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Im historischen Zentrum der mittelalterlichen Stadt Capua hat sich mit den drei Kirchen S. Salvatore „Maggiore“ a Corte, S. Giovanni a Corte und S. Michele a Corte eine Gruppe von Sakralbauten erhalten, die nicht nur durch ihre übereinstimmende namentliche Attribution einen Zusammenhang mit dem langobardischen Fürstenhof der Stadt offenbaren, sondern auch durch die räumliche Disposition im urbanistischen Gefüge. Im vorliegenden Buch wird die überkommene Bausubstanz einer grundlegenden Analyse unterzogen, um herauszuarbeiten, welche Bestandteile den ältesten Bauphasen zuzuordnen sind und somit als langobardenzeitlich angesprochen werden können. Eine ausführliche Untersuchung der zugehörigen Bauplastik ergänzt gleichwertig diesen ersten Teil. Die Kontextualisierung der Ergebnisse hilft dabei, ein Bild von der Kunst und Architektur des in Süditalien an Monumenten eher armen 10. Jahrhunderts zu generieren und erlaubt Rückschlüsse auf den geistigen Hintergrund, vor dem die drei Hofkirchen entstanden sind.
Nervous allies
(2018)
Diese Dissertation untersucht die Entwicklung der diplomatischen Beziehungen zwischen Frankreich, den USA und der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum von 1969-1980. Auf breiter multiarchivarischer Quellengrundlage rekonstruiert sie die interdependente Außenpolitik dieser drei Staaten im Kontext zentraler Themenkomplexe der 1970er Jahre: des Aufstiegs und Verfalls der Entspannungspolitik, des Streits um den Status quo in Europa, die Deutsche Frage und die Zukunft Berlins, der internationalen Wirtschafts- und Währungskrise, der Debatte um Sicherheit und Zukunft des westlichen Bündnisses und des NATO-Doppelbeschlusses. Ebenso betrachtet werden eine Reihe von regionalen Ereignissen und Konflikten mit weitreichenden Auswirkungen wie der Jom-Kippur-Krieg, die Portugiesische Revolution oder die sowjetische Invasion Afghanistans.
Die Untersuchung folgt der zentralen, theoretisch motivierten Fragestellung, in welchem Maß staatliche Außenpolitik und diplomatische Beziehungen von individuellen Akteuren an der Spitze der Regierungen, ihren Agenden, Sichtweisen und persönlichen Beziehungen zu internationalen Partnern geprägt wurden oder in welchem Maß deren Entscheidungsfindung andererseits durch strukturelle Faktoren geopolitischer, ökonomischer oder politischer Natur definiert und limitiert wurde. Um diese Frage zu beantworten, fokussiert sich die Dissertation auf die Analyse von Regierungswechseln und deren Auswirkungen auf Kontinuität und Wandel der Außenpolitik. Die Narrative umfasst sieben solcher Regierungswechsel: von Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger zu Willy Brandt (1969) und von Brandt zu Helmut Schmidt (1974) in Bonn, von Präsident Charles de Gaulle zu Georges Pompidou (1969) und von Pompidou zu Valéry Giscard d’Estaing (1974) in Paris sowie von Lyndon B. Johnson zu Richard M. Nixon (1969), von Nixon zu Gerald R. Ford (1974) und von Ford zu Jimmy Carter (1977) in Washington.
Abseits eines Spektrums empirisch fundierter Erkenntnisse über die Geschichte der internationalen Beziehungen der 1970er Jahre belegt diese Arbeit vor allem hochgradig personalisierte und exklusive außenpolitische Entscheidungsstrukturen und eine deutliche Abhängigkeit der Qualität intergouvernementaler Beziehungen von den persönlichen Beziehungen außenpolitischer Führungspersönlichkeiten. Zugleich werden jedoch strukturelle Grenzen ihres Handlungsspielraums im internationalen System deutlich, die von Faktoren wie militärischer Sicherheit und geopolitischer Lage, Zugang zu Ressourcen und ökonomischer Leistungsfähigkeit sowie politischem Druck aus dem In- und Ausland abhängen. Die Dissertation kommt zu dem zentralen Ergebnis, dass Regierungswechsel zwar bisweilen drastische Einschnitte in Inhalt und Stil der auswärtigen Beziehungen nach sich zogen und Bonn, Paris und Washington im Laufe der Dekade mit vielerlei neuen Herausforderungen konfrontiert wurden, dass in der Gesamtschau jedoch pfadabhängige strukturelle Druckszenarien zu höherer politischer Kontinuität im internationalen System führten, als oft mit den für tiefgreifenden historischen Wandel bekannten 1970er Jahren assoziiert wird.
Im Fokus der bildungshistorischen und doppelbiografischen Dissertation steht die Darstellung des vielseitigen Reformengagements der Torhorst-Schwestern Adelheid und Marie im (Aus-) Bildungswesen der Weimarer Republik. Die Begriffe „Reform“ und „Engagement“ stellen tragende inhaltliche Signaturen der quellenbasierten Annäherung an das Geschwisterpaar dar. Thematisiert werden ihre Berufsbiografien in ihren jeweiligen bildungspolitischen sowie bildungspraktischen Wirkungskreisen – inmitten der ersten „echten“ deutschen Demokratie. Die Studie zielt insbesondere darauf ab, den Kreis der bildungshistorischen Repräsentantinnen für eine konstruktive Ausgestaltung des (Fort-)Bildungswesens im Sinne eines notwendigen, aber nicht realisierten Modernisierungs- und Demokratisierungsprozesses in jenem Zeitraum zu erweitern. Die Aufarbeitung des bisher in der bildungsgeschichtlichen Forschung weitestgehend unbekannten Schaffens vermag es, den vielschichtigen Bedeutungsebenen von Schulreform(en) und Reformpädagogik gerecht(er) zu werden. Die Arbeit intendiert zudem eine Horizonterweiterung des bildungshistorischen Blickfeldes – vor allem in Bezug auf bildungspolitische und schulpraktische Realisierungen von essenziellen Reformen in den Bereichen sekundärer (Aus-)Bildungseinrichtungen.
Die Schwestern bestimmten sowohl als kommunalpolitische als auch als schulpraktische Akteure die neue Praxis und die neuen Anforderungen der demokratischen Staatsform mit. Adelheid Torhorst kämpfte – über ihren kommunalen Verantwortungsradius hinausreichend – aktiv im Rahmen ihrer von 1924–1931 andauernden Mitgliedschaft im Bund der Freien Schulgesellschaften (BFS) für eine gesamte Weltlichkeit des deutschen Schul- und (Aus-)Bildungswesens. Beide Frauen mussten auf ihren Tätigkeitsebenen erfahren, dass ihre immer stärker werdenden sozialistisch geprägten Vorstellungen bezüglich der deutschen Bildungslandschaft Illusionen blieben. Vielmehr erkannten sie zunehmend einen Zusammenhang zwischen den etablierten Machtstrukturen; ein gesellschaftlicher Fortschritt, der sich in ihren Augen in einem sozial durchlässigen und weltlichen Bildungswesen formierte, erforderte vor allem strukturelle Veränderungen. Für diese jedoch gab es keine gesellschaftlichen und politischen Mehrheiten.
Die doppelbiografische Perspektive mit dem Fokus auf das Bleibende des Reformengagements sensibilisiert für gegenwärtige bildungspolitische Streitfragen. Der kritisch-reflexive Blick geht zunächst mit einer Würdigung der qualifizierenden deutschen (Aus-) Bildungslandschaft einher; schätzt die liberalen Errungenschaften wie die Entscheidungsfreiheit der Eltern in Bezug zum Besuch des Religionsunterrichts ihrer Kinder als ein Privileg einer demokratischen, sozial offenen Gesellschaft. Es braucht in einer herausfordernden Zukunft mehr denn je mutige Akteure mit progressivem Reformpotenzial. Das wegweisende Engagement der Torhorst-Schwestern stand im Kontext eines schulischen sowie gesellschaftlichen Fortschrittgedankens, der sowohl die Moderne positiv prägt und trägt, der aber auch für deren Krisen und Konflikte steht. Im gegenwärtigen (Aus-)Bildungswesen entstehen ebenso immer wieder neue Spannungen und Reformbedarfe, die es gilt, mit entsprechenden bildungspolitischen Richtlinien „von oben“ gesetzlich neu zu reglementieren – mit Leben gefüllt werden sie mit dem Engagement „von unten“.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den aktuellen Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts in Bezug auf die Möglichkeiten des Familiennachzuges. Es werden Schwachstellen der aktuellen Regelungen aufgezeigt, Ursachen, Rechtfertigungsgründe und mögliche Lösungsansätze betrachtet.
Schwerpunkt der Betrachtung sind die Konflikte, welche sich unter dem Begriff der Inländerdiskriminierung zusammenfassen lassen. Hierzu wird das Phänomen der Inländerdiskriminierung untersucht und die im Kontext des Familiennachzuges hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH betrachtet. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Figur des grenzüberschreitenden Bezuges, welche der EuGH im Ergebnis mittlerweile aufgelöst hat. Als Ergebnis dieses Abschnittes der Arbeit wird festgestellt, dass eine Unterscheidung von Nachzug zu Deutschen oder zu Unionsbürgern gegen Gleichheitssätze verstößt und aufzuheben ist.
Weiterhin betrachtet die Arbeit verschiedene alternative Lebensmodelle neben der klassischen verschiedengeschlechtlichen Ehe. In Bezug auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden auch nach Einführung der „Ehe für alle“ weitere Schwachstellen verortet, die vor allem darauf fußen, dass Nachzugsrechte vom Bestehen eines Instituts abhängen, welches in großen Teilen der Welt nicht gibt. In Hinblick auf nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird hingegen die geltende Rechtslage als ausreichend betrachtet. Zuletzt betrachtet die Arbeit Ehemodelle, welche im deutschen Recht nicht vorgesehen und anerkannt sind. Dies sind die Zwangs-, Kinder- und Mehrehe. Es wird beleuchtet, wie das deutsche Recht und insbesondere das Aufenthaltsrecht mit diesen Ehen umgeht und welcher Zweck mit den bestehenden Regelungen verfolgt wird. Während der Gesetzgeber den Schutz der Opfer solcher Eheschließungen vor Augen hatte, kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass vielmehr eine weitere Gefährdung eintritt, welche nur zu vermeiden wäre, wenn auch diese Ehemodelle zunächst anerkannt würden und den Opfern im Inland sodann Hilfe angeboten würde.
Insgesamt stellt die Arbeit gravierende Mängel in menschenrechtlicher Hinsicht im bestehenden Recht des Familiennachzugs fest und schlägt eine generelle Neuordnung vor.
Die betrachteten Regelungen entsprechen dem Regelungsstand im Juli 2018.
Studien zum Bildungserfolg in Deutschland weisen auf verschiedene Ungleichheitsdimensionen hin. So wurde wiederholt ein enger Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und dem schulischen Bildungserfolg dokumentiert. Des Weiteren stellen auch Geschlechterunterschiede im Bildungserfolg einen vielfach berichteten und sowohl wissenschaftlich als auch gesellschaftlich diskutierten Befund dar. Der großen Anzahl an Studien, die sich jeweils einer dieser Ungleichheitsdimensionen widmen, steht jedoch ein Forschungsbedarf bezüglich des systematischen Wissens über die Wechselwirkung von Geschlecht und sozialer Herkunft im Bildungserfolg gegenüber. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Arbeit zum Ziel, das Zusammenspiel von Geschlecht und sozialer Herkunft zu untersuchen, wobei sie von zwei übergeordneten Fragestellungen geleitet wird, die im Rahmen von vier Teilstudien untersucht werden.Erstens wurde das Zusammenspiel von Geschlecht und sozioökonomischem Status (SES) in unterschiedlichen Facetten des Bildungserfolges sowie in den Berufsaspirationen analysiert (Teilstudien 1-3). Zweitens wurde untersucht, inwiefern die elterlichen Geschlechterrollenvorstellungen mit den Schulleistungen ihres Kindes assoziiert sind. Vor diesem Hintergrund wurde ebenso der Zusammenhang zwischen den elterlichen Geschlechterrollenvorstellungen und Merkmalen des familiären Hintergrundes analysiert (Teilstudie 4). Zusammenfassend betrachtet weisen die Ergebnisse der Teilstudien auf eine Wechselwirkung von Geschlechtszugehörigkeit und sozialer Herkunft im Bildungserfolg sowie in den beruflichen Aspirationen hin, auch wenn die entsprechenden Effekte eher klein ausfallen. Entgegen der gesellschaftlichen Konnotation von Mathematik als „Jungenfach“ stellen die Befunde damit beispielsweise einen Hinweis darauf dar, dass die vielfach zitierten Geschlechterunterschiede in den mathematischen Kompetenzen nicht als „naturgegeben“ sondern beeinflussbar verstanden werden können. Damit untermauern die Ergebnisse die unter anderem im Rahmen verschiedener Theorien herausgestellte Bedeutsamkeit des Sozialisationskontextes für die Entwicklung der Fähigkeiten und Ziele von Jungen und Mädchen sowie die im internationalen Vergleich gezeigte Variabilität von Geschlechterunterschieden in Schulleistungen.
Der am 15. Juni 1875 in Frankfurt (Oder) geborene und langjährig in seiner Wahlheimat Potsdam praktizierende Allgemeinmediziner Georg Otto Schneider war einer der bedeutendsten ärztlichen Standesvertreter der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Eng verknüpft mit seinem Namen sind eine geradlinige, liberale Berufspolitik sowie die Entfaltung und der Erhalt beruflicher Selbstverwaltung in der brandenburgischen und gesamtdeutschen Ärzteschaft. Als führendes Mitglied in mehreren provinzialen und reichsweiten Verbänden engagierte sich Schneider über vier historische Epochen stets im Sinne einer freien Ausübung und autonomen Verwaltung des Arztberufes.
Im Deutschen Kaiserreich war Schneiders standespolitisches Handeln zunächst noch regional begrenzt. 1912 initiierte er die Errichtung eines Schutzverbandes für die Ärzte des Bezirks Potsdam, dem er über zehn Jahre vorsaß. In der Weimarer Republik stieg Schneider sodann zu einer Schlüsselfigur der Gesundheits- und ärztlichen Berufspolitik auf. 1920 belebte er den Ärzteverband für die Provinz Brandenburg, ab 1928 leitete er dazu in Personalunion die brandenburgische Ärztekammer. Bereits zwei Jahre zuvor hatte er die Geschäftsführung des Deutschen Ärztevereinsbundes übernommen. Infolge der Machtübernahme der Nationalsozialisten schied Schneider bis Mitte 1934 aus allen Ämtern aus, seine Bemühungen für den Erhalt der Berufsautonomie waren vergebens. Anders sah es zunächst nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus. In der Sowjetischen Besatzungszone saß Schneider der Fachgruppe Ärzte im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund Brandenburg vor und verteidigte die Möglichkeiten der selbstständigen Berufsverwaltung. Zudem war er von 1946 an bis zu seinem Tod am 26. Oktober 1949 Fraktionsvorsitzender der Liberal-Demokratischen Partei im brandenburgischen Landtag.
Vor dem Hintergrund des Lebens und Wirkens Georg Schneiders untersucht die Dissertation Kontinuitäten und Brüche im ärztlichen Organisationswesen, ausgehend vom Deutschen Kaiserreich über die Weimarer Epoche und den Nationalsozialismus bis hin zur Zeit der sowjetischen Besatzung. Die Arbeit stellt die Auswirkungen der jeweiligen politischen, sozioökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklungen auf den Ärztestand und die entsprechenden Reaktionen der ärztlichen Berufsvertreter, allen voran Georg Schneiders, gegenüber. Dabei hinterfragt sie, inwiefern sich die ärztlichen Organisationsstrukturen dem jeweiligen System anpassten und welchen Einfluss Schneider als einzelne Person in den größeren Institutionen entfalten konnte.
Gesetzgebungsmehrheiten in parlamentarischen Systemen mit ihrem Dualismus aus Regierungslager und Oppositionsparteien bilden sich nicht frei. Vielmehr findet ihre Koordination in einem Spannungsfeld aus den programmatischen Positionen der Akteure und ihrem opportunistischen Wettbewerb untereinander statt. Diese Problematik bricht die Arbeit auf drei konkrete Fragestellungen herunter, im Rahmen derer sie die Konfliktmuster zwischen Akteuren bei der legislativen Mehrheitskoordination unter Mehrheitsregierungen in den deutschen Landesparlamenten untersucht: 1) Inwieweit hängt es von programmatischen Positionen oder vom opportunistischen Wettbewerb des Neuen Dualismus zwischen Regierungslager und Oppositionsparteien ab, ob Oppositionsparteien und Regierungslager bei der Bildung von Gesetzgebungsmehrheiten kooperieren oder konfligieren? 2) Inwieweit kommt es vor dem Hintergrund unterschiedlicher programmatischer Positionen und opportunistischer Überlegungen zu Konflikt statt Kooperation zwischen Koalitionsakteuren bei der Bildung gemeinsamer Gesetzgebungsmehrheiten? Letztere Fragestellung wird sodann auch in den Kontext des bundesrepublikanischen Kooperativföderalismus eingebettet: 3) Inwieweit geht die Bildung von Gesetzgebungsmehrheiten bei der Ausführung von Bundesgesetzen in Mischkoalitionen (bestehend aus Parteien, die sich auf Bundesebene in konkurrierenden Lagern gegenüberstehen) mit mehr Konflikt einher als in ebenenübergreifend kongruenten Regierungskoalitionen?
Theoretisch wird ein rationalistisches Modell der grundlegenden Handlungsanreize bei der Bildung von Gesetzgebungsmehrheiten in den deutschen Landesparlamenten erarbeitet. Auf dieser Basis beschäftigt sich die Arbeit damit, wie die Akteure strategisch programmatische und opportunistische Anreize zu Konflikt und Kooperation abwägen. Die Arbeit leitet dann konkrete Determinanten ab, die vorwiegend – aber nicht nur – mittels quantitativer Methoden getestet werden. Die Arbeit stützt sich dabei auf eine größtenteils neu zusammengestellte Gesetzgebungsdatenbank aus 3.359 Gesetzgebungsvorgängen aus 23 Legislaturperioden zwischen 1990 und 2013 in den Ländern Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.
Die Analyse der Konfliktmuster zwischen Oppositionsparteien und Regierungslager zeigt, dass programmatische Distanz einer Oppositionspartei zum Regierungslager für Oppositionsverhalten eine Rolle spielt; dies gilt jedoch auch für opportunistische Aspekte (so lässt sich beispielsweise ein kompetitiveres Oppositionsverhalten beobachten, wenn nach der letzten Wahl ein vollständiger Regierungswechsel erfolgte). Oppositionsverhalten erscheint dabei recht kleinteilig ausgeprägt. Neben Unterschieden zwischen Legislaturperioden treten solche auch innerhalb von Legislaturperioden zwischen Akteuren sowie zwischen Gesetzentwürfen auf. Die Analyse generellen Koalitionskonflikts weist darauf hin, dass ein nicht unerheblicher Teil von Koalitionskonflikt strukturell bedingt ist. Handelt es sich bei einer gebildeten Regierungskoalition um die Wunschkoalition der beteiligten Parteien, so ist dies Koalitionskonflikt abträglich. Selbiges gilt für eine größere Mehrheitsmarge des Regierungslagers. Darüber hinaus ergeben sich Hinweise, dass die Ausführung von Bundesgesetzen unter Mischkoalitionen bei bundespolitischer Abgrenzung der Koalitionspartner mit mehr Koalitionskonflikt einhergeht als eine Ausführung unter kongruenten Koalitionen.
Der Beitrag der Arbeit ist polymorph angelegt. Sie hilft zunächst, die Strategien von Akteuren im Gesetzgebungsprozess besser zu verstehen. Als normativer Beitrag tritt auf einer zweiten Ebene die bessere Erforschung etwaiger nachteiliger Effekte des Neuen Dualismus unter Mehrheitsregierungen hinzu. Gleichzeitig soll die Arbeit drittens in der Zusammenschau helfen, die Mechanik der parlamentarischen Systeme in den Ländern selbst zu erhellen und besser normativ bewerten zu können. Hintergrund sind hier die jahrzehntealten Debatten um das beste Regierungssystem und -format der deutschen Länder als subnationale Entitäten. Die dritte Fragestellung dieser Arbeit konnte diese Debatte zudem mit einem neuen Aspekt bereichern. Wissen darüber, inwieweit die Ausführung von Bundesgesetzen in den Ländern je nach ebenenübergreifendem Koalitionsmuster in unterschiedlichem Ausmaß mit einem ‚coalition governance‘-Problem verbunden ist, fügt der Forschung zum föderalen Entscheiden in der Bundesrepublik eine neue und beachtenswerte Facette hinzu. Denn dabei handelt es sich um eine föderal bedingte mechanische Beeinträchtigung der Mehrheitskoordination in den Landesparlamenten selbst, die die potenziell gegebene föderale Flexibilität bei der Ausführung von Bundesgesetzen hemmt. Dies ebnet den Weg zu neuen Debatten darüber, wie in den deutschen Ländern mehr legislative Abstimmungsflexibilität ermöglicht werden kann als unter den bisher üblichen Mehrheits-Koalitionsregierungen.
Die Mehrzahl der Schlaganfallpatienten leidet unter Störungen der Gehfähigkeit. Die Behandlung der Folgen des Schlaganfalls stellt eine der häufigsten Indikationen für die neurologische Rehabilitation dar. Dabei steht die Wiederherstellung von sensomotorischen Funktionen, insbesondere der Gehfähigkeit, und der gesellschaftlichen Teilhabe im Vordergrund.
In Deutschland wird in der Gangrehabilitation nach Schlaganfall oft das Neurophysiologische Gangtraining nach Bobath (NGB) angewandt, das jedoch in seiner Effektivität kritisch gesehen wird. In Behandlungsleitlinien wird zuerst das Laufbandtraining (LT) empfohlen. Für diese Therapie liegen Wirknachweise für Verbesserungen in Gehgeschwindigkeit und Gehausdauer vor. Auch für die Rhythmisch-auditive Stimulation (RAS), dem ebenerdigen Gangtraining mit akustischer Stimulation liegt vergleichbare Evidenz für Schlaganfallpatienten vor.
Ziel der durchgeführten Studie war es, zu klären ob der Einsatz von RAS die Effektivität von LT verbessert. Es wurden die Auswirkungen eines 4-wöchigen musikgestützten Laufbandtrainings auf die Gangrehabilitation von Schlaganfallpatienten untersucht.
Für die Kombinationstherapie RAS mit Laufbandtraining (RAS-LT) wurde spezielle Trainingsmusik entwickelt. Diese wurde an die individuelle Laufbandkadenz des Patienten angepasst und in Abstimmung mit der Bandgeschwindigkeit systematisch gesteigert. Untersucht wurde, ob RAS-LT zu stärkeren Verbesserungen der Gehfähigkeit bei Schlaganfallpatienten führt als die Standardtherapien NGB und LT. Dazu wurde eine klinische Evaluation im prospektiven randomisierten und kontrollierten Parallelgruppendesign mit 45 Patienten nach Schlaganfall durchgeführt. 45 Patienten mit Hemiparese der unteren Extremität oder unsicherem und asymmetrischem Gangbild wurden in der Akutphase nach Schlaganfall eingeschlossen. Bei 10 Patienten wurde die Studie während der Interventionsphase abgebrochen, davon 1 Patient mit unerwünschter Nebenwirkung in Folge des LT.
Die verwendete Testbatterie umfasste neben Verfahren zur Bestimmung der Gehfunktion wie Fast Gait Speed Test, 3-min-Walking-Time-Test und der apparativen Ganganalyse mit dem Lokometer nach Bessou eine statische Posturographie und eine kinematische 2D-Ganganalyse auf dem Laufband. Diese Methode wurde in Erweiterung der bisherigen Studienlage in dieser Form erstmals für diese Fragestellung und dieses Patientenkollektiv konzipiert und eingesetzt. Sie ermöglichte eine differenzierte und seitenbezogene Beurteilung der Bewegungsqualität.
Die primären Endpunkte der Studie waren die longitudinalen Gangparameter Kadenz, Gehgeschwindigkeit und Schrittlänge. Als sekundäre Endpunkte dienten die Schrittsymmetrie, die Gehausdauer, das statische Gleichgewicht und die Bewegungsqualität des Gehens.
Prä-Post-Effekte wurden für die gesamte Stichprobe und für jede Gruppe durch T-Tests und wenn Normalverteilung nicht gegeben war mit dem Wilcoxon-Vorzeichen-Rangtest errechnet. Für die Ermittlung der Wirkungsunterschiede der 3 Interventionen wurde eine Kovarianzanalyse mit zwei Kovariaten durchgeführt: (1) der jeweilige Prä-Interventionsparameter und (2) die Zeit zwischen Akutereignis und Studienbeginn. Für einzelne Messparameter waren die Vorbedingungen der Kovarianzanalyse nicht erfüllt, sodass stattdessen ein Kruskal-Wallis H Test durchgeführt wurde. Das Signifikanzniveau wurde auf p < 0,05 und für gruppenspezifische Prä-Post-Effekte auf p > 0,016 gesetzt. Effektstärken wurden mit Cohens d berechnet.
Es wurden die Datensätze von 35 Patienten (RAS-LT: N = 11, LT: N = 13, NGB: N = 11) mit einem Alter von 63.6 ±8.6 Jahren, und mit einer Zeit zwischen Akutereignis und Beginn der Studie von 42.1 ±23.7 Tagen ausgewertet. In der statistischen Auswertung zeigten sich in der Nachuntersuchung stärkere Verbesserungen durch RAS-LT in der Kadenz (F(2,34) = 7.656, p = 0.002; partielles η2 = 0.338), wobei auch die Gruppenkontraste signifikante Unterschiede zugunsten von RAS-LT aufwiesen und eine Tendenz zu stärkerer Verbesserung in der Gehgeschwindigkeit (F(2,34) = 3.864, p = 0.032; partielles η2 = 0.205). Auch die Ergebnisse zur Schrittsymmetrie und zur Bewegungsqualität deuteten auf eine Überlegenheit des neuen Therapieansatzes RAS-LT hin, obgleich dort keine statistischen Signifikanzen im Gruppenvergleich erreicht wurden. Die Parameter Schrittlänge, Gehausdauer und die Werte zum statischen Gleichgewicht zeigten keine spezifischen Effekte von RAS-LT.
Die Studie liefert erstmals Anhaltspunkte für eine klinische Überlegenheit von RAS-LT gegenüber den Standardtherapien. Die weitere Entwicklung und Beforschung dieses innovativen Therapieansatzes können in Zukunft zu einer verbesserten Gangrehabilitation von Patienten nach Schlaganfall beitragen.
Die Entstehung der modernen britischen Nachrichtendienstarchitektur fiel in die erste Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts. Zeitgleich erfuhr die britische Gesellschaft eine nie dagewesene Demokratisierung. Die Arbeit versucht darzulegen, wie auch vermeintlich arkane Bereiche staatlichen Handelns in öffentliche Aushandlungsprozesse eingebettet sind und rekonstruiert deshalb erstmals systematisch öffentliche und fachöffentliche Diskurse über Nachrichtendienste Großbritanniens im Zeitalter der Weltkriege.
Kolorektalkrebs (CRC) ist die dritthäufigste Tumorerkrankung weltweit. Neben dem Alter spielt auch die Ernährung eine wichtige Rolle bei der Entstehung der Krankheit. Eine vermutlich krebspräventive Wirkung wird dabei dem Spurenelement Selen zugeschrieben, das fast ausschließlich über Lebensmittel aufgenommen wird. So hängt beispielsweise ein niedriger Selenstatus mit dem Risiko, im Laufe des Lebens an CRC zu erkranken, zusammen. Seine Funktionen vermittelt Selen dabei überwiegend durch Selenoproteine, in denen es in Form von Selenocystein eingebaut wird. Zu den bisher am besten untersuchten Selenoproteinen mit möglicher Funktion während CRC zählen die Glutathionperoxidasen (GPXen). Die Mitglieder dieser Familie tragen aufgrund ihrer Hydroperoxid-reduzierenden Eigenschaften entscheidend zum Schutz der Zellen vor oxidativem Stress bei. Dies kann je nach Art und Stadium des Tumors entweder krebshemmend oder -fördernd wirken, da auch transformierte Zellen von dieser Schutzfunktion profitieren.
In dieser Arbeit wurde die GPX2 in HT29-Darmkrebszellen mithilfe stabil-transfizierter shRNA herunterreguliert, um die Funktion des Enzyms vor allem in Hinblick auf regulierte Signalwege zu untersuchen. Ein Knockdowns (KD) der strukturell ähnlichen GPX1 kam ebenfalls zum Einsatz, um gezielt Isoform-spezifische Funktionen unterscheiden zu können. Anhand eines PCR-Arrays wurden Signalwege identifiziert, die auf einen Einfluss der beiden Proteine im Zellwachstum hindeuteten. Anschließende Untersuchungen ließen auf einen verminderten Differenzierungsstatus in den GPX1- und GPX2-KDs aufgrund einer geringeren Aktivität der Alkalischen Phosphatase schließen. Zudem war die Zellviabilität im Neutralrot-Assay (NRU) bei Fehlen der GPX1 bzw. GPX2 im Vergleich zur Kontrolle reduziert. Die Ergebnisse des PCR-Arrays, und speziell für die GPX2 frühere Untersuchungen der Arbeitsgruppe, wiesen weiterhin auf eine Rolle der beiden Proteine in der entzündungsgetriebenen Karzinogenese hin. Daher wurden auch mögliche Interaktionen mit dem NFκB-Signalweg analysiert. Eine Stimulation der Zellen mit dem proinflammatorischen Zytokin IL1β ging mit einer verstärkten Aktivierung der MAP-Kinasen ERK1/2 in den Zellen mit GPX1- bzw. GPX2-KD einher. Die gleichzeitige Behandlung mit dem Antioxidans NAC führte nicht zur Rücknahme der Effekte in den KDs, sodass möglicherweise nicht nur die antioxidativen Eigenschaften der Enzyme bei der Interaktion mit diesen Signalwegsproteinen relevant sind.
Weiterhin wurden Analysen zum Substratspektrum der GPX2 in HCT116-Zellen mit einer Überexpression des Proteins durchgeführt. Dabei zeigte sich mittels NRU-Assay und DNA-Laddering, dass die GPX2 besonders vor den proapoptotischen Effekten einer Behandlung mit den Lipidhydroperoxiden HPODE und HPETE schützt.
Im Gegensatz zur GPX2 lässt sich Selenoprotein H (SELENOH) stärker durch die alimentäre Selenzufuhr beeinflussen. Einer möglichen Nutzung als Biomarker oder gar als Ansatzpunkt bei der Prävention bzw. Behandlung von CRC steht allerdings unvollständiges Wissen über die Funktion des Proteins gegenüber. Zur genaueren Charakterisierung von SELENOH wurden daher stabil-transfizierte KD-Klone in HT29- und Caco2-Zellen hergestellt und zunächst auf ihre Tumorigenität untersucht.
Zellen mit SELENOH-KD bildeten mehr und größere Kolonien im Soft Agar und zeigten ein erhöhtes Proliferations- und Migrationspotenzial im Vergleich zur Kontrolle.
Ein Xenograft in Nacktmäusen resultierte zudem in einer stärkeren Tumorbildung nach Injektion von KD-Zellen. Untersuchungen zur Beteiligung von SELENOH an der Zellzyklusregulation deuten auf eine hemmende Rolle des Proteins in der G1/S-Phase hin.
Die weiterhin beobachtete Hochregulation von SELENOH in humanen Adenokarzinomen und präkanzerösem Mausgewebe lässt sich möglicherweise mit der postulierten Schutzfunktion vor oxidativen Zell- und DNA-Schäden erklären. In gesunden Darmepithelzellen war das Protein vorrangig am Kryptengrund lokalisiert, was zu einer potenziellen Rolle während der gastrointestinalen Differenzierung passt.