Refine
Has Fulltext
- no (3)
Year of publication
- 2020 (3)
Document Type
- Article (3) (remove)
Language
- German (3) (remove)
Is part of the Bibliography
- yes (3)
Institute
Das grundsätzliche Verbot des Erfolgshonorars gilt nicht für Inkassounternehmen. Anwältinnen und Anwälte dürfen dagegen nur in Ausnahmefällen ein Erfolgshonorar vereinbaren. In der Lexfox- bzw. Wenigermiete.de-Entscheidung des BGH hat dieser Widerspruch keine Rolle gespielt (BGH, AnwBl Online 2020, 63). Die Begründung für eine Diff erenzierung vermisst man allerdings. Das könnte schlicht daran liegen, dass es keine (verfassungsrechtlich ausreichende) gibt. So wird der Beitrag der Autorin und des Autors zum Plädoyer, über eine Neuordnung des Erfolgshonorars nachzudenken.
Legal Tech
(2020)
Der Beitrag befasst sich mit dem Einsatz von Legal Tech zur Verbesserung der menschlichen Rechtsanwendung. Die Verfasser weisen zunächst darauf hin, dass die Anwendung des Rechts Aufgabe des Menschen sei, woran sich auch künftig wenig ändern werde. Es wird erörtert, dass anlässlich der fortschreitenden Digitalisierung die Befürchtung bestehen würde, dass menschliche Juristen durch Legal Tech ersetzt werden könnten. Im Folgenden wird hinterfragt, welche Effizienzgewinne Legal Tech bewirken könne und welche Gefahren hiermit in Verbindung stehen würden. Weiter nennen die Autoren Stärken der Menschen gegenüber aktuellen technischen Möglichkeiten. So könnten repetitive und standardisierte juristische Arbeit durch Digitalisierung sicherer sowie effizienter werden. Abschließend beschäftigt sich der Beitrag mit Möglichkeiten der Verwaltungsautomatisierung. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass Legal Tech erhebliche Effizienzgewinne erreichen könne, wobei es hierzu programmierte rechtliche Regelungen sowie vergleichbare Sachverhalte bedürfe.