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Application of hybridisation capture to investigate complete mitogenomes from ancient samples
(2015)
Art. 50 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon normiert erstmals ein Recht für Mitgliedstaaten zum Austritt aus der EU. Manuela Ludewig stellt das Austrittsverfahren dar, diskutiert die Rechtsnatur und den Inhalt des anzustrebenden Austrittsabkommens und befasst sich mit dem Problem, ob ein (partieller) Austritt aus der Währungsunion möglich ist. Insbesondere interessiert die Autorin die Frage, ob die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation führenden Tatbestände einen 'notwendigen', d. h. auf die Erhaltung der Organisation, oder einen 'dynamischen', d. h. auf die bessere Realisierung des Organisationszwecks gerichteten Effekt haben können - und zwar allein aufgrund ihrer Existenz, ihrer Instrumentalisierung (Androhung) oder ihrer Verwirklichung.
Symbolische Bedeutungen sind für den Erfolg von Marken heutzutage unerlässlich, denn Produkte lassen sich in postmodernen Konsumgesellschaften meist nicht mehr ausschließlich durch funktionale Leistungsunterschiede vom Wettbewerb differenzieren. Vielmehr sollten Marken zudem über einen signifikanten Zusatznutzen verfügen, welcher grundsätzlich sozialpsychologischer Natur ist. Dieser in der Markenpersönlichkeit verdichtete symbolische Kern spricht die zentralen menschlichen Bedürfnisse nach Selbstdefinition und Selbstausdruck an, da Individuen sich als „soziale Tiere“ grundlegend über die Zugehörigkeit zu sozialen Gruppen definieren. Einstellungen relevanter Bezugspersonen zum eigenen Selbstbild sind fundamental für die persönliche Standortbestimmung. Genauso leiten Konsumenten symbolische Markenbedeutungen von ihren Bezugsgruppen ab. Individuen evaluieren demnach permanent, inwiefern die wahrgenommene Markenpersönlichkeit zum aktuellen bzw. angestrebten Selbstkonzept passt. Diese dargestellten Phänomene unterliegen dem kulturellen Einfluss der jeweiligen Gesellschaft, in der sie sich herausbilden. Die symbolischen Bedeutungen von Selbstbildern und Marken formen sich also zwischen Kulturen bspw. unter unterschiedlich stark geartetem sozialem Einfluss.
Die Untersuchung geht demnach der Frage auf den Grund, inwiefern die soziale Umgebung Einfluss auf die Wahrnehmung symbolischer Markenaspekte und deren wahrgenommener Kongruenz zum Selbstkonzept von Konsumenten ausübt. Darüber hinaus eruiert der Verfasser intensiv, ob und in welchem Umfang die Empfänglichkeit für die verschiedenen Facetten sozialen Einflusses von der Enkulturation des Konsumenten abhängt.
Es werden somit Forderungen aus Marketing- und Konsumentenverhaltensforschung adressiert, wonach die sozialen sowie die kulturellen Einflusskomponenten stärker zu berücksichtigen sind, um ein vollständigeres Bild von Konsumentscheidungen zu erlangen.
Die zahlreichen theoretischen und empirischen Erkenntnisse der Studie weisen auf wichtige Implikationen für die intra- und interkulturelle Segmentierung von Zielgruppen hin. Empfehlungen für die strategische Positionierung von symbolischen Markenkernen und deren Kommunikation werden ebenfalls geliefert.
Breaking down complexity
(2015)
The unbounded expressive capacity of human language cannot boil down to an infinite list of sentences stored in a finite brain. Our linguistic knowledge is rather grounded around a rule-based universal syntactic computation—called Merge—which takes categorized units in input (e.g. this and ship), and generates structures by binding words recursively into more complex hierarchies of any length (e.g. this ship; this ship sinks…). Here we present data from different fMRI datasets probing the cortical implementation of this fundamental process. We first pushed complexity down to a three-word level, to explore how Merge creates minimally hierarchical phrases and sentences. We then moved to the most fundamental two-word level, to directly assess the universal invariant nature of Merge, when no additive mechanisms are involved. Our most general finding is that Merge as the basic syntactic operation is primarily performed by confined area, namely BA 44 in the IFG. Activity reduces to its most ventral-anterior portion at the most fundamental level, following fine-grained sub-anatomical parcellation proposed for the region. The deep frontal operculum/anterior-dorsal insula (FOP/adINS), a phylogenetically older and less specialized region, rather appears to support word-accumulation processing in which the categorical information of the word is first accessed based on its lexical status, and then maintained on hold before further processing takes place. The present data confirm the general notion of BA 44 being activated as a function of complex structural hierarchy, but they go beyond this view by proposing that structural sensitivity in BA 44 is already appreciated at the lowest levels of complexity during which minimal phrase-structures are build up, and syntactic Merge is assessed. Further, they call for a redefinition of BA 44 from multimodal area to a macro-region with internal localizable functional profiles
Anfang der 1970er-Jahre engagierte sich eine Gruppe junger DDR-Autorinnen und Autoren für eine kritische, öffentliche Auseinandersetzung mit den Widersprüchen des realsozialistischen Alltags. Klaus Schlesinger (1937 2001) war neben Ulrich Plenzdorf und Jurek Becker einer ihrer profiliertesten Akteure. In dem vorliegenden Buch verfolgt Jan Kostka dessen künstlerische Entwicklung, indem er jene Texte und Bücher interpretiert, die Schlesinger bis zu seiner Übersiedlung nach Westberlin geschrieben hatte. Dabei gibt er Einblicke in das literarische Leben Berlins, in journalistische Initiativen und verlagspolitische Strategien aber auch in die westliche Rezeption der DDR-Literatur. Den zum Teil unveröffentlichten Nachlass Schlesingers aufarbeitend, vermittelt Jan Kostka das spezifische Literaturverständnis des Autors: die Benennung und Zuspitzung gesellschaftlicher Konfliktlagen, ohne diese durch vorschnelle Antworten und selbstgewisse Schuldzuweisungen abzuschwächen.
Italien und Deutschland sind zwei europäische Länder, welche im gemeinsamen Bankenmarkt und Währungsraum sehr unterschiedliche Bankensysteme repräsentieren. In Italien herrschen Privatbanken und der soziale Auftrag wird von privaten Bankenstiftungen umgesetzt. In Deutschland wird dagegen diese Funktion vor allem durch den öffentlichen Auftrag von öffentlich-rechtlichen Instituten erfüllt. Vor dem Hintergrund der dramatischen Ereignisse der letzten Finanzkrise und der darauffolgenden Neuinterpretation der Rolle von Finanzmärkten haben die Ansprüche verschiedener Stakeholder-Gruppen an das Bankgeschäft sowie deren Erfüllung an Aktualität gewonnen. Nach einer theoretisch-deduktiven und -induktiven Einführung in die Thematik des Stakeholder-Banking und ihrer heutigen Regelung wird eine qualitative Kennzahlenanalyse des deutschen und italienischen Bankenmarktes durchgeführt. Weiterhin wird ein theoretisches Modell für die eigentumsspezifische Differenzierung der Zinsmarge entwickelt und dessen Lösung anhand einer Querschnittsdatenanalyse empirisch überprüft. Die Ergebnisse weisen auf die Wichtigkeit einer ausreichenden Regulierung als Voraussetzung für eine unverzerrte Erfüllung der Stakeholder-Ansprüche hin. Es ist dabei besonders wichtig, dass das Management von Stakeholder-Banken die Leistung für die Stakeholder und den Beitrag zur sozialen Wohlfahrt offenlegt.
Der Franchisevertrag
(2015)
Seit Einführung der ZPO war in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob titulierte Unterlassungsansprüche noch vollstreckt werden können, wenn sich der zugrunde liegende Anspruch bereits erledigt hat. Im Jahr 2003 hat sich der Bundesgerichtshof hierzu erstmals positioniert und einen – scheinbar – simplen Ausweg aus dem dogmatischen Dilemma anhand einer zeitlich beschränkten Erledigungserklärung aufgezeigt. Die Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur sind seitdem verstummt. Die Untersuchung setzt sich mit den Grundlagen einer Vollstreckung nach § 890 ZPO auseinander und zeigt auf, dass die Entscheidung für eine zeitlich beschränkte Erledigungserklärung ein Ausweg sein kann – sofern die prozessualen Weichen hierfür bereits im Erkenntnisverfahren richtig gestellt werden.
Diese Arbeit untersucht, ob die Rassendiskriminierungskonvention (CERD) auf das Verhalten von Vertragsstaaten außerhalb ihres Staatsgebiets anwendbar ist. Unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung und Praxis anderer Menschenrechtsgremien zur Frage extraterritorialer Anwendbarkeit von Menschenrechtsverträgen werden die Entstehungsgeschichte, die Vorarbeiten zur CERD und die Praxis des CERD-Ausschusses analysiert. Diese Untersuchung bezieht auch das Verhalten der Vertragsstaaten mit ein. Die Struktur der CERD weist gegenüber anderen Menschenrechtsverträgen, die zur gleichen Zeit entstanden sind, Besonderheiten auf. Nur einzelne materielle Bestimmungen setzen die Ausübung von Hoheitsgewalt voraus. Unter diesem Aspekt sowie unter Berücksichtigung der in ihr enthaltenen Staatenpflichten wird die CERD in Bezug auf ihre extraterritoriale Anwendbarkeit erörtert. Anhand der Grundsätze des Völkerrechts werden Art und Umfang der Verpflichtungen, die den Vertragsstaaten unter der CERD auf fremdem Staatsgebiet aufgegeben werden können, diskutiert.
Das Judentum ist eine Religions- und Volksgemeinschaft, die nicht missioniert und in der aufgenommene Nichtjuden deshalb religiös einen prekären Status haben. Dass ausgerechnet christliche Deutsche nach 1945 vermehrt zum Judentum konvertierten, irritierte die überlebenden Juden. Barbara Steiner untersucht die Aufnahmebedingungen für Nichtjuden, die Veränderungen der Motive und der biographischen Selbstpräsentation deutscher Konvertiten. Ihre Arbeit basiert neben umfangreichen Archivrecherchen auf der Auswertung von Interviews mit Konvertiten und den aufnehmenden Rabbinern. Die Akzeptanzprobleme deutscher Konvertiten innerhalb der jüdischen Gemeinschaft, die aus ihrem Sonderstatus und dem besonderen historischen Kontext resultierten, werden ebenso erörtert wie deren Reaktionen darauf. Die Autorin kann trotz des von allen Beteiligten gleichermaßen gepflegten Tabus der Konversion erklären, wie es nichtjüdischen Deutschen im Schatten der Schoa gelang, ins Judentum aufgenommen zu werden. Ausgezeichnet mit dem Potsdamer Nachwuchswissenschaftler-Preis 2014.
Innerhalb der EU wird die Fusionskontrolle auf zwei vertikal nachgelagerten Ebenen durchgeführt, der europäischen und der nationalen Instanz. Da beide Ebenen nicht unverbunden sind, ergibt sich ein mehrdimensionales Kompetenzproblem. Die Fusionskontrollkompetenzen sind vertikal (europäische versus mitgliedstaatliche Ebene) und horizontal (mitgliedstaatliche Ebene) abgegrenzt. Während auf vertikaler Ebene konkurrierende Zuständigkeiten ausgeschlossen sind, sind horizontal Überlappungen möglich.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Konflikten bei der Abgrenzung von Fusionskontrollkompetenzen. Zudem wird ein Alternativmodell erarbeitet, das dem bestehenden System aus ökonomischer Perspektive überlegen ist.
Philipp Richter untersucht Unterschiede in der Makroorganisation der Landesverwaltungen. In seiner verwaltungswissenschaftlich-empirischen Analyse zeigt er am Beispiel der Versorgungsverwaltung, wie sich der vormals einheitliche Verwaltungsaufbau durch Verwaltungsstruktur- und Funktionalreformen zwischen den Bundesländern ausdifferenziert hat und wie die dadurch entstandenen Unterschiede den Vollzug von Bundesgesetzen beeinflussen. Mit Blick auf die Implementation des Schwerbehinderten- und Sozialen Entschädigungsrechts identifiziert der Autor problemadäquate Lösungen und zieht praxisrelevante Schlussfolgerungen für eine Modernisierung des äußeren Verwaltungsaufbaus, die auch wichtige Erkenntnisse für die Ausgestaltung der Makroorganisation in anderen Verwaltungsbereichen bereithalten.
Das deutsche Strafgesetzbuch stellt nur die Fremdtötung und die Tötung auf Verlangen in den §§ 211ff. StGB unter Strafe. Der Suizid hingegen stellt keine Straftat dar, weshalb auch die Teilnahme daran straflos bleibt. Vor dem Hintergrund der sich hieraus ergebenden Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es seit 2006 verschiedene Gesetzesvorhaben, die Suizidmitwirkung, insbesondere durch Sterbehilfeorganisationen, strafrechtlich zu erfassen. Die vorliegende Arbeit erörtert die in diesem Zusammenhang entstehende Fragestellung, ob die Teilnahme am Suizid ein strafwürdiges Verhalten darstellt, welches strafrechtlich geahndet werden muss. Hierzu werden auch die vorgenannten Gesetzesvorhaben einer kritischen Stellungnahme unterzogen und entsprechende ausländische Regelungen betrachtet. Neben den Entwürfen eines solchen Straftatbestandes geht die Arbeit außerdem auf rechtliche Lösungen außerhalb des Strafrechts ein und stellt abschließend fest, ob ein Erfordernis zur Änderung der bestehenden Rechtslage im Strafgesetzbuch besteht.
Frankreich 1958: Der Algerienkrieg eskaliert, die links-liberale Regierung implodiert und reicht die Macht an General Charles de Gaulle weiter. Der hebt im Oktober die V. Republik aus der Taufe - und die französische Linke gesteht damit ihre Ohnmacht ein. Die Sozialisten haben den Machtantritt des konservativen Generals nicht verhindert, sondern diesen sogar mit angezettelt. Auch die Kommunisten sind isoliert und kämpfen mit dem stalinistischen Erbe. Einige Genossen erkennen ihre sozialistische Bewegung nicht wieder und beschließen, eine neue linke Bewegung aufbauen. Sie wollen de Gaulle und den Krieg offen bekämpfen, "veraltete" linke Ideologien über Bord werfen und ein "Labor" für neues linkes Denken schaffen. Parteimitglieder der Altkommunisten, Sozialisten und Trotzkisten, aber auch Künstler, Philosophen und Schriftsteller wurden Teil dieser heterogenen Bewegung, die heute als Neue Linke bezeichnet wird. Der interessierte Leser begreift nun die Ideengeschichte dieser Neuen französischen Linken, die nicht nur einen starken Einfluss auf die Ereignisse um 1968 in Frankreich ausübte, sondern deren Ansätze noch bis heute im linken Spektrum, inner- wie außerparteilich, für Diskussionsstoff sorgen.
Das deutsche Zivilrecht geht davon aus, dass eine erwachsene, gesunde Person ihren Willen grundsätzlich fehlerfrei bilden und äußern kann. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sie aufgrund besonderer geistiger oder körperlicher Umstände nicht die Fähigkeit zur freien Willensbildung besitzt. Willenserklärungen von Personen, die nicht dauerhaft, sondern nur für einen vorübergehenden Moment nicht fähig sind, ihren Willen so zu äußern wie sie es unter normalen Umständen tun würden, sind nach § 105 Absatz 2 BGB nichtig. Grund dafür ist entweder eine „Bewusstlosigkeit“ oder eine „vorübergehende Störung der Geistestätigkeit“. Die sorgfältige Auslegung des Tatbestands ist wichtig für die tägliche Entscheidungspraxis der Gerichte. Die Arbeit untersucht deshalb die Vorschrift des § 105 Absatz 2 BGB im historischen, juristischen und medizinischen Kontext, berücksichtigt dabei insbesondere die Abgrenzung zur Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB und geht der Anwendung der Vorschrift auf konkrete medizinische Störungen (alkoholbedingte Störungen, Abhängigkeit von illegalen Drogen, Epilepsien, Demenzen, Schizophrenien, neurotische Störungen, u.a.) nach.
Die Phyllosphäre
(2015)
Kaum eine Erfindung veränderte die Kriegführung mehr als das Flugzeug. Vom ersten Motorflug bis zu den ersten Flächenbombardements vergingen nur wenige Jahre. In dieser Zeit richtete sich die englische Luftwaffe konzeptionell anhand ihrer Erfahrungen im Irak aus.
Inwieweit prägten die Erfahrungen während der Aufstandsbekämpfung an der Peripherie des Empire den strategischen Bombenkrieg gegen Deutschland? Es werden die Kampagnen im Irak der 1920er Jahre und der Luftkrieg gegen das »Dritte Reich« betrachtet, die sich in Umfang, Intensität und technischen Rahmenbedingungen zwar erheblich unterschieden. Allerdings bildeten die in beiden Kampagnen eingesetzten Soldaten der RAF das Bindeglied. Mit Hilfe kognitionspsychologischer Methoden und der Analyse von Akteursnetzwerken wird gezeigt, wie die Operationen im Irak die RAF-Offiziere prägten und die Bomberoffensive gegen das Deutsche Reich beeinflussten.
Die steuerrechtliche Behandlung der Religionsgemeindschaften in Deutschland im Vergleich zu Südkorea
(2015)
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der ertrag- und schenkungsteuerlichen Behandlung von Vermögensübertragungen, die disquotal, also nicht dem Beteiligungsverhältnis entsprechend, erfolgen. Bezogen auf das Verhältnis zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern untersucht die Arbeit die Motive für disquotale Leistungen, die möglichen Vermögensübertragungstatbestände und deren tatsächliche Ausgestaltung. Gewollte disquotale Vermögensübertragungen lassen sich am besten mit verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen erreichen. Die gesellschaftsrechtlichen Beschränkungen spielen hierbei keine große Rolle. Ertragsteuerrechtlich werden die disquotalen Vermögensübertragungen durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung anerkannt. Schenkungsteuerrechtlich ist die Behandlung dagegen problematisch und teilweise nicht sachdienlich. Im Ergebnis wird ein Lösungsansatz dargeboten, der auch die Besonderheiten im Wirtschaftsleben unter Einschaltung einer GmbH berücksichtigt.