Refine
Has Fulltext
- no (20) (remove)
Document Type
- Article (17)
- Review (2)
- Monograph/Edited Volume (1)
Language
- German (20) (remove)
Is part of the Bibliography
- yes (20)
Institute
Sinnvolle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen : rchtliche Anforderungen und ihre fachlichen Konsequenzen
(2003)
Tasks and Content of Landscape Management Planning and Landscape Implementation Planning - Requirements in terms of feasibility of re-checks Zusammenfassung Vor dem Hintergrund in Nachkontrollen vielfach festgestellter Abweichungen des Landschaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP) von den Aussagen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) werden Aufgabenverteilung und "Abschichtung" zwischen beiden Planwerken kritisch beleuchtet. Im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan nachträglich vorgenommene Anpassungen von z.B. Zielen und räumlicher Lage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können u.U. auch Auswirkungen auf die im LBP zu erstellende Bilanz der Beeinträchtigungen und Kompensationswirkungen und damit auf die Genehmigungsvoraussetzungen haben. Verschiedene Fallbeispiele belegen, dass immer dann, wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan nicht hinreichend konkretisiert werden, der Bezug zu den Beeinträchtigungen schnell verloren geht. Durchgeführte Maßnahmen entsprechen dann zwar i.d.R. noch den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege im betroffenen Naturraum, aber häufig nicht mehr den rechtlichen Anforderungen der Eingriffsregelung. Nachkontrollen sind nur noch im Hinblick auf die korrekte Durchführung, nicht mehr jedoch auf die Funktionserfüllung der Maßnahmen möglich. Als Konsequenz aus den Ergebnissen wird der Vorschlag einer klaren Aufgabenteilung von Landschaftspflegerischem Begleit- und Ausführungsplan entwickelt. Er beinhaltet neben einer hinreichenden Zieldefinition für die Kompensation im Landschaftspflegerischen Begleitplan eine durchgängige Beibehaltung der Maßnahmenbezeichnungen in beiden Planwerken sowie eine gesonderte Darlegung im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan vorgenommener Änderungen.
Jährlich werden in Brandenburg ca. 500 ha Wald in andere Nutzungsarten umgewandelt. Durch die forst- und naturschutzrechtliche Pflicht zur Kompensation können die vielfältigen Funktionen des Waldes für Erholung, Natur- und Ressourcenschutz erhalten und gestärkt werden. Dafür ist eine intensive Zusammenarbeit von Forst- und Naturschutzverwaltung notwendig. So das Ergebnis einer Fachtagung des Lehrstuhl für Landschaftsplanung der Universität Potsdam am 10. Juni 2002 an der Landeslehrstätte für Naturschutz und Landschaftspflege in Lebus.
Beim Ausbau der BAB A9 wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in den verschiedenen Bundesländern zwar vom Grundsatz vergleichbar, in vielen Details (z.B. Kompensationsumfang, Maßnahmenunterhaltung) jedoch unterschiedlich angewendet. Diese Unterschiede kommen weniger durch die rechtlichen Vorgaben als durch unterschiedliche methodische und inhaltliche Herangehensweisen zustande. So ist festzustellen, dass die naturschutzfachlichen Ergebnisse in den untersuchten Beispielen nicht von der Art des Zulassungsverfahrens abhängen. Entscheidend sind vielmehr die fachliche Qualität und die Umsetzungsorientierung der Begleitplanungen und die Bereitschaft von Planungsträgern, Naturschutzbehörden und Flächeneigentümern, bei der Abarbeitung der Eingriffsregelung zusammenzuarbeiten. Trotz ähnlicher Vorhabensmerkmale wurden die Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild unterschiedlich detailliert ermittelt. Es besteht eine sehr klare Tendenz, im LBP lediglich einige Hauptbeeinträchtigungen zu ermitteln und zu quantifizieren und daraus pragmatisch den Kompensationsbedarf abzuleiten. Wurden detailliertere schutzgut- oder funktionsbezogenen Darstellungen der Beeinträchtigungen, z.B. auf Basis einer UVS vorgenommen, dienten sie dazu, unterschiedliche Typen von Kompensationsmaßnahmen zu begründen. Den Umfang der Kompensation beeinflussen die Flächengröße und die Wertigkeit der beanspruchten Biotope. In allen Beispielen wurden hauptsächlich Ersatzmaßnahmen geplant und realisiert. Der tatsächliche Erfolg der Maßnahmen hängt ganz entscheidend von der langfristigen Unterhaltung und Sicherung der Maßnahmen ab. Hier verfolgen die Planungsträger unterschiedliche Strategien.