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Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Bestandteil aktueller Verwaltungsreformen. Trotz der hohen Bedeutung und langjähriger Bemühungen bleibt die Bilanz der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ambivalent. Diese Studie konzentriert sich auf drei erfolgreiche Digitalisierungsvorhaben aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und analysiert mittels problemzentrierter Expertenbefragung Einflussfaktoren auf die Umsetzung von OZG-Vorhaben und den Einfluss des Managements in diesem Prozess. Die Analyse erfolgt theoriegeleitet basierend auf dem Ansatz der begrenzten Rationalität und der ökonomischen Theorie der Bürokratie. Die Ergebnisse zeigen, dass anzunehmen ist, dass die identifizierten Einflussfaktoren unterschiedlich auf Nachnutzbarkeit und Reifegrad von Verwaltungsleistungen wirken und als Folgen begrenzter Rationalität im menschlichen Problemlösungsprozess interpretiert werden können. Managerinnen unterstützen die operativen Akteure bei der Umsetzung, indem sie deren begrenzte Rationalität mit geeigneten Strategien adressieren. Dazu können sie Ressourcen bereitstellen, mit ihrer Expertise unterstützen, Informationen zugänglich machen, Entscheidungswege verändern sowie zur Konfliktlösung beitragen. Die Studie bietet wertvolle Einblicke in die tatsächliche Managementpraxis und leitet daraus Empfehlungen für die Umsetzung öffentlicher Digitalisierungsvorhaben sowie für die Steuerung öffentlicher Verwaltungen ab. Diese Studie liefert einen wichtigen Beitrag zum Verständnis des Einflusses des Managements in der Verwaltungsdigitalisierung. Die Studie unterstreicht außerdem die Notwendigkeit weiterer Forschung in diesem Bereich, um die Praktiken und Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung besser zu verstehen und effektiv zu adressieren.
Ausgehend von der Beobachtung, dass die aktuelle Digitalisierungsforschung die Ambivalenz der Digitalisierung zwar erkennt, aber nicht zum Gegenstand ihrer Analysen macht, fokussiert die vorliegende kumulative Dissertation auf die ambivalente Dichotomie aus Potenzialen und Problemen, die mit digitalen Transformationen von Organisationen einhergeht. Entlang von sechs Publikationen wird mit einem systemtheoretischen Blick auf Organisationen die spannungsvolle Dichotomie hinsichtlich dreier ambivalenter Verhältnisse aufgezeigt: Erstens wird in Bezug auf das Verhältnis von Digitalisierung und Postbürokratie deutlich, dass digitale Transformationen das Potenzial aufweisen, postbürokratische Arbeitsweisen zu erleichtern. Parallel ergibt sich das Problem, dass auf Konsens basierende postbürokratische Strukturen Digitalisierungsinitiativen erschweren, da diese auf eine Vielzahl von Entscheidungen angewiesen sind. Zweitens zeigt sich mit Blick auf das ambivalente Verhältnis von Digitalisierung und Vernetzung, dass einerseits organisationsweite Kooperation ermöglicht wird, während sich andererseits die Gefahr digitaler Widerspruchskommunikation auftut. Beim dritten Verhältnis zwischen Digitalisierung und Gender deutet sich das mit neuen digitalen Technologien einhergehende Potenzial für Gender Inklusion an, während zugleich das Problem einprogrammierter Gender Biases auftritt, die Diskriminierungen oftmals verschärfen. Durch die Gegenüberstellung der Potenziale und Probleme wird nicht nur die Ambivalenz organisationaler Digitalisierung analysierbar und verständlich, es stellt sich auch heraus, dass mit digitalen Transformationen einen doppelte Formalisierung einhergeht: Organisationen werden nicht nur mit den für Reformen üblichen Anpassungen der formalen Strukturen konfrontiert, sondern müssen zusätzlich formale Entscheidungen zu Technikeinführung und -beibehaltung treffen sowie formale Lösungen etablieren, um auf unvorhergesehene Potenziale und Probleme reagieren. Das Ziel der Dissertation ist es, eine analytisch generalisierte Heuristik an die Hand zu geben, mit deren Hilfe die Errungenschaften und Chancen digitaler Transformationen identifiziert werden können, während sich parallel ihr Verhältnis zu den gleichzeitig entstehenden Herausforderungen und Folgeproblemen erklären lässt.
Digital Fashion
(2024)
Das virtuelle Kleid als mediale und soziokulturelle Alltagserscheinung der Gegenwart bildet den Gegenstand der vorliegenden interdisziplinären Unter-suchung. An der Schnittstelle zwischen Menschen, Medien und Mode ist das virtuelle Kleid an unrealen Orten und in synthetischen Situationen ausschließlich auf einem Screen erfahrbar. In diesem Dispositiv lassen sich Körperkonzepte, Darstellungskonventionen, soziale Handlungsmuster und Kommunikations-strategien ausmachen, die zwar auf einer radikalen Ablösung vom textilen Material beruhen, aber dennoch nicht ohne sehr konkrete Verweise auf das textile Material auskommen. Dies führt zu neuen Ansätzen der Auseinandersetzung mit Kleidern, die nun als Visualisierung gebündelter Datenpakete zu betrachten sind. Die dynamische Entwicklung neuer Erscheinungsformen und deren nahtlose Einbindung in traditionelle Geschäftsmodelle und bestehende Modekonzepte macht eine Positionsbestimmung notwendig, insbesondere im Hinblick auf gegenwärtige Nachhaltigkeitsdiskurse um immaterielle Produkte. Für diese Studie liefern die hinter den Bildern liegenden Prozesse der ökonomischen Ausrichtung, der Herstellung, der Verwendung und der Rezeption den methodologischen Zugang für die Analyse. Mithilfe eines typologisierenden Instrumentariums wird aus der Vielzahl und Vielfalt der Darstellungen ein Set an forschungsleitenden Beispielen zusammengestellt, welche dann in einer mehrstufigen Kontextanalyse zu einer begrifflichen Fassung des virtuellen Kleides sowie zu fünf Kontexteinheiten führen. Am Beispiel des virtuellen Kleides zeichnet diese Untersuchung den technischen, gesellschaftlichen und sozialen Wandel nach und arbeitet seine Bedeutung für zukünftige Modeentwicklungen heraus. Damit leistet die Untersuchung einen Beitrag zur medien- und sozialwissenschaftlichen Modeforschung der Gegenwart.
In der DDR sollte die Rechtsprechung den Zielen der Politik und dem Aufbau sowie der Sicherung des Sozialismus dienen. Zur Verwirklichung dieser Ziele unternahm das SED-Regime insbesondere den Versuch, auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses Einfluss zu nehmen. Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte beleuchtet die Arbeit die sog. »Kaderarbeit« der DDR-Justiz sowie die wesentlichen Zulassungs-, Prüfungs-, Studien- und Weiterbildungsbedingungen. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war.
Dass vielfältige Inhalte und Meinungen über eine Vielzahl an Medien verbreitet werden, ist für unsere demokratische Gesellschaft heute wichtiger denn je. Gerade deshalb ist es unabdingbar, Meinungsmacht einzelner Medienunternehmen zu verhindern und dadurch zur Meinungsvielfalt beizutragen. Diese bedeutende Aufgabe kommt der Medienkonzentrationskontrolle des Medienstaatsvertrages zu. Doch haben die digitalisierungsbedingten Veränderungen in der Medienlandschaft zu einem inkonsistenten Prüfungsregime der Medienkonzentrationskontrolle geführt, da medienrechtlich aktuell nicht alle für die Meinungsbildung relevanten Medienakteure ausreichend erfasst werden. Die Arbeit untersucht die Thematik im Kontext der nationalen sowie internationalen medien- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen wird ein den aktuellen Erfordernissen entsprechender normativer Vorschlag unterbreitet.
Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen.
Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht.
In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte.
Wie wurden die Soldaten der Wehrmacht – in der Kaserne und an der Front – von ihren Unteroffizieren und Offizieren behandelt? Wie war deren Menschenführung beeinflusst vom Nationalsozialismus und welche Bedeutung hatte sie für den Zusammenhalt des deutschen Heeres im Zweiten Weltkrieg? Konstantin Franz Eckert schließt, gestützt auf eine breite Quellenbasis, eine wichtige Forschungslücke. Seine Studie zeigt, wie junge Männer auf ihren Militärdienst vorbereitet wurden und was sie von ihren Vorgesetzten erwarteten. Sie weist nach, dass Vorbild und persönlicher Einsatz, Konstruktivität und absolute Unterordnung unter das Gehorsamsprinzip im Dienst des NS-Regimes zentrale Führungselemente der Wehrmacht waren. Zudem wirft sie einen Blick auf die militärische Ausbildung und ordnet die alten Narrative vom »Kasernenhofschleifer« sachlich ein.
Die Dissertation untersucht die Entwicklung des Verantwortungseigentums insbesondere anhand der Carl-Zeiss-Stiftung unter Ernst Abbe.
Der Begriff des Verantwortungseigentums wird seit einigen Jahren in der rechtspolitischen Debatte zu alternativen Unternehmens- und Eigentumsformen diskutiert. Dabei wird die Einführung einer eigenen Gesellschaftsform gefordert.
Die Dissertation widmet sich diesen Forderungen und den Entwicklungen des Verantwortungseigentums anhand der Carl-Zeiss-Stiftung und ihrer Stiftungsbetriebe Zeiss und Schott.
Dort wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts eine Form dessen, was Jurist:innen heute unter Verantwortungseigentum verstehen, kautelar-juristisch eingeführt und geprägt.
Ziel und Zweck der Arbeit war es, die Überschneidungen, Parallelen und Unterschiede der Rechtssubjekte zu untersuchen und der Frage auf den Grund zu gehen, ob das Verantwortungseigentum einer längeren Rechtstradition folgt oder eine rein zeitgenössische Idee ist.
Artikel 15 Grundgesetz als sozialistische Utopie? Keineswegs. Die Sozialisierungsnorm gibt dem Gesetzgeber ein Instrument an die Hand, um staatliche Gewährleistungsverantwortung mithilfe gemeinwirtschaftlicher Organisationsformen wahrzunehmen. Sozialisierungsmaßnahmen greifen in das Eigentumsgrundrecht ein. Sie treffen zudem auf grundrechtliche Funktionsgarantien einer marktwirtschaftlichen Ordnung und die unionsrechtliche Systemgarantie zugunsten des freien Wettbewerbs. Die Arbeit untersucht daher die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sozialisierungsgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene einschließlich der gerichtlichen Kontrolle. Ferner zeigt die Arbeit auf, wie sich Sozialisierungsgesetze unionsrechtskonform verhalten können.