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Inhalt: I. Megatrend Rekommunalisierung II. Rechtstatsächliche Befundnahmen 1. Der „Fall Potsdam“ 2. Weitere Rekommunalisierungsszenarien 3. Relativierungen III. Rekommunalisierungsbegriff, -gegenstände und -motive IV. Zu Rechtsregime und rechtsdogmatischen Herausforderungen 1. Zum Rechtsregime 2. Zu rechtsdogmatischen Herausforderungen V. Entwicklungsperspektiven jenseits von Privatisierung und Rekommunalisierung
Mehr Privat statt Staat! Diese Kampfformel galt vielen noch vor kurzem als Schlüssel zur erfolgreichen Entlastung der angespannten kommunalen Haushalte. Immer mehr Kommunen beschritten den vermeintlichen Königsweg. So vielfältig wie die Gegenstände sind auch die in der Verwaltungspraxis zu beobachtenden Erscheinungsformen der Privatisierung: Vermögensprivatisierung, Organisationsprivatisierung, Aufgabenprivatisierung mit facettenreichen Mischformen namentlich der Public Private Partnerships. Zwar brachte der „Verkauf des Tafelsilbers“ den Kommunen kurzzeitig einen Geldsegen. Doch haben bei weitem nicht alle Privatisierungsmaßnahmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt und es setzt sich zunehmend die Einsicht durch, dass die Privatwirtschaft nicht zwangsläufig besser, effizienter und kostengünstiger arbeitet als die Öffentliche Hand. Inzwischen deutet sich im kommunalen Bereich eine klare Trendumkehr in Richtung Rekommunalisierung an. Die 17. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam greift in diese anlaufende Grundsatzdebatte ein und nimmt aktuelle Bestrebungen der Rekommunalisierung lokaler Aufgaben auf. Im Vordergrund stehen erste praktische Erfahrungen, Implementationsprobleme und nicht zuletzt die rechtlichen Rahmenbedingungen und normativen Direktiven für Rekommunalisierungen namentlich in Segmenten der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Inhalt: I. Einleitung II. Privatisierung und Kommunalisierung in historischer Betrachtung III. Ursachen der Kommunalisierungs-Renaissance IV. Rekommunalisierung öffentlicher Aufgaben – mehr „Talk“ als „Action“? V. Privatisierung versus Kommunalisierung – eine überholte Debatte! VI. Anregungen aus dem Public Management VII. Abschließende Bemerkung
Traditionelle Verwaltungsverfahren stehen seit längerem und zunehmend in der Kritik. Das klassische Fürsorge-Modell wird vor allem im Umweltbereich nicht mehr akzeptiert. Betroffene Bürger und Verbände wollen verstärkt mitreden und Entscheidungen nicht der Verwaltung und externen Experten überlassen. Das Verfahren der Mediation wird in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen in einer Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Problembereichen eingesetzt. Besonders auf kommunaler Ebene bietet sich ihr Einsatz an. Diese Arbeit beschäftigt sich aus verwaltungswissenschaftlicher und -rechtlicher Perspektive mit der Mediation im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Aufgrund der Innovationsoffenheit und Flexibilität bei gleichzeitiger Komplexität und Kooperationsabhängigkeit des Rechts der Bauleitplanung ist dieses besonders für die Anwendung von Mediation geeignet. Das Arbeitsheft führt in das Verfahren der Mediation und seine Begriffe ein, beleuchtet die Charakteristika und Mängel des herkömmlichen Verwaltungsverfahrens und widmet sich dann der Mediation im öffentlichen Bereich. Diese wird anhand der Möglichkeit ihres Einsatzes in der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene näher dargestellt, ihre Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen. Somit gibt dieses Arbeitsheft eine kompakte, aber dennoch detailreiche Übersicht über den aktuellen Stand der Diskussion zur Mediation im öffentlichen Bereich.
Inhalt: I. Einleitung – Befundnahme II. Vorüberlegungen der Rekommunalisierungsentscheidung in der Energiewirtschaft 1. Zieldreieck der Energiepolitik 2. Ziele kommunaler Energiepolitik 3. Zuordnung der Ziele unter besonderer Berücksichtigung des Energiemarktes 4. Mythos Eigenkapitalrendite im Netzbetrieb und Strompreisregulierung III. Konkrete Möglichkeiten der Konzessionsvergabe 1. Wegenutzungsvertrag mit dem bisherigen Netzbetreiber 2. Wegenutzungsvertrag mit einem neuen Netzbetreiber 3. Beteiligungsmodelle a) Klassisches Partnermodell b) Dienstleistermodell c) Pachtmodell IV. Risiken der Rekommunalisierung 1. Kaufpreis, Entflechtungs- und Einbindungskosten 2. Gewerbesteuer 3. Personal 4. Keine Vergleichbarkeit mit früheren Stadtwerkegründungen V. Auswirkungen regionaler Rekommunalisierungen VI. Fazit
In Japan wurden die sogenannten „Heisei no Daigappei“ (Große kommunale Gebietsreform) im Zeitraum von 1999 bis 2006 durchgeführt. Im Ergebnis hat sich die Anzahl der Gemeinden von 3.232 auf 1.727 – also um die Hälfte – reduziert. Auch in den neuen Bundesländern in Deutschland sind in den letzten Jahren wieder kommunale Gebietsreformen (Gemeindefusionen) durchgeführt worden. Trotzdem gibt es in Deutschland noch etwa 12.000 Gemeinden. Im Vergleich mit Japan ist die Gemeindegröße also deutlich geringer. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die Reformunterschiede zwischen Deutschland und Japan erklärt werden. Gefragt wird nach der „Richtung“ und der „Stärke“ der verschiedenen Vektoren (Einflussfaktoren) im Reformprozess der Gemeindefusionen. Besonders reformfördernd wirken in Japan die Vektoren Dezentralisierungsdruck und öffentliche Finanzkrise. Die Unterschiede zwischen Japan und Deutschland beim Vektor demographischer Wandel konnten nicht betrachtet werden. In Deutschland sind für den Reformfortschritt vor allem die Vektoren bürgernahe Demokratie, örtliche Verbundenheit, die Existenz des Ehrenamtsprinzips sowie die Ergänzungsfunktion der Kreise und Ämter ausschlaggebend. Insgesamt betrachtet wirken die Vektoren in Japan stärker reformfördernd als in Deutschland. Deshalb sind im Reformergebnis die Gebietsstrukturen der Gemeinden in Japan derzeit größer als in Deutschland.
Inhalt: I. Einleitung II. Werkstattbericht – Beispiele von Rekommunalisierungen bzw. Rekommunalisierungsbestrebungen 1. Rekommunalisierung eines Stadtfestes 2. Restrukturierung der kommunalen Wasserversorgung 3. Rekommunalisierung der Fremdenverkehrsförderung III. Rekommunalisierungsdruck aus unerwarteter Richtung 1. Erzwungene Rekommunalisierung, da der Rahmen zulässiger Privatisierung verlassen wurde 2. Rekommunalisierung durch das Versagen interkommunaler Gemeinschaftsarbeit? IV. Schlussbemerkung