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In der vorliegenden Arbeit wurde sich mit der Frage beschäftigt, ob und wenn ja inwiefern das spanische que, neben seinen klassischen Verwendungsweisen als Pronomen und Konjunktion, als Diskursmarker (DM) fungieren kann, also ob que in bestimmten Kontexten seinen propositionalen Gehalt verliert und rein diskursive Funktionen übernimmt.
Es wurden 128 Beispiele von satzinitialen que untersucht, welche sich zunächst nicht eindeutig als grammatisches Element klassifizieren lassen. Die Beispiele entstammen einem Korpus, welches auf einem auf Grundlage der zweiten Staffel der Netflix-Serie “Élite” erstellten Transkript basiert. Das Material wurde anhand von fünf auf Grundlage der Forschungsliteratur erstellten Kriterien analysiert und je nach Erfüllung oder Nicht-Erfüllung in die Kategorien “nicht pragmatikalisiert” (NP), “teilweise pragmatikalisiert” (TP) und “pragmatikalisiert” (P) eingeordnet. Innerhalb jeder dieser Kategorien wurde(n) die entsprechende(n) grammatische(n) bzw. pragmatische(n) Funktion(en) spezifiziert und die Ergebnisse in einem Raster zusammengetragen. Für die Funktionszuordnung in der Kategorie (P) wurde hierbei auf die DM-Klassifizierung von Martín Zorraquino und Portolés 1999 zurückgegriffen und hierbei teilweise noch einmal weiter spezifiziert.
Bei der Analyse haben sich 89 als P, 34 als TP und fünf Beispiele als NP herausgestellt. Von den 89 als P eingestuften que wurde der Großteil (84) als “comentador” beschrieben - als DM, der einen Kommentar einführt. So wurden insgesamt 72 que als DM eingestuft, die einen erklärenden Kommentar einleiten.
Es wurde hiermit eine objektive Einstufung von que als DM erreicht, welche gleichzeitig erste Aufschlüsse über die spezifischen Funktionen von que als DM gibt. Die Nutzung konkreter Kriterien zur Analyse von potentiellen DM gewährleistet Objektivität und leistet einen Beitrag zur Systematisierung der teils von Uneinigkeiten und Interpretationen geprägten DM-Forschung.
Nach dem Lebensbruch
(2015)
Im Kontext der algerischen Unabhängigkeit verließen die meisten französisch-jüdischen Staatsbürger/innen die vormalige Kolonie in Nordafrika. Der seinerseits algerischstämmige, jüdische, französische Historiker Benjamin Stora sieht in dieser Übersiedlung das letzte von drei Exilen, in die sich die algerisch-jüdische Bevölkerung während der 130-jährigen Kolonialzeit begeben habe. Ausgehend davon werden in dieser Arbeit drei Romane jüdischer Schriftsteller/innen algerischer Herkunft präsentiert, in denen die Thematik des Heimatverlusts bzw. des Exils behandelt wird, und zwar: Gil Ben Aychs Le livre d’Étoile, Annie Cohens Le marabout de Blida und Rolland Doukhans Berechit. Neben den Thesen Storas bilden im Übrigen die von Jacques Derrida bzw. Hélène Cixous geprägten Begriffe nostalgérie und algériance den gedanklichen Ausgangspunkt für die Untersuchungen.
Im ersten theoretischen Unterkapitel wird anhand verschiedener Definitionen und Sichtweisen des Begriffs Exil – u.a. von Elisabeth Bronfen, Edward Said, Hannah Arendt, Jean Améry, André Aciman – dessen Vielschichtigkeit erörtert. Daran anschließend wird ein Exilbegriff für die vorliegende Arbeit bestimmt, der einen erzwungenen oder freiwilligen, physischen oder mentalen Ortswechsel als Ausgangspunkt hat und seinerseits im Kontrast zu einer Heimat steht, welche als physisch-geografischer oder als ideell-abstrakter Raum gesehen werden kann. Im zweiten Theoriekapitel werden, basierend auf der Annahme, dass das Exil-Motiv eine wichtige Rolle im kollektiven Gedächtnis des Judentums spielt, drei Topoi herausgearbeitet, die sowohl von jüdischen als auch von nichtjüdischen Denker/innen, Literat/innen und Historiker/innen aufgenommen und weiterverarbeitet wurden, und zwar: die biblische Hiobsgeschichte, das Motiv der Wurzellosigkeit bzw. des „Ewigen“ oder „Wandernden Juden“, der Topos vom „Volk des Buches“. Anhand der Thesen Storas wird schließlich in einem dritten Theorieteil die Geschichte des algerischen Judentums in Kürze dargestellt.
Auf dieser theoretischen Grundlage werden im analytischen Teil der Arbeit die drei Romane untersucht. Dabei zeigen sich in allen drei Werken verschiedene Exilformen: das geographische, das soziale und das innere Exil, die einander in der Situation der Protagonist/innen überlagern. Außerdem werden Strategien im Umgang mit der Exilsituation deutlich, die mit der jüdischen Tradition und Herkunft der Figuren in Verbindung zu bringen sind. Dazu zählen jüdische Rituale des Alltags, die Suche nach Halt im Glauben, das Thema der Wurzellosigkeit im Kontrast zu Sesshaftigkeit, das Finden von Heimat im Schreiben und die jüdische Tradition der Textauslegung. Dazu wird jeder der Romane mit einem der drei präsentierten Bilder in Verbindung gebracht.
Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
Die fortschreitende Diffusion von E-Government ist ein Phänomen, dem in der internationa-len Forschungsliteratur bereits viel Aufmerksamkeit zu Teil wurde. Erstaunlich wenige Studien widmen sich bislang jedoch dezidiert dem Faktor Interdependenz, der eigentlichen Ursache von Diffusionsprozessen. In dieser Arbeit werden Interdependenzbeziehungen anhand dreier spezifischer Mechanismen der Diffusion, namentlich „Nachahmung“, „Wettbewerb“ und „Lernen“, untersucht. Auf Basis einer empirischen Analyse mit Daten zur Einführung von E-Government-Komponenten in 183 deutschen Städten über den Zeitraum von 1995 bis 2014 konnte ein Einfluss der Mechanismen „Nachahmung“ und „Lernen“ auf das Innovationsverhalten von Kommunen festgestellt werden. Für das Vorliegen von Wettbe-werbsdynamiken ließen sich demgegenüber keine Anhaltspunkte finden. Für zukünftige Forschungen zur Diffusion von Innovationen wird angeregt, verstärkt an die mechanismen- und prozessbasierte Perspektive von Diffusion als theoretischem Rahmenkonzept anzuknüpfen.
In den vergangenen Jahren hat sich die Politikdidaktik zunehmend mit dem Einsatz von Narrationen im Politikunterricht beschäftigt, denn neben Sachtexten bietet auch die Belletristik die Möglichkeit, sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen. Insbesondere die Literatur von Ferdinand von Schirach hat in den letzten Jahren zunehmend Anklang in der Gesellschaft gefunden. Von Schirachs Texte greifen gesellschaftskritische Themen auf, beleuchten diese aus verschiedenen Perspektiven und fordern zur Meinungsbildung heraus. Aus diesem Grund weisen von Schirachs Narrationen ein hohes Potential für die Politische Bildung auf. Politische Bildung schließt auch die Rechterziehung ein. Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach setzt sich sowohl mit rechtlichen, als auch mit politischen Themen im Sinne der Rechtserziehung auseinander. In der vorliegenden Masterarbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit der Roman Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach als Narration eine Chance für politisch-rechtliches Lernen im Politikunterricht darstellt. Um die Forschungsfrage zu beantworten, werden die Lernchancen und -grenzen des Romans hinsichtlich seiner Thematik und seines Genres, sowie durch den Roman geförderten Kompetenzen herausgearbeitet und die durch ihn möglichen fächerübergreifenden Bezüge verdeutlicht. Durch die Auseinandersetzung mit von Schirachs Werk beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit politisch-rechtlichen Themen, wie dem Spannungsverhältnis von Recht und Gerechtigkeit, dem Ablauf von Strafgerichtsverfahren, dem theoretischen Anspruch des Rechtsstaates und dessen realen Schwächen. Zudem fördert die Auseinandersetzung mit dem Roman Der Fall Collini die vier fachbezogenen Kompetenzen der Politischen Bildung, sowie Multiperspektivität und exemplarisches Lernen. Des Weiteren verknüpft der Roman historische, politisch-rechtliche und moralisch-ethische Aspekte miteinander, wodurch fächerübergreifende Bezüge mit den Fächern Geschichte, Deutsch und L-E-R hergestellt werden können. Darüber hinaus spricht der Justizroman als Narration seine Leserinnen und Leser auch emotional an und fördert somit eine ganzheitliche und nachhaltige Wissensvermittlung im Sinne der Rechtserziehung. Es hat sich gezeigt, dass Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach sich für die unterrichtliche Beschäftigung innerhalb der Politischen Bildung besonders eignet.
Die Apartheid in Südafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes zählten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, ökonomische Benachteiligung und alltägliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In Südafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Versöhnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbewältigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu klären: War die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika als Strategie der Vergangenheitsbewältigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptausschüssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen, Klärung des Verbleibs verschwundener Personen, Klärung dessen, was während der Apartheid und der Übergangsphase zerstört wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung für die Opfer und Amnestierung der Täter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die völlige Offenlegung der Tat und ein öffentliches Eingeständnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen über die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Aufklärung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Versöhnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verständnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten Südafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit“ geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zukünftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unmöglich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der alltäglichen Apartheid komplett unberücksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Ausschüsse weit von einer wirklichen Aufklärung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die Täter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgeklärten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der Täter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der Täter am Aufklärungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der größten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entschädigungen dem Parlament und der Regierung zu überlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschläge an den Präsidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bevölkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bevölkerung herzustellen, wäre vermessen. Noch immer ist Südafrika ein gespaltenes Land. Ähnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen Südafrika, alleine zuzuschreiben, wäre eine extreme Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des Übergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbewältigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Berücksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden.
Die Arbeit befasst sich auf der Ebene des Textes mit der Frage nach dem Textproduzenten der Buchform des Dramas. Gibt es im Drama ähnlich wie in der Epik oder Lyrik eine vermittelnde Instanz? Und sind die Nebentexte tatsächlich als Anweisungen oder nicht doch eher als Hinweise zu verstehen? Am Beispiel des expressionistischen Dramas "Geschehen" von August Stramm werden die vorherigen Überlegungen überprüft und für eine Textanalyse fruchtbar gemacht.
Nach einer langen Phase der Restriktion und Bekämpfung durch die staatliche Sprachpolitik erleben Regionalsprachen in Frankreich seit den 1970er Jahren verstärktes Interesse und private sowie staatliche Förderungen. Dies gilt auch für das Bretonische. Trotz des kontinuierlichen Rückgangs der Sprecher*innenzahl ist eine konstruierte Verbindung zwischen bretonischer Sprache und einer „bretonischen Identität“ bemerkbar, die sich in positiven Spracheinstellungen zu der Regionalsprache äußert. Die vorliegende Masterarbeit analysiert anhand von öffentlich ausgestrahlten Videointerviews mit den Spitzenkandidat*innen der Regionalwahlen im Jahr 2021 Spracheinstellungen zum Bretonischen. In einem diskursanalytischen Ansatz werden die mündlichen Äußerungen der Politiker*innen auf explizite und implizite positive sowie negative Bewertungen der bretonischen Sprache hin untersucht. Interviewübergreifende Muster in den auftretenden Metaphern, Argumentationsstrukturen und Topoi weisen auf kollektive Wissensbestände und Annahmen hin, auf denen die Spracheinstellungen basieren. Diese bilden die Grundlage für sprachliche sowie sprachpolitische Handlungen.
Die Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch einen völkerrechtlichen Vertrag außerhalb der EU-Verträge ist mit mehreren Nachteilen verbunden. So schwächt die Zersplitterung der Rechtsquellen die europäischen Institutionen und deren Legitimation. Auch kann der ESM nicht ohne weiteres auf die Strukturen und das Personal der Europäischen Kommission zurückgreifen. Daher ist eine Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht sinnvoll. Dies setzt eine Rechtsgrundlage voraus. Die Arbeit kommt unter Berücksichtigung der deutschen und französischen Positionen sowie der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zu dem Ergebnis, dass die bestehenden EUVerträge keine Rechtsgrundlage für die Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht enthalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung des AEUV gemäß dem ordentlichen Vertragsänderungsverfahren unumgänglich. Damit sollte eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus geschaffen werden. In der Arbeit wird ein konkreter Formulierungsvorschlag für eine derartige Rechtsgrundlage entwickelt, auf deren Basis der Rat mit einer Verordnung einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus schaffen kann. Außerdem werden die wesentlichen Strukturprinzipien für den gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus entwickelt, im Hinblick auf Trägerschaft, Governance, Finanzierung, demokratische Kontrolle und die verfügbaren Finanzhilfeinstrumente.
Barrierefreiheit im Sinne (räumlicher) Anpassung an heterogene Schülerschaften wurde bislang kaum an Schulen bzw. konkret im Technikunterricht erforscht. In dieser Arbeit wurden 5 Potsdamer Grundschulen unter dem Siegel „Schule des gemeinsamen Lernens“ unter dem Aspekt der Barrierefreiheit in technischen Fachräumen untersucht. Die Arbeit erfasst den Ist-Zustand über Einrichtung und Ausstattung technischer Fachräume an oben genannten Potsdamer Schulen und zeigt gleichzeitig verschiedene Fachraumkonzepte auf. Hierzu wurden technische Fachräume zum einen auf barrierefreie Elemente untersucht und zum anderen von WAT-Fachlehrkräften in Hinblick auf ihre Barrierefreiheit bewertet.
Vergleich von Bettine von Arnims "Dies Buch gehört dem König" (1843) mit Sophie von La Roches "Erscheinungen am See Oneida" (1798) und Henriette Frölichs "Virginia oder Die Kolonie von Kentucky" (1820). Die Texte werden ausgehend von der Annahme untersucht, dass Macht ein asymmetrisches Verhältnis ist, das durch Konsens entsteht (Laclau und Mouffe), und auch Geschlechterverhältnisse als Machtverhältnisse verständlich werden, da Geschlecht keine natürliche Gegebenheit, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt ist (Butler). Dementsprechend werden die Texte in einem Spannungsfeld von Anpassung und Subversion verstanden.
Bislang konzentrierten sich die Untersuchungen des westdeutschen Blicks auf Ostdeutschland auf den Zeitraum vor der Wende oder auf Rundfunk- und Fernseh-Medien. Die Gegenwartsliteratur stellt einen weißen Fleck in dieser Frage dar. Anhand des Chronotopos-Konzepts von Michail Bachtin werden in dieser Arbeit daher zeitliche und räumliche Tiefenstrukturen in der Darstellung Ostdeutschlands in den Werken Jan Böttchers und Andreas Maiers herausgearbeitet und mit ihrer Darstellung Westdeutschlands verglichen. Neben grundsätzlichen Unterschieden fallen dabei signifikante Übereinstimmungen auf.
Die verschiedenen Meßverfahren zur Bestimmung von Bodenwassergehalten und der Bodenfeuchte konnten während ihres Einsatzes im Uvs-Nuur-Becken über einen längeren Zeitraum hinweg erprobt werden. Dabei stellte sich heraus, daß die Thetasonde und die Stechzylinderproben sich zur Bestimmung des volumetrischen Bodenwassergehalts gut eignen. An den Standorten, an denen parallele Messungen mit beiden Verfahren möglich waren, zeigten Vergleiche der Meßreihen, daß sich die beiden Methoden gegenseitig bestätigen. Nur in Einzelfällen traten größere Abweichungen zwischen den Tageswerten auf. Einschränkend auf die Anwendbarkeit der Verfahren und die Genauigkeit der Meßergebnisse kann sich die Bodenbeschaffenheit auswirken. In stark verdichteten oder skelettreichen Böden ist das Einbringen der Sondenmeßstäbe schwierig und stellenweise nicht möglich. Derartige Böden sind auch für die Entnahme von Stechzylinderproben problematisch, da es schwierig ist Materialverluste bei der Entnahme gering zuhalten. Die Verfahren zur Bestimmung der Bodenfeuchte, Tensiometer und Gipsblocksensoren, hatten gegenüber den anderen Verfahren den Vorteil, daß sie automatisiert waren. Auf diese Weise konnte auch ohne intensive Betreuung eine hohe zeitliche Meßdichte erzielt werden. Über eine Eichkurve, die im Labor erstellt wurde, konnten den Wasserspannungen die entsprechenden Bodenwassergehalte zugeordnet werden. Für Station S 2 sind die Tensiometermeßwerte gut geeignet, um zusammen mit den Stechzylinderproben die Bodenwasserdynamik zu beschreiben. An den anderen Standorten liegen die Wassergehalte, die man über die Eichkurve erhält, verglichen mit Thetasonden- und Stechzylinderwerten sehr viel höher. Beim Einsatz von Tensiometern und Gipsblocksensoren in diesem Gebiet muß aufgrund des geringen Bodenwassergehalts vieler Standorte besonders darauf geachtet werden, daß die Sensoren bzw. die Kerzen eng vom Boden umschlossen sind, ansonsten kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Meßgenauigkeit kommen. Bei den Tensiometern muß zusätzlich darauf geachtet werden, daß der Meßbereich nicht überschritten wird. Die Variabilität zwischen den Bodenwassergehalten der Standorte ergibt sich aus ihrer Lage im Untersuchungsgebiet und dem Witterungsgeschehen. Die deutlichsten Unterschiede zeigen sich beim Vergleich der Standorte der Ebenen und der Hangbereiche. An den Standorten in der Ebene ist die potentielle Evapotranspiration höher als an den Hangstandorten, dies wirkt sich auf die absolute Höhe der Bodenwassergehalte und auf ihre Variabilität aus. In der Ebene gehen die Bodenwassergehalte nach einer Erhöhung durch Niederschlagseinträge aufgrund der starken Evapotranspiration relativ schnell wieder zurück, so kommt es zu einer hohen Variabilität. An den Hangstandorten ist dieser Effekt abgeschwächt, besonders gering ist die potentielle Verdunstung im Wald am Standort S 7. Die Meßreihen dort weisen geringere Gegensätze zwischen den Extrema auf. Die signifikanten Unterschiede der Bodenwassergehalte verschiedener Meßtiefen eines Standortes werden anhand Variationskoeffizienten der Meßreihen deutlich. In 5 cm Bodentiefe spiegelt sich das aktuelle atmosphärische Geschehen wider. Niederschlagseinträge werden durch eine unmittelbare Erhöhung des Bodenwassergehalts sichtbar. Ist die potentielle Verdunstung nach einer Erhöhung der Bodenwassergehalte durch Niederschlagseinträge hoch, verringern sich die Bodenwassergehalte in dieser Meßtiefe auch schnell wieder. In den Bereichen ab 20 cm Bodentiefe sind kurzfristige Erhöhungen des Bodenwassergehalts nur nach sehr starken Niederschlägen zu beobachten. Veränderungen wie der allmähliche Rückgang des Bodenwassergehalts in den tieferen Bodenschichten an S 3 sind nur über einen längeren Zeitraum festzustellen. Die zeitliche Variabilität der Bodenwassergehalte wird vom Witterungsgeschehen, insbesondere den Niederschlägen und der potentiellen Verdunstung, bestimmt. Im Sommer 1998 ist das Verhältnis von Niederschlag und potentieller Verdunstung so, daß auch nach den Hauptniederschlägen des Jahres in den Sommermonaten keine Erhöhung der Bodenwassergehalte stattgefunden hat. An Station S 3 ist in den tieferen Bodenschichten eine Austrocknung zu verzeichnen. Dies ist der Hauptunterschied zwischen den Jahren 1997 und 1998. 1997 fällt sehr viel mehr Regen als 1998, es kommt zu einer nachhaltigen Durchfeuchtung des Bodens. Auch die Verdunstung ist 1997 geringer. Nach Niederschlägen findet daher kein so schneller Rückgang der Bodenwassergehalte wie 1998 statt, und die Variabilität der Meßwerte ist geringer. Es ist anzunehmen, daß die Bodenwassergehalte am Anfang der Meßperiode des Jahres 1998, die im Laufe des Meßzeitraums abnehmen, Vorräte aus den Einträgen des Jahres 1997 darstellen. Eine nachhaltige Durchfeuchtung des Bodens findet also nur bei sehr hohen Niederschlagseinträgen wie im Jahr 1997 statt.
"Aggredior ad ipsum crimen magiae." Mit diesen Worten leitet Apuleius die Widerlegung der gegen ihn gerichteten Anklage ein: Er soll die reiche Witwe Pudentilla durch Liebeszauber zu einer Heirat mit ihm veranlasst haben. Dagegen setzt er sich in seiner Verteidigungsrede "De magia" zur Wehr. Die vorliegende Arbeit soll diese spannende Rede Lateinschülern der gymnasialen Oberstufe durch ein Lektüreheft bekannt machen. Letzteres ist mit kompetenzorientierten Aufgaben und einem Erwartungshorizont versehen. Es wird ferner von der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den in der Rede behandelten Themen flankiert. Das Heft soll den Schülern einerseits die argumentative Strategie der Rede und andererseits das antike Alltagsphänomen 'Magie' näherbringen. Dabei tauchen sie ein in die antiken Vorstellungen von Zauberei und versuchen zugleich die einstigen Vorwürfe der Ankläger zu rekonstruieren, die etwa die Suche nach bestimmten Fischarten, die Behandlung von Epilepsie oder gewisse nächtliche Rituale betreffen. Darüber hinaus fragen sie nach der Unterscheidung magischer von religiösen Praktiken und stellen dabei Bezüge zu ihrer eigenen Lebenswelt her.
Die vorliegende Studie geht der Frage nach, wie im Reichsstift Quedlinburg während der wettinischen Schutzherrschaft (1477/79–1698) die Herrschaft zwischen den fürstlichen Äbtissinnen, dem Stiftskapitel und den Schutzherren bzw. Erbvögten verteilt und organisiert war. Sie fragt danach, wie das Stift verfaßt war. Es wurde versucht, soweit es möglich ist, das Reichsstift Quedlinburg innerhalb eines Zeitraumes von gut 200 Jahren als politisches System zu analysieren. Um diese Frage beantworten zu können, werden in der Hauptsache zwei symbolische Handlungen untersucht: Introduktion und Huldigung. Im ersten Hauptteil werden die Herrschaftsrechte und -grundlagen aufgezeigt, um dann im folgenden Hauptteil Herrschaftsanspruch und -wirklichkeit dieser drei Herrschaftsträger anhand des Zeremonielles zu überprüfen. Zudem interessieren die Fragen, ob es im Untersuchungszeitraum zu Veränderungen der Stiftsverfassung kam, wenn ja, worin diese bestanden, von wem sie ausgegangen und wer davon wie betroffen war. Von Interesse ist ebenso der Zugriff der untersuchten Akteure auf die Stiftsuntertanen, deren Wahrnehmung von Herrschaft und wie sich diese ihnen präsentierte.
Die Arbeit beleuchtet die Beziehungen zwischen der DDR und der Volksrepublik China in den Jahren 1978 bis 1990. Dabei werden sowohl die innen-, wie auch die außenpolitischen Bedingungen dieser Beziehungen in der DDR und China beleuchtet. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Sowjetunion gelegt. Die Beziehungen Moskaus gegenüber Beijing und Ostberlin werden dargestellt und mit den daraus resultierenden Folgen für die DDR-Führung in Bezug gesetzt.
Die Arbeit geht aus von der Annahme, dass Literatur und Malerei, obgleich sie ihren Darstellungsformen entsprechend unterschiedliche Werkzeuge oder Strategien nutzen, ähnliche Potentiale der Gedächtnisreflexion für den Rezipienten bereitstellen. Selbst wenn die Strategien zur Erlangung eines Potentials der Reflexion von Gedächtnis also an die jeweilige Disziplin gebunden sind, so können doch die reflektierten Aspekte ähnliche sein. Ziel dieser Arbeit ist es, zu zeigen, dass in Theorie und Praxis solche Überschneidungen auffindbar sind. Dabei sollen Literatur und bildende Kunst (hier: Malerei) als zwei von vielen möglichen Erinnerungsmedien und ihre Funktionen innerhalb eines kollektiven Gedächtnisses als solche dargestellt werden. Speziell befasst sich die Arbeit dann mit der Funktion der Reflexion des kollektiven Erinnerns als Wirkungspotential, das im Rezeptionsprozess aktualisiert werden kann. Verschiedene Strategien der Gedächtnisreflexion werden unterschieden und in den drei Anwendungsbeispielen analysiert. Die Arbeit fasst zunächst einige von den Studien Jan und Aleida Assmanns ausgehende narratologische Konzepte zur Erinnerungskultur zusammen, darunter die Ansätze von Astrid Erll und Birgit Neumann. Es kristalliert sich eine Unterscheidung von Gedächtnisbildung und Gedächtnisreflexion heraus. Genauer in den Blick genommen wird Astrid Erlls Modell einer „Rhetorik des kollektiven Gedächtnisses.“ Auf drei Textebenen, der Handlungsebene, der Textstruktur und der sprachlichen Ebene können Potentiale der Gedächtnisreflexion beschrieben werden. Anhand dieser Unterteilungen werden im Anwendungsteil dann zwei literarische Prosatexte der gegenwärtigen Erinnerungsliteratur in den Blick genommen. Beide Texte, sowohl Grass' Im Krebsgang als auch Timms Halbschatten weisen vielfältige Strategien der Gedächtnisreflexion auf, die sich aber in ihrer Schwerpunktbildung voneinander unterscheiden. Zudem wird die Methodik auf den Gemäldezyklus 18. Oktober 1977 des Malers Gerhard Richter angewandt.
Die moderne Kultur- und Sozialgeschichte lässt sich – auf den Ebenen des Transports, der Informationsübertragung und der interpersonellen Kommunikation – als ein sich permanent steigernder Beschleunigungsprozess beschreiben. Insbesondere neuartige Medientechnologien verkürzen die zeitlichen Intervalle der Kommunikation zunehmend. Es ist davon auszugehen, dass sich die dem Geschwindigkeitsimperativ unterliegenden neuen Kommunikationsbedingungen in sprachlichen Innovationen niederschlagen und diese wiederum Indikatoren für Sprachwandel sind. In der jüngsten linguistischen Forschung wird allerdings vielfach die These geäußert, der Sprachgebrauch in den neuen Medien indiziere fundamentale Veränderungen der Schriftlichkeit und führe zu einem sprachlichen Verfall besonderen Ausmaßes. Diese These soll am Beispiel schriftbasierter Alltagskommunikation – vom Telegramm über den Brief und der Internetkommunikation bis hin zur SMS-Kommunikation – in medien-, kultur- und texthistorischen Zusammenhängen überprüft werden. Es geht darum, die kulturhistorischen Modalitäten der Medien- und Beschleunigungsgenese aufzudecken und spezifische mediale und kontextuelle Bedingungen sprachlicher Veränderungen herauszustellen.
Die empirische Arbeit untersucht den interlingualen Transfer von französischen und deutschen Filmtiteln im vergangenen Jahrhundert. Sie basiert auf einem Korpus von 3.200 französischen Originaltiteln und ihren deutschen Neutiteln und schließt eine Forschungslücke der Filmtitelübersetzung für das Sprachenpaar deutsch-französisch. Im theoretischen Teil werden die text- und übersetzungswissenschaftlichen Grundlagen dargelegt. Filmtitel bilden eine eigene Textsorte, die unter Zuhilfenahme der Textualitätskriterien von de Beaugrande/Dressler spezifiziert wird. Anhand ausgewählter Beispiele aus dem Korpus werden maßgebliche Funktionen von Filmtiteln, wie Werbung, Information, Identifikation, Kontakt und Interpretation erörtert. Auf E. Prunčs Translationstypologie basieren jene fünf Strategien, die bei der Übertragung von französischen Filmtiteln in den deutschen Sprach- und Kulturraum zum Einsatz kommen: Identität, Analogie, Variation, Innovation sowie hybride Formen. Ausführlich werden Übersetzungen von Umtitelungen abgegrenzt. Die Auswertung des Korpus ergibt, dass Titelinnovation die am häufigsten angewandte Strategie beim Titeltransfer im gesamten Untersuchungszeitraum darstellt, während Titelidentitäten am seltensten zum Einsatz kommen. Die Betrachtung kürzerer Zeitspannen zeigt gewisse Tendenzen auf, beispielsweise die deutliche Zunahme von Hybridtiteln in jüngster Zeit. Erstmals wird in dieser Arbeit das Phänomen der Mehrfachbetitelungen in verschiedenen deutschsprachigen Ländern aufgegriffen, indem nach Motiven für unterschiedliche Neutitel in Deutschland, der ehemaligen DDR und Österreich gesucht wird. Den Abschluss bildet eine Betrachtung der Filmtitel aus rechtlicher und ökonomischer Perspektive, denn zusammen mit ihren Filmen stellen Titel von hoher Kommerzialität geprägte Texte dar, und wie jedes Wirtschaftsgut erfahren auch sie eine präzise juristische Regulierung.
Die hier vorliegende Magisterarbeit beschäftigt sich mit der bisher unbekannten pädagogischen Biographie des jüdischen Lehrers, Schulleiters, Museumsgründers und Zionisten Hans Herbert Hammerstein/ Yisrael Shiloni (1901-1996). Eingebunden in die Darstellung des bildungshistorischen Kontexts beleuchtet der Beitrag alle relevanten Lebensabschnitte des Protagonisten. Wichtigste Station seines pädagogischen Werdegangs ist die „Private Jüdische Volksschule Bonn“. Zwischen 1934 bis 1937 gründete und leitete Hammerstein/ Shiloni diese Einrichtung, die vielleicht die einzige jüdische Volksschule ihrer Zeit war, die ausschließlich nach reformpädagogischen Prinzipien arbeitete. Nicht unerwähnt soll auch das „Museum Deutsches Judentum“ bleiben, dass den Abschluss seines pädagogischen Lebensweges bildet. Hammerstein/ Shiloni gründete diese Institution 1971 in Israel, um die Geschichte des deutschen Judentums zu dokumentieren. Das Museum besteht bis heute als „Museum der deutschsprachigen Juden – Kulturzentrum der Jeckes“ in Tefen und nimmt einen festen Platz in der israelischen Museumslandschaft ein. Hammersteins/ Shilonis Leben ist trotz seiner Einzigartigkeit doch zugleich exemplarisch für die Generation deutscher Zionisten, die nach dem Ersten Weltkrieg den Zionismus als Erziehungs- und Bildungsprojekt verstand und ihre persönliche, kulturelle sowie politische Identität aus ihm schöpfte. Damit leistet diese biographische Arbeit sowohl einen Beitrag zur Geschichte der weitgehend vergessenen jüdischen Reformpädagogik, als auch zur Bildungsgeschichte der deutschen Juden im 20. Jahrhundert.
Aufzählen von DNA-Codes
(2006)
In dieser Arbeit wird ein Modell zum Aufzählen von DNA-Codes entwickelt. Indem eine Ordnung auf der Menge aller DNA-Codewörter eingeführt und auf die Menge aller Codes erweitert wird, erlaubt das Modell das Auffinden von DNA-Codes mit bestimmten Eigenschaften, wie Überlappungsfreiheit, Konformität, Kommafreiheit, Stickyfreiheit, Überhangfreiheit, Teilwortkonformität und anderer bezüglich einer gegebenen Involution auf der Menge der Codewörter. Ein auf Grundlage des geschaffenen Modells entstandenes Werkzeug erlaubt das Suchen von Codes mit beliebigen Kombinationen von Codeeigenschaften. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit ist die Untersuchung der Optimalität von DNA-Codes bezüglich ihrer Informationsrate sowie das Finden solider DNA-Codes.
Die vorliegende Arbeit untersucht das Zusammenspiel von Motiven und Anreizen sowie beobachtbaren dysfunktionalen Verhaltensweisen von Managern bei der Berliner Median-Budgetierung. Von einer Literaturrecherche ausgehend wird zunächst das theoretische Konzept der Dysfunktionen näher gehend erläutert und erklärt. Um den Aussagegehalt der theoretischen Annahmen zu überprüfen und somit eine Verbindung zwischen Einzelfallstudie und generellem theoretischem Kontext zu erhalten, werden hierzu Hypothesen aufgestellt. Darauf aufbauend folgt eine Einzelfallstudie der Berliner Median-Budgetierung mit Fokus auf die Amtsleiter der Leistungs- und Verantwortungszentren. Auf der fallbezogenen Ebene zeigt sich, dass die ursprünglich in der Berliner Median-Budgetierung intendierten Anreizfunktionen bei den Amtsleitern weitest gehend nicht verfangen. Vielmehr produziert das Verfahren Anreize, die dysfunktionale Verhaltensweisen fördern. Auf der generellen Ebene kann hierzu ein Zusammenhang zwischen theoretischen Annahmen zu Dysfunktionen und den Beobachtungen der Einzelfallstudie hergestellt werden. Somit lassen sich dysfunktionale Handlungsmuster innerhalb der Berliner Median-Budgetierung mittels Erklärungsmodellen der theoretischen Konzeption begründen.
Der vorliegende Text befasst sich heuristisch mit der Frage der Integration des Entfremdungsbegriffs der Kritischen Theorie in die Subjektwissenschaft, unter besonderer Berücksichtigung der subjektwissenschaftlichen Lerntheorie Klaus Holzkamps als Vertreter der Kritischen Psychologie. Ausgangspunkt ist die aus meiner Auseinandersetzung mit beiden Theorien entstandene Hypothese, dass (aus guten Gründen) der Begriff der Entfremdung in der Subjektwissenschaft gemieden, aber nicht durch ein anderes, kompatibles Konzept ersetzt wurde, dass die in der Entfremdung gefassten Dimensionen fassen könnte. Dies eröffnet auch die Frage, ob der Entfremdungsbegriff in einer Weise rekonstruiert werden kann, dass er für die Subjektwissenschaft anknüpffähig ist. Die Arbeit ist eine kategoriale und damit theoretisch-wissenschaftliche; sie betrifft aber in ihrem Bezug zu unserer Handlungsfähigkeit als gesellschaftliche Subjekte direkt Themen gesellschaftlicher (Selbst-)Organisation, in der Annahme, dass Theorie eine Bedeutung für die politische, pädagogische und andere Praxis hat und dass sie jene Erklärungsmuster bildet, mit denen wir für uns begründen, was warum passiert – und was deshalb getan werden muss. Wie Entfremdung in der bürgerlichen Gesellschaft funktioniert, in der Familie, in der Schule, auf der Arbeit, in Werbung und Fernsehen, das hat die Kritische Theorie in Anknüpfung an marxistische sozio-ökonomische Analysen umfassend analysiert. Den ersten Vertretern der Kritischen Theorie ging es bei der Ausarbeitung des Phänomens der Entfremdung um die Antwort auf die Frage, warum es weder in den 1920ern und Anfang der 30er Jahre noch nach dem NS-Faschismus eine Revolution gab. Beim Lesen vor allem der späten Texte von Adorno und Marcuse vermittelt sich eine relative Hoffnungslosigkeit; die kapitalistische Ideologie habe sich im Zuge der Vergesellschaftung so in den Köpfen zementiert, dass ein In-Frage-stellen des Status quo kaum möglich sei. Für eine emanzipatorische pädagogische oder politische Praxis sind diese Schlussfolgerungen enttäuschend, weil sie eine kritische Analyse der Gesellschaft liefert, dem Subjekt aber die Handlungsfähigkeit zur grundlegenden Veränderung seiner Lebensbedingungen weitgehend abspricht. Ein weiteres Problem liegt im Konzept der Entfremdung selbst, da von den Wissenschaftler_innen bestimmt wird, wer entfremdet ist und wer nicht. Die Menschen können (beispielsweise nach Marcuse) gerade aufgrund ihrer fortgeschrittenen Entfremdung dieser nicht mehr selbst gewahr werden. Die Kritische Psychologie im Gegensatz dazu setzt handlungsfähige Subjekte, die "nicht im Kapitalismus wie in einem Käfig" sitzen (Holzkamp 1984b). Dies begründet sich im subjektwissenschaftlichen Zugang der Erklärung menschlichen Handelns, das heißt der Einnahme des Subjektstandpunkts zur Erforschung desselben im Rahmen begründungstheoretischer Diskursmodelle.
Die Masterarbeit beschäftigt sich auf der theoretischen Grundlage der Entwicklung der Mensch-Tier-Beziehung sowie der Entstehung der Human-Animal Studies (HAS) mit der Frage, welche Möglichkeiten es gibt, um das Bewusstsein der Menschen für einen moralischen und sensiblen Umgang mit Tieren zu sensibilisieren. Konkret geht die vorliegende Arbeit der Frage nach, wie die Mensch-Tier-Beziehung und die Rechte der Tiere Bestandteil des Politikunterrichts werden können. Um das gewaltige Repertoire an Möglichkeiten, das sich mit dieser Überlegung öffnet, einzugrenzen, wurde die Mensch-Tier-Beziehung schwerpunktmäßig anhand der (konventionellen) Nutztierhaltung untersucht.
Das Ergebnis der Arbeit zeigt, dass die Thematik der Mensch-Tier-Beziehung im Allgemeinen sowie die entwickelte Unterrichtskonzeption im Konkreten für den Unterricht der Politischen Bildung geeignet sind. Darüber hinaus konnte die Erkenntnis gewonnen werden, dass die Thematik vielfältige Anknüpfungspunkte sowohl für den Politikunterricht als auch für weitere Unterrichtsfächer bietet.
Lehrende in der Lehrkräfteausbildung sind stets damit konfrontiert, dass sie den Studierenden innovative Methoden modernen Schulunterrichts traditionell rezipierend vorstellen. In Deutschland gibt es circa 40 Universitäten, die Informatik mit Lehramtsbezug ausbilden. Allerdings gibt es nur wenige Konzepte, die sich mit der Verbindung von Bildungswissenschaften und der Informatik mit ihrer Didaktik beschäftigen und keine Konzepte, die eine konstruktivistische Lehre in der Informatik verfolgen.
Daher zielt diese Masterarbeit darauf ab, diese Lücke aufgreifen und anhand des „Didaktik der Informatik I“ Moduls der Universität Potsdam ein Modell zur konstruktivistischen Hochschullehre zu entwickeln. Dabei soll ein bestehendes konstruktivistisches Lehrmodell auf die Informatikdidaktik übertragen und Elemente zur Verbindung von Bildungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken mit einbezogen werden. Dies kann eine Grundlage für die Planung von Informatikdidaktischen Modulen bieten, aber auch als Inspiration zur Übertragung bestehender innovativer Lehrkonzepte auf andere Fachdidaktiken dienen.
Um ein solches konstruktivistisches Lehr-Lern-Modell zu erstellen, wird zunächst der Zusammenhang von Bildungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken erläutert und anschließend die Notwendigkeit einer Vernetzung hervorgehoben. Hieran folgt eine Darstellung zu relevanten Lerntheorien und bereits entwickelten innovativen Lernkonzepten. Anknüpfend wird darauf eingegangen, welche Anforderungen die Kultusminister- Konferenz an die Ausbildung von Lehrkräften stellt und wie diese Ausbildung für die Informatik momentan an der Universität Potsdam erfolgt. Aus allen Erkenntnissen heraus werden Anforderungen an ein konstruktivistisches Lehrmodell festgelegt. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der Studienordnung für das Lehramt Informatik wird anschließend ein Modell für konstruktivistische Informatikdidaktik vorgestellt.
Weiterführende Forschung könnte sich damit auseinandersetzen, inwiefern sich die Motivation und Leistung im vergleich zum ursprünglichen Modul ändert und ob die Kompetenzen zur Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung durch das neue Modulkonzept stärker ausgebaut werden können.
Analyse der Landschaftszerschneidung und -fragmentierung, Untersuchung und Anwendung verschiedener Zerschneidungsgeometrien und deren Implementierung für unterschiedliche Indikatoren. Die Ergebnisse des methodischen Vergleiches für den Landkreis Havelland sollen die Grundlage für die Auswahl der geeignetesten Methode bei einer landesweite Untersuchung in Brandenburg liefern.
Der Fall der Rachel Dolezal
(2016)
Die Amerikanerin Rachel Dolezal war bis ins Jahr 2015 als Afroamerikanerin bekannt. Als Aktivistin der National Association for the Advancement of Colored People setzte sie sich für die Rechte der afroamerikanischen Bevölkerung ein, lebte in einem schwarzen Umfeld und lehrte an einer Universität Afroamerikanische Studien. „I identify as black“ antwortete sie auf die Frage eines amerikanischen Fernsehmoderators, ob sie Afroamerikanerin sei. Ihre Kollegen und ihr näheres Umfeld identifizierten sie ebenfalls als solche. Erst, als regionale Journalisten auf sie aufmerksam wurden und ihre Eltern sich zu Wort meldeten, wurde deutlich, dass Dolezal eigentlich eine weiße Frau ist. Dolezals Eltern bestätigten dies, indem sie Kindheitsfotos einer hellhäutigen, blonden Rachel veröffentlichten. Dolezals Verhalten entfachte daraufhin eine rege mediale Diskussion über ihre Person im Kontext von Ethnizität und »Rasse«.
Die Verfasserin greift Dolezals Fall exemplarisch auf, um der Frage nachzugehen, ob ein Doing Race nach Belieben möglich ist. Darf sich Dolezal als schwarz identifizieren, obwohl sie keine afrikanischen Vorfahren hat? Welche gesellschaftliche Wissensvorräte schränken diese Wahl ein und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Anhand einer Diskursanalyse amerikanischer Zeitungsartikel geht die Verfasserin diesen Fragen nach. Hierbei werden »Rasse« und Ethnizität als soziale Konstruktionen, basierend auf dem Konzept von Stephen Cornell und Douglas Hartmann, betrachtet.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Beteiligungsmanagement und der damit verbundenen Steuerung öffentlicher Unternehmen auf kommunaler Ebene. Der Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Erkenntnis, dass eine Kommune keine absolute Kontrolle über ihre öffentlichen Unternehmen ausüben kann und sollte. Stattdessen wird angenommen, dass im Zuge einer effizienten Steuerung eine Fokussierung auf relevante Themen, Bereiche und Aktivitäten der öffentlichen Unternehmen erfolgt. Da die Steuerung öffentlicher Unternehmen aufgrund der Vielzahl involvierter Akteure nur schwierig zu untersuchen ist, steht in der vorliegenden Analyse die speziell für das kommunale Beteiligungsmanagement eingerichtete „Organisationseinheit Beteiligungsmanagement“ im Mittelpunkt. Die Forschungsfrage lautet: Welche Faktoren erklären den Steuerungsfokus einer „Organisationseinheit Beteiligungsmanagement“? Im Zuge einer explorativen Annäherung an die Forschungsfrage werden vier Perspektiven aus der Literatur verschiedener Forschungsgebiete, im Besonderen aber der Agencification-Literatur, hergeleitet: eine strukturelle, eine aufgabenspezifische, eine kulturell-vergangenheitsbezogene sowie eine umweltbezogene Perspektive. Mit Hilfe dieser Perspektiven werden sowohl verwaltungs- als auch unternehmenszentrierte Faktoren erarbeitet, deren Einfluss auf die Wahl des Steuerungsfokus untersucht wird. Das Ergebnis der explorativ-vergleichenden Fallstudie von insgesamt neun kommunalen Organisationseinheiten Beteiligungsmanagement zeigt, dass die untersuchten Faktoren entweder eine Intensivierung bzw. veränderte Verortung oder eine Diversifizierung des Steuerungsfokus erklären. Eine Diversifizierung bedeutet, dass eine Vielzahl verschiedener Fokusse berücksichtigt wird.
Zahlen in den Fingern
(2023)
Die Debatte über den Einsatz von digitalen Werkzeugen in der mathematischen Frühförderung ist hoch aktuell. Lernspiele werden konstruiert, mit dem Ziel, mathematisches, informelles Wissen aufzubauen und so einen besseren Schulstart zu ermöglichen. Doch allein die digitale und spielerische Aufarbeitung führt nicht zwingend zu einem Lernerfolg. Daher ist es umso wichtiger, die konkrete Implementation der theoretischen Konstrukte und Interaktionsmöglichkeiten mit den Werkzeugen zu analysieren und passend aufzubereiten.
In dieser Masterarbeit wird dazu exemplarisch ein mathematisches Lernspiel namens „Fingu“ für den Einsatz im vorschulischen Bereich theoretisch und empirisch im Rahmen der Artifact-Centric Activity Theory (ACAT) untersucht. Dazu werden zunächst die theoretischen Hintergründe zum Zahlensinn, Zahlbegriffserwerb, Teil-Ganze-Verständnis, der Anzahlwahrnehmung und -bestimmung, den Anzahlvergleichen und der Anzahldarstellung mithilfe von Fingern gemäß der Embodied Cognition sowie der Verwendung von digitalen Werkzeugen und Multi-Touch-Geräten umfassend beschrieben. Anschließend wird die App Fingu erklärt und dann theoretisch entlang des ACAT-Review-Guides analysiert. Zuletzt wird die selbstständig durchgeführte Studie mit zehn Vorschulkindern erläutert und darauf aufbauend Verbesserungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der App auf wissenschaftlicher Grundlage beigetragen. Für Fingu lässt sich abschließend festhalten, dass viele Prozesse wie die (Quasi-)Simultanerfassung oder das Zählen gefördert werden können, für andere wie das Teil-Ganze-Verständnis aber noch Anpassungen und/oder die Begleitung durch Erwachsene nötig ist.
Mit den immensen Aufgaben und Problematiken der Transformation konfrontiert, wechselten die Mehrparteien-Regierungen in Estland vergleichsweise häufig. Im Jahr 2002 war die insgesamt achte Regierung seit 1992 im Amt. Eine detaillierte Untersuchung der Regierungsstabilität am Beispiel von Estlands bis dato sieben Regierungen erscheint daher angebracht, da das Land trotz der häufigen Regierungswechsel im osteuropäischen Vergleich als erfolgreichstes Transformationsland angesehen wird. Kann Regierungsstabilität auch dann vorliegen, wenn die Regierungen selbst sehr häufig wechseln? Dies ist die eigentliche Fragestellung der vorliegenden Diplomarbeit. Es wird davon ausgegangen, dass sich Regierungsstabilität aus mehreren Variablen zusammensetzt, die sich gegenseitig beeinflussen. Angaben über die durchschnittliche Verweildauer einer Regierung im Amt besitzen wenig Aussagekraft, vielmehr müssen die eigentlichen Hintergründe für einen Wechsel beleuchtet werden.
Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die 2013 gegründete ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) im Hinblick auf ihre parlamentarische Arbeit als 'populistische radikale Rechtspartei' (nach Cas Mudde, 2007) bezeichnet werden kann. Muddes Definition besteht aus drei Komponenten: Nativismus, Autoritarismus und Populismus. Sie ist präzise und ermöglicht die Anknüpfung an die vergleichende Politikwissenschaft, die sich auch mit der AfD sehr ähnlichen Parteien außerhalb Deutschlands befasst. Der Begriff 'populistische radikale Rechtspartei' vermeidet außerdem eine mögliche Verharmlosung dieses ernstzunehmenden politischen Phänomens – im Gegensatz zum im deutschsprachigen Raum weit verbreiteten Begriff des ‚Rechtspopulismus‘. Die Definition ist damit sowohl für den wissenschaftlichen Kontext als auch für den Bildungskontext geeignet. In Bezug auf die politische Bildung ist sie ein analytisches Instrument, das Unsicherheiten abbauen kann, wenn es darum geht, die AfD und ihre Politik im schulischen und außerschulischen Bereich angemessen zu thematisieren: Die Definition macht deutlich, dass die AfD eben nicht wie jede andere parlamentarische Kraft thematisiert werden kann. Dies ergibt sich aus dem Ergebnis der Analyse.
Nach einem Überblick über das öffentliche Gebaren namhafter Vertreter/innen der Partei sowie einer groben ideologischen Einordnung anhand der AfD-Programme folgt eine empirische Untersuchung: Untersuchungsgegenstand waren ausgewählte Aspekte der Arbeit der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion in den ersten beiden Jahren der sechsten Wahlperiode (2014-2016). Die Analyse erfolgte sowohl quantitativ als auch qualitativ unter Hinzunahme von Überlegungen zu den Handlungsoptionen einer parlamentarischen Opposition im besonderen parlamentarischen Institutionengeflecht der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem bedurfte es zusätzlicher Überlegungen zum Begriff der „Fundamentalopposition“, den Alexander Gauland für die AfD propagierte. Die Analyse erfolgte außerdem mit vergleichendem Blick auf die anderen Fraktionen.
Im Ergebnis der Arbeit ist es legitim, die Bezeichnung ‚populistische radikale Rechtspartei‘ in Bezug auf die AfD zu verwenden; die drei Bestandteile der Definition sind geeignet, die AfD damit fortwährend zu analysieren und immer wieder auch auf ihre Gültigkeit zu prüfen.
Die Arbeit gibt schließlich sechs Empfehlungen für die schulische und außerschulische politische Bildung; sie ergeben sich aus den Ergebnissen dieser Arbeit und reflektieren die Konsequenzen nativistischer, autoritärer und populistischer Politik der AfD für das demokratische und parlamentarische System der Bundesrepublik Deutschland.
Der Südtirolkonflikt findet aufgrund der ausgeprägten Beschäftigung mit dem zeitgleich stattfindenden Kalten Krieg in der deutschen Zeitgeschichtsforschung kaum Beachtung. Wenn auch nicht auf höchster Ebene, musste sich neben Italien und Österreich jedoch auch die Bundesrepublik über mehrere Jahrzehnte hinweg mit dem Südtirolkonflikt auseinander setzten, wodurch eine internationale Bedeutung dieses „Randthemas“ zu erkennen ist. Die Auswertung der Akten des Auswärtigen Amtes ab dem Zeitpunkt der Internationalisierung der Südtirolfrage vor der UNO 1959/60 zeigt, dass die Bundesrepublik eine Einmischung in den Konflikt stets vermeiden und Neutralität in dieser Frage wahren wollte. Wenngleich verschiedene Akteure auf die Bundesrepublik einzuwirken versuchten, hielt sie weitgehend an der strikten Zurückhaltung fest. Weder die Aufforderung durch die USA Österreich von einer UNO-Befassung abzubringen, noch die durch italienische Sicherheitskräfte verübten Menschenrechtsverletzungen an Südtirol-Aktivisten konnten die Bundesrepublik zu einem aktiven Eingreifen in den Konflikt bewegen. Erst als die Untergrundorganisation „Befreiungsauschuss Südtirol“ mit gewaltsamen Aktionen gegen Italien beginnt und sich die deutsche Öffentlichkeit zunehmend mit Südtirol auseinandersetzte, wurde die Bundesrepublik zu Reaktionen gezwungen. Hierbei hatte sich die Bundesrepublik gegenüber Italien nicht nur zu rechtfertigen, wenn vereinzelt deutsche Staatsbürger an gewaltsamen Aktionen in Südtirol beteiligt waren, sondern auch, wenn deutsche Politiker öffentlich Sympathie für die Belange Südtirols bekundeten. Als prominente Südtirol-Aktivisten Zuflucht in der Bundesrepublik suchten, geriet das Auswärtige Amt aufgrund der Gefährdung der guten Beziehungen zu Italien im Rahmen der europäischen Integration schnell in Panik. Besonders wenn die deutsche Presse über Südtirol berichtete und dabei Südtirol-Aktivisten zu Wort kommen ließ, wurde durch die italienische Öffentlichkeit und auf diplomatischer Ebene stets der Vorwurf des Pangermanismus erhoben, was das Auswärtige Amt ursprünglich vermieden wissen wollte. Auch als die Anschläge des Südtirolkonfliktes zu blutigen Höhepunkten gelangten, wird entgegen politischer Ankündigungen keine tiefere Zusammenarbeit mit italienischen Sicherheitsorganen umgesetzt und an der strikten Zurückhaltung bis zum Abschluss eines Autonomiestatuts für Südtirol festgehalten.
Bisher ist die Ursache für die Entstehung der meisten Skoliosen noch ungeklärt und damit eine kausale Behandlung der Betroffenen unmöglich. Die vorliegende Arbeit geht davon aus, dass der Auslöser für die sogenannte idiopathische Skoliose eine funktionelle Störung von Muskeln ist, die sich in einer verminderten relativen Haltekraft äußert. Durch gezielte willkürliche Muskelanspannungen könnte es möglich sein, kompensatorisch auf die Deformität einzuwirken, um damit ein Fortschreiten zu verhindern bzw. sogar eine Regression hervorzurufen. Insbesondere Patientengruppen mit einem hohen Progressionsrisiko, wie Jugendliche im Wachstumsalter, könnten davon profitieren.
Ein Muskeltraining kann mit unterschiedlichsten Hilfsmitteln und Methoden erfolgen. Eine Möglichkeit bietet auch das Klettern. Im Kern wird daher ein Trainingskonzept zum Therapeutischen Klettern bei Jugendlichen mit Skoliose vorgestellt. Dabei beruft sich der Autor auf das Potsdamer Modell. Dieses Modell erlaubt es, gezielte Kraftübungen systematisiert an der Kletterwand in Absprunghöhe umzusetzen. Materielle Sicherungsmaßnahmen sind dadurch nicht erforderlich und eventuell notwendige Korrekturen bzw. Hilfestellungen können direkt erfolgen. Hauptinhalt eines Trainings nach dem vorgestellten Konzept sind spielerische Bewegungserfahrung innerhalb der Sportart Klettern und ein Systembouldertraining.
In einem beigefügten Übungskatalog werden für letzteres Möglichkeiten der praktischen Umsetzun-gen gegeben. Die Übungen fokussieren sich auf die Aktivierung und das Training wirbelkörperdero-tierender Muskeln. Im Hauptteil einer Trainingseinheit können sie dann in Kombination mit der Kor-rektur der Seitverbiegung und des sagittalen Profils (3D Autokorrektur) unter Aufsicht eines geschul-ten Therapeuten durchgeführt werden. Die Arbeit erhebt den Anspruch, einem Leser vom Fach, die Auswahl der Übungen und die darin enthaltene individuelle Anpassung an den Patienten aus funktionell-anatomischer Sicht zu begründen.
In naher Zukunft wird das Konzept in einer randomisiert kontrollierten Studie untersucht. Alle notwendigen Vorbereitungen wurden im Rahmen dieser Arbeit getroffen.
Der vorliegende Beitrag untersucht das Potential und die Bedingungen alternativer Regulierungsformen vor dem Hintergrund von Better Regulation in Deutschland. Nahezu alle EU- und OECD-Staaten betreiben heute umfassende politische Reformprogramme zur Modernisierung der Regulierungsarchitekturen, die unter dem Label Better Regulation subsumiert werden. Die Zielsetzung dieser Programme besteht zum einen in der wirtschaftsfreundlichen Reduktion von Regulierungskosten und zum anderen in der Effektivitätssteigerung von Regulierung durch Vermeidung unintendierter Nebeneffekte. Better Regulation ist ein Toolkit verschiedener metaregulativer Policy-Instrumente, deren programmatische Zusammensetzung vom nationalen politischen Kontext abhängt. Im Rahmen der parallel verlaufenden Reformagenden werden überdies alternative Regulierungsformen von verschiedenen Advokaten besserer Regulierung thematisiert, und als Alternative zur rein staatlichen, hierarchischen Command-and-Control-Regulierung (CaC-Regulierung) promotet, jedoch weder näher auf deren Bedingungen noch deren Konsequenzen einzugehen. Den optimistischen Vorstellungen eines evidenzbasierten Regulatory Managements folgend, erfolgt die Prüfung und Analyse alternativer Regelungsformen im Zuge der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA; Regulatory Impact Assessment RIA). Bisher fristen alternative Regulierungsformen allerdings ein Dasein im Schatten von Standardkosten-Modell, RIA und Co. und werden von den Policy-Makern nicht systematisch in Betracht gezogen oder eingesetzt. CaC-Regulierung ist und bleibt das dominante Steuerungsinstrument des Staates. Es existieren jedoch zahlreiche diskursive Anknüpfungspunkte einschließlich zahlreicher Kritiken an der hierarchisch-regulativen Steuerung, welche die Auseinandersetzung mit alternativen Regulierungsformen begründen. Ziel dieses Papieres ist es daher, die in der Kritik stehende CaC-Regulierung Modellen alternativer Regulierungsformen entgegenzustellen, wobei alternative Regulierung mit den Konzepten Selbstregulierung, Koregulierung und regulierter Selbstregulierung eng definiert wird, und nur jene Konstellationen betrachtet werden, die kooperativ zwischen Regierung und Wirtschaft operieren. Ebenso wird der Versuch unternommen, die mannigfaltigen Konzepte und Erscheinungsformen alternativer Regulierung zu definieren und zu kategorisieren. Im Anschluss an den theoretischen Part erfolgt im nächsten Schritt die Identifikation der Einsatz- und Erfolgsbedingungen alternativer Regulierung. Dies geschieht anhand zweier empirischer Fallbeispiele aus den Politikfeldern Berufsbildungspolitik („der Ausbildungspakt der deutschen Wirtschaft“) sowie Umweltpolitik („die Mehrwegquotenverpflichtung“), wobei gezielt ein erfolgreiches und gescheitertes Beispiel alternativer Regulierung verglichen werden und Erfolgsfaktoren abgeleitet werden. Das Ergebnis ist, dass alternative Regulierung gewisse Potentiale und Anreize für staatliche wie privatwirtschaftliche Akteure bietet, aber der Einsatz dieser Steuerungsformen höchst voraussetzungsvoll ist und nur in wenigen Politikfeldern möglich und zu empfehlen ist. So besteht das Potential alternativer Regulierungsformen vor allem in der ganzheitlichen Senkung von Regulierungskosten (Befolgungs- und Vollzugskosten) und in der Erhöhung der Steuerbarkeit der Adressaten. Allerdings sind die korporativen Akteure auf beiden Seiten zum einen nicht immer hinreichend auf diese Form indirekter Steuerung vorbereitet. Zum anderen wird alternative Regulierung durch die Fragmentierung und Schwäche von Wirtschaftsverbänden sowie durch Interessengegensätze unter den Regelungsadressaten gehindert, die in Trittbrettfahrertum und dem letztlichen Scheitern selbstregulativer Verpflichtungen münden. Als entscheidende, aber anspruchsvolle Erfolgskomponente erweisen sich die politische Kommunikation und die Durchsetzbarkeit staatlicher Sanktionen sowie die Erfolgskontrolle, um die Regelungseinhaltung durch die Wirtschaft zu gewährleisten. Generell ist zu konstatieren, dass alternative Regulierungsformen dort zustande kommen, wo sich konzentrierter Widerstand auf Seiten der Adressaten gegen geplante, autoritative Steuerung abzeichnet, eine gewisse Pfadabhängigkeit bzw. eine Historie sektoraler Selbstregulierung vorliegt und eine Win-Win-Situation bei der Kooperation für Politik und Wirtschaft ersichtlich ist. In der Konsequenz zeigen die Ergebnisse, dass alternative Regulierung nicht nach einem synoptisch-rationalen Modell politischer Prozesse entsteht, sondern ein ursprünglich nicht intendiertes Produkt Garbage Can-artiger Verhandlungen mit einem hohen Konfliktniveau darstellt. Folglich ist das Resultat für die Vorstellung einer „Rational Regulatory Choice“ induzierenden Better Regulation-Agenda desillusionierend.
Diese Magisterarbeit ist dem bis heute sehr komplexen Geschlechterverhältnis gewidmet. Dieses Verhältnis werde ich analysieren, indem ich das literarische Motiv des Geschlechtertausches ausarbeite. Dabei werde ich seine kulturhistorische Entwicklung berücksichtigen. Das Thema wird interdisziplinär behandelt und zwar mithilfe anthropologischer, psychoanalytischer, literaturwissenschaftlicher sowie ideengeschichtlicher Perspektiven und Methoden – all dies um seine Komplexität zu erfassen. Zunächst wird die menschliche Geschlechtsidentität als ein naturbedingtes Phänomen einerseits und als ein kulturelles Konstrukt andererseits diskutiert. Die Psychoanalyse wird den feministischen Theorien entgegen gestellt, woraufhin sie sich als Versuch der Legitimierung der gesellschaftlichen Ordnung erweist. Die anschließende Analyse der kulturellen Repräsentationsformen des Weiblichen wird es deutlich machen, wie schwer es ist, die über mehrere Jahrhunderte tradierten Weiblichkeitsbilder zu „neutralisieren“. Die literarische Grundlage für die Untersuchung der Geschlechterbeziehungen verschaffen die drei „Geschichten über die Umwandlung der Verhältnisse“ (1980). In allen Texten vollzieht sich ein Geschlechtswandel: die Protagonistinnen schlüpfen in männliche Körper ein und auf einmal erfahren sie die Welt aus der bisher unbekannten Perspektive. Dabei empfindet jede von denen die neue Situation anders und doch so ähnlich. Anhand von Sarah Kirschs „Blitz aus dem heiterm Himmel“, Irmtraud Morgners „Gute Botschaft der Valeska in 73 Strophen“ und Christa Wolfs „Selbstversuch. Traktat zu einem Protokoll“ werden die regressiven patriarchalischen Strukturen aufgedeckt, in denen der Frau eine minderwertige Positionierung in einer Gesellschaft zugeschrieben wird. Da sich die Beziehungen zwischen Männern und Frauen in den gesellschaftlichen Machtverhältnissen widerspiegeln, werden die Geschichten im Kontext der sozialistischen Wirklichkeit der DDR in den 1970er Jahre analysiert. Aus diesen Untersuchungen ergeben sich klare Erkenntnisse: die Realität des „emanzipierten“ DDR-Staates hatte mit dem marxistischen Traum nichts zu tun. Diese in den Erzählungen widerspiegelte historisch-politische Wirklichkeit stellte die propagandistische Gleichberechtigung der Frauen in Frage. Die Sozialpolitik wird als eine der modernen männlichen Legitimationsstrategien für die Erhaltung der patriarchalischen Ordnung entschleiert. Damit die Frau nicht mehr über den Mann definiert wird, müsste eine grundlegende Veränderung der gesellschaftlichen Geschlechtsvorstellungen erfolgen. Alle in dieser Arbeit untersuchten Geschlechtertauschgeschichten beinhalten diverse Utopie-Entwürfe, die jedoch keine perfekte Ordnung darstellen. Ganz im Gegenteil – das sind eher negative Utopien, die fundamentale Kritik an der Ungleichheit der gesellschaftlichen Positionierung der Geschlechter zum Ziel haben. Christa Wolf, Irmtraud Morgner und Sarah Kirsch thematisierten in ihren Erzählungen die Problematik der Geschlechterverhältnisse in der DDR der 1970er Jahre und machten auf die Dringlichkeit des weiblichen Widerstandes aufmerksam. Gleichzeitig soll dieser literarische Diskurs die eigentliche Möglichkeit der Veränderung des gesellschaftlichen Status der Frauen aufzeigen. Daher sind diese imaginierten Geschlechtertauschgeschichten als Manifeste für wahre Gleichstellung der Frauen zu lesen.
In den vergangenen Jahren hat der im anglo-amerikanischen Rechtsraum wurzelnde Amicus Curiae, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, Eingang in die Verwaltungsgerichtsbarkeiten in Deutschland und Frankreich gefunden. Dabei erweist sich die französische Verwaltungsgerichtsordnung aus rechtsvergleichender Sicht als progressiv, da das Verfahrensinstrument hier – im Gegensatz zur deutschen Rechtslage – bereits positiv-rechtlich normiert ist. Diese Fortschrittlichkeit hat sich bisher jedoch nicht merklich auf die Drittinterventionspraxis niedergeschlagen, besitzen Amicus Curiae-Stellungnahmen doch in beiden Ländern und über alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen hinweg noch immer Seltenheitswert.
Da mithin keine Generalisierungen zur dieser Rechtspraxis erlaubt sind, kann sich eine Analyse der möglichen funktionalen Rolle derartiger Amicus Curiae-Stellungnahmen nur auf theoretische Überlegungen stützen. Danach ist eine Informationsfunktion gegenüber dem Gericht in Bezug auf Tatsachen- und Rechtsfragen klar zu bejahen. Auch dürfte der Verfahrensmechanismus ein zusätzliches – wenngleich nicht demokratisches – Legitimationspotential für gerichtliche Entscheidungen besitzen: Indem dieser gesellschaftliche Teilhabe und damit gleichzeitig die Einbettung verwaltungsgerichtlicher Verfahren in den jeweiligen sozialen Kontext ermöglicht, kann er zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der zunehmend unter Rechtsfertigungsdruck geratenden Richtermacht beitragen.
In dieser Arbeit wird die Interaktion der Protagonisten in den Romanen von Horacio Castellanos Moya untersucht. Betrachtet werden die Bücher: La diabla en el espejo (2000), El arma en el hombre (2001), Donde no estén ustedes (2003), Insensatez (2004) und Desmoronamiento (2006). In der Reihenfolge abnehmender sozialer Distanz geht es nacheinander um Konzepte von professionellen Beziehungen, Freundschaft, familiären Beziehungen und Intimität. Geprüft wird hierbei die These, dass all diese Beziehungen als von Gewaltverhältnissen unterwandert dargestellt werden. Zum anderen soll eine detaillierte Analyse Aufschluss über Inszenierungsweisen, Implikationen und Folgen der dargestellten Gewalt ermöglichen. Als zentral erweisen sich hierbei einerseits der Begriff des „Epitaphs“, wie ihn Jacques Derrida in seiner Politiques de l’ amitié entwickelt und andererseits die „Theorie des kommunikativen Rabens“, welche Ottmar Ette in seinem Band ÜberLebenswissen: die Aufgabe der Philologie darstellt. Die Arbeit hofft außerdem dazu beizutragen, den Bekanntheitsgrad Castellanos Moyas, als einem herausragenden Vertreter zentralamerikanischer Belletristik, zu erhöhen.
Exil oder Heimat?
(2013)
Die Volksrepublik Polen befand sich Ende der 1960er Jahre in einer wirtschaftlichen und innenpolitischen Krise. Das Regime in Warschau nahm den Sechs-Tage-Krieg zwischen Israel und den arabischen Staaten des Jahres 1967 zum Anlass, ein Exempel an den wenigen Zehntausend nach der Schoah im Land verbliebenen Juden zu statuieren und sie als politische Sündenböcke zu brandmarken. Über 3000 polnische Juden wählten in Folge der offiziell lancierten „Antizionistischen Kampagne“ Israel als neues Heimatland. Dort trafen sie auf eine Gesellschaft, die in zahllose Konflikte verstrickt war: den Krieg gegen die benachbarten arabischen Staaten, der Okkupation der Palästinensergebiete und den innenpolitischen Spannungen zwischen europäischen und orientalischen, religiösen und säkularen Juden. Neben einer historischen Einordnung der Migration nimmt der Autor auch deren Analyse unter migrationspsychologischen Aspekten vor. Die beschriebenen Erfahrungen werden im beiliegenden Dokumentarfilm „There Is No Return To Egypt“ veranschaulicht, in dem Zeitzeugen dieser sogenannten 1968er-Migration in ihrem heutigen Lebensumfeld in Israel zu Wort kommen.
In der aktuellen Performance-Management-Forschung wurden bereits eine Vielzahl von Einflussfaktoren untersucht, die eine zielgerichtete Verwendung von Kennzahlen beeinflussen. Verwaltungskultur spielte hierbei nur eine nachgeordnete Rolle. Die vorliegende Untersuchung verwendet die Daten einer Umfrage in allen kreisfreien Städten Deutschlands, um den Zusammenhang zwischen verschiedenen Kulturtypen und der Verwendung von Kennzahlen zu untersuchen. Als Analyseschema für Verwaltungskultur wird die Grid/Group-Analysis verwendet. Die Ergebnisse sind zum Teil überraschend. Individualistische Kulturen scheinen einen negativen, hierarchistische Kulturen einen positiven Einfluss zu haben. Dennoch wird das Fehlen eines geeigneten Operationalisierungsschemas bemängelt.
Die vorliegende Arbeit gibt einen Abriss über die Grundlagen des Brandenburgisch-Preußischen Fürsorgeerziehungssystems am Beispiel des Brandenburgischen Mädchenfürsorgeheims in Prenzlau, das in den Jahren 1902 bis 1935 bestand. Basierend auf historischer und erziehungswissenschaftlicher Forschung werden die Lebens- und Arbeitsverhältnisse junger Mädchen und Frauen und Erzieherinnen im Fürsorgesystem epochenübergreifend aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund erfolgte (in der Forschung erstmalig) die Rekonstruktion des geografischen und sozialen Raums des Brandenburgischen Mädchenfürsorgeheims mit seinen Spezifika als Heim für ‚verwahrloste‘, schulentlassene Mädchen, also Mädchen und junge Frauen im Alter von 14 bis 21 bzw. 19 Jahren. Dabei wird die Anstalt als eigenes System betrachtet, das von der Gesellschaft durch herrschende Diskurse, Normsetzungen und ökonomische Rahmenbedingungen beeinflusst war, gleichzeitig aber ein eigenes Regelsystem in Form einer festen Tagesstruktur, Disziplinierungsmaßnahmen und religiösen Ritualen ausbildete und den historischen Akteur*innen sehr eigene Handlungsspielräume und Grenzen aufzeigte.
Grundlage der Arbeit sind ungedruckte und gedruckte Quellen wie die Verwaltungsberichte des Provinzialausschusses, die „Statistiken über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger und über die Zwangserziehung Jugendlicher“ des Preußischen Innenministeriums, zahlreiches Kartenmaterial und Gebäudezeichnungen, Verwaltungsunterlagen sowie vier persönliche Briefe von Zöglingen und Angehörigen. Die verfügbaren statistischen Angaben zu den Mädchen des Heims sind in Form von Diagrammen zusammengefasst, aufgearbeitet und der Arbeit angehängt worden.
Schon früh während der Corona-Pandemie entwickelte sich die Idee einer Schutzimpfung gegen das Virus zu einem zentralen Motiv im Kampf gegen die globale und teils tödliche Seuche. Dies spiegelt sich auch in den medial ausgetragenen Debatten um Anti-Corona-Vakzine wider, in denen bestimmtes, teils konflikthaftes Wissen produziert und vermittelt wurde.
Die vorliegende Masterarbeit rekonstruiert den deutschsprachigen Diskurs um die Corona-Schutzimpfung in Form einer wissenssoziologischen Diskursanalyse. Sie untersucht, wie gesellschaftliches Wissen zur Impfung in meinungsführenden Tages- und Wochenzeitungen sowie in ausgewählten Blogs während der Pandemie von Anfang 2020 bis Mitte 2022 (re)produziert wird.
Ausgangspunkt sind – anknüpfend an aktuelle Beiträge der kritischen Soziologie – die politisch-ökonomischen Zusammenhänge und Voraussetzungen, wie beispielsweise globale Lebens-, Wirtschafts- und Konsumweisen, durch die diese Pandemie erst möglich wurde. Durch diese Perspektive kann die Pandemie als soziales Ereignis begriffen werden, anstatt als unvorhersehbare medizinische Katastrophe, wie es in den politischen und medialen Debatten den Anschein hatte. In der Analyse zeigt sich, dass diese Umstände in der medialen Auseinandersetzung keinerlei Widerhall fanden, was den Diskurs de-kontextualisiert und den herausgearbeiteten Radikalismen den Boden bereitet hat.
Die Analyse ermöglicht es, zwei Zugänge zum Diskurs zu unterscheiden: Ein Portal eröffnet den Zugang über gesellschaftlich mehrheitlich anerkanntes, also orthodoxes Wissen, das zweite über gesellschaftlich mehrheitlich nicht anerkanntes, also heterodoxes Wissen. Entlang von benannten Themen, Problemen und Lösungen lassen sich auf einer Pro-Kontra-Achse sieben Wissenstypen rekonstruieren, die von radikaler Impfbefürwortung bis radikaler Ablehnung reichen. Vier der Wissensbestände argumentieren für die Impfung, drei dagegen – der Raum des Indifferenten dazwischen bleibt medial unbesetzt. Anschließend werden diese Typen entlang von Werten, auf die rekurriert wird, und schließlich nach Ressourcen, Verantwortlichkeiten und Sprecher*innenrollen unterschieden, sodass eine klare und idealtypische Charakterisierung des jeweiligen Wissens entsteht.
Durch die Analyse werden überdies diskursive Verschiebungen im Zeitverlauf sichtbar. Es zeigen sich einerseits eine Polarisierung des Diskurses insgesamt, andererseits eine Ernüchterung innerhalb der Impfbefürwortung sowie die interdependente Radikalisierung von Positionen an beiden Enden des Spektrums.
Abschließend werden die Ergebnisse der Analyse komplementär zum Ausgangspunkt gesellschaftstheoretisch eingebettet. Zum einen werden Eigendynamiken de-kontextualisierter und sich infolgedessen radikalisierender Diskurse reflektiert, innerhalb derer sich die Extreme so weit voneinander entfernen, dass sie sich schlussendlich wieder berühren. Zum anderen wird die im Diskurs sichtbar dominante neo-soziale Anrufung der individuellen Verantwortung in einer gleichzeitig wenig solidarischen Gesellschaft im Kontext eines neoliberal geprägten Verständnisses von individueller Freiheit, Demokratie und sozialer Verantwortung diskutiert.
Die vorliegende Masterarbeit untersucht die Rolle des „Neuen Plan“ von Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht in der nationalsozialistischen Außenwirtschaftspolitik in fünf konsekutiven Teilschritten. Erstens wird ein kurzer Überblick über den derzeitigen Forschungsstand zum „Neuen Plan“ geliefert und auf die Quellenlage zur Bearbeitung der Fragestellung eingegangen. Um zweitens eine Aussage über das Verhältnis zwischen dem „Neuen Plan“ und den außenwirtschaftspolitischen Leitlinien des Nationalsozialismus treffen zu können, werden diese für die NSDAP als Partei sowie für Hitler als unangefochtene politische Führungsfigur auf Basis geeigneter Primärquellen herausgearbeitet. Drittens wird anhand relevanter Wirtschaftsentwicklungen auf die Ausgangslage der außenwirtschaftspolitischen Krisensituation ab Mitte 1934 eingegangen, die durch den „Neuen Plan“ im Sinne des NS-Regimes gelöst werden sollte. Viertens wird im Hauptteil der Forschungsarbeit der „Neue Plan“ in mehreren Teilschritten erklärt. Zunächst wird hierfür auf die politischen Entwicklungen eingegangen, an welche der „Neue Plan“ anknüpfen konnte sowie auf die verschiedenen Bestandteile seiner Funktionsweise, die auf dieser Grundlage reformiert, erweitert oder neu geschaffen wurden. Inwieweit diese Maßnahmen mit den außenwirtschaftspolitischen Leitlinien der NS-Ideologie kompatibel waren, wird im Nachgang analysiert und kritisch eingeordnet. Die Effektivität des „Neuen Plans“ wird zudem in Bezug auf fünf Themenfelder anhand wirtschaftlicher Kennzahlen des Statistischen Jahrbuchs des Deutschen Reiches quellenbasiert beurteilt. Diese Analyse umfasst den Zeitraum vom Beginn des „Neuen Plans“ im Jahr 1934 bis zur Entmachtung Schachts als Reichswirtschaftsminister zum Jahresende 1937.
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist eine der größten Herausforderungen und eine der drängendsten Aufgaben der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Dabei stellt die Frage der „gerechten Lastenteilung“ in der Asyl- und Migrationspolitik den Zusammenhalt der EU auf eine Zerreißprobe. Seit den gescheiterten Verhandlungen über die GEAS-Reform 2016/2017 versuchen die Mitgliedstaaten, einen Ausgleich zwischen den Grundsätzen der Solidarität und Verantwortlichkeit zu finden, wie es Art. 80 AEUV für das GEAS vorgibt. Je nach Interessenlage verbirgt sich dahinter aber ein sehr unterschiedliches Verständnis.
Diese Arbeit untersucht die Reformbemühungen beim GEAS nach Vorlage der Kommissionsvorschläge im September 2020 und beleuchtet die divergierenden Interessenlagen der Mitgliedstaaten hinsichtlich Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten. Ziel der Arbeit ist, eine Aussage über die Erfolgsaussichten einer Einigung über die Grundsätze der Solidarität und Verantwortung zu treffen. Dazu werden zunächst die Verpflichtungen im Asylrecht basierend auf internationalen Übereinkommen wie der Genfer Flüchtlingskonvention dargestellt. An-schließend werden GEAS und Dublin-System, das dem Ersteinreisestaat die Zuständigkeit für die Asylverfahren zuschreibt, und die Ursachen für sein Scheitern analysiert.
Diese Verantwortungsteilung, die zu einer überproportionalen Belastung der Mitgliedstaaten im Süden führt, ist Kristallisationspunkt für Konflikte, gegenseitigen Vorwürfe und Misstrau-en zwischen den Mitgliedstaaten. Infolge einer tatsächlichen Überlastung und teilweise selbst verschuldeten Unmöglichkeit, die GEAS-Verpflichtungen zu erfüllen, rufen die Südstaaten nach Unterstützung aus dem Norden und betreiben teilweise sogar eine Politik des Laissez-Passer. Durch teilweise katastrophale Zustände bei Verfahren, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten entstehen Rückführungshindernisse und Druck auf die Zielstaaten, mehr Solidarität zu leisten.
Ausgehend von diesem Befund wird der Bedeutungsgehalt des Solidaritätsprinzips in Art. 80 AEUV in normativer und deskriptiver Hinsicht untersucht. Normativ handelt es sich dabei um eine abstrakte Rechtspflicht zur gegenseitigen Unterstützung, deren Ausgestaltung im politischen Ermessen der Mitgliedstaaten liegt. Deskriptiv kann unter „Solidarität“ der Zweck verstanden werden, dass die Verwirklichung individueller Interessen einer kollektiven Anstrengung bedarf, die wiederum das Gemeinwohl fördert und somit im Interesse aller liegt. Dem folgend müssten alle Mitgliedstaaten ein Interesse an der Bewältigung der Herausforderungen der Migration nach Europa haben.
Die Interessen der Mitgliedstaten deuten aber auf etwas anderes hin. Die durch die Ankünfte von Schutzsuchenden aus dem Süden stark belasteten Mittelmeeranrainer wie Griechenland und Italien fordern eine Abkehr vom Dublin-System. Die migrationskritischen Visegrád-Staaten verweigern im Grunde jede Unterstützung bei der Aufnahme und berufen sich darauf, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Staaten, die lange Zeit eine liberale Migrationspolitik verfolgten und beliebte Zielländer waren wie Schweden, ringen nach der Migrationskrise 2015/2016 mit sich auf der Suche nach einem migrationspolitischen Kurs, der rechts-populistische Kräfte nicht noch weiter erstarken lässt. Auch die Hauptzielländer Deutschland und Frankreich versuchen den jeweiligen innenpolitischen Diskursen entsprechend, die Sekundärmigration zu verhindern und wollen auf unterschiedliche Weise die Außengrenzstaaten unterstützen, wobei Deutschland die Umverteilung aller unterstützt.
Die im September 2020 vorgelegten Vorschläge der Kommission versuchen, den unterschiedlichen Interessen Rechnung zu tragen. Durch die Schaffung eines Grenzverfahrens soll die Anzahl der in die EU einreisenden und zu verteilenden Geflüchteten reduziert werden. Durch Änderung der Dublin-Kriterien soll die Zuständigkeit der potentiellen Zielländer erweitert werden, um die Südländer zu entlasten und der Sekundärmigration entgegenzuwirken. Mit der gleichen Zielrichtung soll auf Grundlage eines neuen Solidaritätsmechanismus eine Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger und aus Seenot Geretteter erfolgen. In Krisenzeiten soll daraus eine generelle Umverteilung aller Schutzsuchenden erwachsen, wobei Solidarität weiterhin auf verschiedene Art und Weise geleistet werden können soll.
Angesichts der Verhandlungen während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des er-reichten Zwischenergebnisses besteht Skepsis, dass die Mitgliedstaaten sich bald auf eine GEAS-Reform einigen werden. Dazu liegen die Interessen der Mitgliedstaaten auch hinsichtlich der Solidarität zu weit auseinander. Zudem stellt sich die in Hinblick auf die europäische Integration und die Zukunft der EU besorgniserregende Frage, worin das im Interesse aller liegende Gemeinwohl in der Asylpolitik liegen soll, das die gemeinsame Kraftanstrengung zu einem individuellen Interesse jedes Einzelnen werden lässt. Denn anders als bei der Schaffung des Schengen-Raums als Raum ohne Binnengrenzen sind Wohlstandsgewinne von der Aufnahme Geflüchteter vorerst nicht zu erwarten.
Als Folge der demografischen Entwicklungen und der finanziellen Engpässe vieler Bundesländer kommt es seit einigen Jahren in den meisten Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland erneut zu tiefgreifenden Verwaltungsreformen auf kommunaler Ebene. Mit Hilfe von Verwaltungsstruktur-, Funktional- und Kreisgebietsreformen wird versucht, die Verwaltungseffektivität zu erhöhen sowie die kreislichen Aufgaben- und Territorialstrukturen an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Nach Auffassung vieler Reformer kann die angestrebte Effektivitätssteigerung, die insbesondere zu Kostenersparnissen und Synergieeffekten führen soll, v. a. durch eine deutliche Vergrößerung der Verwaltungsräume erreicht werden.
Neben dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der lokalen Verwaltungsstrukturen zu erhöhen, das zumeist im Mittelpunkt der Reformvorhaben steht, gilt es jedoch gleichermaßen, die Legitimität lokalen Handelns durch Demokratie und bürgerschaftliche Teilhabe zu erhalten. Der Gesetzgeber steht daher vor der Aufgabe, beide Zielvorstellungen in einem Reformprozess zu berücksichtigen und die Größe der administrativen Einheiten so zu gestalten, dass in ihnen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Effizienz und Bürgernähe entsteht.
Ausgehend von dieser Problematik werden jene Thesen und Annahmen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit dem Urteil des LVerfG M-V vom 26. Juli 2007 im Kontext von Effizienz und Partizipation stehen, und auf die Kreisgebietsreform im Freistaat Sachsen übertragen. Konkret werden die Auswirkungen des territorialen Neuzuschnitts der sächsischen Landkreise auf die Wahrnehmung des kommunalpolitischen Ehrenamts erstmals auch durch eine breite Empirie untersucht.
Modellgestützte Untersuchungen zum Überleben einer Steinkauzpopulation (Athene noctua) in Thüringen
(2002)
Der Rückgang des Steinkauzes (Athene noctua) hat in Thüringen und Sachsen seit den 60er Jahren dramatische Ausmaße angenommen. In den 50er Jahren noch flächendeckend beobachtet, wurden für das Jahr 2000 nur noch 18 Individuen durch Bestandserfassungen registriert. Die vielfach diskutierten Rückgangsursachen beziehen sich vor Allem auf die großflächige Änderung der Landschaftsstrukturen, die zum Verlust der Lebensgrundlagen des Steinkauzes führten. So haben u.a. der Verlust an Brut- und Vorratshöhlen und an ganzjährig kurzgehaltenen Grünlandflächen, sowie der zunehmende Einfluss von Prädatoren erheblich zum Rückgang beigetragen. Eingeleitete Schutzmaßnahmen, ehrenamtlich oder auf dem allgemeinen Naturschutzprogramm des Freistaates Thüringen beruhend, wie das Anbringen von Nisthilfen mit Marderschutz oder Pflegeverträge für Streuobstwiesen, zeigen bisher keine sichtbare Wirkung. Als weitergehende Maßnahmen stehen die Reduzierung von Füchsen (Vulpes vulpes) und Steinmardern (Martes foina), Ausbreitungskorridore für Steinkäuze und ein Auswilderungsprogramm zur Diskussion. Angesichts des Populationsrückgangs des Steinkauz war es Aufgabe dieser Arbeit durch ein Simulationsmodell Untersuchungen zum Überleben einer Steinkauzpopulation (Athene noctua) in Thüringen durchzuführen. Die zusammengetragenen Bestandszahlen ergaben geringe Individuenzahlen in den thüringischen Landkreisen Altenburger Land, Greiz und der Stadt Gera sowie in den sächsischen Landkreisen Chemnitzer Land und Mittweida. Die Bestandszahlen der Jahre 1989-2001, sowie weitere der Literatur entnommene Daten zum populationsökologischen Hintergrund, wie auch Analysen des Gebietes in Thüringen und Sachsen und dessen besetzter Reviere der Jahre 1989- 2001, wurden in ein stochastisches, räumlich-explizites, auf Individuen basierendes Simulationsmodell eingebracht. Es wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, die beruhend auf den erfassten Populationsentwicklungen in Thüringen und Sachsen und auf Literaturangaben, ausgewählte Parameterkonstellationen für die Untersuchungenergab. Die Untersuchungen zum Überleben vor dem Hintergrund möglicher Gefährdungsfaktoren und zur Ermittelung des Nutzens von Managementoptionen, wurden mit Schwerpunkten auf „Prädation“, „Habitatverbesserung“ und „Auswilderung“ durchgeführt. Als Ergebnis der Simulationen kam heraus, dass die Prädation keinen großen Einfluss auf das Überleben der Population hat, und Schutzmaßnahmen die Chancen für das Überleben der Population nicht erhöhen würden. Habitatverbesserungen, die die Juvenilen animieren sich im Umkreis von bis zu 5 km vom elterlichen Revier anzusiedeln, würden aber deutlich zum Überleben der Population, auch in längerfristiger Perspektive, beitragen. Habitatverbesserungen, die zu weiter entfernteren Ansiedlungen animieren, könnten sich dagegen ungünstig auf das Überleben der Population auswirken. Für eine mögliche Auswilderung als Schutzmaßnahme ergab sich im Modell, dass eine Auswilderung von 5 Individuen pro Jahr über einen Zeitraum von 5 Jahren, die Überlebenswahrscheinlichkeit kurzfristig deutlich verbessern würde. Es ergab sich allerdings kein Unterschied, ob 5, 10 oder 15 Individuen ausgewildert werden. Eine länger durchgeführte Auswilderung würde vermutlich die Überlebenswahrscheinlichkeit entsprechend langfristiger verbessern.
In vorliegender Arbeit werden die Gefahren und Chancen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens im Exil am Beispiel der ehemaligen Colonia Dignidad in Chile analysiert. Die Colonia Dignidad (dt.: Kolonie der Würde) wurde 1961 von Mitgliedern einer deutschen Sekte im Zentrum des Landes, ca. 400 km südlich von Santiago entfernt, gegründet. Nach außen präsentierte sich die Gemeinschaft als glückliche und zufriedene deutsche Enklave, die ihre heimatlichen Traditionen und Bräuche im Ausland weiterhin pflegt. Mit dem Ende der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet 1990 und dem damit verbundenen Wegfall der politischen Rückendeckung der Gemeinschaft, begann die chilenische Justiz die schon länger bestehenden Vorwürfe gegen den damaligen Sektenführer Paul Schäfer, u. a. wegen Kindesmissbrauchs und Folter an chilenischen Oppositionellen während der Militärdiktatur, zu untersuchen. Dem chilenischen Haftbefehl acht Jahre später entzog sich Paul Schäfer durch seine Flucht nach Argentinien. Die zurückbleibenden Mitglieder der Colonia Dignidad waren aufgrund des einsetzenden Zerfalls der alten Gemeinschaftsordnung gezwungen, sich ein neues Gemeinschaftskonzept zu erarbeiten, eines, in dem die bisher so dominante Führerfigur fehlte.
Sowohl das Gemeinschaftsleben in der Colonia Dignidad zwischen 1961 und 1998 als auch das Zusammenleben in der heutigen Villa Baviera ab 1998 wird anhand der Theorien zur Gemeinschaftsforschung von Ferdinand Tönnies, Georg Vobruba, Zygmunt Baumann, Matthias Grundmann und Stephan Drucks analysiert. Im Findungsprozess eines neuen Gemeinschaftskonzeptes waren die Mitglieder der ehemaligen Colonia Dignidad gezwungen, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, inwiefern eine Aufarbeitung der Vergangenheit (memoria) im kulturwissenschaftlichen und psychologischen Sinne stattfand bzw. stattfindet und wenn ja, wie sich diese gestaltete bzw. gestaltet. Hierzu wird untersucht, welche staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung des Neuanfangs der Gemeinschaft getroffen wurden und welchen Erfolg diese Maßnahmen hatten. Basierend auf den daraus gewonnenen Resultaten und der aktuellen Selbstdarstellung der Villa Baviera in ihrer Webpräsenz, wird das neue Gemeinschaftskonzept der ehemaligen Colonia Dignidad auf die Chancen des Zusammenlebens hin analysiert. Weiterführend werden Konzepte zum kollektiven Gedächtnis untersucht, von dem „Familiengedächtnis“ auf ein „Gemeinschaftsgedächtnis“ übertragen und mit der Frage nach der konstruktiven memoria innerhalb der Villa Baviera verbunden. Abschließend wird der Frage nachgegangen, welche positiven Aspekte des Gemeinschaftslebens einer intentionalen Gemeinschaft auf das Gemeinschaftsleben der Villa Baviera übertragen werden könnten.
Das rasant voranschreitende Wirtschaftswachstum Chiles in Zusammenhang mit einer sehr liberalen Wirtschafts- und Stadtentwicklungspolitik ist Ursache für eine tiefgreifende gesellschaftliche und urbane Umstrukturierung der chilenischen Hauptstadt. Die Nutznießer dieser Entwicklung sind in jüngster Zeit besonders auch Angehörige der unteren Mittelschicht, für die eigens preiswerte bewachte und umzäunte Wohnprojekte ins Leben gerufen werden. Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung war es, diese sich neu formierende Gesellschaftsschicht genauer zu betrachten und zu untersuchen, mit welchen Anpassungshandlungen diese auf die veränderten Lebens- und Wohnbedingungen innerhalb dieser sogenannten condominios reagieren. Das Konzept condominio scheint zunächst die ideale Antwort auf zahlreiche Handlungsprobleme zu sein; das Wohnen im abgeschlossenen Wohnviertel gibt das Gefühl der Sicherheit und Kontrolle der unmittelbaren Umgebung und ist durch seine Exklusivität gleichzeitig ein willkommenes Statussymbol. Erst auf den zweiten Blick wird sichtbar, was das condominio nicht leisten kann und welche weiteren Probleme mit dem Wohnen im abgeschlossenen Viertel entstehen. Im Laufe der Analyse wurde jedoch die trotz aller Problemlagen essentielle Bedeutung des condominios für ihre Bewohner erkennbar. Die neue Wohnform der unteren Mittelschicht ist nicht nur ein Produkt der sich in ihren Potentialen, Ansprüchen und Werten verändernden Anwohner. Sie wird auch aktiv für die Konstruktion von sozialen Identitäten genutzt und ist damit also zentrales Element in der Formation und Identifikation dieser Gesellschafts-schicht.
Mit dem in §18 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgeschriebenen Leistungsentgelt soll u.a. die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gesteigert werden. Eine motivationssteigernde Wirkung wird jedoch von Seiten der Motivationsforschung bestritten. Sie geht im Gegenteil davon aus, dass eine leistungsorientierte Bezahlung (LOB) zu einer Verdrängung der intrinsischen Motivation (Crowding-Out Effekt) führen kann. Mithilfe eines empirischen Tests der Motivation Crowding Theorie gelangt diese Arbeit zu einem differenzierteren Urteil. Es wird gezeigt, dass im Beispiel der Kreisverwaltung Potsdam Mittelmark die subjektive Wahrnehmung der LOB durch den einzelnen Beschäftigten darüber entscheidet, ob dessen Motivation verstärkt oder verdrängt wird. Jene Beschäftigten, die sich durch die LOB kontrolliert fühlen, weisen eine signifikant geringere PSM und intrinsische Motivation als diejenigen auf, die die LOB als fördernd wahrnehmen. Als zentraler Faktor für das Urteil der Beschäftigten wird die wahrgenommene Fairness des Systems identifiziert.
Die Erweiterung des natürlichen Zahlbereichs um die positiven Bruchzahlen und die negativen ganzen Zahlen geht für Schülerinnen und Schüler mit großen gedanklichen Hürden und einem Umbruch bis dahin aufgebauter Grundvorstellungen einher. Diese Masterarbeit trägt wesentliche Veränderungen auf der Vorstellungs- und Darstellungsebene für beide Zahlbereiche zusammen und setzt sich mit den kognitiven Herausforderungen für Lernende auseinander. Auf der Grundlage einer Diskussion traditioneller sowie alternativer Lehrgänge der Zahlbereichserweiterung wird eine Unterrichtskonzeption für den Mathematikunterricht entwickelt, die eine parallele Einführung der Bruchzahlen und der negativen Zahlen vorschlägt. Die Empfehlungen der Unterrichtkonzeption erstrecken sich über den Zeitraum von der ersten bis zur siebten Klassenstufe, was der behutsamen Weiterentwicklung und Modifikation des Zahlbegriffs viel Zeit einräumt, und enthalten auch didaktische Überlegungen sowie konkrete Hinweise zu möglichen Aufgabenformaten.
Aufgrund der Bedeutung von Experimenten im physikalischen Erkenntnisprozess, sind diese ein wesentlicher Bestandteil des Physikunterrichts. Um den Einsatz von Experimenten im Physikunterricht zu fördern, sind kompetenzorientiertes Experimentieren und die Reflexion des Einsatzes von Experimenten wichtige Ziele in Lehrkräftebildungsprogrammen. Ablaufmodelle für kompetenzorientiertes Experimentieren unterscheiden typischerweise Phasen der Fragen- und Hypothesenentwicklung, der Planung, der Erforschung und der Schlussfolgerungen. Es ist allerdings unklar, auf welche Weise angehende Physiklehrkräfte Aspekte des kompetenzorientierten Experimentierens in ihrem Unterricht in schulpraktischen Ausbildungsphasen einsetzen, auf welche Weise sie solche Unterrichtsversuche mit Experimentierbezug reflektieren und wie strukturiert (im Sinne der Ablaufmodelle) sie dabei vorgehen.
In der vorliegenden Studie wurde deshalb untersucht, auf welche Weise Praxissemesterstudierende Experimentierprozesse in ihren Unterrichtsversuchen reflektieren. Hierfür wurde betrachtet, zu welchen Anteilen die Experimentierphasen in den Reflexionen adressiert werden. Um weiterhin herauszufinden, mit welcher Qualität die Experimentplanung reflektiert wird und inwiefern sich Vorstrukturierung für die Planungsphase zeigt, wurde diese differenzierter betrachtet. Auf Basis empirischer Vorarbeiten wurde vermutet, dass Fragenentwicklung, Hypothesenbildung und Experimentplanung seltener thematisiert werden als die anderen Teilkompetenzen und dass die Planungsphase hauptsächlich stark vorstrukturierte Elemente enthält, statt den Lernenden Freiräume für selbstständige Planungen zu lassen.
Zur Untersuchung der Fragestellung wurden Kodiermanuale zur Erfassung experimentierbezogener Kompetenzen in schriftlichen Reflexionen entwickelt und validiert. Analysiert wurden 40 Reflexionstexte von 14 Studierenden des Physik-Lehramts im Praxissemester an der Universität Potsdam. Als Untersuchungsmethode wurde die qualitative Inhaltsanalyse genutzt. Die Texte wurden bezüglich der Umsetzung eines Reflexionsmodells und auf das Vorkommen der Teilkompetenzen des Experimentierzyklus untersucht.
Die Ergebnisse bestätigten das geringe Vorkommen der Fragenentwicklung und Hypothesenbildung sowie die tendenziell geschlossenen Planungsinhalte. Zudem konnte festgestellt werden, dass die Planungsphase eher oberflächlich reflektiert und vor allem Arbeitsaufträge wiedergegeben wurden. Allgemein zeigten sich hauptsächlich beschreibende Tendenzen in den Reflexionen und eher wenige Alternativen und Konsequenzen. Aus den Ergebnissen werden Implikationen für die Lehrkräftebildung im Fach Physik abgeleitet. Um die Reflexionskompetenz der angehenden Lehrkräfte zu fördern, sind Hilfestellungen während des Reflexionsprozesses und eine inhaltliche Rückmeldung notwendig. Des Weiteren sollten die angehenden Lehrkräfte für eine ausgewogenere Förderung der Teilkompetenzen in ihrem Unterricht sensibilisiert werden.