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§65 Kommunale Zusammenarbeit
(2021)
§ 4 Kommunalrecht
(2021)
This introductory essay is structured as follows: First of all, several forms of urbanisation (I.) are introduced and the processes of urbanisation and dis-urbanisation (II.) are defined. Then four fields of law which are deeply affected by urbanisation are put into the focus. These are, local government law (III.), but also public building law (IV.), civil service law (V.) and public finance law (VI.). Afterwards the effects of the corona pandemic on these fields of law are contemplated, taking account of the process of urbanisation (VII.). Finally, the main results are summarised (VIII.).
Staatsrecht II
(2021)
Die Grundrechte zählen in Ausbildung und Prüfung gleichermaßen zu den zentralen Rechtsgebieten. Sie sind zentral für das Verhältnis des einzelnen Menschen zum Staat und prägen durch den Vorrang der Verfassung die gesamte übrige Rechtsordnung.
Das vorliegende Werk behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet den gesamten Pflichtfachstoff einschließlich der Verfassungsbeschwerde und der weiteren für die Durchsetzung der Grundrechte relevanten Verfahrensarten vor dem BVerfG. In Form von Fällen und Fragen wird dabei unter steter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonderer Wert auf die zunehmenden europarechtlichen Bezüge dieses Rechtsgebiets gelegt. Zahlreiche Übersichten veranschaulichen die Prüfung von Grundrechten, die Schutzbereiche besonders komplizierter Einzelgrundrechte sowie die Zulässigkeitsvoraussetzungen der verschiedenen Verfahrensarten.
Die Grundsteuer erbringt derzeit etwa 14 Mrd. € jährlich für die Gemeindekassen. Zugleich stellt ihre verfassungskonforme Ausgestaltung angesichts des Urteils des BVerfG vom 10.04.2018, mit dem die bisherigen Bewertungsregelungen für verfassungswidrig erklärt wurden, eine besondere Herausforderung dar. Im Folgenden werden zunächst die Ausgangslage dieser Entscheidung (I.) und das Urteil selbst skizziert (II.), bevor auf die sich daraus ergebende Grundgesetzänderung (III.) und das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht des Bundes (IV.) eingegangen wird. Es folgt eine Darstellung der verschiedenen teils bereits beschlossenen, teils noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Landesgesetze (V. bis VII.). Sodann werden weitere Folgen der Grundsteuerreform angesprochen (VIII.) und schließlich die wesentlichen Aussagen dieses Beitrages zusammengefasst (IX.).
Landesrechtsverordnungen auf bundesgesetzlicher Grundlage und verordnungsvertretende Landesgesetze
(2021)
Bislang gehört Art. GG Artikel 80 Abs. GG Artikel 80 Absatz 4 GG zu den vergessenen Normen des Grundgesetzes. Er ermöglicht, dass anstelle einer Landesrechtsverordnung auf der Grundlage eines Bundesgesetzes auch ein Landesgesetz erlassen werden kann. Einst eingefügt, um die Landesparlamente zu stärken, erwacht er erst im Zuge der Coronakrise aus seinem Dornröschenschlaf. Angesichts immer neuer grundrechtseinschränkender Verordnungen der Landesregierungen stellen sich gerade angesichts dieser Vorschrift die Fragen, ob und wann der jeweilige Landtag darüber zu informieren ist, welche weiteren Mitwirkungsrechte ihm zustehen und ob zum verordnungsvertretenden Landesgesetz gegriffen werden sollte.
Landesrecht Brandenburg
(2021)
Das Studienbuch stellt in übersichtlicher und systematischer Form die wichtigsten ausbildungsrelevanten Teile des brandenburgischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts dar. Die Autoren gehen auf die für Examen und Praxis relevanten Kerngebiete (Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisationsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Bauordnungsrecht) unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur ein. Zahlreiche Beispiele vereinfachen das Verständnis und Klausurhinweise schärfen den Blick für fehlerträchtige Fragestellungen.
Not kennt kein Gebot, aber Kreditaufnahme kennt Grenzen. Im Zuge der Corona-Pandemie ist es unter Berufung auf diese außergewöhnliche Notsituation zu Kreditaufnahmen des Bundes in bislang ungeahnter Höhe gekommen. Dies wirft vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Schuldenbremse und ihrer formellen Vorgaben die Frage auf, welche zeitlichen, sachlichen und weiteren Grenzen der Kreditaufnahme bei Notsituationen und Naturkatastrophen gelten. In diesem Zusammenhang kommen dem Subsidiaritätsprinzip, föderalen Gesichtspunkten und der europarechtlichen Überformung der Kreditaufnahme besondere Bedeutung zu.