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Kann die Schule demokratisch sein? Wie kann in einer demokratischen Gesellschaft – d.h. in einer Gesellschaft, die sich vom modernen Staat Rechte in jahrhundertelangen Kämpfen erstritten hat – Bildung so organisiert werden, dass am Ende der Schulzeit die Schüler den Weg aus ihrer Unmündigkeit gefunden haben und somit tatsächlich zu demokratischen Bürgern geworden sind? Der Staat spielt hierbei als Bildungsträger in der Betrachtung dieser Frage eine entscheidende Rolle, denn er ist es, der Herrschaft ausübt, womit auch die Schule – als Institution des Staates – automatisch in den Prozess von Herrschaftsausübung miteinbezogen wird und ihr eine signifikante Rolle in der Erziehung und Formung künftiger Herrschaftsempfänger zukommt. Daher kann sich die Frage nach einer demokratischen Schule nicht auf Regeln des Miteinanders beschränken, sondern muss sich jenen komplexen Strukturen annehmen, in die die Schule eingebettet ist.
Das Ziel der Arbeit ist die Darstellung der preußischen Mittelschule für den Zeitraum von 1872 bis 1945. Neben der strukturell-curricularen Entwicklung dieser Schulform werden die Bereiche ‚Chemieunterricht’ und ‚Lehrerausbildung’ schwerpunktmäßig untersucht. Vorgeschaltet ist eine Analyse und Darstellung der zur Mittelschule hinführenden Entwicklung mit ihren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen. Die für die Strukturierung der Arbeit gewählte Phaseneinteilung orientiert an den bildungspolitischen Zäsuren, die durch die jeweiligen staatlichen ‚Bestimmungen’ charakterisiert sind. Mit diesen in den Jahren 1872, 1910, 1925, 1938 und 1942 vorgelegten Bestimmungen wurde das Mittelschulwesen jeweils neu geordnet. Schwerpunkt der benutzten Quellen ist, die Verbandszeitschrift der Mittelschullehrer, die „Die Mittelschule“. Weiter wurden zeitgenössische Quellen und Literatur sowie pädagogische Zeitschriften für die Analysen benutzt. Untersuchungsschwerpunkt ist die Darstellung der preußischen Mittelschule unter dem Aspekt der bildungspolitischen Institutionalisierung im Jahre 1872. Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt ist der Chemieunterricht. Als bedeutungsvoll für diesen Unterricht müssen die Diskussionen im Untersuchungszeitraum gesehen werden, die über inhaltliche Fragen und die methodische Gestaltung des Unterrichts geführt wurden. Der Einsatz der Schulbücher wird hierbei besonders berücksichtigt. Die Situation der Lehrer wird unter dem Aspekt ihrer Ausbildung untersucht. Als Mittelschullehrer wurden vornehmlich Volksschullehrer eingesetzt, die sich autodidaktisch auf die Prüfung zum Mittelschullehrer vorbereiten mussten. Die Verweigerung einer identitätsstiftenden schulformbezogenen Lehrerausbildung hat der Mittelschule die Möglichkeit genommen, sich frühzeitig zu einer selbständig-unabhängigen Schulform zu entwickeln. Bedeutungsvoll ist das festgestellte Verhalten der Lehrerschaft dieser Schulform in den unterschiedlichen politischen Systemen. In den zeitlichen Phasen steht die Mittelschule als eine zwischen Elementarschule und Gymnasium sich emanzipierende Schulform. Die Ambivalenz in der Stellung äußert sich in dem wechselvollen Verhalten zwischen Standesschule und Öffnung für andere gesellschaftliche Schichten. Im Zusammenhang mit der Verweigerung der Berechtigungen muss die Mittelschule als Anstalt zur Befriedigung der Bildungsansprüche mittlerer Schichten gesehen werden. Sie wurde aber auch als schulischer Abwehrmechanismus der oberen Schichten gegenüber unteren gesellschaftlichen Schichten instrumentalisiert.
Bereits seit Mitte der 1990er Jahre greift die schulische Sprachförderung im Land Berlin vor allem auf das Merkmal der „nichtdeutschen Herkunftssprache“ (ndH) zurück. Mit der Einführung dieses Merkmals entschied sich der Landesgesetzgeber dafür, die – aus seiner Sicht weiterhin dringend notwendige – Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Schule nicht mehr an eine ausländische Staatsbürgerschaft, sondern, ungeachtet der Staatsbürgerschaft der Schüler, an das Vorherrschen einer nichtdeutschen Kommunikationssprache in der Familie anzuknüpfen. An diesem Ansatz hat sich auch durch die Novellierung des Berliner Schulgesetzes im Jahre 2004 nichts Grundsätzliches geändert. Neben der Bedeutung des Merkmals ‚ndH‘ für die individuelle Sprachförderung in Schulen kommt diesem Merkmal – zusammen mit dem erst unlängst aufgewerteten weiteren Sprachfördermerkmal „Lernmittelbefreiung“ (LmB) – jedoch nunmehr auch eine zentrale Rolle bei der Zumessung von Sprachfördermitteln und Personalressourcen zu. In der Vergangenheit ist das Merkmal ‚ndH‘ allerdings wegen seiner angeblich diskriminierenden und vermeintlich segregierenden Wirkung mehrfach in die Kritik geraten, die sich, ausgelöst durch einen Vorfall an einer Kreuzberger Grundschule im Jahre 2012, noch einmal verstärkt hat. So wird neben der Tatsache, dass das Merkmal ‚ndH‘ überhaupt erhoben und der Sprachförderung zugrunde gelegt wird, auch die Praxis der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, auf den sog. Schulporträts im Internet ‚ndH‘-Quoten zu veröffentlichen, angegriffen und die Abschaffung dieser Praxis gefordert. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beantwortung der Frage nach der Berechtigung dieser Kritik. Ausgehend von einer Darstellung zur Einführung und Entwicklung des Merkmals ‚ndH‘ unter Berücksichtigung der zuvor geltenden Rechtslage und einer Darstellung der aktuellen rechtlichen Grundlagen der schulischen Sprachförderung im Land Berlin wird dieses Merkmal einer näheren Betrachtung unterzogen. Nach einer Bestimmung des Merkmals ‚ndH‘, einer Erläuterung der einschlägigen Regelungen zur ‚ndH‘-Sprachförderung und einem Vergleich mit dem zusätzlich bestehenden Fördermerkmal ‚LmB‘ im Kontext der aktuellen Bestimmungen wird zunächst ein Überblick über wesentliche Aspekte der schulischen Sprachförderung auf der Grundlage des Merkmals ‚ndH‘ in der Praxis gegeben, in den wiederum das Vergleichsmerkmal ‚LmB‘ einbezogen wird. Daran knüpft die Untersuchung der These an, das Merkmal ‚ndH‘ bzw. zumindest seine Veröffentlichung im Rahmen der Schulporträts der Senatsschulverwaltung habe diskriminierende Wirkung und führe zu einer Segregation der Schülerschaft. Im Anschluss daran wird als zusätzliche Überlegung der Frage nach der tatsächlichen Notwendigkeit einer sich an dem Merkmal ‚ndH‘ und damit einer familiären Kommunikationssprache orientierenden Sprachförderung nachgegangen, die, wenn sie denn bejaht werden könnte, etwaige Diskriminierungs- und Segregationswirkungen rechtfertigte.
www.BrAnD2.Wissen.
(2018)
Mit „Wissen“ kommt der zweite Durchgang des insgesamt dreijährigen Brandenburger Antike-Denkwerks zum Abschluss, das der Zusammenarbeit zwischen der Klassischen Philologie der Universität Potsdam und ausgewählten Brandenburger Gymnasien dient und von der Robert Bosch Stiftung gefördert wird.
Der vorliegende Band enthält zum einen die beiden Impulsvorträge vom Potsdamer Lateintag im Oktober 2017: Prof. Dr. Claudia Tiersch zeigt, inwiefern sich im antiken Rom Raumwissen als Raumpolitik offenbarte, und Frau PD Dr. Nicola Hömke beleuchtet den Streit um die „richtige“ Wissensvermittlung an römische Schüler in der ausgehenden Republik. Zum anderen sind die fantasievollen Ergebnisse dokumentiert, die die Schüler zusammen mit ihren studentischen Mentoren in der mehrmonatigen Projektphase zum Thema „Wissen“ erarbeiteten und auf einem eigenen Schülerkongress im März 2018 präsentierten.
Die Entwicklung einer Theorie zur schulischen Inklusion ist das zentrale Thema der Dissertation. Die Autorin nutzt empirische Analysen zur Umsetzung inklusiven Lernens sowie Daten zu sonderpädagogischen Förderschwerpunkten an inklusiven Grundschulen für die Erarbeitung von Bedingungen und Formen eines inklusiven Schulsystems. Empirische Daten zur Umsetzung inklusiver Bildung liegen aus vielen Bundesländern vor, es fehlte jedoch eine forschungsleitende Theorie zur Einordnung und Analyse der Daten. Jennifer Lambrecht hat diese Theorie auf Grundlage der Systemtheorie Luhmanns entwickelt. Sie differenziert zwischen Schulsystemen und verortet unterschiedliche Inklusionsverständnisse. Im Ergebnis entwickelt sie fünf Thesen zur schulischen Inklusion im allgemeinen Schulsystem und im Sonderschulsystem. Die Dissertation, die ein hochaktuelles Thema der empirischen Bildungsforschung behandelt, regt zum Mit- und Nachdenken an und generiert neue, interessante Forschungsfragen.
Der Beitrag der Dissertation „Theoriebasierte Betreuung vom Schulpraktikum im Lehramtsstudium Englisch“ zum wissenschaftlichen Diskurs liegt in der Verbindung von Theoriebereichen der Professionalisierungsforschung und angewandten Linguistik mit Untersuchungen zur hochschuldidaktischen Begleitung und Betreuung im ersten Unterrichtspraktikum des Lehramtsstudiums, dem fachdidaktischen Tagespraktikum, an der Universität Potsdam. Ein interaktionsanalytisches Vorgehen wurde eingesetzt zur Weiterentwicklung des hochschuldidaktischen Settings einer disziplinenverbindenden, fachwissenschaftlichen Begleitung von Praktika im komplexen Kontext Schule. Die Implementierung entsprechender Formate ins reguläre Studium wurde in einer über drei Jahre angelegten iterativen Studie turnusmäßig evaluiert.
Barrierefreiheit im Sinne (räumlicher) Anpassung an heterogene Schülerschaften wurde bislang kaum an Schulen bzw. konkret im Technikunterricht erforscht. In dieser Arbeit wurden 5 Potsdamer Grundschulen unter dem Siegel „Schule des gemeinsamen Lernens“ unter dem Aspekt der Barrierefreiheit in technischen Fachräumen untersucht. Die Arbeit erfasst den Ist-Zustand über Einrichtung und Ausstattung technischer Fachräume an oben genannten Potsdamer Schulen und zeigt gleichzeitig verschiedene Fachraumkonzepte auf. Hierzu wurden technische Fachräume zum einen auf barrierefreie Elemente untersucht und zum anderen von WAT-Fachlehrkräften in Hinblick auf ihre Barrierefreiheit bewertet.
Schule unterm Regenbogen
(2008)
Die Schule ist Ort des Lebens und Lernens sowie der Tätigkeit von Kindern und Jugendlichen. Sie ist dem Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten aller Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Dieser Auftrag ist tägliche Herausforderung, aber leider nicht tägliche Lebenswirklichkeit. Vor allem betrifft dies Jugendliche, die sich zum eigenen Geschlecht hingezogen fühlen oder aufgrund ihrer Identität als Inter- und Transsexuelle sowie Transgender in Konflikt mit den traditionellen Geschlechterrollen und den damit verbundenen gesellschaftlich akzeptierten Lebensweisen geraten. Mit der vorliegenden Handreichung soll dazu beigetragen werden, dass aus dem Brandenburger Verfassungsanspruch und dem Handlungsauftrag des Schulgesetzes für alle Schülerinnen und Schüler – auch lesbische, schwule, bisexuelle, intersexuelle, transsexuelle und transgender – eine Schulalltagsrealität wird. Die vorliegende Publikation richtet sich an Pädagoginnen und Pädagogen und enthält sowohl theoretische Einführungen als auch konkrete Unterrichtsvorschläge und Hinweise für weitere Informationsmöglichkeiten.
Der vorliegende Beitrag informiert über 14 deutschsprachige Programme zur Prävention und Intervention bei Hatespeech unter Kindern und Jugendlichen (Jahrgangsstufen 5–12). Inhalte und Durchführungsmodalitäten der Programme sowie Ergebnisse einer kriteriengeleiteten Qualitätseinschätzung anhand von fünf Kriterien werden im Hinblick auf deren Anwendung in der schulischen Praxis beschrieben und erörtert. Der Überblick über Schwerpunkte, Stärken und Entwicklungspotentiale schulbezogener Hatespeech-Programme ermöglicht Leser*innen eine informierte Entscheidung über den Einsatz der Programme in der Schule sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Der vorliegende Beitrag informiert über 14 deutschsprachige Programme zur Prävention und Intervention bei Hatespeech unter Kindern und Jugendlichen (Jahrgangsstufen 5–12). Inhalte und Durchführungsmodalitäten der Programme sowie Ergebnisse einer kriteriengeleiteten Qualitätseinschätzung anhand von fünf Kriterien werden im Hinblick auf deren Anwendung in der schulischen Praxis beschrieben und erörtert. Der Überblick über Schwerpunkte, Stärken und Entwicklungspotentiale schulbezogener Hatespeech-Programme ermöglicht Leser*innen eine informierte Entscheidung über den Einsatz der Programme in der Schule sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.