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Der Beitrag zeichnet die völkerrechtlichen Normierungen des Verbotes der Todesstrafe nach und erläutert, welche Beschränkungen der staatlichen Souveränität im Bereich der Todesstrafe auferlegt sind. Als Ergebnis kann festgestellt werden, daß es kein generelles, jeden Staat bindendes Verbot der Todesstrafe gibt. Noch ist es so, daß ein Staat sich direkt und ausdrücklich zur Abschaffung der Todesstrafe bekennen muß solange er dies nicht tut, ist die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe bei Beachtung bestimmter rechtsstaatlicher Kautelen völkerrechtlich gesehen zulässig.
Die Vereinten Nationen und die Medien — Vom schwierigen Verhältnis zweier Prügelknaben
I. Einleitung
II. Knackpunkte eines schwierigen Verhältnisses
III. Eine erstaunliche Themenpalette oder: Nicht überall, wo UNO drin ist, steht auch UNO drauf
IV. Zwischen Wunschdenken und Wirklichkeit
V. Therapieansätze
Die Vereinten Nationen und die Medien — Vom schwierigen Verhältnis zweier Prügelknaben — Diskussionszusammenfassung
Inhalt: Markus Loewe: Konzeptionelle Stärken und Schwächen der Millennium : Development Goals (MDGs) Ingo Winkelmann: Die Vereinten Nationen, das Seerecht und die Polarregionen Helmut Volger: Die Reform der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats – eine Bilanz nach zwei Jahrzehnten Norman Weiß: Der UN-Menschenrechtsschutz zehn Jahre nach dem Millenniumsgipfel – neue Strukturen und neue Herausforderungen – auch neue Chancen? Otto Lampe: Deutschland und die Vereinten Nationen – aktuelle Entwicklungen
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch die Europäische Menschenrechtsarchitektur ins Wanken gebracht. Der Europarat reagierte schnell und beendete die Mitgliedschaft der Russischen Föderation. Aus diesem Anlass blickt der Beitrag zurück auf die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat. Seit dem Beitritt vor 26 Jahren haben Konfrontationen die – oftmals kurzen– Phasen der Kooperation überschattet. Das wirft die Frage auf, inwieweit die „Politik des Dialogs“ gegenüber der Russischen Föderation geeignet war, die Menschenrechtslage in Russland zu verbessern. Der Beitrag legt zudem die rechtlichen Grundlagen von Beitritt und Ende der Mitgliedschaft dar und untersucht, wie sich der Ausschluss auf die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auswirkt. Der Ausschluss Russlands stellt einen Wendepunkt dar. Zwar wird damit ein potenziell gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Jedoch entsteht durch die geschlossene Reaktion der restlichen Mitgliedstaaten auch ein Momentum für Reformen und eine Rückbesinnung auf das Gründungsziel des Europarates – die kollektive Durchsetzung der Menschenrechte.
Editorial
(2017)
Editorial
(2017)
Editorial
(2018)
Editorial
(2019)
Das Heft dokumentiert die siebte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen, die am 23. und 24. Juni 2006 an der Universität Potsdam stattfand. Unter dem Titel „Ein Jahr nach dem UN-Weltgipfel 2005 – Eine Bilanz der Reformbemühungen “ widmete sich die Konferenz wichtigen strukturellen Fragen und nahm einzelne Tätigkeitsfelder der Weltorganisation in den Blick. Die aus unterschiedlichen Disziplinen und aus Wissenschaft und Praxis kommenden Referentinnen und Referenten ziehen in den Referaten eine kritische Bilanz und untersuchen, was den Erklärungen des feierlichen Weltgipfels vom September 2005 an konkreten Reformschritten gefolgt ist. In für die „Potsdamer UNO-Konferenzen“ typischer Weise wird allen Interessierten die Möglichkeit gegeben, wichtige Aspekte der aktuellen Diskussion kennenzulernen, welche vor allem die Reform der UN-Hauptorgane, Reformen im Entwicklungssystem der Vereinten Nationen und im Bereich der Überwachung von Menschenrechtsverträgen betreffen sowie Fragen der Friedenssicherung und die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Parlamentariern. Außerdem würdigt die Broschüre schweizerische Reforminitiativen in den UN und dokumentiert die aktuelle Diskussion über die deutschsprachige UN-Forschung.
This text offers a survey on the ICCPR's drafting process and its material contents. The author shortly presents the monitoring instruments and describes the Human Rights Committee. The text focusses on the individual's communication under the Optional Protocol in order to make the German lawyer more familiar with this kind of judicial relief.
Einführung in den Individualrechtsschutz nach der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen
(1997)
This article gives a short introduction in the United Nations Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment. Focussing on the individual communications, it describes the admissibility conditions and the procedure before the Committee.
Einleitung
(2017)
Einleitung
(2018)
Einwanderung und Asyl
(2002)
Europäische Sozialcharta
(2005)
Heute sind die Themen Frauen und Frieden auf der Ebene der Sicherheitspolitik der Vereinten Nationen als Resultat von Resolution 1325 (2000) eng miteinander verbunden. Welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen haben sich aus dieser Entwicklung einerseits für die Arbeit der Vereinten Nationen selbst, andererseits für die Mitgliedstaaten ergeben und wie steht es um ihre Umsetzung? Die Studie zeichnet die WPS-Agenda nach und diskutiert die diesbezüglichen Aktivitäten der Vereinten Nationen. Die Umsetzungsmaßnahmen Deutschlands werden im Anschluss untersucht und bewertet.
Rezensiertes Werk: Mit Recht für Menschenwürde und Verfassungsstaat : Festgabe für Dr. Burkhard Hirsch anlässlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union am 16.9.2006 in Freiburg / Fredrik Roggan (Hrsg.). - Berlin : BWV, Berliner Wiss.-Verl., 2006. - 184 S. : Ill. Anmerkung: Bibliogr. Dr. Burkhard Hirsch S. [171] - 177 ISBN: 978-3-8305-1224-0
Der internationale Menschenrechtsschutz setzt heute zunehmend auch auf die Initiative des einzelnen Menschen, der über seine Rechte wacht und Verletzungen vor internationalen Gremien oder Gerichten rügt. Zu den Menschenrechtsverträgen, die noch kein Beschwerdeverfahren anbieten, gehört der Sozialpakt. Das wird vor allem mit der mangelnden Justitiabilität wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte begründet. Dieses Argument ist in dieser Absolutheit nicht stichhaltig; auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthalten justitiable Elemente. Ein Beschwerdeverfahren könnte dazu beitragen, diese Gehalte zu konkretisieren, und würde so das Gewicht der in Rede stehenden Rechte stärken.
GASP der Europäischen Union in den Vereinten Nationen am Beispiel der Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen // Ingo Winkelmann
1. Die Nichtwahrnehmung von Reformchancen durch die EU-Mitgliedstaaten
2. Das Reformraster: der Razali-Vorschlag
3. Hürden für eine einheitliche EU-Vertretung im VN-Sicherheitsrat
Europäische Union und Vereinte Nationen - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
Die erste Konferenz im Dezember 1999, die Gründungskonferenz, mündete nach einer intensiven Diskussion über die Situation in der deutschen UN-Forschung in die Gründung des Forschungskreises Vereinte Nationen. Dieser hat sich vor allem die bessere Kommunikation untereinander, die Förderung des interdisziplinären Dialogs und des wissenschaftlichen Nachwuchses in der UN-Forschung zum Ziel gesetzt. Die zweite Konferenz des Forschungskreises fand am 30. Juni und 1. Juli 2000, ebenfalls in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam, im Vorfeld einer wichtigen UN-Konferenz, nämlich des Milleni-um-Gipfels im September 2000 in New York statt. Sie widmete sich einer kritischen Bilanz der Rolle der Vereinten Nationen bei der Suche nach Lösungen für die globalen Probleme, in ihren Hauptaufgabengebieten Friedenssicherung, Demokratisierung, Schutz der Menschenrechte und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der zweiten Konferenz spiegeln zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, die großen Herausforderungen, aber auch die Chancen der Vereinten Nationen bei der Lösung der globalen Probleme, vor die sich die Völker der Welt zum Beginn des neuen Jahrtausend gestellt sehen.
Hugo Grotius: Mare Liberum
(2009)
Im März 1609 erschien die Schrift „Mare Liberum“. Das aus diesem Anlaß durchgeführte Podiumsgespräch „Hugo Grotius: Mare Liberum – Zur Aktualität eines Klassikertextes“ erörterte zunächst den Typus des Klassikertextes und untersuchte Aspekte der Grotius-Rezeption. Danach wurde erörtert, inwieweit der Protestant Grotius von Ideen des Katholiken de Vitoria beeinflußt war und was dies für die Webersche Einordnung des Kapitalismus bedeutet. Abschließend stellte das Podiumsgespräch dann den Bezug zur heutigen Situation her und behandelte die Bedrohung der Freiheit der Meere durch Piraterie und setzte sich mit den Gegenmaßnahmen der Europäischen Union auseinander. Die Publikation enthält die ersten drei Beiträge aus der Feder von Markus Kotzur, Johannes Thumfart und Norman Weiß. Kotzur entwickelt den Begriff des Klassikertexts und macht an den verschiedenen Kategorien – literarische Texte, philosophische, staats- und gesellschaftstheoretische Entwürfe, politische Texte und spezifische Rechtstexte – die jeweiligen Wirkungsmöglichkeiten anschaulich. Er schildert sodann die Besonderheit der spezifisch juristischen Wirkweisen aller Kategorien von Klassikertexten in der völkerrechtlichen Theorie und Praxis gleichermaßen. Weiß schildert die Entstehungshintergründe von „Mare liberum“ und geht darauf ein, wie und warum ein für den konkreten Einzelfall entstandenes Parteigutachten bereits nach wenigen Jahren zum allgemein bedeutsamen Rechtstext werden konnte. In einem zweiten Schritt wird kurz angerissen, wie sich die Rezeption dieses Klassikertexts im zwanzigsten Jahrhundert darstellt. Thumfart unternimmt es, die These Max Webers, der Kapitalismus sei durch den Protestantismus begünstigt worden, um die eigene These zu ergänzen, auch die katholische Religion habe sich förderlich erwiesen: Grotius habe seine Idee eines universalen, natur- und gottgewollten Rechts auf Freihandel in Abhängigkeit von dem katholischen Missionsgedanken entwickelt, wie er knapp sechzig Jahre vor Grotius von dem spanischen Dominikaner Francisco de Vitoria formuliert wurde.