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Unser modernes Strafrechtsbild ist geprägt von dem Gedanken, dass das Strafrecht den Bürgern ein freies und friedliches Zusammenleben unter Gewährleistung aller verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte sichert. Der Einsatz des Strafrechts bedarf der Legitimation und darf nicht aus moralischen Vorstellungen oder Gedanken abgeleitet werden. Strafbar kann es demnach nicht sein, wenn ein Rechtsgutsträger über ein ihm disponibles Rechtsgut frei verfügt. Oftmals stehen hierbei der strafrechtliche Lebensschutz und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in einem Spannungsverhältnis.
Die vorliegende Arbeit hat untersucht, wie sich dieses Spannungsverhältnis in der höchstrichterlichen Judikatur entwickelt hat und wie es nunmehr gelöst wird. Konkret stellt sich hierbei die Frage, wie es strafrechtlich bewertet wurde, wenn jemand einen Tötungserfolg mitverursacht hat, der zugleich auf einem freiverantwortlichen Willensentschluss des Opfers beruhte.
Institutionelle Bildung ist für autistische Lernende mit vielgestaltigen und spezifischen Hindernissen verbunden. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Inklusion, deren Relevanz nicht zuletzt durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung gegeben ist.
Diese Arbeit diskutiert zahlreiche lernrelevante Besonderheiten im Kontext von Autismus und zeigt Diskrepanzen zu den nicht immer ausreichend angemessenen institutionellen Lehrkonzepten. Eine zentrale These ist hierbei, dass die ungewöhnlich intensive Aufmerksamkeit von Autist*innen für ihre Spezialinteressen dafür genutzt werden kann, das Lernen mit fremdgestellten Inhalten zu erleichtern. Darauf aufbauend werden Lösungsansätze diskutiert, welche in einem neuartigen Konzept für ein digitales mehrgerätebasiertes Lernspiel resultieren.
Eine wesentliche Herausforderung bei der Konzeption spielbasierten Lernens besteht in der adäquaten Einbindung von Lerninhalten in einen fesselnden narrativen Kontext. Am Beispiel von Übungen zur emotionalen Deutung von Mimik, welche für das Lernen von sozioemotionalen Kompetenzen besonders im Rahmen von Therapiekonzepten bei Autismus Verwendung finden, wird eine angemessene Narration vorgestellt, welche die störungsarme Einbindung dieser sehr speziellen Lerninhalte ermöglicht.
Die Effekte der einzelnen Konzeptionselemente werden anhand eines prototypisch entwickelten Lernspiels untersucht. Darauf aufbauend zeigt eine quantitative Studie die gute Akzeptanz und Nutzerfreundlichkeit des Spiels und belegte vor allem die
Verständlichkeit der Narration und der Spielelemente. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der minimalinvasiven Untersuchung möglicher Störungen des Spielerlebnisses durch den Wechsel zwischen verschiedenen Endgeräten, für die ein innovatives Messverfahren entwickelt wurde.
Im Ergebnis beleuchtet diese Arbeit die Bedeutung und die Grenzen von spielbasierten Ansätzen für autistische Lernende. Ein großer Teil der vorgestellten Konzepte lässt sich auf andersartige Lernszenarien übertragen. Das dafür entwickelte technische Framework zur Realisierung narrativer Lernpfade ist ebenfalls darauf vorbereitet, für weitere Lernszenarien, gerade auch im institutionellen Kontext, Verwendung zu finden.
Portal = Familie und Beruf
(2021)
Als ich für die vergangene Ausgabe der Portal an dem Artikel „Mein Arbeitstag im Bermudadreieck – zwischen Homeoffice, Homeschooling und Homekita“ schrieb, diskutierten wir im Redaktionsteam, ob der ungeschönte Bericht eines privaten Alltags überhaupt in ein Universitätsmagazin passt. Ich überlegte zudem, ob eine Publikation mich als Arbeitnehmerin wie Privatperson angreifbar machen würde.
Doch nach dem Erscheinen der Portal 1/2021 erreichten uns in der Pressestelle viele Danksagungen und Ermunterungen aus ganz unterschiedlichen Bereichen der Universität. Das Thema schien einen Nerv getroffen zu haben, was uns veranlasste, eine komplette Ausgabe zu diesem Thema zu produzieren. So halten Sie nun die Portal „Familie und Beruf“ in den Händen!
Familie beschränkt sich im Jahr 2021 dabei nicht auf „Mutter, Vater, Kind“, sondern manifestiert sich vielmehr in großer Diversität. Wir haben mit Menschen gesprochen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, die Kinder adoptiert haben oder die ihr Haustier als Familienmitglied lieben; mit Alleinerziehenden genauso wie mit Paaren, die traumatisierte Pflegekinder großziehen. Dieses Heft zeigt eine Vielfalt unserer Kolleginnen und Kollegen, unserer Studierenden und macht deutlich: Familie ist bunt.
Unterm Strich können wir festhalten, dass heute viel Flexibilität von uns verlangt wird – daheim wie im Büro, Hörsaal oder Labor. Die Herausforderung ist und bleibt kontinuierlich: Verschiedene Lebensbereiche müssen in wechselnden Lebensphasen unter einen Hut gebracht werden. Wenn diese Portal vor Ihnen liegt, werde ich aufgrund einer befristeten Anstellung nicht mehr Teil der Uni Potsdam sein. Dafür ist Dr. Jana Scholz aus ihrer Elternzeit zurückgekehrt. Was mich mit ihr – und mutmaßlich auch mit Ihnen als Leserinnen und Leser – doch bleibend verbindet, ist das Bestreben, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Alles Gute! (Sandy Bossier-Steuerwald)
Liebe Leserinnen und Leser, es bleibt nicht viel zu ergänzen. Außer: Falls Sie nach dem Lesen dieser Ausgabe den Eindruck haben sollten, dass Familie vor allem herausfordernd und kräftezehrend ist – dann haben wir uns missverstanden. Dem ist natürlich nicht so! Familie ist auch Nähe, Zusammenhalt, Spaß, Humor und vieles mehr. An den Herausforderungen, die sie an uns und unseren Beruf stellt, können wir wachsen. Und dies gelingt besonders, wenn wir ein Netz von Freunden, Kolleginnen und Vorgesetzen haben, das uns dabei unterstützt.
Wie immer bietet die Portal über den Titel hinaus einen bunten Strauß an Geschichten: von magnetischen Kunstwerken, mit denen Studierende die Stadt verschönern, über eine angehende Rabbinerin, die Feminismus in die Gemeinden bringen will, bis zu den urzeitlichen sizilianischen Zwergelefanten, die über Jahrtausende schrumpften, bis sie vor 19.000 Jahren ganz verschwanden. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen! (Dr. Jana Scholz)
Portal Wissen = Aufbruch
(2021)
Am 20. Oktober 1911 verließ der Norweger Roald Amundsen gemeinsam mit vier Begleitern und 52 Schlittenhunden das sichere Lager „Framheim“ in der „Bucht der Wale“, um als erster Mensch den Südpol zu erreichen. Vor ihnen lagen das ewige Eis bei -20 bis -30 Grad Celsius und eine Strecke von 1.400 Kilometern. Nach acht Wochen erreichte die Gruppe am 13. Dezember ihr Ziel. Die Männer pflanzten die norwegische Fahne in den einsamen Schnee und machten sich wenig später auf den Rückweg – ruhmreich, geehrt als Eroberer des Südpols und beladen mit Informationen und Wissen aus der Welt der Antarktis. Die Reise von Amundsen und seinen Begleitern ist fraglos so außergewöhnlich, weil durch sie bewiesen wurde, dass sie möglich ist, und weil die fünf die ersten waren, denen sie gelang. Sie ist aber auch Sinnbild für das, was dem Menschen erlaubt, die Grenzen seiner Welt immer weiter zu verschieben: der Drang, ins Unbekannte aufzubrechen, zu entdecken, was noch nicht gefunden, erforscht und beschrieben ist.
Was Wissenschaft – noch vor jeder Entdeckung und allem neuen Wissen – auszeichnet, ist der Aufbruch. Scheinbare Gewissheiten infrage zu stellen, angestaubtes Wissen kritisch zu betrachten und verkrustete Denkstrukturen aufzubrechen, ist der Anfangspunkt forschender Neugier. Und von dort aufzubrechen zu neuer Erkenntnis, das Wesen wissenschaftlichen Tuns. Ungeschützt und -gestützt vom Verlässlichen, Bekannten. Tastend, versuchend, mutig fragend, ahnend, dass nur so wieder fester Boden zu erreichen ist, der heute noch verborgen liegt. „Forschung ist immer Aufbruch zu neuen Uferlosigkeiten“, sagte der Chemiker Prof. Dr. Hans- Jürgen Quadbeck-Seeger. Den sicheren Hafen hinter sich lassen, darauf vertrauend, dass neue Ufer warten und erreichbar sind – das ist der Antrieb, der Wissenschaft so wichtig und wertvoll macht.
In der aktuellen Ausgabe des Forschungsmagazins der Universität Potsdam haben wir einigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über die Schulter geschaut, wenn sie zu neuen Forschungsreisen aufbrechen – ob im Labor, in der Bibliothek, im All oder im Geist. So sucht die Astrophysikerin Lidia Oskinova mithilfe des Hubble-Teleskops nach besonders massereichen Sternen, während der Hydrologe Thorsten Wagener versucht, die Wege des Wassers auf der Erde besser zu verstehen. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler wie Elmar Kriegler und Maik Heinemann erforschen in verschiedensten Projekten, was die Politik tun kann, um die Klimawende zu schaffen und den Klimawandel zu stoppen. Und Verwaltungswissenschaftlerinnen wie Sabine Kuhlmann schauen, wie das „Stadtmachen“ von morgen funktioniert – und bringen sich sogar persönlich ein.
Immer wieder stehen aber auch Aufbrüche selbst im Fokus der Forschung: Ein Team um die Historiker Dominik Geppert und Frank Bösch geht etwa der Frage nach, ob und wie nach dem Umbruch 1989/90 in der ostdeutschen Wissenschaftslandschaft ein Neuanfang erfolgte – und zwar am Beispiel der Universität Potsdam selbst. Die Amerikanistin Verena Adamik analysiert anhand von Romanen, welchen Einfluss Literatur darauf hat, ob Menschen zu neuen Lebensformen aufbrechen und utopische Kommunen gründen. Und eine Gruppe von Biologen und Umweltwissenschaftlern untersucht, wie die Natur Waldbrandflächen wiederbelebt – und auf welche Weise die neu entstehenden Wälder gegen künftige Feuer gewappnet werden können.
Da – wie gesagt – jeder Forschungsfrage ein Aufbruch innewohnt, steht diesmal eigentlich die ganze Ausgabe unter dem Titelthema. Und so laden wir Sie ein aufzubrechen: mit der Romanistin Annette Gerstenberg zur Erforschung der Sprache im Alter, mit der Immunologin Katja Hanack zur Entwicklung eines schnellen und sicheren SARS-CoV-2-Tests oder mit dem Team des Zentrums Industrie 4.0 Potsdam in die virtuelle Fabrik von morgen. Wir zeigen Ihnen, wie volkswirtschaftliche Forschung auf der Grundlage von Fakten informieren und Politik beraten kann, wie ein Warnsystem künftig Unfälle mit Radfahrern verhindern soll und was eine 300 Jahre alte Landesbeschreibung Brandenburgs uns heute noch zu sagen hat.
Worauf warten Sie noch?!
Volle Souveränität?
(2021)
Nach Art. 7 Abs. 1 S. 1 des Vertrages zur abschließenden Regelung in Bezug aufDeutschland vom 12. September 1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag)1beendeten die Fran-zösische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das VereinigteKönigreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Ameri-ka„ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland alsGanzes“. Dies hatte, wie in dessen Art. 7 Abs. 1 S. 2 ausdrücklich niedergelegt, zurFolge, dass„die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Verein-barungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtun-gen der vier Mächte aufgelöst“wurden.2Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag stelltdemgemäß fest, dass das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inne-ren und äußeren Angelegenheiten erhalten habe. Nach dem Wortlaut des Vertrageshaben die Alliierten damit jegliche Rechte in Bezug auf Deutschland abgegeben,rechtliche Auswirkungen der Besatzungsgeschichte Deutschlands noch bis in dieheutige Zeit scheinen danach zunächst ausgeschlossen.In dem folgenden Beitrag soll diese aus heutiger Sicht selbstverständlich er-scheinende Hypothese kritisch hinterfragt und der Frage nachgegangen werden, obund inwieweit die Besatzungsgeschichte Deutschlands noch immer rechtliche Fol-gen zeitigt. Hierbei soll insbesondere auf Fragen der Fortgeltung alliierten Rechts,Eigentumsfragen sowie auf Fragen der Nachfolge in völkerrechtlichen Verträgeneingegangen werden.
Forschungsdatenmanagement
(2021)
Forschungsdatenmanagement ist ein informationswissenschaftliches Thema, dessen Bedeutung kontinuierlich, spätestens aber seit dem Start der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) immer präsenter wird. Zur Abbildung und Verortung von Arbeitsschwerpunkten für Informationswissenschaftler*innen wurde in der vorliegenden Arbeit ein aktuelles Korpus von 162 Stellenanzeigen, in denen Forschungsdatenmanagement erwähnt wird, ausgewertet. Das Korpus umfasst Stellenanzeigen, die über das Portal Open-BiblioJobs und die DFN-Mailingliste Forschungsdaten beworben wurden und deckt einen Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 22.11.2020 ab. Zur Auswertung des Korpus wurde eine Analysematrix erstellt, in welcher die Inhalte jeder Stellenanzeige nach formalen, administrativen und inhaltlichen Kriterien verzeichnet wurden. Die aus den Stellenanzeigen stammenden Anforderungen wurden in einem Forschungsdatenlebenszyklus mit insgesamt acht Teilaspekten verortet, hiervon sechs Stationen des Forschungsdatenlebenszyklus: „Forschungsvorhaben planen“, „Daten erheben“, „Daten aufbereiten und analysieren“, „Daten teilen und publizieren“, „Daten archivieren“, „Daten nachnutzen“, zusätzlich wurden die zwei Teilaspekte „allgemeine Kern- und Schlüsselkompetenzen“ und „übergreifende Querschnittsthemen“ hinzugefügt.
Dieser Praxisrepräsentation wurde eine Literaturanalyse gegenübergestellt, welche sich mit Anforderungen und Kompetenzen im Forschungsdatenmanagement, besonders aus informationswissenschaftlicher, infrastruktureller Sicht beschäftigt. Hierbei wurden exemplarisch Frameworks (international, national, institutionell), Praxisberichte (universitärer und außeruniversitärer Einrichtungen) und der Individualbericht eines Forschungsdatenmanagers ausgewertet. Zur Gewährleistung einer späteren Vergleichbarkeit wurden auch hier die genannten Kompetenzen und Aufgaben in einem gleichen Forschungsdatenlebenszyklus verortet und analysiert. Die abschließende Zusammenführung und Auswertung der um Aufgaben und Kompetenzen angereicherten Forschungsdatenlebenszyklen ermöglichte einen direkten Vergleich von Theorie und Praxis. Hierbei konnte eine große Kongruenz der Schwerpunktverteilung innerhalb des Forschungsdatenlebenszyklus aufgezeigt werden. Diese Aufgabenkonzentration, besonders in den Teilaspekten „allgemeine Kern- und Schlüsselkompetenzen“ und „übergreifende Querschnittsthemen“ bilden die Verteilung von Arbeitsschwerpunkten im Forschungsdatenmanagement für Informationswissenschaftler* innen deutlich ab.
Vom Gast zum Gastwirt?
(2021)
Die Arbeitsmigration zählt zu den prägenden gesellschaftlichen Wandlungsprozessen der deutschen Nachkriegsgeschichte. 14 Millionen »Gastarbeiter« kamen zwischen 1955 und 1973 in die Bundesrepublik, etwa 3 Millionen von ihnen kehrten nicht in ihre Heimatländer zurück. Vor allem Türkeistämmige blieben nach dem Anwerbestopp häufiger in Deutschland als die Arbeitskräfte aus anderen Ländern. Wie keine andere Stadt steht Berlin bis heute für die Einwanderung aus der Türkei.
Stefan Zeppenfeld untersucht den Wandel der türkischen Arbeitswelten von ihren Anfängen in den 1960er Jahren bis zur Wiedervereinigung. Ausgehend von der »Gastarbeit« im industriellen Großbetrieb spürt er in seiner Studie am Beispiel West-Berlins dem Übergang in andere Branchen nach. Er zeigt, wie der öffentliche Dienst auch für Migrantinnen und Migranten attraktive Aufstiegsmöglichkeiten eröffnete, zeichnet den schwierigen Weg in die gewerbliche Selbstständigkeit nach und legt illegale Beschäftigungsformen als alternative Verdienstmöglichkeit offen.
Damit bettet der Autor die Geschichte der türkischen Arbeitsmigration in die deutsche Zeitgeschichte ein.
Die gerechte, sichere und nachhaltige Rohstoffverteilung weltweit stellt eine der bedeutendsten Menschheitsaufgaben des 21. Jahrhunderts dar und entscheidet mit ihren Auswirkungen auf Leben, Umwelt und technischen Fortschritt über das Schicksal der kontinuierlich wachsenden Weltbevölkerung. Das Werk untersucht das gegenwärtige Rohstoffvölkerrecht, bestehend aus dem Grundsatz der ständigen Souveränität über natürliche Ressourcen, dem WTO-Recht, multilateralen Abkommen sowie Rohstoffkartellen wie der OPEC und kommt zu dem Ergebnis, dass sich der aktuelle Regelungsbestand auf – in der Regel unverbindliche – organisatorische Maßnahmen und Konsultationen beschränkt. Das internationale Wirtschaftsrecht verfolgt einen passiven Ansatz, der der großen Relevanz dieses völkerrechtlichen Teilgebiets nicht gerecht wird. Vor diesem Hintergrund werden sechs verschiedene juristische Lösungsstrategien erarbeitet und im Anschluss auf ihre politische Realisierbarkeit überprüft. Dabei wird insbesondere auf die Stellung der Entwicklungsländer eingegangen, die trotz ihres Rohstoffreichtums bisher nicht von diesem profitieren.
Hintergrund. Personen, die mit der chronischen Erkrankung HIV leben (PWH), müssen ihr Leben lang die sog. antiretrovirale Therapie (ART) einnehmen, um einen Ausbruch der Erkrankung in das Vollbild AIDS (Akquiriertes Immun-Defizienz-Syndrom) zu vermeiden. Gleichzeitig ist die ART und HIV selbst assoziiert mit dem Auftreten zusätzlicher Erkrankungen (Komorbiditäten) kardiovaskulärer oder psychologischer Natur. Die Prävalenz von Komorbiditäten und schlechter Lebensqualität ist im Vergleich zu HIV-negativen Personen deutlich höher.
Methoden. Es wurden zwei Metaanalysen zu sportlicher Betätigung, PWH und (1) kardiovaskulären und (2) psychologischen Parametern sowie eine Querschnittsstudie (HIBES-Studie, HIV-Begleiterkrankungen und Sport) durchgeführt. Für die Auswertung der metaanalytischen Daten wurde der Review Manager 5.3, für die Auswertung der Daten der HIBES-Studie das Analyseprogramm „R“ verwendet. In den Metaanalysen wurden, neben den Hauptanalysen verschiedener Parameter, erstmals spezifische Subgruppenanalysen durchgeführt. Die HIBES-Studie untersuchte Unterschiede zwischen kumulativen (2-3 verschiedenen Sportarten pro Woche) und einfachen (eine Sportart pro Woche) Freizeitsport und analysiert die Zusammenhänge von Parametern des Freizeitsports (Trainingshäufigkeit, -Minuten und –Intensität), Komorbiditäten und der Lebensqualität.
Ergebnisse. Ausdauer- und Krafttraining haben einen mittel-starken bis starken positiven Effekt auf die maximale Sauerstoffaufnahme (SMD= 0.66, p< .00001), den 6-Minuten-Walk-Test (6MWT) (SMD= 0.59, p= .02), die maximale Watt Zahl (SMD= 0.80, p= .009). Kein Effekt wurde bei der maximalen Herzfrequenz und dem systolischen sowie diastolischen Blutdruck gefunden. Subgruppenanalysen zu ≥3 Einheiten/Woche, ≥150 Min./Woche ergaben hohe Effektstärken in der maximalen Watt Zahl und 6MWT. Ausdauer- und Krafttraining zusammen mit Yoga haben einen starken Effekt auf Symptome der Depression (SMD= -0.84, p= .02) und Angststörungen (SMD= -1.23, p= .04). Die Subanalyse der Depression zu professioneller Supervision und sportlicher Betätigung wiesen einen sehr starken Effekt (SMD= -1.40, p= .03). Die HIBES-Studie wies ein sehr differenziertes Bild im Sportverhalten von PWH in Deutschland auf. 49% der Teilnehmer übten mehr als eine Sportart pro Woche aus. Es wurden keine Unterschiede zwischen kumuliertem (CTE) und einfachem Sport (STE) in der Lebensqualität gefunden. Die Freizeitsportparameter (Häufigkeiten/Woche, Minuten/Woche, Intensität/Woche) waren in der CTE-Gruppe deutlich höher als in der STE-Gruppe. Trainingsminuten und die -Intensität zeigten beim Vorhandensein einer Komorbidität einen großen Zusammenhang mit der Lebensqualität. Die Minuten und die Intensität des durchgeführten Sportes zeigten einen prädiktiven Zusammenhang mit der Lebensqualität.
Konklusion: Sportliche Betätigung verbessert die maximale Sauerstoffaufnahme und Symptome der Depression und Angststörungen. Die Aussagekraft der Subanalysen ist aufgrund der geringen Studienzahl, vorsichtig zu interpretieren. Erhöhte Trainingsparameter finden sich eher bei PWH, die mehr als eine Sportart pro Woche treiben. Daher kann kumulierter Sport als mediierender Faktor zur Steigerung der Lebensqualität interpretiert werden; zumindest bei PWH mit einer psychologischen Komorbidität.
Digitale Forschungsdaten gewinnen zunehmend an Bedeutung und stellen neue Herausforderungen an wissenschaftliche Einrichtungen und ihre Forschenden. Der Begriff Forschungsdatenmanagement umfasst alle Aktivitäten, die mit der Aufbereitung, Speicherung, Archivierung und Veröffentlichung von Forschungsdaten verbunden sind. Da der Umgang mit Forschungsdaten generische, fachliche, rechtliche und technische Aspekte betrifft, erfordert es eine Begleitung der Forschenden durch ein umfangreiches Spektrum an Services, von Information und Beratung bis hin zu fachspezifischen Standards und IT-Infrastrukturen.
Im vorliegenden Bericht werden zunächst die Ausgangslage und die Begrifflichkeiten rund um Forschungsdatenmanagement geklärt und anschließend die wichtigsten nationalen und internationalen Strategien und Entwicklungen vorgestellt. Dabei bilden Richtlinien und Empfehlungen für Forschungsdaten(management) den Handlungsrahmen für alle Beteiligte hin zu einem nachhaltigen Forschungsdatenmanagement. Bundeslandinitiativen schaffen die Grundlage und unterstützen den Kulturwandel zu offenen Daten.
Eine Forschungsdaten-Strategie für Brandenburg muss die Bedeutung von digitalen Forschungsdaten als wissenschaftliches Gut in den Vordergrund stellen, indem dafür das Bewusstsein geschaffen wird und konkrete Vorgaben und Leitlinien auf Landes- und Einrichtungsebene vereinbart werden. Gute wissenschaftliche Praxis wird durch eine geeignete Infrastruktur unterstützt, welche die heterogenen Bedarfe und Voraussetzungen aller Beteiligten berücksichtigt. Ziele sollten die Institutionalisierung von Forschungsdatenmanagement an den Hochschulen und Kooperationen zwischen den Einrichtungen Brandenburgs sein.
Aus dem Inhalt:
- Die Rolle Nationaler Menschenrechtsinstitutionen bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte: Paradoxien und Potenziale
- Lehrbuchbeispiel des Versagens: Die Schutzverantwortung und die Rohingya in Myanmar
- Rechtsfragen der Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Das Fachwissen von Lehrkräften weist für die Ausprägung fachdidaktischer Expertise eine hohe Bedeutung auf. Welche Merkmale universitäre Lehrveranstaltungen aufweisen sollten, um Lehramtsstudierenden ein berufsspezifisches Fachwissen zu vermitteln, ist jedoch überwiegend noch unklar.
Innerhalb des Projekts PSI-Potsdam wurde auf theoretischer Grundlage das fachübergreifende Modell des erweiterten Fachwissens für den schulischen Kontext entwickelt. Als Ansatz zur Verbesserung des Biologie-Lehramtsstudiums diente dieses Modell als Konzeptionsgrundlage für eine additive Lehrveranstaltung. Hierbei werden Lerngelegenheiten geboten, um das universitär erworbene Fachwissen über zellbiologische Inhalte auf schulische Kontexte anzuwenden, z.B. durch die Dekonstruktion und anschließende Rekonstruktion von schulischen Lerntexten. Die Wirkung des Seminars wurde in mehreren Zyklen im Forschungsformat der Fachdidaktischen Entwicklungsforschung beforscht. Eine der zentralen Forschungsfragen lautet dabei: Wie kann eine Lerngelegenheit für Lehramtsstudierende der Biologie gestaltet sein, um ein erweitertes Fachwissen für den schulischen Kontext für den zellbiologischen Themenbereich „Struktur und Funktion der Biomembran“ zu fördern?
Anhand fallübergreifender Analysen (n = 29) wird im empirischen Teil aufgezeigt, welche Einstellungen zum Lehramtsstudium in der Stichprobe bestehen. Als ein wichtiges Ergebnis kann hierbei herausgestellt werden, dass sich das Fachinteresse hinsichtlich schulisch und universitär vermittelter Inhalte bei den untersuchten Studierenden auffallend unterscheidet, wobei dem Schulwissen ein deutlich höheres Interesse entgegengebracht wird. Die Berufsrelevanz fachlicher Inhalte wird seitens der Studierenden häufig am Schulwissen festgemacht.
Innerhalb konkreter Einzelfallanalysen (n = 6) wird anhand von Lernpfaden dargestellt, wie sich über mehrere Design-Experimente hinweg fachliche Konzepte entwickelt haben. Bei der Beschreibung wird vor allem auf Schlüsselstellen und Hürden im Lernprozess fokussiert. Aus diesen Ergebnissen folgend werden vorgenommene Iterationen für die einzelnen Zyklen beschrieben, die ebenfalls anhand der iterativen Entwicklung der Design-Prinzipien dargelegt werden.
Es konnte gezeigt werden, dass die Schlüsselstellen sehr individuell aufgrund der subjektiv fokussierten Inhalte zu Tage treten. Meist treten sie jedoch im Zusammenhang mit der Verknüpfung verschiedener fachlicher Konzepte oder durch kooperative Aufschlüsselungen von Konzepten auf. Fachliche Hürden konnten hingegen in Form von fachlich unangemessenen Vorstellungen fallübergreifend identifiziert werden. Dies betrifft unter anderem die Vorstellung der Biomembran als Wand, die mit den Vorstellungen einer Schutzfunktion und einer formgebenden Funktion der Biomembran einhergeht.
Weiterhin wird beleuchtet, wie das erweiterte Fachwissen für den schulischen Kontext zur Bearbeitung der Lernaufgaben angewendet wurde. Es hat sich gezeigt, dass sich bestimmte Lerngelegenheiten eigenen, um bestimmte Facetten des erweiterten Fachwissens zu fördern.
Insgesamt scheint das Modell des erweiterten Fachwissens für den schulischen Kontext äußerst geeignet zu sein, um anhand der Facetten und deren Beschreibungen Lerngelegenheiten oder Gestaltungsprinzipien für diese zu konzipieren. Für das untersuchte Lehr-Lernarrangement haben sich kleinere Adaptationen des Modells als sinnvoll erwiesen. Hinsichtlich der Methodologie konnten Ableitungen für die Anwendung der fachdidaktischen Entwicklungsforschung für additive fachliche Lehrveranstaltungen dieser Art herausgestellt werden.
Um den Professionsbezug der fachwissenschaftlichen Anteile im Lehramtsstudium zu verbessern, ist der weitere Einbezug des erweiterten Fachwissens für den schulischen Kontext in die fachwissenschaftlichen Studienanteile überaus wünschenswert.
Ausgehend von der Teilung in nichtaktive (Haushalt) und aktive Bevölkerung (Markt) fragt der Beitrag nach der Rolle, die statistische Vergleichsverfahren bei dieser Grenzziehung in der Welt der Arbeit spielen. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Verzweigung von zwei strukturellen Entwicklungen, nämlich dem Wandel der (Arbeits‑)Welten und der statistischen Vergleichsverfahren. Der Beitrag gehört zu den ersten, der diese Nahtstelle systematisch und empirisch an der nationalen und internationalen (Beschäftigungs‑)Statistik untersucht. In diesem Beitrag schlage ich vor, die beiden Beobachtungsebenen als ein Feld der inter/nationalen Statistik zu verstehen. Ihre Ähnlichkeiten, Unterschiede und Verzweigungen werden soziologisch bislang noch nicht wahrgenommen. Im Unterschied dazu behandele ich sie aus einer wissensgeschichtlichen und wissenssoziologischen Perspektive gemeinsam hinsichtlich ihrer Selektionsleistungen, Beobachtungsinstrumente und Beschreibungsebenen. Die Ergebnisse zeigen die zunehmende Spezifizierung und Ausdehnung der ökonomischen Dimension von Arbeitstätigkeiten, die durch die Ordnungstechniken der inter/nationalen Statistik, verstärkt nach 1945, forciert werden. Diese Verschiebungen, so das Argument, sind eng mit dem Aufstieg des technischen Wissens im „technical internationalism“ verbunden, die nach 1945 das statistische und das Alltagsverständnis von der wirtschaftlich nichtaktiven Haushaltsarbeit bekräftigen.
Die schrumpfende Mittelschicht ist nicht nur in der Öffentlichkeit ein vieldiskutierter Themenbereich. Eine Vielzahl an wissenschaftlichen Fachdisziplinen setzt sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit der Mittelschicht im Kontext des Wandels von Schichtungsgefügen auseinander. Während die gesellschaftliche Mitte in Deutschland ein etabliertes Forschungsgebiet ist, liegen für Österreich hingegen bislang kaum Studien vor. Vor diesem Hintergrund vereint der Sammelband konzeptionelle und empirische Beiträge zur österreichischen Mittelschicht aus Soziologie, Politikwissenschaften, Staatswissenschaft, und Zeitgeschichte. Ziel ist die umfassende multidisziplinäre Darstellung des Status Quo der Mittelschicht in Österreich. Die Beiträge in diesem Sammelband bieten einen Überblick über historische Perspektiven, unterschiedliche Theorietraditionen, sowie gegenwärtige empirische Befunde und sozialpolitische Analysen.
Das Schulfach Geographie war in der DDR eines der Fächer, das sehr stark mit politischen Themen im Sinne des Marxismus-Leninismus bestückt war. Ein anderer Aspekt sind die sozialistischen Erziehungsziele, die in der Schulbildung der DDR hoch im Kurs standen. Im Fokus stand diesbezüglich die Erziehung der Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten. Die Arbeit versucht einen klaren Blick auf diesen Umstand zu werfen, um zu erfahren, was da von den Lehrkräften gefordert wurde und wie es in der Schule umzusetzen war.
Durch den Fall der Mauer war natürlich auch eine Umstrukturierung des Bildungssystems im Osten unausweichlich. Hier will die Arbeit Einblicke geben, wie die Geographielehrkräfte diese Transformation mitgetragen und umgesetzt haben. Welche Wesenszüge aus der Sozialisierung in der DDR haben sich bei der Gestaltung des Unterrichtes und dessen Ausrichtung auf die neuen Erziehungsziele erhalten?
Hierzu wurden Geographielehrkräfte befragt, die sowohl in der DDR als auch im geeinten Deutschland unterrichtet haben. Die Fragen bezogen sich in erster Linie auf die Art und Weise des Unterrichtens vor, während und nach der Wende und der daraus entstandenen Systemtransformation.
Die Befragungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Geographieunterricht in der DDR thematisch von dem in der BRD nicht sonderlich unterschied. Von daher bedurfte es keiner umfangreichen inhaltlichen Veränderung des Geographieunterrichts. Schon zu DDR-Zeiten wurden durch die Lehrkräfte offenbar eigenmächtig ideologiefreie physisch-geographische Themen oft ausgedehnt, um die Ideologie des Faches zu reduzieren. So fiel den meisten eine Anpassung ihres Unterrichts an das westdeutsche System relativ leicht. Die humanistisch geprägte Werteerziehung des DDR-Bildungssystems wurde unter Ausklammerung des sozialistischen Aspektes ebenso fortgeführt, da es auch hier viele Parallelen zum westdeutschen System gegeben hat. Deutlich wird eine Charakterisierung des Faches als Naturwissenschaft von Seiten der ostdeutschen Lehrkräfte, obwohl das Fach an den Schulen den Gesellschaftswissenschaften zugeordnet wird und auch in der DDR eine starke wirtschaftsgeographische Ausrichtung hatte.
Von der Verantwortung sozialistische Persönlichkeiten zu erziehen, wurden die Lehrkräfte mit dem Ende der DDR entbunden und die in dieser Arbeit aufgeführten Interviewauszüge lassen keinen Zweifel daran, dass es dem Großteil der Befragten darum nicht leidtat, sie sich aber bis heute an der Werteorientierung aus DDR-Zeiten orientieren.
er vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Publikationen, die in der Zeitschrift für Erziehungswissenschaft (ZfE) in den Jahren 1998–2017 veröffentlicht wurden. Angesichts der Veränderungen in der erziehungswissenschaftlichen Forschungslandschaft in der jüngeren Vergangenheit untersuchen wir, inwiefern sich eine veränderte Schwerpunktsetzung auch in den Beiträgen der ZfE nachweisen lassen. Dazu führen wir zunächst eine quantitative Textanalyse durch und identifizieren die häufigsten sowie die charakteristischen Bigramme (Zweiwortsequenzen) in vier aufeinanderfolgenden Fünfjahres-Abschnitten (1998–2002, 2003–2007, 2008–2012, 2013–2017). Zudem prüfen wir, inwiefern bestimmte Wortstämme (bspw. „erziehungswissenschaft“, „bildungsforsch“, „didakt“) über die Jahre hinweg häufiger auftreten. Schließlich erstellen wir mit dem Textmining Tool Leximancer™ concept maps, die Hinweise auf die semantische Struktur der Themengebiete und Schlüsselkonzepte geben. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass im gesamten Zeitraum mehrheitlich Beiträge mit empirischem Fokus publiziert wurden, ein inhaltlicher Fokus auf sozialen Aspekten von Bildung lag und die Beschäftigung mit der allgemeinen Erziehungswissenschaft abnahm.
Die vorliegende Dissertationsschrift gibt einen Einblick in die Einflüsse universitärer und schulischer Lerngelegenheiten des Schulpraktikums (Praxissemester) im Rahmen des lehramtsbezogenen Masterstudiums auf den Erwerb professioneller Kompetenzen. Darüber hinaus werden Einflüsse zuvor angebotener Kurse der Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften aufgezeigt. Grundlage bilden Querschnitts- und Längsschnittserhebungen an der Universität Potsdam. Im Speziellen werden wesentliche Einflüsse des schulischen Einstiegs ins Praktikum, der universitären Vorbereitungskurse, der schulischen und universitären Unterrichtsbesprechungen, der mentoriellen Unterstützung an der Schule sowie der Abschlussgespräche durch die Ausbildungslehrkraft und die Schulleitung aufgezeigt. Die Ergebnisse werden anhand der Theorie diskutiert sowie im Blick auf die Qualifizierung von Ausbildungslehrkräften und die Nützlichkeit von Lerngelegenheiten diskutiert.
Die stetige Weiterentwicklung von VR-Systemen bietet neue Möglichkeiten der Interaktion mit virtuellen Objekten im dreidimensionalen Raum, stellt Entwickelnde von VRAnwendungen aber auch vor neue Herausforderungen. Selektions- und Manipulationstechniken müssen unter Berücksichtigung des Anwendungsszenarios, der Zielgruppe und der zur Verfügung stehenden Ein- und Ausgabegeräte ausgewählt werden. Diese Arbeit leistet einen Beitrag dazu, die Auswahl von passenden Interaktionstechniken zu unterstützen. Hierfür wurde eine repräsentative Menge von Selektions- und Manipulationstechniken untersucht und, unter Berücksichtigung existierender Klassifikationssysteme, eine Taxonomie entwickelt, die die Analyse der Techniken hinsichtlich interaktionsrelevanter Eigenschaften ermöglicht. Auf Basis dieser Taxonomie wurden Techniken ausgewählt, die in einer explorativen Studie verglichen wurden, um Rückschlüsse auf die Dimensionen der Taxonomie zu ziehen und neue Indizien für Vor- und Nachteile der Techniken in spezifischen Anwendungsszenarien zu generieren. Die Ergebnisse der Arbeit münden in eine Webanwendung, die Entwickelnde von VR-Anwendungen gezielt dabei unterstützt, passende Selektions- und Manipulationstechniken für ein Anwendungsszenario auszuwählen, indem Techniken auf Basis der Taxonomie gefiltert und unter Verwendung der Resultate aus der Studie sortiert werden können.
Das Spannungsfeld zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien einerseits und Akzeptanzproblemen andererseits adressiert der Landesgesetzgeber Mecklenburg-Vorpommerns mit einem Beteiligungsgesetz zur verpflichtenden wirtschaftlichen Teilhabemöglichkeit. Dabei stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit geltendem Recht, insbesondere ob der Landesgesetzgeber gesetzgebungsbefugt ist. Darüber hinaus zeigt der Autor den Rahmen für eine Regelung auf und positioniert sich zu möglichen Grundrechtseingriffen durch eine solche Regelung. Die Aktualität der Untersuchung zeigt die gegen das Gesetz anhängige Verfassungsbeschwerde ebenso wie die dynamische Gesetzgebung – so statuiert § 36g Abs. 5 EEG nunmehr eine Länderöffnungsklausel.
The Water Exhales
(2021)
Atemdarstellungen im Medium Comic sind ein durchaus ambivalentes Thema. Meines Wissens ist es einerseits recht selten, dass Figuren in Comics atmend gezeigt werden bzw. genauer: dass ihre reguläre Atmung explizit thematisiert wird. Andererseits beinhaltet fast jeder Comic Motive oder Praktiken, die mit dem Einsaugen und Ausstoßen von Atemluft zu tun haben: erleichtertes Seufzen etwa, sich Räuspern, Husten, Keuchen, Rauchen oder Riechen. Da in solchen Panels oder Panelsequenzen Atem bzw. Spielarten desselben besonders markiert sind, bietet es sich an, diese Szenen genauer zu analysieren und sich zu fragen, welchen Effekt Atemmotive an dieser Stelle für die Geschichte haben und auf welche Weise Atem jeweils sichtbar gemacht wird. Der Beitrag verfolgt das Ziel, exemplarisch Atemmotive zu diskutieren, um das vielfältige Spektrum ästhetisch-narrativer Atemdarstellungen in Comics anzudeuten.
Seit dem 01. 04. 2017 erfolgte eine umfangreiche Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Neben der Einführung neuer Leistungen (z. B. Akutbehandlung, psychotherapeutische Sprechstunde) wurden auch Änderungen im Ablauf und der Beantragung von Psychotherapie beschlossen. Beispielsweise ist der Bericht an den Gutachter bzw. die Gutachterin seltener eine notwendige Voraussetzung zur Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung, als dass zuvor der Fall war. Im Zuge der Reform wurde auch der Leitfaden für die Gestaltung des Berichts an den Gutachter bzw. die Gutachterin überarbeitet.
Vor dem Hintergrund der Psychotherapie-Richtlinien-Reform ist das Werk „Leitfaden für den VT-Bericht an den Gutachter“ von Daniel Surall und Oliver Kunz sehr willkommen. Das Buch gliedert sich insgesamt in zehn Kapitel, in denen die Autoren ausführlich auf den reformierten Bericht an den Gutachter bzw. an die Gutachterin eingehen. In den ersten beiden Kapiteln fassen die Autoren die Änderungen zur Psychotherapie-Richtlinie und im Bericht an den Gutachter / die Gutachterin zusammen. In den folgenden sechs Kapiteln wird auf die einzelnen Abschnitte des neuen Berichts an den Gutachter/die Gutachterin eingegangen. Sehr hilfreich ist hierbei, dass die Autoren zahlreiche Fallbeispiele nutzen, um die einzelnen Abschnitte des Berichts an den Gutachter/die Gutachterin zu erläutern. Auch die übersichtliche Darstellungsform in Form von Tabellen (z. B. zur Darstellung der Verhaltensanalyse) erleichtert den Leser_innen die Nachvollziehbarkeit der Inhalte. Erfreulich ist auch, dass die Autoren hinsichtlich der Antragstellung auch immer auf Unterschiede zwischen erwachsenen Patient_innen und Kindern und Jugendlichen eingehen. Im neunten Kapitel des Leitfadens wird ausführlicher das Thema Umwandlungs- und Fortführungsanträge aufgegriffen. Dies ist insbesondere sinnvoll, da nach der neuen Psychotherapie-Richtlinie für Kurzzeitanträge in der Regel keine Berichtspflicht besteht und Umwandlungs- und Fortführungsanträge in der Praxis häufiger als zuvor von Relevanz sein dürften. Im zehnten Kapitel wird in knapper Weise darauf eingegangen, wie bei Ablehnung oder Kürzung von beantragten Leistungen vorgegangen werden kann.
Das Buch umfasst einen umfangreichen Anhang (67 Seiten), in dem Beispiele für Berichte an den Gutachter / die Gutachterin und Behandlungspläne für verschiedene psychische Störungen zu finden sind. Auch hierbei werden sowohl Berichte für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche präsentiert. Zudem beinhaltet der Anhang des Buches das Berner Inventar für Therapieziele, Auszüge aus dem AMDP-Befundbogen (Arbeitsgemeinschaft Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie, 2018)<\litr>, den Leitfaden zum Erstellen des Berichts an die Gutachter_innen (PTV 3) sowie einer Gegenüberstellung des alten und des neuen Leitfadens für den Bericht an die Gutachter_innen.
Bei dem von Surall und Kunz vorgelegten Buch handelt es sich um einen äußerst hilfreichen Leitfaden, der Therapeut:innen bei der Abfassung des Berichts an den Gutachter / die Gutachterin im Rahmen der Verhaltenstherapie unterstützen kann. Hierbei kann der Leitfaden Psychotherapeut_innen in Ausbildung bei der Abfassung ihrer ersten Anträge unterstützen. Aber auch erfahrenen Kolleg_innen können bei dem Übergang in die neuen Antragsformalitäten, die mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie einhergingen, unterstützen werden. Hierbei ist insbesondere die Im Anhang befindliche Gegenüberstellung des alten und des neuen Leitfadens für den Bericht an den Gutachter / die Gutachterin hilfreich, um sich einen schnellen Überblick über die Änderungen zu verschaffen. Insgesamt werden die einzelnen Abschnitte des Berichts an den Gutachter / die Gutachterin sehr gut strukturiert und verständlich erläutert. Die vielen Beispiele und die ausführlichen Materialien im Anhang ergänzen zudem die Erläuterungen und erleichtern das Verständnis. Zu Beginn des Buches wäre zudem noch eine Abbildung hilfreich gewesen, die den Ablauf der Beantragung von Psychotherapie schematisch darstellt, um einen genaueren Überblick über die Beantragung von Psychotherapie nach der neuen Psychotherapie-Richtlinie zu erhalten. Auch ein Stichwortverzeichnis würde die Suche nach bestimmten Inhalten erleichtern.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es sich bei dem Werk von Surall und Kunz um einen sehr empfehlenswerten Leitfaden handelt, der im Rahmen der Antragstellung von Verhaltenstherapie genutzt werden kann. Aufgrund der klaren Struktur und Anschaulichkeit durch viele Beispielanträge bringt das Buch alle Voraussetzungen mit, um sich als Standartwerk zu etablieren, dass Therapeut_innen bei der Beantragung von Verhaltenstherapie in äußerst hilfreicher Weise unterstützt.
This work journal recounts the experiences of a project undertaken with students of the University of Trier over the course of two semesters. The project attempted to design and produce an innovative audio guide pertaining to the cultural heritage of the Roman city, with students gauging market opportunities, writing a business plan, researching information and producing content for the audio guide. The work created, „Talking Stones“ (https://www.talking-stones.de/), takes the listener on a tour of Roman Trier embedded in a literary narrative and is available via download on Google Play and the Apple App Store.
Der Diplomat und die Päpste
(2021)
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Diego von Bergen zum ersten deutschen Botschafter beim Heiligen Stuhl ernannt und vertrat die Weimarer Republik und Hitler-Deutschland bis 1943 am Vatikan. Bis weit in die Nachkriegszeit hinein galt er als der „nationalsozialistischen Mystik nicht empfänglich“.Da in der historischen Forschung inzwischen Konsens darüber herrscht, dass das Auswärtige Amt die Gewaltpolitik des NS-Regimes überall und zu jeder Zeit mitgetragen hat, liefert die Studie eine überfällige Neubewertung von Hitlers dienstältestem Botschafter. Sie schärft nicht nur das Bild des Amts als Akteur der Außenpolitik des Dritten Reichs, sondern lotet Handlungsspielräume des Botschafters aus und verortet ihn als Gegenspieler des Papstes. Zudem gelingt es methodisch innovativ, die personalpolitische Entwicklung des Amts und der Botschaft epochenübergreifend mitzuberücksichtigen.
Pathologisches Grübeln
(2021)
Der Brexit ist Realität geworden. Als das Vereinigte Königreich am 31.1.2020 um Mitternacht aus der EU ausgetreten ist, begann der Übergangszeitraum, auf den man sich im Austrittsabkommen geeinigt hatte. Während dieses Zeitraums galt das Unionsrecht in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen im Verhältnis zum und im Vereinigten Königreich fort. Der Übergangszeitraum endete am 31.12.2020. Die folgende Abhandlung beschreibt die Rechtslage in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vom 1.1.2021 an.
Nachtrag: Als der Beitrag geschrieben wurde, war noch offen, ob es zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu einem Handels- und Kooperationsübereinkommen kommen würde. Mittlerweile liegt das entsprechende Handels- und Kooperationsabkommen vom 24.12.2020 vor. Es ist nach den Beschlüssen der zuständigen Gremien seit dem 1.1.2021 für einen begrenzten Zeitraum vorläufig und ab seinem regulären Inkrafttreten dauerhaft anzuwenden. Es enthält keine zusätzlichen Regelungen für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union. Daraus ist zu schließen, dass der vorliegende Beitrag den mit dem Handels- und Kooperationsabkommen geschaffenen aktuellen Rechtsstand wiedergibt (Rolf Wagner).
Dingliche Arreste dürfen nach § 929 II ZPO nur innerhalb einer Frist von einem Monat vollzogen werden. Ergeht der Arrestbefehl nach mündlicher Verhandlung durch Endurteil, beginnt die Frist mit der Verkündung des Arrestbefehls. Wird ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden, wird die Einmonatsfrist mit der Zustellung der Arrestentscheidung an den Antragsteller in Gang gesetzt. Zum 1. 1. 2022 wird § 929 II ZPO um einen zweiten Satz erweitert werden. Soll „ein ausländischer Sicherungstitel im Inland ohne vorherige Vollstreckbarerklärung“ vollzogen werden, so beträgt die Vollziehungsfrist nach dieser Regelung dann nicht nur einen Monat, sondern zwei Monate. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, innerhalb welcher wirtschaftsrechtlicher Rechtsinstrumente der ziviljustiziellen Zusammenarbeit (Art. 81 AEUV) der Neuregelung Bedeutung zukommt.
Die Vollziehung eines inländischen Arrestbefehls ist nur innerhalb einer Monatsfrist ab seiner Verkündung bzw. ab Zustellung des Arrestbefehls an den Antragsteller möglich ( 929 Abs. 2 ZPO). Anhand eines Altfalls hat der EuGH entschieden, dass diese Vollziehungsfrist auch bei der Vollziehung ausländischer "Arrestbefehle" nach deren Vollstreckbarerklärung im Inland angewendet werden darf. Durch seine Entscheidung hat der EuGH Überlegungen zum Umgang mit ausländischen Arrestbefehlen angestoßen, die im Inland nach der derzeit geltenden Fassung der EuGVVO zu vollziehen sind. Dies macht insofern einen Unterschied, als die Neufassung der EuGVVO im Gegensatz zur Vorfassung kein Vollstreckbarerklärungsverfahren mehr vorsieht. Die bestehenden Rechtsunsicherheiten riefen den Gesetzgeber auf den Plan, der hierzu vor kurzem eine neue Regelung verabschiedet hat. Der folgende Beitrag stellt nicht nur die Entwicklung dieser neuen Vorschrift und deren Inhalt dar, sondern zeigt
Die EuGVVO wird zwar zu Recht viel gelobt. Einfach zu handhaben ist sie aber nicht. Denn die Verordnung enthält ein „Knäuel“ von Regelungen zur internationalen bzw. zur örtlichen Zuständigkeit. Der folgende Beitrag will dieses „Knäuel“ entflechten und dem Rechtsanwender darüber hinaus Hilfestellungen bei der Anwendung der zuständigkeitsrechtlichen Verweisungsnormen in dieser Verordnung geben.
Ein Schwerpunkt des Kinderehenbekämpfungsgesetzes liegt in der Beurteilung von Ehen, die im Ausland mit Minderjährigen geschlossen worden sind. Die Entscheidungen der deutschen Gerichte hierzu sind im Regelfall einzeln kommentiert worden. Ein Gesamtüberblick fehlt. Der folgende Beitrag will diese Lücke schließen.
The article discusses a court ruling of the Higher Regional Court of Hamm on jurisdiction concerning the “Diesel emission scandal”. The plaintiff had his domicile in Bielefeld (Germany). He bought a car in Cologne (Germany) where the seller had his domicile. Later on, the plaintiff brought an action for damages and for a declaratory judgment against the seller, the importer of the car (domicile: Darmstadt, Germany) and the producer of the car (domicile: in the Czech Republic) before the District Court of Bielefeld. The plaintiff argued that the producer of the car had used illegal software to manipulate the results of the emissions tests. He based his claim on tort. Against the first defendant he also claimed his warranty rights. In order to sue all three defendants in one trial the plaintiff requested the District Court of Bielefeld to ask the Higher Regional Court of Hamm to determine jurisdiction. In its decision the Court in Hamm took into account Article 8 No. 1 of the Brussels Ibis Regulation and § 36 I No. 3, II of the German Code of Civil Procedure.
Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2020, NJW Jahr 2020 Seite 1864) informiert dieser Beitrag die Praxis wiederum über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten in Brüssel in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Kurz thematisiert wird außerdem das Verhältnis zum Vereinigten Königreich nach dem Brexit. Darüber hinaus wird ein Blick in die Pläne zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen geworfen und die aktuelle Rechtsprechung des EuGH auf diesem Rechtsgebiet vorgestellt.
Grundzüge der EuGVVO
(2021)
Der nach wie vor dichte Nebel der Corona-Pandemie lässt den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) immer noch ein wenig aus dem Blickfeld geraten. Seine (zumeist negativen) wirtschaftlichen Auswirkungen – allein die deutschen Exporte nach Großbritannien sollen im Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat aufgrund des zum 1.1.2021 erfolgten endgültigen Vollzugs des Brexits um rund 30 % gesunken sein (https://www.handelsblatt.com/politik/international/brexit-folgen-das-sind-die-brexit-folgen-fuer-grossbritannien-deutschland-und-die-eu/24129260.html) – bleiben daher zu sehr im Hintergrund. Dabei hat der endgültige Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gerade für das Arbeitsrecht ganz erhebliche Konsequenzen.
Trotz erfolgreicher Impfkampagne droht nach dem Sommer eine vierte Infektionswelle der Corona-Pandemie. Ob es dazu kommen wird, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Menschen sich für eine Corona-Schutzimpfung entscheiden. Am Impfstoff mangelt es nicht mehr, dafür an der Impfbereitschaft. Viele Arbeitgeber fragen sich daher, was sie unternehmen können, um die Impfquote in ihren Betrieben zu erhöhen.
Die Digitalisierung unseres Lebens löst die Grenzen zwischen Privat- und Berufsleben immer weiter auf. Bekanntes Beispiel ist das Homeoffice. Arbeitgeber begegnen aber auch zahlreichen weiteren Trends in diesem Zusammenhang. Dazu gehören „workation“, also die Verbindung zwischen Arbeit („work“) und Urlaub („vacation“) ebenso wie „bleisure“, dh die Verbindung von Dienstreisen („business“) und Urlaub („leisure“). Der Beitrag geht den rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür nach.
Philosophie der Personalität
(2021)
Die Philosophie der Person tritt mit dem Anspruch an, unser Selbstverständnis als Individuen artikulieren zu wollen. Wird die gängige Lesart von Personen als rationalen, selbstbewussten Individuen diesem Anspruch wirklich gerecht? In Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Ansätzen der Gegenwart arbeitet Moritz von Kalckreuth neben der rationalen auch die leibliche, emotionale und soziokulturelle Dimension von Personalität heraus und fragt nach der Möglichkeit, sie alle in einem „Syntheseversuch“ zusammenzuführen. Im Anschluss an Helmuth Plessners Philosophische Anthropologie, Nicolai Hartmanns Neue Ontologie und Max Schelers Phänomenologie lassen sich verschiedene Lesarten von Geist gewinnen, die sich für eine solche Verknüpfung der einzelnen Dimensionen von Personalität besonders eignen.