus. Mithilfe der Theorie sozialer Systeme untersuchen wir wie neue Unsicherheiten in Organisationen durch postbürokratische Reformen entstehen und von agilen Managementkonzepten bearbeitet werden. An den agilen Konzepten Scrum und Holacracy wird gezeigt, dass diese Verlagerung neuen Formalisierungsbedarf produziert. Im Fokus stehen dabei die Zentrierungen kommunikativer Interdependenzen in Interaktionen in der Sach‑, Zeit- und Sozialdimension. Der Beitrag plädiert für eine äquivalenzfunktionalistische Perspektive auf Postbürokratie, die den Zusammenhang von Formalisierungsverzicht in Organisationen und neuen Formalisierungsbedarfen als funktionalen Leistungszusammenhang begreift.
Organisation und Algorithmus
(2021)
Der vorliegende Beitrag analysiert, wie Organisationen Algorithmen, die wir als digitale Beobachtungsformate verstehen, mit Handlungsfähigkeit ausstatten und damit actionable machen. Das zentrale Argument lautet, dass die soziale Relevanz digitaler Beobachtungsformate sich daraus ergibt, dass und wie sie in organisationale Entscheidungsarchitekturen eingebettet sind. Diesen Zusammenhang illustrieren wir am Beispiel des österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS), der 2018 einen Algorithmus einführte, um die Integrationschancen arbeitsuchender Personen zu bewerten. Der AMS steht dabei stellvertretend für aktuelle Bestrebungen vieler Organisationen, algorithmische Systeme einzusetzen, um knappe öffentliche Ressourcen vermeintlich effizienter zu distribuieren. Um zu rekonstruieren, wie dies geschieht, zeigen wir, welche Operationen des Kategorisierens, Vergleichens und Bewertens das algorithmische Modell vollzieht. Darauf aufbauend demonstrieren wir, wie das algorithmische Modell in die organisationale Entscheidungsarchitektur eingebunden ist. Erst durch diese Einbindung – die Möglichkeit, Unterschiede für andere, relativ stabil erzeugte Entscheidungen zu machen – entfaltet das digitale Beobachtungsformat soziale Relevanz. Abschließend argumentieren wir, dass algorithmische Modelle, wie sie am Fall des AMS beobachtet werden können, dazu tendieren, sich in Organisationen zu stabilisieren. Dies begründen wir damit, dass die organisationalen Lernchancen im Umgang mit dem Algorithmus dadurch reduziert sind, dass dieser in einem Bereich zum Einsatz kommt, der durch Technologiedefizit und koproduktive Leistungserstellung geprägt ist.