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Die als Digitalisierung bezeichnete umfassende gesellschaftliche bzw. kulturelle Transformation lässt auch das Grundgesetz nicht unberührt. Die Fortentwicklung der Lehre vom Verfassungswandel ermöglicht es, die verfassungsrechtlichen Dynamiken als einen strukturellen Verfassungswandel zu beschreiben, der sich am Leitbild digitaler Souveränität orientiert. Das Leitbild steht für die Verantwortung und die Legitimität des Staates unter den Bedingungen der Digitalisierung. Enrico Peuker entfaltet es exemplarisch in den verfassungsrechtlichen Kontexten der digitalen Infrastrukturen sowie der "digitalen" Grundrechte. Er plädiert für eine erweiterte Lesart der staatlichen Infrastrukturverantwortung als Optimierungsrecht hinsichtlich des Breitbandausbaus und der IT-Sicherheit und verortet die Grundrechtsentwicklungen in einem Drei-Stufen-Modell aus Interpretation, Innovation und Kodifikation.
Das Wort der "Genialität der Gerechtigkeit" stammt von Nietzsche selbst, der bekannte, dass er diese Form der Genialität mindestens ebenso hoch schätze wie alle übrigen. Gerade in den vergangenen Jahren ist die Problematik der Gerechtigkeit bei Nietzsche im Schrifttum weiter in den Vordergrund gerückt. Die Neuauflage unternimmt vor diesem Hintergrund den Versuch einer erneuten Bewertung.
Artikel 69 EuInsVO
(2020)
Artikel 67 EuInsVO
(2020)
Artikel 60 EuInsVO
(2020)
Artikel 66 EuInsVO
(2020)
Artikel 68 EuInsVO
(2020)
Artikel 74 EuInsVO
(2020)