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Während über Max Webers Religionssoziologie ganze Bibliotheken geschrieben worden sind, gibt es zu seiner Rechtssoziologie – ungeachtet ihrer von Talcott Parsons herausgestellten Zentralität in Webers Werk – vergleichsweise wenige Veröffentlichungen. Insbesondere ist sein Verhältnis zur juristischen Methodenlehre nahezu unberücksichtigt geblieben, obwohl er als promovierter und habilitierter Jurist im weitesten Sinne von ihr ausgegangen ist. Max Webers Rechtssoziologie ist für die Rechtsdogmatik nicht zuletzt deshalb so interessant, weil Weber das Recht und die juristische Methode inwendig kannte und von daher deutend verstehen konnte.
Für die Neuauflage hat Jens Petersen alle Nachweise auf die Max-Weber-Gesamtausgabe umgestellt und nicht nur die in den vergangenen fünf Jahren erschienene Literatur zu seiner Rechtssoziologie berücksichtigt, sondern auch älteres Schrifttum.
Die §§ 315 bis 319 BGB sind als solche zwar nicht besonders prüfungsrelevant, veranschaulichen aber einen Regelungsmechanismus, dessen Verständnis dazu angetan ist, nicht nur unbekanntes Terrain auch in der Fallbearbeitung leichter zu erschließen, sondern den klassischen Pflichtfachstoff besser zu verstehen. Daher konzentriert sich die Darstellung auf diese Berührungspunkte.
Bürgerliches Recht
(2021)