Refine
Has Fulltext
- no (10796) (remove)
Year of publication
Document Type
- Article (10796) (remove)
Language
- German (10796) (remove)
Keywords
- Digitalisierung (9)
- longitudinal study (9)
- Längsschnittstudie (7)
- Poetik (7)
- Drama (6)
- Englischunterricht (6)
- Frühe Neuzeit (6)
- cardiac rehabilitation (6)
- Argumentationstheorie (5)
- Deutsche Literatur der Frühen Neuzeit (5)
Institute
- Historisches Institut (925)
- Institut für Germanistik (762)
- Sozialwissenschaften (751)
- Wirtschaftswissenschaften (676)
- Department Psychologie (624)
- Institut für Romanistik (615)
- Department Erziehungswissenschaft (593)
- Department Sport- und Gesundheitswissenschaften (527)
- Bürgerliches Recht (520)
- Department Grundschulpädagogik (414)
Soziales Vertragsrecht
(2023)
Der Beitrag behandelt die Bewältigung positiver Kompetenzkonflikte im Europäischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht. Hierzu werden zunächst einige theoretische Grundlagen der Verfahrenskoordination und der Rechtsvereinheitlichung erörtert. Hierauf aufbauend erfolgt jeweils eine Bestandsaufnahme zur Verfahrenskoordination in den jeweiligen Teildisziplinen, von der ausgehend aktuelle Probleme aufgezeigt und zukünftige Entwicklungsperspektiven ergründet werden. In methodischer Hinsicht werden insbesondere die Potentiale (interdisziplinär-)vergleichender und damit allgemein-prozessualer Forschung unterstrichen.
Die anspruchsvolle Klausur behandelt zunächst Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, wobei der Schwerpunkt auf schwierigen Zurechnungsproblemen aus dem Allgemeinen Teil liegt. Anschließend werden im Kontext von Vermögens- und Anschlussdelikten komplexe und wenig bekannte Beteiligungsfragen thematisiert, die zu eigenständiger Argumentation herausfordern.
Dieser Beitrag vergleicht die kommunale Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH-Länder) als Vertreter der kontinentaleuropäisch-föderalen Verwaltungstradition bei zugleich unterschiedlichen Digitalisierungsansätzen und -fortschritten. Basierend auf Interviews mit 22 Expert*innen und Beobachtungen in je einer Kommune pro Land sowie Dokumenten-, Literatur- und Sekundärdatenanalysen untersucht die Studie, wie Verwaltungsdigitalisierung im Mehrebenensystem organisiert ist und welche Rolle dabei das Verwaltungsprofil spielt sowie welche Innovationsschwerpunkte die Kommunen im Hinblick auf die Leistungserbringung und die internen Prozesse setzen. Die Ergebnisse zeigen, dass der hohe Grad lokaler Autonomie den Kommunen ermöglicht, eigene Akzente in der Verwaltungsdigitalisierung zu setzen. Zugleich wirken die stark verflochtenen komplexen Entscheidungsstrukturen und hohen Koordinationsbedarfe in verwaltungsföderalen Systemen, die in Deutschland am stärksten, in Österreich etwas schwächer und in der Schweiz am geringsten ausgeprägt sind, als Digitalisierungshemmnisse. Ferner weisen die Befunde auf eine unitarisierende Wirkung der Verwaltungsdigitalisierung als Reformbereich hin. Insgesamt trägt die Studie zu einem besseren Verständnis dafür bei, welche Problematik die Verwaltungsdigitalisierung für föderal-dezentrale Verwaltungsmodelle mit sich bringt.
Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der RL 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung ist dahin auszulegen, dass ein Satellitenbouquet-Anbieter, der verpflichtet ist, für eine Handlung in Form der öffentlichen Wiedergabe über Satellit, an der er mitwirkt, die Zustimmung der Inhaber der betreffenden Urheberrechte und verwandten Schutzrechte einzuholen, diese Zustimmung – entsprechend der dem betreffenden Sendeunternehmen erteilten Zustimmung – nur in dem Mitgliedstaat einholen muss, in dem die programmtragenden Signale in die zum Satelliten führende Kommunikationskette eingegeben werden.
1. Es ist zweifelhaft, ob die Dateien, die beim Abrufen einer Internetseite an den Nutzer übermittelt werden, Computerprogramme im Sinne von § URHG § 69a UrhG sind.
2. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt keine unberechtigte Vervielfältigung im Sinne von § URHG § 69c Nr. URHG § 69C Nummer 1 UrhG, da die HTML-Dateien und weitere Elemente mit Zustimmung des Seitenbetreibers in den Arbeitsspeicher des Nutzer geladen werden.
3. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt auch keine Umarbeitung der im Arbeitsspeicher gespeicherten Daten, da der Adblocker lediglich Auswirkungen auf den Programmablauf hat, nicht aber in die Programmsubstanz eingreift. (Leitsätze der Redaktion)
Verträge über nicht-personenbezogene Daten werden seit dem Data Act immer wichtiger. Gleichwohl ist deren rechtliche Qualifikation immer noch nicht abschließend geklärt. Auch wenn klar ist, dass Daten in aller Regel keinem geistigen Eigentumsrecht unterliegen, nur in seltenen Fällen Know-how sind und an ihnen kein Sacheigentum bestehen kann, benötigen die Verträge eine hinreichende rechtliche Grundlage ihres Gegenstands. Der Beitrag plädiert für eine geringfügige Anpassung, jedenfalls in der Technologiegruppenfreistellungsverordnung.