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Übungen im Privatrecht
(2014)
Das vorliegende Übungsbuch soll dem Studienanfänger im Rahmen einer dreibändigen Reihe unter dem Titel „Übungen im Privatrecht“ die Methodik der Fallbearbeitung verständlich machen. Es wendet sich dabei sowohl an den Jura-Studenten als auch an Studierende, die juristische Vorlesungen beispielsweise im Rahmen von Schlüsselqualifikationen oder in einem speziellen Bachelor-Zweitfachstudiengang absolvieren. In diesem Band I geht es zunächst einmal darum, dem anfänglich meist desorientierten Studierenden der Rechtswissenschaft den Weg zum allgemeinen Verständnis des Bürgerlichen Rechts zu weisen. Im Mittelpunkt stehen hier der Allgemeine Teil des BGB und das Sachenrecht, also die Bücher 1 und 3 des BGB. Als „Hauptakteure“ der Übungsfälle begegnen Ihnen demzufolge - wie im realen Leben - Rechtssubjekte und Rechtsobjekte. In dem ebenfalls bereits erschienenen Band II wird das Schuldrecht - insbesondere das Vertragsrecht - (Buch 2 des BGB) behandelt. In Vorbereitung ist der Band III, der sich schließlich mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigt. Dieser erste Band erscheint nunmehr in einer überarbeiteten 2. Auflage, in die zahlreiche Vorschläge meiner Studierenden eingeflossen sind und an deren Gestaltung meine beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen – Sotiria Iakovi und Nicole Leicher – tatkräftig mitgewirkt haben, wofür ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanke. Ebenso wie mein Lehr- und Lernbuch „Kompendium des Wirtschaftsprivatrechts“ – in dem vor allem die wirtschaftsrelevanten Bezüge des Privatrechts in Form einprägsamer Schaubilder dargeboten werden – sollen auch diese drei Übungsbände wesentliche Grundfertigkeiten im Umgang mit rechtlichen Problemen vermitteln. Dabei wird von der Grundthese ausgegangen, dass es beim Studium des Rechts nicht vorrangig um Wissen und Kennen im Sinne eines Auswendiglernens, sondern um Verständnis und Können in Bezug auf die sichere Handhabung rechtlicher Regelungen geht. Insofern sollen vor allem die Hinweise in der Einführung dieses ersten Bandes als Orientierungshilfe nützlich sein. Bitte verzagen Sie nicht! Auch wenn Ihnen anfangs alles verwirrend, unstrukturiert und damit kaum verständlich erscheint. Glauben Sie mir, es gibt kaum etwas, was so viel Struktur und innere Logik enthält, wie das Recht. Sie müssen nur den Willen haben, diese Strukturen zu erkennen und zu begreifen. Ein wichtiger Schritt dazu sollte Ihr fester Plan sein, sich an den angebotenen Vorlesungen und Übungen regelmäßig aktiv zu beteiligen. Niemandem ist es bisher jemals gelungen, ohne professionelle Anleitung und Unterstützung das Recht quasi im „Alleingang“ zu begreifen. Auch wenn es manchmal schwer fällt, halten Sie sich an diese Studienregel. Studieren leitet sich eben nach wie vor aus dem Lateinischen („studere“) ab und bedeutet nichts anderes, als „etwas eifrig zu betreiben“. Seien Sie also voller Eifer und guten Willens! Das Übungsbuch soll Ihnen in diesem Bestreben gute Dienste leisten.
Übungen im Privatrecht
(2015)
Das vorliegende zweite Übungsbuch innerhalb der dreibändigen Reihe „Übungen im Privatrecht“ verfolgt wie der erste Band das Ziel, dem Studienanfänger sowohl des Jura-Studiums als auch anderer Fachrichtungen mit wirtschaftsprivatrechtlichem Profil die Methodik der Fallbearbeitung verständlich zu machen
§§ 253-299a
(2023)
Die Kommentierung umfasst neben der Zivilprozessordnung auch die relevanten Nebengesetze (wie EGZPO, GVG, KapMuG und MediationsG) sowie das europäische und internationale Zivilprozessrecht. Selbstverständlich sind alle relevanten Gesetzesänderungen sowie die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre berücksichtigt.
Umfassende Kommentierung zum Verfahren vor den Landgerichten bis zum Urteil.
§§ 147-149
(2021)
Wohnungseigentumsgesetz : Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht ; Kommentar
(1997)
Wohnungseigentumsgesetz : Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht ; Kommentar
(2000)
Wilhelm von Humboldts 'Ideen zu einem Versuch die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen' sind hierzulande erst in jüngerer Zeit verstärkt rezipiert worden, obwohl sie seit jeher zu den klassischen Schriften des politischen Liberalismus zählen. Humboldts Ideen haben insbesondere John Stuart Mill bei seinem Essay über die Freiheit maßgeblich beeinflusst. Die vorliegende Schrift unternimmt daher nicht nur den Versuch einer rechtsphilosophischen Einordnung, sondern stellt auch Bezüge zur angloamerikanischen Rechtsphilosophie dar.
Wettbewerbsrecht
(2016)
Das Wettbewerbsrecht ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt, das den Begriff der "Lauterkeit" zur Feststellung der Zulässigkeit eines Geschäftsgebahrens verwendet. Das Rechtsgebiet wird daher in Abgrenzung zum europäischen Wettbewerbsrecht, das kartellrechtliche Fragen betrifft, auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet.
Von besonderer Bedeutung sind die Vorgaben der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), die es bei der Auslegung des UWG stets zu beachten gilt. Diese Richtlinie hat bereits 2008 zu einer Novellierung des UWG geführt. Zur weiteren klarstellenden Richtlinienumsetzung steht derzeit eine grundlegende Novellierung des UWG bevor.
Das Wettbewerbsrecht ist Gegenstand des Schwerpunktbereichsstudiums. Da sich die Materie vor allem aufgrund europäischer Einflüsse im ständigen Wandel befindet, ist das Bedürfnis an einem aktuellen, aber zugleich konsequent auf Studienbedürfnisse zugeschnittenen Lehrbuch groß.
Der Grundriss stellt das aktuelle Wettbewerbsrecht studiengerecht mit vielen Übersichten, Schemata, Beispielen und einer Übungsklausur mit Lösung dar.
Vorteile auf einen Blick
- kompakte Darstellung des geltenden Rechts
- mit vielen Einstiegsfällen und Beispielen
- vom Autor des Parallelwerks Kartellrecht in der Grundriss-Reihe
Zielgruppe
Für Studierende und alle, die sich auf einfache Weise in das Wettbewerbsrecht einarbeiten wollen.
Völkerrecht
(2016)
Urheberrecht
(2008)
Urheberrecht
(2013)
Urheberrecht
(2021)
Das Urheberrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Wahlfächer Wirtschaftsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz. Gegenstand des Rechtsgebiets sind die Rechte an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die Materie ist eng mit den Problemen der Informationsgesellschaft verknüpft und unter-liegt gegenwärtig zahlreichen Änderungen. Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet. Das Werk stellt nicht nur das Urheberrecht im eigentlichen Sinne, sondern auch Teile des Kunsturhebergesetzes, insbesondere das Recht am eigenen Bild, eingehend dar.
Urheberrecht
(2024)
Das Urheberrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Wahlfächer Wirtschaftsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz. Gegenstand des Rechtsgebiets sind die Rechte an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die Materie ist eng mit den Problemen der Informationsgesellschaft verknüpft und unterliegt gegenwärtig zahlreichen Änderungen.Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet.Das Werk stellt nicht nur das Urheberrecht im eigentlichen Sinne, sondern auch Teile des Kunsturhebergesetzes, insbesondere das Recht am eigenen Bild, eingehend dar.Der Grundriss orientiert sich an der Struktur des Gesetzes und konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante. Schwerpunkte bilden dabei: Werkbegriff Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) Recht am eigenen Bild nach 22, 23 Kunst UrhG. Die Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen, Schemata und Grafiken dargestellt.Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechts vom Autor des Gewerblichen Rechtsschutzes, Lauterkeitsrechts, Kartellrechts und Urheberrechts jeweils in der Grundriss-Reihe zahlreiche Beispiele und Übersichten zur Veranschaulichung.
Mit der 5. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand gebracht.Insbesondere sind das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes, das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sowie zahlreiche neue Grundlagenentscheidungen des BGH zum Verzicht auf das Namensnennungsrecht nach 13 S. 2 UrhG (WRP 2023, 1469 - Microstock-Portal), zur Haftung von Plattformen (WRP 2022, 1106 - YouTube II u. 1120 - up-loaded II), zur freien Benutzung (WRP 2022, 729 - Porsche 911) und zum Bildnisschutz (GRUR 2021, 1222 - Die Auserwählten; WRP 2022, 601 - Tina Turner) eingearbeitet.
Unternehmenssteuerrecht
(2024)
Das Unternehmenssteuerrecht gilt als schwierige Spezialmaterie. Wer in diesem praktisch wichtigen Rechtsgebiet den Durchblick behalten will, muss die relevanten Zusammenhänge verstehen. Der stringente Aufbau und zahlreiche – zumeist an die BFH-Rechtsprechung angelehnte – Beispiele des „Hüttemann/Schön" erleichtern ebenso wie viele Querverweise den Überblick und die Durchdringung der Zusammenhänge.
Das Werk eröffnet nicht nur interessierten Studierenden der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Steuerwissenschaften einen systematischen Zugang zum Unternehmenssteuerrecht. Er richtet sich auch an Praktiker, die bei ihrer beratenden und gestaltenden Tätigkeit auf hinreichende Kenntnisse und ein vertieftes Verständnis dieses Rechtsgebiets angewiesen sind.
Albert Hirschman hat sein schmales, aber überaus gehaltvolles Werk über ‚Leidenschaften und Interessen‘ mit einer nachdenkenswerten Bemerkung beschlossen, die veranschaulicht, warum die Beschäftigung mit der Ideen- und Geistesgeschichte auch aus heutiger Sicht noch lohnenswert ist: „Das ist wohl das einzige, was man vom Studium der Geschichte, insbesondere der Theorie- und Geistesgeschichte erwarten darf: Nicht, dass die Streitfragen entschieden, sondern dass das Niveau der Auseinandersetzung über sie gehoben wird.“
Die im vorliegenden Band abgedruckten Beiträge wurden in den 25 Jahren zwischen 1997 und 2022 in unterschiedlichen Zeit- und Festschriften veröffentlicht und für die vorliegende Zusammenstellung behutsam überarbeitet.
Staat und Recht in den neuen Bundesländern : Rückblick und Ausblick auf eine schwierige Metamorphose
(1991)
Richtig recherchieren
(2023)
Recherchieren: das Wort ist in den Alltag eingezogen. Schließlich hat im Internet jeder schon einmal recherchiert. Genauer gesagt: Jeder hat dort mal gesucht und gefunden. Aber wie machen das Journalisten, die geheime Vorgänge aufdecken, und Rechercheure, die geldwerte Informationen beschaffen? Sind das Draufgänger, die mit verborgener Kamera arbeiten, sich heimlich mit Informanten treffen und allerlei riskieren? Ja, das gehört bisweilen dazu. Unabdingbar ist ein gewisser Jagdinstinkt. In der Regel erfordert Recherche jedoch logisches Denken, systematisches Vorgehen, Konzentration, Einfühlungsvermögen, Geduld und Beharrlichkeit. Das vorliegende Buch zeigt, wie man möglichst schnell brauchbare Informationen beschafft, ohne dabei ungewollt Falsches zu verbreiten, und außerdem, wie sich aufdecken lässt, was andere aus Eigeninteresse verhüllen Anhand zahlreicher Beispiele erläutern die Autoren die Zugangsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Informationsträgern, zeigen effektive Wege durch Datenbanken und das Internet, beschreiben die vielfältigen Methoden und Systematiken der Recherche und erklären Strategien und Taktiken in der investigativen Gesprächsführung. Zudem beschreibt das Buch den juristischen Spielraum und die Risiken, die Journalisten und nicht publizierende Rechercheure stets im Auge behalten müssen.
The law of treaties; or, should this book exist? / Vaughan LoweThe law of treaties through the interplay of its different sources / Enzo Cannizzaro -- Regulating treaties: a comparative perspective / Martins Paparinskis -- Theorizing treaties: the consequences of the contractual analogy / Akbar Rasulov -- The effects of treaties in domestic law / André Nollkaemper -- The temporal dimension: non-retroactivity and its discontents / Markus Kotzur -- The spatial dimension: treaties and territory / Marko Milanovic -- The personal dimension: challenges to the pacta tertiis rule / Alexander Proelss -- Formalism versus flexibility in the law of treaties / Jean d'Aspremont -- Integrity versus flexibility in the application of treaties / Katherine del Mar -- Pacta sunt servanda versus flexibility in the suspension and termination of treaties / Sotirios-Ioannis Lekkas and Antonios Tzanakopoulos -- Uniformity versus specialisation (1): the quest for a uniform law of inter-state treaties / Malgosia Fitzmaurice and Panos Merkouris -- Uniformity versus specialisation (2): a uniform regime of treaty interpretation? / Michael Waibel -- Regime-collisions: tensions between treaties (and how to solve them) / Jasper Finke -- Responding to deliberately-created treaty conflicts / Surabhi Ranganathan -- Treaty breaches and responses / Christian J Tams -- Succession to treaties and the inherent limits of international law / Andreas Zimmermann and James G. Devaney -- Treaties and armed conflict / Yael Ronen -- Treaties and international organisations: uneasy analogies / Philippa Webb -- Treaty law and multinational enterprises: more than internationalized contracts? / Markos Karavias -- Treaties and individuals: of beneficiaries, duty-bearers, users, and participants / Ilias Plakokefalos
Rechtswissenschaft in der DDR 1949 - 1971 : Dokumente zur politischen Steuerung im Grundlagenbereich
(1996)
Die vorliegende Abhandlung bereitet erstmals systematisch das Verhältnis von Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung nach der Theorie der Interdependenz der Ordnungen von Walter Eucken auf.
Die meisten Juristen werden Walter Eucke noch mit dem Ordoliberalismus in Verbindung bringen, manche der Freiburger Schule zuordnen, die wenigsten jedoch seine 'Grundsätze der Wirtschaftspolitik' oder gar seine juristisch nicht minder gehaltvollen 'Grundlagen der Nationalökonomie' gelesen haben. Gerade die ersteren jedoch – sein nachgelassenes Hauptwerk – bilden nicht nur für Ökonomen, sondern auch für Juristen eine überaus anregende Lektüre.
Jedem Juristen, vor allem jedem Wirtschaftsrechtler, sollte eine beiläufige Beobachtung zu denken geben, die Walter Eucken in seinen 'Grundlagen der Nationalökonomie' angestellt hat: „Werden der Wissenschaft in zwei Jahrtausenden nur unsere wichtigsten Rechtsnormen bekannt sein, so wird sie von unserer Wirtschaftsordnung kein wirkliches Bild gewinnen".
Rechtshistorischen Reihe
(1991)
Rechtsgeschichte
(2021)
Dieses Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft. Es dient der Vorlesungsbegleitung im Grundlagenfach Rechtsgeschichte, kann darüber hinaus jedoch ebenso gewinnbringend zur Vertiefung im Rahmen des einschlägigen Schwerpunktbereichs herangezogen werden. In der Tradition der Vorauflagen wird der Bogen, ausgehend von der römischen Antike, über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Wiedervereinigung von DDR und Bundesrepublik gespannt. Der Strafrechtsgeschichte ist dabei ebenso ein eigenes Kapitel gewidmet wie der Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, der Weimarer Republik und dem NS-Unrechtsstaat. Für den ersten Einstieg werden neben der Erläuterung von Grundbegriffen auch Hinweise zum Lösen rechtsgeschichtlicher Klausuren oder Verfassen von Hausarbeiten gegeben. Tabellarische Gegenüberstellungen von allgemein historischen und rechtsgeschichtlich besonders bedeutsamen Vorgängen geben einen schnellen Überblick über die jeweils folgenden Kapitel. Die Einarbeitung historischer Quellen – sofern nötig mit Übersetzung – erleichtert das Verständnis für die Epochen und ihre spezifischen Rechtsprobleme. Zahlreiche Querverweise geben Orientierung und verdeutlichen wichtige Zusammenhänge.
Zwischen den Juristischen Fakultäten der Universität Szeged und der Universität Potsdam besteht seit etlichen Jahren eine fruchtbare Kooperation in der Lehre. Durch sie entwickelt sich allmählich eine wissenschaftliche Zusammenarbeit. Gemeinsame Konferenzen und Publikationen sind dafür ein Beweis. Der vorliegende Band ist das Resultat dieser Kooperation. Der Buchtitel kennzeichnet das Engagement der ungarischen und der deutschen Juristen sowie die gemeinsamen Werte, welche der europäischen Rechtsentwicklung im 21. Jahrhundert zugrunde liegen und die Dogmatik der verschiedenen Rechtsgebiete verknüpfen. Die einzelnen Beiträge legen dabei Zeugnis ab von der ganzen Breite der Interessen der ungarischen und deutschen Juristen.
Recht für Agrarunternehmen
(1995)
Recht bei Tacitus
(2019)
Et corruptissima re publica plurimae leges: Ein Schriftsteller, der vor fast zweitausend Jahren mit einem halben Dutzend Worten die grassierende Verrechtlichung zum Gradmesser der Verdorbenheit eines Gemeinwesens zu machen vermochte, verdient nicht nur einer der größten Stilisten der Weltliteratur genannt zu werden, sondern sollte als hellsichtiger Zeitdiagnostiker auch der gegenwärtigen Jurisprudenz nicht gleichgültig sein.
Blaise Pascal (1623-1662) gehört zu den größten Geistern, die je auf Erden gelebt haben. Der vorliegende Band versucht eine Verbindungslinie zwischen seiner Rechtsphilosophie und seiner Religionsphilosophie herzustellen, indem er Pascals Gedanken über die Gerechtigkeit zu seiner berühmten Lehre von den drei Ordnungen ins Verhältnis setzt.
Das Wort der "Genialität der Gerechtigkeit" stammt von Nietzsche selbst, der bekannte, dass er diese Form der Genialität mindestens ebenso hoch schätze wie alle übrigen. Gerade in den vergangenen Jahren ist die Problematik der Gerechtigkeit bei Nietzsche im Schrifttum weiter in den Vordergrund gerückt. Die Neuauflage unternimmt vor diesem Hintergrund den Versuch einer erneuten Bewertung.
Das Wort der "Genialität der Gerechtigkeit" stammt von Nietzsche selbst, der bekannte, dass er diese Form der Genialität mindestens ebenso hoch schätze wie alle übrigen. Gerade in den letzten Jahren seit Erscheinen der ersten Auflage ist die Problematik der Gerechtigkeit bei Nietzsche so stark in den Vordergrund gerückt wie lange nicht. Die Neuauflage unternimmt vor diesem Hintergrund den Versuch einer Neubewertung.