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Der rasante EDV-technische Fortschritt ermöglicht eine zunehmende Integration von Landschaftsbildvisualisierungen in Planungs- und Verfahrensabläufe, etwa um optisch wahrnehmbare Landschaftsbeeinträchtigungen oder die Entwicklung möglicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu veranschaulichen. Um der Gefahr einer möglichen Manipulation oder einer unsachgemäßen Anwendung von Visualsierungen entgegenzuwirken, gilt es, Mindestanforderungen an derartige Visualisierungen im Rahmen der Eingriffsregelung zu formulieren. Der Beitrag entwickelt Ansatzpunkte für eine Diskussion zu derartigen fachlichen Normen und veranschaulicht anhand von Beispielen die zielgerichtete Einsetzbarkeit verschiedener Visualisierungstechniken.