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Zentrale Aufgaben von Kommunen in Deutschland umfassen die Gewährleistung der Daseinsvorsorge, des öffentlichen Verkehrs, Wirtschaftsförderung, Zugang zu ausreichender Breitbandinfrastruktur, gesundheitliche und soziale Betreuung und Zugang zu kulturellem Leben. Kommunen in ländlichen Regionen stehen gleichzeitig vor zahlreichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Herausforderungen. Neuartige Ansätze und innovative Akteure und Netzwerke werden daher im Kontext der Schaffung von sozialen oder digitalen Innovationen von den Kommunen als Antwort auf diese Herausforderungen begrüßt, stoßen aber auch teilweise auf Barrieren.
In dem Sammelband wird von den Herausgebenden die Frage untersucht, wie sich digitale Vorreiter:innen, die wir „Digitale Pioniere“ nennen, in ländlichen Regionen vernetzen, um einen positiven Beitrag zur ländlichen Regionalentwicklung zu leisten. Dabei liegt der Fokus hauptsächlich auf der kommunalpolitischen Ebene und auf der Frage, wie Digitale Pioniere als Schlüsselakteure in der ländlichen Governance agieren. Die Forschungsergebnisse kommunaler Governance sind anhand ländlicher Untersuchungsteilregionen in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Forschungsprojekts „DigPion – Digitale Pioniere in der ländlichen Regionalentwicklung“ (2020–2023) erarbeitet worden. Abschließend wird überprüft, wie die Erkenntnisse und erarbeiteten Handlungsempfehlungen für das Bundesland Brandenburg zu übertragen sind.
Der Bereich der grenzüberschreitenden Daseinsvorsorge ist eines der zentralen Potentialfelder in der Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Grenzüberschreitende Daseinsvorsorge kann ein wesentliches Element zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in Grenzregionen sein.
Bei der Umsetzung von Projekten im diesem Bereich sind – sofern der politische Wille hierfür vorhanden ist – erhebliche rechtliche Hürden zu überwinden: Zwar existieren passend ausgerichtete europäische Fördermittelprogramme als Anreiz, andererseits scheinen die europarechtlichen und nationalrechtlichen Rahmenbedingungen vielfach hochgradig komplex und können auch mit europarechtlichen Instrumenten, etwa dem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), kaum überwunden werden.
Der vorliegende Text analysiert am Beispiel der deutsch-polnischen die rechtlichen Schwierigkeiten, aber auch die Möglichkeiten zur Umsetzung grenzüberschreitender Projekte in diesem Bereich.
Ortsteile als Untergliederungen der Gemeinden sind nicht nur für das Identitätsverständnis der lokalen Gemeinschaft bedeutsam, sondern auch für das Demokratieprinzip und die Verwirklichung der Ziele der Gebietsreform. Die Bildung von Ortsteilen unterliegt bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei sind drei verschiedene Ausgestaltungen möglich: Ortsteile ohne Vertretung, Ortsteile mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher sowie Ortsteile mit isoliertem Ortsvorsteher. Die gewählte Form der Ortsteilvertretung hat Auswirkungen darauf, in welchem Umfang die örtliche Expertise in gemeindliche Entscheidungsprozesse einfließen kann und welche Entscheidungen vor Ort getroffen werden können. Dabei ist zwischen der Verpflichtung, die Ortsvertretung in bestimmten Konstellationen anzuhören, dem Antragsrecht der Ortsvertretung und der Entscheidungsbefugnis des Ortsbeirates zu differenzieren. Die Abgrenzung dieser organschaftlichen Rechte und ihr Umfang sind in der kommunalen Praxis konfliktträchtig. Für die Möglichkeiten der Ortsvertretungen, das lokale Zusammenleben zu gestalten, ist weiterhin das (mittlerweile) obligatorische Ortsteilbudget relevant, das Gegenstand der Reform der Kommunalverfassung im Juni 2021 war. Die Verwirklichung dieser materiellrechtlichen Positionen hängt von ihrer prozessualen Durchsetzbarkeit ab. In der Praxis rankt sich häufig Streit darum, ob Eingemeindungsverträge und die in ihnen getätigten Versprechen (noch) verbindlich sind. Diejenigen, die als Mitglieder des Ortsbeirates bzw. als Ortsvorsteher der örtlichen Gemeinschaft einen wichtigen und zeitintensiven Dienst erweisen, können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.
Diese eher ungewöhnliche, aber sehr persönlich gehaltene Festschrift ist dem langjährigen Wirken von Dr. Christiane Büchner als „Geschäftsführerin“ am Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam gewidmet. Die von Prof. Jochen Franzke zusammengestellte und herausgegebene Publikation enthält im ersten Teil neben dem Grußwort des Geschäftsführenden Direktors des KWI Herrn Prof. Thorsten Ingo Schmidt eine Reihe persönlicher Würdigungen von Kolleginnen und Kollegen, Gastwissenschaftlern und Mitarbeitenden, die seit 1994 in verschiedenen Phasen der Entwicklung des KWIs mit Dr. Christiane Büchner eng zusammengearbeitet haben. Der abschließende Dokumentationsteil der Publikation enthält neben Auszügen aus dem Schriftenverzeichnis von Dr. Christiane Büchner auch zwei Nachdrucke aus deren Feder zum Thema der Kreisgebietsreform in Brandenburg (von 2001) sowie über den Landkreis Barnim (von 2019).
Verwaltungsmodernisierung
(2020)
Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung hat sich längst zu einer Daueraufgabe entwickelt. In den Modernisierungsprozessen stehen derzeit zwei Segmente besonders im Fokus: Digitalisierung und Partizipation. Digitalisierung geht heute weit über die ursprünglich mit diesem Stichwort angesprochene Umwandlung analoger Daten in elektronische Datenformate hinaus. Die Programmatik der Digitalisierung zielt auf den möglichst umfassenden Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechniken zur Unterstützung, Beschleunigung, Rationalisierung und in Teilen auch Ersetzung von herkömmlichen Verwaltungsabläufen mit der Perspektive auf eine Transformation und Durchdringung sowohl des gesamten Verwaltungshandelns als auch der gesamten Verwaltungsorganisation. Demgegenüber meint Partizipation nach gängigem Verständnis die Beteiligung von Bürgern und anderen gesellschaftlichen Akteuren an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen. In spezifisch administrativem Zusammenhang geht es vor allem um die Einbindung von Bürgern in Entscheidungsprozesse der Verwaltung und um die Aktivierung der Zivilgesellschaft, die Erschließung bürgerschaftlichen Engagements sowie gesellschaftlicher Ressourcen für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben – und dies alles mit dem Ziel einer Verbesserung der Legitimität und Qualität öffentlicher Verwaltung. Die beiden Modernisierungsansätze stehen nicht unverbunden nebeneinander. Vielmehr gehen sie nicht selten ineinander über. Beispiele dafür sind die Bereitstellung von Optionen zu elektronischer Stellung und Bearbeitung von Anträgen sowie von elektronischen Plattformen für die Bürgerpartizipation.
An diesen Themenfeldern der Verwaltungsmodernisierung setzt der Tagungsband an. Er dokumentiert den Gedankenaustausch über Digitalisierungs- und Partizipationsprozesse zwischen polnischen und deutschen Verwaltungsrechtswissenschaftlern auf einer Tagung, die im Dezember 2019 an der Universität Potsdam stattgefunden hat.
Die Privatisierungseuphorie der vergangenen Jahrzehnte ist heute weitgehend verflogen. Nicht nur die Finanz- und Wirtschaftskrise hat das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Märkte erschüttert. Auch haben bei weitem nicht alle Privatisierungsmaßnahmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Daher war schon vor vielen Jahren eine Trendwende weg von der Privatisierung und hin zu dem gegenläufigen Prozess der Rekommunalisierung zu beobachten. Die Rückkehr zum Öffentlichen beschränkt sich aber nicht auf den kommunalen Bereich, sondern ist längst auch auf Landes-, Bundes-, EU- und sogar globaler Ebene zu beobachten. Ebenenübergreifend lässt sich dieser Trend zu Rekommunalisierung und Rückverstaatlichung mit dem neuen Begriff der „Publizisierung“ erfassen. Freilich ist die Trendwende „hin zum Öffentlichen“ kein durchgängiges Phänomen. Vielmehr gibt es daneben auch Bestrebungen, die auf künftige Privatisierungen abzielen – etwa im Infrastrukturbereich.
An diesen gegenläufigen Entwicklungstendenzen setzt der vorliegende Tagungsband an. Er dokumentiert den Gedankenaustausch zwischen polnischen und deutschen Verwaltungsrechtswissenschaftlern auf einer Tagung, die im Juni 2017 an der Uniwersytet im. Adama Mickiewicza (Adam-Mickiewicz-Universität, UAM) in Poznań stattgefunden hat. Dieses Symposium ist Teil einer Kooperation zwischen der UAM und dem Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam, die sich mit dem umfassenderen Programm einer „Modernisierung des Gemeinwesens“ beschäftigt und dabei den Fokus insbesondere auf die beiden Modernisierungsansätze „Privatisierung“ und „Publizisierung“ richtet.
Die neue Kommunalverwaltung
(2000)
Schwerpunkte bilden folgende Themen: Warum eine Verwaltungsreform? Wie soll die neue Führungsstruktur aussehen? Ist Dezentralisierung die richtige Lösung? Wie wird die moderne Verwaltung gesteuert? Die Budgetierung als zentrales Steuerungsverfahren Wie werden Gemeinkosten und Vorleistungen gesteuert? Verknüpfung von Ressourcen- und Produktmanagement Warum brauchen wir ein neues Haushalts- und Rechnungskonzept? Wieviel Kostenrechnung braucht die neue Verwaltung?
Schwerpunkte bilden folgende Themen: Warum eine Verwaltungsreform? Wie soll die neue Führungsstruktur aussehen? Ist Dezentralisierung die richtige Lösung? Wie wird die moderne Verwaltung gesteuert? Die Budgetierung als zentrales Steuerungsverfahren Wie werden Gemeinkosten und Vorleistungen gesteuert? Verknüpfung von Ressourcen- und Produktmanagement Warum brauchen wir ein neues Haushalts- und Rechnungskonzept? Wieviel Kostenrechnung braucht die neue Verwaltung?
Konzepte, nach denen sich die demokratische Mitwirkung der Bürger vornehmlich in Wahlen erschöpft, gehören spätestens seit „Stuttgart 21“ der Vergangenheit an. Indes ist die Bürgerbeteiligung auch jenseits solcher Großprojekte längst zu einem beherrschenden Thema der Zeit herangewachsen. Das gilt zumal für die kommunale Ebene. Dort werden traditionsreiche Partizipationsformen nicht nur intensiv genutzt, sondern zunehmend um neue Beteiligungsvarianten ergänzt und in innovativen Modellprojekten fortentwickelt. Dabei treten zwei Antriebskräfte besonders hervor. Zum einen fordern die Bürger nach den Maximen „Mitmachen, Mitwirken, Mitentscheiden“ deutlich verbesserte Partizipationsmöglichkeiten ein. Zum anderen setzen die Kommunen verstärkt auf bürgerschaftliches Engagement zur Erschließung Ressourcen privater Akteure für die Bereitstellung öffentlicher Leistungen. Übergreifende Perspektive ist die Ausbildung einer Neuen Partizipationskultur in der Bürgerkommune zur Optimierung des Gemeinwohls.
Für die kommunale Praxis ist das partizipationsgestützte Miteinander von Verwaltung. Politik und Bürgerschaft in Systementwürfen, Leitbildern, Organisations- und Verfahrensmodellen sowie lokalen Beteiligungsformaten konkretisiert. Doch verbinden sich mit den alten und neuen Ansätzen der Bürgerbeteiligung noch eine ganze Reihe offener Fragen – so etwa nach den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der neuen kommunalen Beteiligungskultur, nach Erfolgsbedingungen und konkreten Erfahrungen mit der Umsetzung von Partizipationsmodellen.
Auf der 21. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam wurden Schlüsselthemen der Neuen Partizipationskultur in der Bürgerkommune, namentlich der normativen Rahmenbedingungen und politischen Direktiven, Modernisierungsimpulse und Aktivierungsstrategien, Erfolgsbedingungen und spezifische Problemlagen einschließlich der Fallstricke in der Praxis und nicht zuletzt ausgewählter Einsatzfelder mit den dazugehörigen Erfahrungen diskutiert.
Ungefähr fünf Prozent der deutschen Bevölkerung sind muslimischen Glaubens. Dennoch blieb die Problematik der islamischen Bestattungsriten und ihrer Vereinbarkeit mit dem deutschen Friedhofs- und Bestattungsrecht lange weitgehend unbeachtet. Obwohl das islamische Recht vorschreibt, die Toten unverzüglich zu bestatten, wurden bis zu 95 % der muslimischen Verstorbenen in ihre „Heimatländer“ überführt. Es bestehen verbreitete Befürchtungen, auf deutschen Friedhöfen nicht nach islamischem Ritus beerdigt werden zu können.
Dieses Arbeitsheft stellt die für das deutsche Friedhofs- und Bestattungsrecht relevanten islamischen Bestattungsriten dar, erläutert die jeweilige rechtliche Situation in den Bundesländern (Stand: 1. Januar 2015), bewertet diese aus verfassungsrechtlicher Perspektive und beschreibt Erfahrungen aus der Praxis.
Es widmet sich dabei insbesondere Fragen der rituellen Waschung, des Totengebets, der Bestattung im Leichentuch, der Bestattungsfrist, der Grabaushebung, des Tragens des Leichnams, der Grabschließung, des ewigen Ruherechts, der Anlage muslimischer Grabfelder, der Ausrichtung des Grabes nach Mekka, der Grabgestaltung und Grabpflege sowie der Möglichkeit muslimischer Friedhofsträgerschaft.
Das Arbeitsheft richtet sich an PraktikerInnen in den Friedhofsverwaltungen und (kommunale) EntscheidungsträgerInnen ebenso wie an juristisch geschulte LeserInnen und interessierte Laien.
Demografischer Wandel
(2015)
Aus dem Editorial: „Negativzuwanderung“ wählten die Österreicher zu ihrem Unwort des Jahres 2005. Dieser Begriff verdeutlicht einen Aspekt des gesamtgesellschaftlichen Problems des demografischen Wandels, der nicht nur in Österreich seit einiger Zeit für jeden zu spüren ist. Verstanden wird darunter die quantitative und qualitative Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich für Deutschland und die meisten westeuropäischen Länder mit drei Schlagworten beschreiben lässt: weniger Kinder, mehr Alte, also insgesamt weniger Menschen. Allein für Deutschland wird bis 2050 ein Bevölkerungsrückgang um 20% erwartet. Davon betroffen sind alle Politikfelder, unter anderem die Bildungs- und Sozialpolitik sowie die Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik. Eine Herausforderung, die für Politik und Verwaltung gleichermaßen einmalig in der jüngeren Geschichte ist. Als „unterste“ Ebene sind die Kommunen und ihre Einrichtungen besonders stark betroffen, denn sie halten die Mehrzahl der infrastrukturellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für die Menschen vor, sie sind über einwohnerbezogene Finanzzuweisungssysteme abhängig von „ihren Menschen“ und haben gleichzeitig wenig Einfluss auf die wirtschaftlich bedingten Zu- oder Wegzüge der Einwohner. Sind diese Entwicklungen seit längerer Zeit bekannt und werden intensiv diskutiert, so sind in letzter Zeit eine Reihe von Strategien und Handlungskonzepten entwickelt worden, um mit diesem Problem umgehen zu können. Das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam (KWI) veranstaltete am 3. April 2006 eine Fachtagung „Demografie im Wandel. Herausforderungen für die Kommunen“. Zum 12. Mal trafen sich seit der Gründung des Institutes ca. 250 Vertreter der Wissenschaft, der Politik, der Verbände, insbesondere aber der Kommunen, um über aktuelle Demografieprobleme zu diskutieren. Dabei standen sowohl die wissenschaftliche Analyse als auch politische Handlungsstrategien im Fokus der Diskussion. Wichtige Ergebnisse dieser Tagung sind im nachfolgenden KWI-Arbeitsheft festgehalten und werden durch weitere Beiträge zum Thema ergänzt.
Genossenschaften wirken auf manche wie ein angestaubtes Relikt aus der Vergangenheit. Das eingetrübte Image überrascht. Denn Genossenschaften haben sich immer wieder als besonders krisenfest erwiesen und längst auch als erfolgreiches Zukunftsmodell entpuppt. Der stetige Zuwachs an Neugründungen, die steigenden Mitgliederzahlen und die ständige Ausweitung der Aktionsfelder bestätigen die hohe Attraktivität. Dem entspricht eine enorme Einsatzbreite der Genossenschaftsidee. Sie reicht von Agrargenossenschaften über Produktionsgenossenschaften in Handel, Handwerk und Gewerbe bis hin zu sehr modernen Bereichen etwa der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. In all diesen und vielen anderen Segmenten finden sich variantenreiche genossenschaftliche Gestaltungsoptionen nach Maximen wie Selbsthilfe, Solidarität, Bürgerengagement, Partizipation, Mitglieder- und Gemeinwohlorientierung. Inzwischen lockt die hohe Anziehungskraft der Genossenschaftsidee auch die Kommunen. Angestoßen durch gesetzgeberische Impulse erleben die Genossenschaften auf der kommunalen Ebene derzeit bundesweit einen richtigen Aufschwung. Die Aufwertung erweitert die Überlegungen zur Gewährleistung und Optimierung kommunaler Leistungserbringung um eine wichtige Gestaltungsvariante, nimmt aber den Kommunen die Auswahlentscheidung nicht ab. Denn wie bei allen Organisationsentscheidungen ist vor dem Rückgriff auf genossenschaftliche Organisationsformen in jedem Einzelfall eine nüchterne aufgaben-, sach- und situationsbezogene Vergleichsanalyse geboten, die den Entscheidungsträgern spezifische Kenntnisse und detaillierte Fachkompetenz abverlangt. Die 19. Fachtagung des KWI diskutiert rechtliche Rahmenbedingungen und normative Direktiven, praktische Erfahrungen, Einsatzfelder, Erfolgsbedingungen und Fallstricke in der Praxis.
Bürgerbeteiligungsverfahren auf lokaler Ebene sollen die Mitwirkungschancen der BürgerInnen vergrößern. Auf Landkreisebene werden diese bislang wenig genutzt. Dies verwundert kaum, denn die Identifikation der BürgerInnen mit dieser administrativen Ebene ist deutlich geringer als mit ihren Gemeinden. Das fehlende Wissen über Zuständigkeiten verstärkt diesen Effekt. Als einer der ersten deutschen Landkreise führte der Landkreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) in den Jahren 2012-2013 ein Bürgerhaushaltsverfahren durch. Dieses Gutachten dient der Evaluation dieses demokratischen Experiments. Dabei sollen Vorschläge zu dessen möglicher Weiterführung gemacht werden. Die vom Gutachter geführten Interviews mit Kreistagsmitgliedern und Führungskräften der Kreisverwaltung zeigten eine generell positive Einschätzung des Bürgerhaushalts und die weit verbreitete Bereitschaft, dieses Experiment fortzusetzen. Im Gutachten werden drei unterschiedliche Szenarien für eine mögliche Fortsetzung des Bürgerhaushalts im Landkreis entwickelt. Das „Weiter so“-Szenario mit viel Kontinuität, die Entwicklung eines Bürgerhaushalts in Kooperation mit der organisierten Zivilgesellschaft oder eines Bürgerhaushalts der interkommunalen Zusammenarbeit.
Starke Kommunen in leistungsfähigen Ländern : der Beitrag von Funktional- und Territorialreformen
(2013)
Der demografische Wandel und die Budgetkrise stellen Leistungsfähigkeit, Strukturen und territoriale Größe kommunaler Verwaltungseinheiten sowohl auf Gemeinde- als auch auf Kreisebene erneut auf den Prüfstand. In vielen deutschen Bundesländern werden daher Gebiets- und Funktionalreformen unterschiedlicher Form diskutiert, vorbereitet oder durchgeführt. Zukunftsfähige bürgerfreundliche, effiziente und kostengünstige kommunale Strukturen erfordern eine politisch durchdachte vertikale und horizontale Aufgabenverteilung zwischen Land, Landkreisen und Gemeinden. Darauf aufbauend müssen die zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzmittel auf die verschiedenen kommunalen Ebenen verteilt werden. Gebietsreformen erfordern somit immer auch Funktionalreformen. Entscheidungen über den künftigen Umfang der Daseinsvorsorge müssen gefällt werden. Die Alternativen zwischen verbesserter interkommunaler Kooperation und Fusion sind auf Gemeinde- und Kreisebene ebenso abzuwägen wie die Konsequenzen der verschiedenen Modelle für die Verteilung der Finanzmittel an die und zwischen den Gebietskörperschaften. Die Stärkung der lokalen Demokratie und der bürgerschaftlichen Teilhabe spielen bei der Zukunftssicherung der Kommunen eine immer größere Rolle. Insbesondere bei kommunalen Gebietsreformen sollten diese Fragen stärker Berücksichtigung finden. Die 18. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) diskutiert interdisziplinär Fragen der Leistungsfähigkeit kommunaler Strukturen. Dabei werden rechts-, finanz-, politik- und verwaltungswissenschaftliche Aspekte einbezogen.
Bürgerschaftliches Engagement ist nicht nur ein Gewinn für das Gemeinwesen, sondern auch für den freiwillig Engagierten. Damit er seine Potenziale ausschöpfen kann, braucht er Rahmenbedingungen, die ihn bestärken und unterstützen. Die Arbeit auf lokaler Ebene bildet dabei das Herzstück, hier ist auf aktuelle Bedarfslagen zu reagieren. Um sie zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, sind geeignete Strukturen notwendig. An diesem Punkt setzen die Freiwilligenagenturen an. Mit ihrem Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebot wollen sie Bindeglied zwischen Freiwilligen und Einrichtungen als Träger von Freiwilligenarbeit sein. Neben Erläuterungen zur Entstehungsgeschichte und zum Begriff dieser jungen Infrastruktureinrichtung widmet sich die Autorin der vorliegenden Arbeit den Wesensmerkmalen und vor allem den häufigsten Herausforderungen. Am Beispiel zweier aktiver Freiwilligenagenturen in Berlin wird untersucht, welche Rolle diese Einrichtungen bei der Förderung und der Umsetzung des bürgerschaftlichen Engagements spielen.
In Japan wurden die sogenannten „Heisei no Daigappei“ (Große kommunale Gebietsreform) im Zeitraum von 1999 bis 2006 durchgeführt. Im Ergebnis hat sich die Anzahl der Gemeinden von 3.232 auf 1.727 – also um die Hälfte – reduziert. Auch in den neuen Bundesländern in Deutschland sind in den letzten Jahren wieder kommunale Gebietsreformen (Gemeindefusionen) durchgeführt worden. Trotzdem gibt es in Deutschland noch etwa 12.000 Gemeinden. Im Vergleich mit Japan ist die Gemeindegröße also deutlich geringer. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die Reformunterschiede zwischen Deutschland und Japan erklärt werden. Gefragt wird nach der „Richtung“ und der „Stärke“ der verschiedenen Vektoren (Einflussfaktoren) im Reformprozess der Gemeindefusionen. Besonders reformfördernd wirken in Japan die Vektoren Dezentralisierungsdruck und öffentliche Finanzkrise. Die Unterschiede zwischen Japan und Deutschland beim Vektor demographischer Wandel konnten nicht betrachtet werden. In Deutschland sind für den Reformfortschritt vor allem die Vektoren bürgernahe Demokratie, örtliche Verbundenheit, die Existenz des Ehrenamtsprinzips sowie die Ergänzungsfunktion der Kreise und Ämter ausschlaggebend. Insgesamt betrachtet wirken die Vektoren in Japan stärker reformfördernd als in Deutschland. Deshalb sind im Reformergebnis die Gebietsstrukturen der Gemeinden in Japan derzeit größer als in Deutschland.
Traditionelle Verwaltungsverfahren stehen seit längerem und zunehmend in der Kritik. Das klassische Fürsorge-Modell wird vor allem im Umweltbereich nicht mehr akzeptiert. Betroffene Bürger und Verbände wollen verstärkt mitreden und Entscheidungen nicht der Verwaltung und externen Experten überlassen. Das Verfahren der Mediation wird in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen in einer Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Problembereichen eingesetzt. Besonders auf kommunaler Ebene bietet sich ihr Einsatz an. Diese Arbeit beschäftigt sich aus verwaltungswissenschaftlicher und -rechtlicher Perspektive mit der Mediation im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Aufgrund der Innovationsoffenheit und Flexibilität bei gleichzeitiger Komplexität und Kooperationsabhängigkeit des Rechts der Bauleitplanung ist dieses besonders für die Anwendung von Mediation geeignet. Das Arbeitsheft führt in das Verfahren der Mediation und seine Begriffe ein, beleuchtet die Charakteristika und Mängel des herkömmlichen Verwaltungsverfahrens und widmet sich dann der Mediation im öffentlichen Bereich. Diese wird anhand der Möglichkeit ihres Einsatzes in der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene näher dargestellt, ihre Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen. Somit gibt dieses Arbeitsheft eine kompakte, aber dennoch detailreiche Übersicht über den aktuellen Stand der Diskussion zur Mediation im öffentlichen Bereich.
Als Schnittstelle zwischen der Lokal- und der Staatsebene konnten die Landkreise ihre Stellung im politischen System Deutschlands bewahren und ausbauen. Optimierungsbedarf hat sich aufgrund des sozioökonomischen, technischen und demographischen Wandel sowie der öffentlichen Finanzkrise ergeben. Kreisgebietsreformmodelle und die Ausweitung der Aufgabenkooperation dominieren die Reformdebatte. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Akzeptanz der Reform bei den Betroffenen ist der Reformerfolg wesentlich von der Qualität der Umsetzungsstrategie abhängig. Der aktivierenden Einbeziehung der Mitarbeiter in den Reformprozess kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Mehr Privat statt Staat! Diese Kampfformel galt vielen noch vor kurzem als Schlüssel zur erfolgreichen Entlastung der angespannten kommunalen Haushalte. Immer mehr Kommunen beschritten den vermeintlichen Königsweg. So vielfältig wie die Gegenstände sind auch die in der Verwaltungspraxis zu beobachtenden Erscheinungsformen der Privatisierung: Vermögensprivatisierung, Organisationsprivatisierung, Aufgabenprivatisierung mit facettenreichen Mischformen namentlich der Public Private Partnerships. Zwar brachte der „Verkauf des Tafelsilbers“ den Kommunen kurzzeitig einen Geldsegen. Doch haben bei weitem nicht alle Privatisierungsmaßnahmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt und es setzt sich zunehmend die Einsicht durch, dass die Privatwirtschaft nicht zwangsläufig besser, effizienter und kostengünstiger arbeitet als die Öffentliche Hand. Inzwischen deutet sich im kommunalen Bereich eine klare Trendumkehr in Richtung Rekommunalisierung an. Die 17. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam greift in diese anlaufende Grundsatzdebatte ein und nimmt aktuelle Bestrebungen der Rekommunalisierung lokaler Aufgaben auf. Im Vordergrund stehen erste praktische Erfahrungen, Implementationsprobleme und nicht zuletzt die rechtlichen Rahmenbedingungen und normativen Direktiven für Rekommunalisierungen namentlich in Segmenten der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Intention der Arbeit war es, die bibliothekarische Fachwelt zunächst auf den Begriff und die Bedeutung des Bürgerhaushaltes aufmerksam zu machen und eine Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Die Öffentliche Bibliothek kann ein Diskussions- bzw. Beteiligungsgegenstand zwischen Bürgerschaft und Politik sowie Verwaltung sein, wenn es im partizipatorischen Verfahren des Bürgerhaushaltes darum geht, Modernisierungsergebnisse in einer Stadt durch gezielte Finanzierung zu erlangen. Eruiert wurde, ob der Bürgerhaushalt das Potential hat, zur Modernisierung von Dienstleistungen Öffentlicher Bibliotheken beizutragen. Mittels Interviews wurden Informationen gesammelt, aufbereitet und ausgewertet.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie war bis zum 28. Dezember 2009 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Ihr „Herzstück“ bildet die Einführung eines sog. Einheitlichen Ansprechpartners, der grenzüberschreitend tätig werdende Dienstleister bei den dafür erforderlichen Genehmigungsformalitäten unterstützen soll. Die konkrete Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners variiert unter den Mitgliedsstaaten. In Deutschland oblag die Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners den Bundesländern, die zwischen vier Optionen wählen konnten: dem Kommunalmodell, dem Kammermodell, dem Landesmodell oder einem Kooperationsmodell. Als Untersuchungsgegenstand wurde die Dienstleistungsrichtlinie gewählt, weil es sich um einen aktuellen Rechtsakt handelt, die Entstehungsgeschichte einen folgenreichen Umsetzungsprozess andeutete und die kommunale Ebene davon betroffen ist. Ein zentrales Element der Dienstleistungsrichtlinie ist der Einheitliche Ansprechpartner, der zur Verwaltungsvereinfachung beitragen soll.
Im Zuge der im Jahre 2003 abgeschlossenen brandenburgischen Gemeindegebietsreform verloren zahlreiche Gemeinden ihre Selbständigkeit und wurden zu Ortsteilen. Um negative Auswirkungen dieses Zentralisierungsprozesses auf Bürgernähe und lokale Demokratie zu vermeiden, wertete der Landesgesetzgeber gleichzeitig die Stellung der Ortsteile in der Gemeindeordnung auf. Die vorliegende Arbeit entstand gegen Ende der ersten Legislaturperiode in den neuen Strukturen und untersucht im Anschluß an generelle Überlegungen zu lokaler Demokratie und dezentralen Organismen die Möglichkeiten der Ortsbeiräte und –bürgermeister, sich in den kommunalen Entscheidungsprozessen der Einheitsgemeinden zu behaupten. Hierzu wurde eine Auswahl brandenburgischer Ortsbürgermeister schriftlich befragt. Im Ergebnis zeigt sich, daß die Ortsbeiräte und –bürgermeister zwar nur äußerst spärlich mit institutionellen Rechten ausgestattet sind, ihre Funktion für die lokale Demokratie aber vor allem durch informelle Einflußnahme erfüllen können.
Die Einführung der Städteordnung 1808 wird den preußischen Reformern unter Stein und Hardenberg als wichtiger Schritt zur städtischen Selbstverwaltung zugerechnet. Die Bedeutung der Städteordnung ist in der Wissenschaft und Praxis unbestritten. Sie gilt als die erste Konstituierung des modernen Gemeindeverfassungsrechts. Mit der Schaffung der Stadtverordnetenversammlung und der damit verbundenen Einführung des freien Mandats der Mitglieder trug sie die Merkmale des ersten modernen „Parlaments“ in Deutschland. Die Stein’sche Städteordnung gewährte der Stadtverordnetenversammlung ein hohes Maß an Autonomie, insbesondere Budget- und Steuerbewilligungsrecht, ohne an staatliche Gesetzesnormen gebunden zu sein. Auch in Potsdam wurde im Zuge der preußischen Reformen im März 1809 erstmals eine Stadtverordnetenversammlung gewählt. Das 200jährige Jubiläum war für Wissenschaftler und Experten aus Politik und Verwaltung Anlass, verfassungsrechtliche Grundlagen, Entscheidungskompetenzen, Aufgaben und Strategien der Stadtverordnetenversammlung im Wandel der Zeit zu diskutieren.
Hartz IV steht als Chiffre für eine Sozialrechtsreform, mit der 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein neues Fundament gestellt wurde. Die Reform war von Anbeginn umstritten. Streitpunkte waren sowohl die organisationsrechtliche Zuordnung der Trägerschaft (ARGE, Optionskommunen) als auch Voraussetzungen, Art und Höhe der Leistungen nach dem damals neuen SGB II. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelten Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber für die Herstellung grundgesetzkonformer Zustände eine Frist längstens bis Ende 2010. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e), in Kraft getreten am 27.07.2010, hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Verfassung wurde um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Er schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der SGB II-Leistungsträger in gemeinsamen Einrichtungen. Dadurch wird eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nach Art. 91e Abs. 2 GG kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des kommunalen Trägers und bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Doch beschränken sich die Schwierigkeiten nicht allein auf die Verwaltungsorganisation und das Organisationsrecht. Vielmehr haben sich bei der praktischen Handhabung des SGB II auch im Leistungsrecht viele Schwachstellen gezeigt. Folge davon ist eine Klagenflut bei den Sozialgerichten, in deren Urteilen manche eine Fundgrube für gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf sehen. Hinzu kommen Reformvorschläge aus der Politik, die bis hin zu einer Arbeitspflicht reichen. Weitere Reformimpulse gehen vom Bundesverfassungsgericht aus, das unlängst in dem zentralen Bereich der Regelleistungen verfassungswidrige Vorschriften ausgemacht und damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu einer Neubestimmung sozialstaatlicher Leistungen anregt. Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf.
Ausgehend von der These, dass kommunale Unternehmen gerade in strukturschwachen Regionen eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung besitzen, wird die Entwicklung der kommunalen Wirtschaft im Land Brandenburg untersucht. Die Autoren bereiten dazu in einer Längsschnittanalyse nicht unmittelbar dazu abrufbare Daten der öffentlichen Statistik auf und untersetzen die statistische Analyse durch eine Einzelfallstudie. Im Ergebnis wird deutlich, dass Entscheidungen über Privatisierungen oder Kommunalisierungen keinen „Sachgesetzlichkeiten“ folgen, sondern politisch in Abhängigkeit von Situationsinterpretationen, Denkstilen, Macht- und Interessenkonstellationen getroffen werden. Die Offenheit der Entscheidung über die Zukunft der kommunalen Wirtschaft verweist damit auf politischen Handlungsspielraum und die politische Verantwortung für Ausbau, Erhalt oder Privatisierung kommunaler Unternehmen.
Community Organizing in Deutschland : Eine "neue" Möglichkeit zur Vitalisierung Lokaler Demokratie?
(2010)
Als Instrument der Bürgerbeteiligung wurde Community Organizing von Saul D. Alinsky zum ersten Mal 1939 in Chicago/Illinois erfolgreich umgesetzt. Konzeptionell speist es sich aus der Stadtsoziologie, der sozialen Arbeit sowie einer interkulturell ausgerichteten, politischen Erwachsenenbildung. In den USA hat es sich seitdem auf lokaler und überregionaler Ebene etabliert und wird nun auch in Deutschland rezipiert und zunehmend projekthaft umgesetzt. Diese Arbeit beschreibt das Konzept des Community Organizing in Deutschland explorativ und zeigt fördernde und hemmende Faktoren für dessen Umsetzung auf. Zudem wird das Konzept für den deutschen Fall bezüglich partizipativer Demokratietheorien theoretisch diskutiert und verortet: Kann Community Organizing der Theorie der partizipativen Demokratie zugeordnet werden? Hierfür wurde die Ausprägung der Kriterien Deliberation, direkter Demokratie im weitesten Sinne, Dezentralisierung, Segmentierung und Delegation untersucht und bewertet. Die zweite Frage setzt sich mit der Wirksamkeit von umgesetzten Community Organizing-Projekten auseinander: Kann es als erfolgreiches Bürgerbeteiligungsinstrument auf lokaler Ebene betrachtet werden und inwiefern können dabei die demokratietheoretischen Kriterien Legitimität, Effektivität und Qualifizierung der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden?
Die Organisation der öffentlichen Aufgabenerfüllung ist in Deutschland in den letzten Jahren unter Einfluss von zunehmendem internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsregionen, Europäisierung, allgemein sinkenden öffentlichen Einnahmen und vor allem der negativen demographischen Entwicklung wieder verstärkt unter Modernisierungsdruck geraten. Angesichts lahmender Binnenkonjuktur, Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland, steigender Arbeitslosigkeit sowie Bevölkerungstrukturkrise ist wohl in fast allen Teilen der Gesellschaft die Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Modifizierung der Organisation von öffentlicher Aufgabenwahrnehmung vorhanden. Auch die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung als Fundament der staatlichen Ordnung und konkret örtlicher Wirkungsbereich politisch-administrativen Handelns ist wieder verstärkt ins Zentrum von grundlegenden Reformüberlegungen geraten. Die Neujustierung des öffentlichen Zuständigkeitsgefüges in den Ländern sowie die äußere und innere Architektur der kommunalen Gebietskörperschaften werden erneut diskutiert. Immer mehr Bundesländer planen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ihres Verwaltungsgefüges. Von großem Interesse ist deshalb die Frage, inwieweit durch Optimierung der Zusammenarbeit von Kreisen die überörtliche Aufgabenwahrnehmung gestärkt werden kann und welche Rahmenbedingungen dabei beachtet werden müssen. Die bestehenden öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der interkommunalen Kooperation stammen überwiegend noch aus dem 19. Jahrhundert. Als sich das Kommunalwissenschaftliche Institut diesem Untersuchungsgegenstand im Jahre 2004 zuwandte, gab es nur wenige empirische Studien und Publikationen zu diesem Thema. Zwischenzeitlich hat die Debatte zu diesem Untersuchungsgegenstand in der Fachöffentlichkeit vor allem aus Gründen des europäischem Wettbewerbsrechtes, aber auch wegen des zunehmenden Handlungsdruckes zugenommen. Unstrittig ist insoweit, dass auf diesem Feld Modernisierungsbedarf besteht (bspw. Einführung gemeinsamer Kommunalunternehmen als Anstalten des öffentlichen Rechtes). Nach einer langen Rücklauf-, Auswertungs- und Studienerstellungsphase liegen erste Ergebnisse des Projektes vor. Ohne die wertvolle Unterstützung und den fachkundigen Rat von Vertretern vom Deutschen und Brandenburgischen Landkreistag sowie der Wissenschaft wäre diese Studie nicht zustande gekommen. Besonderer Dank gilt insofern dem Engagement von Prof. Nierhaus, Prof. em. Reichard, Dr. Schliesky, Dr. Rüge, Dr. Humpert und den Beteiligten aus den befragten Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das Forschungsprojekt. Das Autorenteam hofft, dass diese Studie mit der Förderung des Wissensstandes über die Kreiskooperation einen Beitrag für die Diskussion in der Fachöffentlichkeit und in der Verwaltungspraxis leistet.
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), die bis zum 28. Dezember 2009 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden musste, stellt die Kommunen vor enorme rechtliche, verwaltungsorganisatorische und technische Herausforderungen. Zwei zentrale Anliegen der Richtlinie sind die Verpflichtung zur Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, über den im Anwendungsbereich der Richtlinie sämtliche erforderlichen Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können, sowie die Gewährleistung einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Die Entscheidung über die konkrete verwaltungsorganisatorische Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners ist von den Bundesländern zu treffen, die dabei durchaus unterschiedliche Wege gehen. Der vorliegende Tagungsband der 15. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam thematisierte die Instrumente der Dienstleistungsrichtlinie, diskutierte Strategien der Umsetzung und regte damit zu einem Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis an.
Über den Wandel der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben vor dem Hintergrund vielgestaltiger Veränderungen in Kontext und Binnenleben von Verwaltungen wurde und wird in den verschiedenen verwaltungswissenschaftlich relevanten Disziplinen umfänglich geforscht und publiziert. Grund genug, diese Debatte an einer der ältesten kommunalen Aufgaben zu spiegeln: dem Friedhofswesen. Gerade in diesem Bereich kondensieren etwa die aktuellen gesellschaftsstrukturellen Entwicklungen in besonderem Maße. Ob und wie die Kommunen ihre Aufgabenwahrnehmung auf die veränderten Anforderungen einstellen und wie die dabei zu konstatierenden Muster zu erklären sind, ist Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Studie.
Demografie im Wandel
(2009)
Aus dem Editorial: „Negativzuwanderung“ wählten die Österreicher zu ihrem Unwort des Jahres 2005. Dieser Begriff verdeutlicht einen Aspekt des gesamtgesellschaftlichen Problems des demografischen Wandels, der nicht nur in Österreich seit einiger Zeit für jeden zu spüren ist. Verstanden wird darunter die quantitative und qualitative Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich für Deutschland und die meisten westeuropäischen Länder mit drei Schlagworten beschreiben lässt: weniger Kinder, mehr Alte, also insgesamt weniger Menschen. Allein für Deutschland wird bis 2050 ein Bevölkerungsrückgang um 20% erwartet. Davon betroffen sind alle Politikfelder, unter anderem die Bildungs- und Sozialpolitik sowie die Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik. Eine Herausforderung, die für Politik und Verwaltung gleichermaßen einmalig in der jüngeren Geschichte ist. Als „unterste“ Ebene sind die Kommunen und ihre Einrichtungen besonders stark betroffen, denn sie halten die Mehrzahl der infrastrukturellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für die Menschen vor, sie sind über einwohnerbezogene Finanzzuweisungssysteme abhängig von „ihren Menschen“ und haben gleichzeitig wenig Einfluss auf die wirtschaftlich bedingten Zu- oder Wegzüge der Einwohner. Sind diese Entwicklungen seit längerer Zeit bekannt und werden intensiv diskutiert, so sind in letzter Zeit eine Reihe von Strategien und Handlungskonzepten entwickelt worden, um mit diesem Problem umgehen zu können. Das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam (KWI) veranstaltete am 3. April 2006 eine Fachtagung „Demografie im Wandel. Herausforderungen für die Kommunen“. Zum 12. Mal trafen sich seit der Gründung des Institutes ca. 250 Vertreter der Wissenschaft, der Politik, der Verbände, insbesondere aber der Kommunen, um über aktuelle Demografieprobleme zu diskutieren. Dabei standen sowohl die wissenschaftliche Analyse als auch politische Handlungsstrategien im Fokus der Diskussion. Wichtige Ergebnisse dieser Tagung sind im nachfolgenden KWI-Arbeitsheft festgehalten und werden durch weitere Beiträge zum Thema ergänzt.
Spätestens mit den fiskalischen Auswirkungen der deutschen Wiedervereinigung haben die Haushaltsprobleme der Kommunen die Wahrnehmungsschwelle der Innenministerien als oberste Kommunalaufsicht überschritten. Sie sahen die Ursache in mangelnder Haushaltsdisziplin der Kommunen und reagierten in den folgenden Jahren entsprechend ihrer juristischen Rationalität mit einer Novellierung des Haushaltsrechts, Verschärfung der fiskalischen Regeln und Implementation neuer Instrumente. Zum wichtigsten Instrument dieser Art entwickelte sich das Haushaltssicherungskonzept, welches sowohl als Anreiz wie auch repressiv eingesetzt wird. Es verändert die Aufsichtsposition der Behörden entscheidend, stellte einen wesentlichen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit dar und hat flächendeckende Verbreitung erfahren. Diese Arbeit bietet einen Überblick über die historische Entwicklung und Ausgestaltung des Haushaltssicherungskonzepts in den Flächenländern seit 1987. Ziel dieser Arbeit ist es, die Entwicklungslinien der Länder aufzuzeigen, dahinter liegende Strategien und Leitbilder aufzudecken und diese zu vergleichen. Das praktische Interesse an diesem Vergleich ist angesichts der weiten Verbreitung des Instruments sowohl in den Kommunen als auch der Kommunalaufsicht groß. Diese verwaltungswissenschaftliche Arbeit bietet Anstöße zu weiteren Diskussionen und Reflektionen sowie zukünftigen Anpassungen. In Anbetracht der (fast) flächendeckenden Anwendung der Haushaltssicherungskonzepte durch die Kommunalaufsicht der Länder besteht eine wissenschaftliche Bedeutung in der weiteren Beleuchtung der Rechtslage, der Aufsichtsbeziehungen und Steuerungsansätze. Darüber hinaus werden auch die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Steuerungsansatzes, die kommunalpolitischen Konsequenzen und die Auswirkungen der Haushaltsreform diskutiert. Aus der Analyse und dem Vergleich der Rechtsentwicklungen lassen sich zentrale Thesen ableiten. Die Innenministerien experimentierten flächendeckend mit den fiskalischen Regeln des Haushaltsrechts, wobei sie den Schwerpunkt auf die Sanktionierung der Gemeinden über das Haushaltssicherungskonzept legten, welchen sie zunehmend anwendeten und formalisierten. Sie begaben sich damit in eine Pfadabhängigkeit der Regulierung, aus der sie bisher nicht ausbrechen konnten. Gleichzeitig sind Versuche beobachtbar, über bail-out Modelle Anreize der Haushaltskonsolidierung zu setzen. Sie haben sich jedoch als nicht zweckmäßig herausgestellt. Nach vielen Jahren rechtlich basierter hierarchischer Steuerung hinterfragen die Innenministerien diese Ansätze zunehmend. Obgleich die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der repressiven Steuerung bejaht werden muss, ist eine letztliche Gesundung der Kommunen darüber allein nicht zu erwarten. Dieses Gutachten ist Teil eines Forschungsprojektes des Kommunalwissenschaftlichen Institutes zur kommunalen Haushaltskonsolidierung. Es basiert auf Interviews mit Mitarbeitern der Innenministerien und Kommunalverwaltungen, Rechtskommentaren sowie einschlägiger sozialwissenschaftlicher Fachliteratur.
Inhalt: 1. Untersuchungsfeld 2. Allgemeine Angaben zu den befragten Kommunen 2.1 Haushaltsdefizit/-überschuss 2.2. Schuldenstand zum 31.12.2004 und Zinsausgaben 2.3. Durchschnittsverzinsung 3. Kommunales Debt Management 3.1. Zielsetzungen 3.2. Kreditmanagement 3.3. Derivatemanagement 3.4. Organisatorische Aspekte 4. Fazit
Public Private Partnerships (PPP) sind aktueller denn je: Die Aufgaben der Kommunen werden immer komplexer und lassen sich oft nur meistern, wenn die Last auf mehrere Schultern verteilt wird. Für die Kommunen bieten PPPs die Chance zu einer schnelleren, bürgernäheren und bedarfsgerechteren Aufgabenerfüllung, zur Konzentration auf kommunale Kernkompetenzen, zur Nutzung privaten Know-hows sowie zu Kosteneinsparungen und Effizienzgewinnen. Für die privaten Partner sind PPPs eine Möglichkeit zur Erschließung neuer Märkte und Generierung lukrativer Aufträge. Gleichzeitig bringen die Planung, die Finanzierung, der Betrieb und die Beendigung Öffentlich Privater Partnerschaften jedoch komplexe rechtliche und praktische Probleme mit sich. Vor diesem Hintergrund widmete sich die 14. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam im April 2008 den rechtlichen Rahmenbedingungen und den praktischen Problemen im alltäglichen Umgang mit PPPs. Sie beleuchtete die verschiedenen Stationen des Lebenslaufs von PPPs und gab Antworten auf wichtige Fragestellungen bei der Implementierung und Umsetzung von PPP-Projekten. Behandelt wurden unter anderem Themen wie die Novellierung des Vertragsrechts im Verwaltungsverfahrensgesetz, Direktiven des Vergaberechts, Möglichkeiten der Finanzierung durch EU-Fördermittel sowie institutionelle Alternativen (insbes. Public Public Partnerships) und Lösungswege beim Scheitern von PPPs.
Gegenstand dieses Abschlussberichtes sind die Ergebnisse der Steuerung des personalpolitischen Wandels und der Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern zwischen Mai 2006 (Annahme des entsprechenden Gesetzes) und Juni 2007 (Urteil des Landesverfassungsgerichtes, welches zum Abbruch der Reform führte). Diese Reform sollte 6.347 Stellen umfassen, 1.730 davon sollten vom Land auf die neuen Kreise übertragen werden sowie 4.617 aus Kernverwaltung der Ausgangkreise betroffen sein. Die Studie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Aufbaustab zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg erstellt. Dieser schuf ab Juni 2006 Rahmenbedingungen für die Steuerung des Fusionsprozesses und beschränkte sich auf die Erarbeitung von Konzepten zu Schwerpunktthemen. Ausdifferenzierte Umsetzungsstrategien sollten ab Mitte 2007 entwickelt werden, wozu es wegen des Abbruchs der Reform aber nicht mehr kam. Die Projektgruppe Personal und Organisation des Aufbaustabes hatte bereits eine Grobstruktur des künftigen Behördenaufbaus erarbeitet. Dabei sollte der erfolgreiche Entwicklungspfad des Altkreises Ludwigslust fortsetzt und eine einheitliche moderne Kreisbehörde geschaffen werden. Weitere Planungsschritte wie die Einführung des Neuen Steuerungsmodells, die Personalauswahl zur Stellenbesetzung der Führungskräfte und der freien Stellen bis 2009 sowie die Einführung der Leistungsvergütung nach TVöD sollten 2008 in ein gemeinsames Konzept zur Personalentwicklung münden. Im Aufbaustab dominierte eine aufgabenorientierte Bedarfs- und Entwicklungsplanung. Einspareffekte waren nur ein Randthema. Die Effektivität der Aufgabenerledigung der künftigen Regionalkreisbehörde und deren Personalsteuerung standen im Zentrum des Fusionsprozesses. Für die Steuerung des Personalüberhanges sowie der zukünftigen Personalstruktur wurde die Altersteilzeit im Blockmodell präferiert. Eine passive oder aktivierende Steuerungsstrategie konnte nicht mehr ausgearbeitet werden. Die Beteiligungsintensität im Aufbaustab war vorbildlich. Unter dessen Leitung wurde eine differenzierte Projektorganisation geschaffen, viele Grundsatzentscheidungen getroffen und Steuerungskonzepte erarbeitet. Mitglieder der Personalvertretung waren an diesem Prozess angemessen beteiligt. Leider waren in den Ausgangsbehörden keine reformbezogenen Projektgruppen zur Unterstützung der Delegierten beim Aufbaugremium installiert worden. Auch die Information und Kommunikation der von der Fusion betroffenen Mitarbeiter war defizitär. Die Studie belegt anhand des Beispiels des Aufbaustabes zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg die Chancen zur Optimierung des Ressourcengefüges der Kreisebene in Mecklenburg-Vorpommern durch die Kreisgebietsreform. Durch die geplante Behördenneubildung hätten die Strukturen tief greifender verändert werden können als durch isolierte Einzelmaßnahmen und binnenstrukturelle Reformen. Es bestand für das Land die historische Chance, suboptimale Entwicklungspfade beim Leistungs- und Steuerungspotential zu verlassen. Sie wurden letztlich nicht genutzt.