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Karl Peters (1904–1998)
(2021)
Dieses Buch zeichnet das Leben und Wirken des bedeutenden Strafrechtswissenschaftlers Karl Peters nach, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit des Nationalsozialismus liegt. Als Staatsanwalt seit 1932 tätig, auf Grund seiner katholischen Konfession erst 1942 zum Ordinarius in Greifswald ernannt, von 1946 bis 1962 Professor in Münster und sodann bis 1972 in Tübingen tätig. Peters‘ Wirken beeindruckt durch seine Bandbreite. Neben einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Strafprozess, -vollzugs- und Jugendstrafrecht forschte er in den Bereichen dermKriminologie, Soziologie, Psychologie, Medizin und Pädagogik. Getragen von christlichen Grundanschauungen stellte Peters hohe Anforderungen an sich und den (Straf-)Juristen. Die Beschäftigung mit Justizirrtümern und dem Wiederaufnahmeverfahrensrecht wurde zu seinem Hauptanliegen.
Das Recht auf voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen verzeichnet einen stetigen Bedeutungszuwachs. Der staatliche Informationsbestand enthält dabei eine Vielzahl von Informationen auch Privater, insbesondere von Unternehmen. Mit dem Wunsch nach Transparenz auf der einen Seite geht auf der anderen Seite ein natürliches Interesse der betroffenen Dritten an der Geheimhaltung ihrer Daten einher. Diese verfassungsrechtlich garantierten Interessen umfassen den Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Florian Penski stellt eine vergleichende Untersuchung unter dem IFG, UIG und VIG zur Auflösung dieser Spannungsverhältnisse an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf möglichen Änderungen durch die erst 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung. Zudem wird untersucht, wie ein Privater seine Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich effektiv durchsetzen kann.
Das Regulierungsermessen
(2021)
Die Arbeit untersucht die Übertragung des zum Telekommunikationsrecht entwickelten Regulierungsermessens auf das Energiewirtschaftsrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass es für die dortigen Normstrukturen ungeeignet ist und zu Rechtsschutzeinbußen geführt hat. Da auch die herkömmlichen verwaltungsrechtlichen Dogmen für die methodenbasierten Entscheidungsformen der Regulierungsbehörden keine geeigneten Instrumente bieten, wird das Subsumtionsermessen in den Diskurs eingeführt, um die spezifische, auf quasi Wettbewerbsherstellung gerichtete Verwaltungstätigkeit in der Energieregulierung besser abzubilden. Ohnehin steht die deutsche Energieregulierungspraxis vor einem Umbruch: Der EuGH wird vermutlich die Ansicht der Kommission bestätigen, dass die verordnungsrechtliche Vorsteuerung der Entgeltregulierung gegen Art. 37 Abs. 1 lit. a und Art. 37 Abs. 6 lit. a und b der Richtlinie 2009/72/EG bzw. 2009/73/EG verstößt.
Pirmin Emanuel Schreiner vergleicht das Wohnraummietrecht in Deutschland, England und Frankreich per Computersimulation einer Modellstadt. Er schließt damit methodisch an den neueren Diskurs zur sog. "quantitativen Rechtsvergleichung" an. Im ersten Teil erörtert er deren Nutzen für die Rechtsvereinheitlichung, Rechtsarbitrage sowie die ökonometrische Weiternutzung zur policy-Analyse und Rechtsfolgenforschung sowie ihre methodischen Grundlagen besonders im Hinblick auf das Problem der Gewichtung unterschiedlicher Parameter. Im zweiten Teil werden diese methodischen Erkenntnisse zunächst durch einen klassisch-funktionalen Vergleich des Anwendungsbereichs des Wohnraummietrechts, der Mietzinsregulierung (insbesondere auch der sog. "Mietpreisbremsen") und des Kündigungsschutzes einschließlich Räumungsverfahren in den drei genannten Rechtsordnungen angewandt. Übersetzt in Algorithmen münden diese Erkenntnisse in eine Prozesssimulation der drei gewählten Rechtsordnungen. Zur Arbeit gehört ein Online-Appendix, der abrufbar ist unter: doi.org/10.5281/zenodo.4475990
Die gerechte, sichere und nachhaltige Rohstoffverteilung weltweit stellt eine der bedeutendsten Menschheitsaufgaben des 21. Jahrhunderts dar und entscheidet mit ihren Auswirkungen auf Leben, Umwelt und technischen Fortschritt über das Schicksal der kontinuierlich wachsenden Weltbevölkerung. Das Werk untersucht das gegenwärtige Rohstoffvölkerrecht, bestehend aus dem Grundsatz der ständigen Souveränität über natürliche Ressourcen, dem WTO-Recht, multilateralen Abkommen sowie Rohstoffkartellen wie der OPEC und kommt zu dem Ergebnis, dass sich der aktuelle Regelungsbestand auf – in der Regel unverbindliche – organisatorische Maßnahmen und Konsultationen beschränkt. Das internationale Wirtschaftsrecht verfolgt einen passiven Ansatz, der der großen Relevanz dieses völkerrechtlichen Teilgebiets nicht gerecht wird. Vor diesem Hintergrund werden sechs verschiedene juristische Lösungsstrategien erarbeitet und im Anschluss auf ihre politische Realisierbarkeit überprüft. Dabei wird insbesondere auf die Stellung der Entwicklungsländer eingegangen, die trotz ihres Rohstoffreichtums bisher nicht von diesem profitieren.
Die Rechtsfolgen einer fehlgeschlagenen Anteilsabtretung stellen ein rechtspraktisches Problem des GmbH-Rechts dar, dessen Lösungswege üblicherweise im Schuldrecht gesucht werden. Der Anwendung der schuldrechtlichen Rechtsinstitute im Rahmen des § 16 Abs. 1 GmbHG geht die Frage voran, ob das durch die Legitimationswirkung charakterisierte Auseinanderfallen von Herrschaftsrecht und Herrschaftsmöglichkeit zur Anwendung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses führen kann. Der Übertragbarkeit der drei Komponenten der Vindikationslage – Sache, Eigentum, Besitz – und deren Interdependenzen auf die durch die Legitimationswirkung hervorgerufene Situation widmet sich diese Arbeit. Im Wege des systematischen Vergleichs der Rechtsbeziehungen weist der Autor eine Vergleichbarkeit nach und schlägt eine analoge Anwendung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses vor. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsgegenständlichkeit der Mitgliedschaft und die Ausdehnung des Besitzbegriffs auf unkörperliche Rechtsprodukte.