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Seit 2002 wird das Standardkosten-Modell (SKM) als Ansatz zur Messung von Bürokratiekosten in einer Vielzahl von OECD-Ländern, darunter Deutschland und Großbritannien, angewendet. Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage, warum im Regulierungsreform-Nachzüglerland Deutschland die Ausweitung des Ansatzes auf den Bereich Bürger seit Jahren auf der politischen Agenda steht und bereits erste Schritte zur Umsetzung unternommen wurden, während SKM Bürger im Regulierungsreform-Vorreiterland Großbritannien scheinbar nie auf der Agenda stand. In Anlehnung an einen von Kingdon entwickelten Agenda-Setting-Ansatz werden Unterschiede im Bereich der Problemwahrnehmung, in der Bewertung der Policy SKM sowie im politischen Entstehungsprozess untersucht. Hierbei zeigt sich, dass hinsichtlich der Wahrnehmung des Problems der Bürokratiebelastung signifikante Unterschiede zwischen Deutschland und Großbritannien bestehen, die sich vor allem auf die in Deutschland höhere Intensität der Problemwahrnehmung beziehen. Weitere Unterschiede bestehen bezüglich der Bewertung der Policy SKM, die in Deutschland eine höhere Medienaufmerksamkeit erhält und allgemein positiver bewertet wird. Auch der Entstehungsprozess des SKM, der in Deutschland wesentlich stärker politisiert war als in Großbritannien, trägt zur Erklärung der beobachteten Unterschiede im Agenda-Setting bei.
Nachdem die deutsche Ministerialverwaltung seit nunmehr zwei Jahrzehnten die Anwendung von Folgenabschätzungen weitestgehend ignoriert hat, beschloss das Bundeskabinett im April 2006 ein neues Instrument der better regulation einzuführen: das Standardkosten-Modell (SKM). Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Wirksamkeit dieses Instruments zu untersuchen. Dazu wird ein qualitativer Bewertungsmaßstab deduktiv hergeleitet, operationalisiert und empirisch getestet. Das SKM wird demzufolge dann als wirksam erachtet, wenn es 1.) das Kräfteverhältnis zwischen Regulierungsbefürwortern und Regulierungsskeptikern zu Gunsten Letzterer verschiebt und 2.) mit der Einführung des Instruments die Weichen für einen Wandel der Regulierungskultur in der Ministerialverwaltung gestellt werden. Es zeigt sich, dass das Instrument gemäß Annahme 1 als Erfolg bewertet werden kann. Allerdings relativiert sich das Ergebnis, da Annahme 2 nicht erfüllt wird.